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herssel-er Armblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Fernsprech-Knschlutz Nr. 8
Sir. 115.
Sonnabend, den 28. September
1907.
Amtlicher teil.
Gaffel, den 15 September 1907.
Um die in neuerer Zeit wiederholt und häufig in bedrohlichem Umfange auftrelcnde Tollwut der Hunde wirksam zu bekämpfen, bestimme ich hiermit Folgendes:
1. Die Ortspolizeibehörde hat von dem Ausbruch der Tollwut oder von dem Verdachte, daß diese Krankheit vorliegt, die benachbarten Ortspolizeibehörden, die Landräte und Ober
bürgermeister der benachbarten Kreise ohne Rücksicht auf Regierungsbezirks- und Provinzialgrenzen, soweit Westfalen in Betracht kommt, sofort, nötigenfalls telegraphisch oder telephonisch zu benachrichtigen.
2. Wenn ein tollwutverdächtiger Hund entweicht, hat die Ortspolizeibehörde den benachbarten Ortspolizeibehörden, dem Kreisarzt und Kreistierarzt des Kreises, sowie den Kreistier- ärzten und Kreisärzten der Nachbarkreise — wiederum vhne Rücksicht auf Regierungsbezirks- und Provinzialgrenzen — mit größter Beschleunigung, nötigenfalls telegraphisch oder telephonisch
Tollwut-Anzeige.
unter kurzer Beschreibung des Hundes (Geschlecht, Farbe, Größe' Rasse, besondere Kennzeichen) Mitteilung zu machen.
Bei Eingang einer solchen Mitteilung sind sofort Nachforschungen nach dem Hunde anzustellen.
3. Von jedem Ausbruch oder von dem Verdachte des AuSbruchs der Tollwut ist dem Herrn Regierungspräsidenten zu Cafsil von der Ortspolizeibehörde direkt und zwar nach nachfolgendem Formular Anzeige zu erstatten. (A. III. 444 a.) Der Regierungspräsident, gcz. Graf v. Bernfiorfs.
An die Herren Landräte des Bezirks rc.
Angabe des Ortes, wo ein tollwut- verdächtiges Tier gespürt worden ist.
Angabe des Zeitpunktes, zu welchem ein tollwutver- dächtiges Tier gespürt worden ist.
Nähere Beschreibung des tollwutverdächtigen
Tieres unter Mitteilung des Namens und Wohnortes seines Besitzers.
1.
2.
3.
Welche Tiere sind: a. nachweislich und b. vermutlich von dem tollwutverdächtigen Tiere gebissen unter Angabe des Namens und Wohnortes ihrer Besitzer, c. sind die unter a u. b bezeichneten Hunde sofort getötet worden.
4.
Welche Menschen sind nachweislich und vermutlich von dem tollwutverdächtigen Tiere gebissen, unter Angabe ihres Namens u. ihre? Wohnortes, des Tages, der Bißverletzung und der Art derselben.
5.
Ist a. das tollwutver- dächtige Tier getötet worden, b. sein Kopf in das Institut für Infektionskrankheiten in Berlin abgesandt worden und c was ist mit den gebissenen Tieren geschehen.
Haben sich die gebissenen Menschen in daS Institut für Infektionskrankheiten in Berlin begeben?
a. Durch welche Der- fügung, b. für welche Ortschaften und c. auf welchen Zeitraum ist die Hundesperre verhängt worden.
6.
8.
HerSfeld, den 24. September 1907.
Vorstehendes teile ich den Ortspolizeibehörden des Kreises zur Kenntnis und genauesten Beachtung mit.
1. 8814.
Der Königliche Landrat von Grunelius.
Hersfeld, den 24. September 1907.
Nachdem der Hauptbestand des Hessen-Nassauischen Landgestüts nunmehr für die Deckperiode 1908 kompletiert und in diesem Herbste eine Anzahl guter junger Liemontehengste eingestellt worden ist, beabsichtigt die Gestütsdirektion wie im Vorjahre den Gesamtbcstand des Hengstmaterials den Züchtern und Landwirten vorzusühren, und zwar erst einzeln nach den Jahrgängen, wie die Hengste im Gestüt eingetroffen sind, darnach unter dem Reiter und schließlich in Gespannen.
Da die Vorführung im vorigen Jahre gut besucht worden ist, und der Wunsch laut geworden ist, ein derartiges Arrangement alljährlich zu wiederholen, hat der Herr Direktor der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß das Vorhaben allseitig sreudig ausgenommen wird.
Nach der Vorführung findet ein gemeinsames Essen statt. Vorherige Bestellungen zur Teilnahme an demselben sind der Direktion erwünscht.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehendes zur Kenntnis der Züchter und Landwirte zu bringen.
Prüfungsordnungen abgelegt sind, sondern daß auch die Vorbereitungen auf diese Prüsungen in einer von mir als geeignet anerkannten Unterrichtsanstalt erfolgt ist. Ich sehe davon ab, schon jetzt bestimmte Unterrichtsanstalten als geeignet anzuer- kennen, will vielmehr gestatten, daß bis aus weiteres solche Mädchen in die Gewerbcschullehrerinnenseminare ausgenommen werden, die den Nachweis erbringen, daß sie auf die Vorbereitung zu jeder dieser Prüfungen mindesten? ein Jahr verwandt haben. Schülerinnen einer kürzeren Ausbildungszeit dürfen nur mit meiner Genchmi^üug zöge lassen werden.
Der Minister für Handel und Gewerbe. JA.: gez. Simon. An den Herrn Regierungs-Präsidenten in Cassel. (3. Nr. 9304.) ♦ ♦
Hersfeld, den 20. September 1907.
Interessenten verfehle ich nicht, auf vorstehenden Erlaß des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 7. d. Mts.
Druck — namentlich aus der Rückseite — als Faljchstücke zu erkennen.
Wir sichern demjenigen, welcher einen Verfertign oder wissentlichen Verbreiter diesn Falschstücke zuerst ermittelt und der Polizei- oder Gerichtsbehörde dergestalt nachweist, daß der Verbrecher zur Untersuchung und Strase gezogen werden kann, eine Belohnung von 1000 Mk. zu. (II. 701,3 Ang.)
Berlin, den 13. September 1907.
Reichsschuldenverw-ltung. gez. v. Bitter.
HerssAd, den 24. September 1907.
Die unter dem Schweinebestande des Landwirts George Beyer zu Obergeis abgebrochene Rotlaufseuche ist erloschen. L 8889. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
I. 8907.
Der Königliche Landrat von Grunelius.
Berlin W 66, den 7. September 1907.
Im Anschluß an meinen Erlaß vom 23. Januar d. Js. (H. M. Bl. S. 14) mache ich daraus aufmerksam, daß die Vorschriften über die Ausbildung von Gewerbeschullehrerinnen am 1. Oktober d. Js. in Kraft treten. Demnach haben von diesem Zeitpunkt ab das Recht, Gewerbeschullehrerinnen aus- zubilden:
a. die Königlichen Handels- und Gewerbeschulen jür Mädchen in Posen, Potsdam und Reydt, sowie der Lette-Verein in Berlin für alle unter II der „Vorschriften" aufge- sührten Lehrfächer mit Ausnahme des Zeichnens, worin einstweilen Lehrerinnen nicht ausgebildet werden;
b. das Pestalozzi-Fröbelhaus II in Berlin für Kochen und Hauswirtschaft;
c. die Viktoria-Fortbildungsschule in Berlin für Waschan- sertigung, Schneidern und Putz.
Anderen Anstalten steht das Recht, Gewerbeschullehrerinnen auszubilden nicht zu, und zwar, wie ich ausgetretenem Zweifel gegenüber ausdrücklich bemerke, auch dann nicht, wenn sie sich bisher die Ausbildung von „Jndustrielehrerinncn" oder von Lehrerinnen mit ähnlicher Bezeichnung zur Aufgabe gemacht haben.
Um auch denjenigen Mädchen, die sich bisher an öffentlichen oder privaten Schulen als Lehrerinnen haben ausbilden lassen, oder die ihre an diesen Anstalten schon begonnene Ausbildung vollenden wollen, die Möglichkeit zu geben, die unter Ziffer II der Vorschriften aufgesührten Lehrbefähigungen zu erlangen, bin ich bereit, dahingehenden Anträgen zu entsprechen, wenn eine Prüfung der persönlichen Verhältnisse und des Ausbildungsgangs der Antragstellerinnen ergibt, daß sie den Anforderungen genügen, die nach den Vorschriften an künftige Ge- Werbeschullehrerinnen gestellt werden sollen. Diese Einträge, die spätestens bis zum 1. Oktober 1908 durch Vermittlung der zuständigen Regierungspräsidenten (in Berlin des Polizeipräsidenten) an mich gerichtet sein müssen, sind ein ansführlicher, selbst geschriebener Lebenslaus, Zeugnisse über die allgemeine und technische Ausbildung, sowie über die etwaige bisherige Lehr- und praktische Tätigkeit beizusügen. Auch ist in jedem Antrag anzugeben, für welches Fach die Erteilung der Lehr- befähigung erbeten wird.
Nach Ziffer 5, Nr. 6 und 7 der Vorschriften ist zur Ausnahme in die Gewerbeschullehrerinnenseminare nicht nur ersor- derlich, daß die Prüfungen als Lehrerinnen der Hauöwirt- schastskunde oder der weiblichen Handarbeiten nach den geltenden
aufmerksam zu machen. I. 8663.
Der Königliche Landrat von Grunelius.
Hersfeld, den 24. September 1907.
Herr List, Lehrer an der landwirtschaftlichen Winterschule zu Fulda, wird hier im Kreise folgende Vorttäge halten:
am Freitag, den 27. d. Mts. abends 8 Uhr in Lauten-
Hersfeld, den 23. September 1907.
Unter dem Schweinebestande des Adam Ries II in Heringen ist Rotlausjeuche ausgebrochen.
I. 8839. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
1.
2.
3.
hausen über „Schweinezucht",
am Sonnabend, den 28. d. Mts. abends 8 Uhr in Reckerode über „Wichtige Fragen aus dem Gebiete der Düngerlehre" und
am Sonntag, den 29. d. Mts. nachmittags 3 Uhr in
Meckbach über „Futter und Wiesenbau".
Die Herren Bürgermeister der Ortschaften, in denen der Vortrag stattfindet, haben rechtzeitig für ein geeignetes Lokal zu sorgen.
Sowohl die Herren Bürgermeister der VortragSorte wie der Nachbargemeinden, ersuche ich, für gehörige Bekanntmachung der gedachten Vorträge Sorge zu tragen.
I 8827. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
Hersfeld, den 25. September 1907.
Infolge Versetzung des bisherigen Inhabers kommt die Schulstclle zu WölferShausen vom 1. Oktober d. Js. ab zur Erledigung und soll alsbald anderweit besetzt werden.
,Das Grundgehalt der Stelle beträgt neben freier Dienst. Wohnung ein schieß!ich Vergütung für den Kirchendienst 1350 Mark (nicht nur 1200 Mark wie es in dem Ausschreiben vom 20. September d. J§. — I. I. Nr. 8758 — geheißen hat), der Einheitssatz der Dienstalterszulage 130 Mark.
Bewerber wollen ihre MeldungSgesuche und Zeugnisse bis zum 13. Oktober d. Js. an den Königlichen Ortsschulinspektor — Herrn Psarrer Martin in Heringen a./Werra — einreichen.
Der Königliche Schulvorstand:
I. 8949.
von GruNelius.
Der Kreis-Assistenzarzt Dr. Malcus in Hünseld, welcher zur Zeit mit der Verschung der Geschäfte deS verstorbenen Königlichen Kreisarztes, Medizinalrats Dr. Victor hier beauftragt ist, ist
Dienstag, den 1. Oktober
Sitzungszimmer des hiesigen Landratsamtes von vormittags Uhr ab in dienstlichen Angelegenheiten zu sprechen.
Hersfeld, den 27. September 1907.
Der Königliche Landrat von Grunelius.
im
10
Bekanntmachung.
Seit dem Monat Juli ds. Js. sind in den verschiedensten Städten Deutschlands falsche Reichskassenscheine von 1882 über 20 Mk. verbreitet worden, deren Versertiger und Verbreiter bisher nicht ermittelt werden konnten. Die Scheine sind auf lithographischem Wege hergestellt und leicht an dein dunkleren
Hersfeld, den 23. September 1907.
Unter dem Schweinebestande der Witwe Sauerbrei zu Wüstfeld ist Rotlausseuche ausgebrochen.
I. 8842.
Der Königliche Landral von Grunelius.
Hersfeld, den 23. September 1907.
Unter dem Schweinebestande deS Ackermanns Heinrich Schäfer zu RanSbach ist Rotlausseuche ausgebrochen.
B. 8837. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
Hersfeld, den 23. September 1907.
Unter dem Schweinebestande des Heizers Bieber zu Hersfeld ist Rotlausseuche auSgebrochen.
I. 8838. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
nichtamtlicher Ceil
Politischer Wochenbericht.
Bei der in der abgelaufenen Woche ersolgten Weihe des Nationaldenkmals in Memel, das zur Erinnerung an die Erhebung Preußens im Jahre 1807 errichtet worden ist, hat unser Kaiser bei der Ueberreichung des Ehren- trunks wieder eine bedeutsame Rede gehalten, in der er zur Religiosität ermähnt. Die Erkenntnis, daß die schweren Schick- salsschläge, die unser Vaterland vor hundert Jaüren betroffen, eine von GotteS strafender Hand auferlegte Prüfung gewesen seien, habe zur Folge gehabt, daß sich das Volk aus das Wort Gottes besann und zur Religion zurückkehrte. Die aus dem Jahre 1807 zu ziehende Lehre sei: das feste Gottvertrauen deS KönigShauseS und feines Volke?. Weiter wies der Kaiser darauf hin, daß die großartige Entwicklung der letzten Jahrzehnte in Deutschland eine Folge der Wiedervereinigung der deutschen Stämme sei, zu der vor hundert Jahren in Memel der Grundstein gelegt wurde. Aber unser Volk dürfe nicht übermütig werden und den Urquell seiner Stärke nicht vergessen. sondern immer dessen eingedenk sein, daß auch hierin das Walten der göttlichen Vorsehung zu erkennen ist. Wenn unser Herrgott unserem Volke nicht noch große Aufgaben gestellt hätte, dann würde er ihm auch nicht so herrliche Fähigkeiten verliehen haben. Möchten diese schönen Worte unseres kaiserlichen Herrn in allen Kreisen unseres Volkes immerdar beherzigt werden!
Die Kunde von dem T o d e d c S R e b e l l e n s ü h r e r s M o r e n g a, deS letzten Empörers, welcher der Ruhe in unserm südwestasrikanischen Schutzgebiete hätte gefährlich werden können,