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hersselder Kreisblatt
Gratisbeilagen: Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage“
Fernsprech-slnschlutz Nr. 8
Nr. 131 Dienstag, den 5. November 1907.
Amtlicher teil.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Herbst-Kontrollversammlungen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:
gu Hersseld I (Turnplatz an der Hainstraße) Mittwoch, den 6. November 1907,
Vormittags 9 Uhr
für die Mannschaften aus der Stadt Hersseld.
gu Obergeis
(bei Gastwirt Ernst)
Mittwoch, den 6. JVovcmber 1907, Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershausen mit Hos Hählgans, Ana, Biedebach, Gittersdorf, Obergcis und Untergeis.
gu Heimboldshausen
(bei Gastwirt Echtermeyer) Montag, den 11. November 1907, Vormittags 930 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Heimboldshausen, Ausbach, Harnrode, Gethsemane, Philippsthal, Röhrigshof mit Nippe und Unterneurode.
gu Heringen
(S ch u l p l a tz)
Montag, den n. JSovember 1907,
Vormittags 11 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Bengcndorf, Heringen mit Hof Füllcrode, Leimbach, LengerS, Widdershausen und Wölfershausen. Die Mannschaften aus Kleinensee erscheinen in Hönebach.
gu Friedewald (aus dem Schloßplatz)
Dienstag, den 12. November 1907,
Vormittags 10 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Friedewald, Hersa, Lautenhausen und Hillartsbausen.
gu Schenklengsfeld
(bei Gastwirt Kroneberg) Dienstag, den 12. November 1907, Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkel- rode, Malkomcs, Motzfeld, Oberlengsseld, Ransbach, Hilmcs Lampertsseld, Landershausen, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisendorn, Wehrshausen und Wüstseld.
gu Oberhaun
(bei G a st w i r t K i e l) freitag, den 15. JSovember 1907,
Vormittags 10 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilperhausen, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.
gu Niederaula (K i r ch p l a tz)
Sonnabend, den 16. November 1907,
Mittags 12 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Asbach, Beiershausen, Hattenbach, Kerspenhausen, Solms, Stärklos, Gutsbezirk Engelbach mit Hof Sternberg, Kruspis, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa und Holzheim.
gu Kirchheim
(bei Gastwirt Nuhn) Sonnabend, den 16. /November 1907, Nachntittags 330 Uhr
für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, GoßmannSrode mit Hof Siebenmorgen, Heddersdorf, Kemmerode, Kirchheim mit Äeich und Eichmühle, Kleba, Reckerode, Reimboldshausen, Rotterterode mit Hos Beiersgraben und Willingshain mit Hof Löscher.
gu Hersseld II (Turnplatz an der Hainstraßc)
Montag, den 1$. ptovember 1907, Vormittags 9 Uhr
für die Mannschaften aus den Gemeinden Kathns, Gntsbe- zirk Oberrode, PeterSberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meisebach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mccklar, Meckbach, GutSbezirk Eichhos, Eichmühle, HeencS, Rohrbach, Tann, Hermannshos und Wehneberg.
Zur strengen Nachachtung für die beteiligten Mannschaften fügt das BezirkSkommando folgende Bemerkungen hinz»:
1. Zu den Herbst-Kontrollversammlungen haben zu er- scheinen:
a) diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1895 eingetreten und deshalb zur Landwehr bezw. Seewehr II. AusgebotS übergeführt werden.
b) sämtliche Reservisten und Dispositionsurlauber.
c) die zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.
d) sämtliche Invaliden der Reserve mit Ausnahme der dauernd abgefundenen Ganzinvaliden.
2. Die Einberufung zu den Konttollversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämtlichen Ortschaften statt.
Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontroll- Versammlungen hat Arrest zur Folge.
3. Die Mannschaften aus einzelnen, hier nicht genannten Höfen, Mühlen u. s. w. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinden sie gehören.
4. Die Mannschaften haben den Militärpaß und das Führungsattest mit zur Stelle zu bringen.
5. Gesuche um Befreiung von der Kontrollversammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirks-Kommandos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirks-Kommando genehmigt werden.
Wer vor der Kontrollversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.
6. Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinderungs- sälle müssen entweder dnrch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrollplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrollversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes sind ungültig und werden nicht angenommen.
7. Alle Mannschaften gehören während der ganzen Tages, zu welchen sie zu den Kontrollversammlungen einberufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach den Militär- strafgesetzen unterworfen.
8. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mann- jchaften, welche zur Fahrt »ach dem Kontrollversamm- lungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch aus Verabfolgung einer Militärsahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstation haben.
9. Das Mitbringen von Stöcken pp. sowie von Hunden ist verboten.
Hersseld, den 14. Oktober 1907.
Königliches Bezirks-Kommando.
* *
Hersfeld, den 16. Oktober 1907.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises ersuche ich, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebczirkcn alsbald und wiederholt znr öffentlichen Kenntnis zu bringen, sowie den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzuteilen.
Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrollort gehört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrollversammlungen zugegen zu sein.
I . I. 9667. Der Königliche Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
Hersseld, den 29. Oktober 1907.
3m Mäßigkeits-Verlag des Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke zu Berlin W 15, Emser Straße 23 sind 10 Wandtaseln zur Alkoholfrage erschienen, herausgegeben von zwei hervorragenden Fachmännern, den Münchener Universitätsprosessoren Dr. Gruber und Dr. Kroepelin, von denen der erstere als Hygieniker, der zweite als Pshychiater eine Autorität ist.
Die Größe der Tafeln beträgt 78 + 100 cm. Der Preis der 10 Tafeln zusammen beläuft sich auf 10 Mk., be- leiftet 12 Mk., auf Leinwand in Mappe 26 Mk. Einzelne
Tafeln kosten je 1,50 Mk., beleistct 2 Mk., aus Leiuwand 3
Mk., Versandhülse 50 Psg.
Es veranschaulicht:
Tafel 1. Ausgaben für geistige Getränke in Arbeiterhaushalten.
„ 2. Preis und Nährwert der wichtigsten Nahrungs- u. Genußmittel.
„ 3. Alkohol und Entartung.
„ 4. Einfluß von Alkohol und Tee auf das Addieren einstelliger Zahlen.
„ 5. Wirkung täglichen Alkoholgenusses auf Rechen- leistungen.
„ 6. Alkohol und Schule.
„ 7. Alkohol und Sterblichkeit:
Sterblichkeit der Gastwirte und Kellner nach Todesursachen. Sterblichkeit der Gastwirte und Kellner nach Altersklassen. Sterblichkeit der Enthaltsamen bei den englischen LebenöversicherungSgesellschaften.
„ 8. Alkohol und Körperverletzungen.
„ 9. Alkohol und Verbrechen.
„ 10. Lebenslauf eines verkommenen Trinkers bis zu seinem ersten Jrrenanstaltsaufenthalt.
Die Tafeln eignen sich vortrefflich als Grundlage und
Anschauungsmittel für den Schulunterricht, für Vorträge in öffentlichen Versammlungen, Vereinen sowie zum dauernden Aushang in Amtsstuben, Warteräumen, Krankenkassenlokalen rc.
Die Beschaffung der Taseln im Interesse einet wirksamen Bekämpfung der Trunksucht kann ich, insbesondere auch auf Gemeindekosten, nur auf das Wärmste empfehlen.
I . [. 10173. Der Königliche Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
am 1/10. dem
„ 2/10. ,
„ 4/10. „
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„ 5/10. „
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„ 7/10. „
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„ 8/10. „
„ 10/10. „
„ 11/10. „ „ 15/10. „
„ 16/10. „
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„ 18/10. „ „ 19/10. „ „ 21/10. „ „ 22/10. „
„ 23/10. „ „ 25/10. „
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„ 26/10. „
„ 28/10. „
„ 29/10. „
am 2/10. dem
„ 12/10. „
rr rr rr
Hersfeld, den 1. November 1907.
Im Monat Oktober d. Js. sind diesseits den nachbenannten
Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden:
A. Jahresjagdscheine:
a. entgeltliche:
Basaltwerkbesitzer H. M. Völker in Vacha, Landwirt Georg genfer jun. in Lautenhausen, Gutsbesitzer Martin Licht zu Hos Kahlhausen bei Wehrshausen,
Bürgermeister a. D. Georg Braun in Hersfeld, Domänenpächter Carl Baumann zu Eichhof, Georg Eschstruth in Frielingen, Landwirt Valentin Lenz in Beiershausen, Major z. D. von Bardeleben in Hersseld, Gastwirt Ludwig Eydt in Niederjossa, Küser Heinrich Opfer in Holzheim, Gerichtsasseffor Funk in Hersseld, Privatier Rudols Braun in Hersseld, Gutsbesitzer Wilhelm Schbert in Lautenhausen, Gutspächter Fritz Steinhoff in Lengers, Ziegeleibesitzer KonradGrenzebach inNiederaula, Kaufmann Alsred Textor in Hersseld, Landwirt Carl Reinhard in Unterweisenbom, Landwirt Adolf Westermann in Hersa, Landwirt Konrad Rudolph in Leimbach, Landwirt Walther Rüger in Unterweisenborn, Gutsbesitzer Georg Gliemeroth 11 in Wölfers- haujen, Ziegeleibesitzer Johann Adam Schenk in Niederaula,
Bürgermeister Ferdinand Nuhn in Niederaula, Holzhändler Waldemar Steuernagel inHerSseld, Fabrikeleben Wilhelm Rechberg in Hersseld b. unentgeltliche:
Forstkandidaten Adalbert von Baumbach in Kirchheim, Königlichen Oberförster Diedrich in Hersseld, „ Hegemeister Fink in Lengers,
„ Förster Bode in Hönebach, Kreis Rotenbnrg a/F.,
Königlichen Forstaussehcr Dalchow in Heringen, Forstlehrling Heinrich Burmann in Niederaula, städtischen Öbersörster Pfannkuchen in Hersseld, Königlichen Forstausseher Sticbeling intzersseld, „ Förster Hoff in Heimboldshausen, „ Forstausseher Bettenhausen in RanSbach,
Königlichen Forstausseher Kranz inPhilippSthal.
B. Tagesjagdscheine.
Keine!
Der Königliche Landrat von G r u n e li us.
rr rr rr „ 15/10. . „ 23/10. „ „ 30/10. „ „ 31/10. „
rr rr
Hersfeld, den 30. Oktober 1907.
Die unter dem Schafbestandc des Pächters Gerst zu Huhnstadt und der Schafherde des Schäfers Reiß zu Lingelbach, Kreis Ziegenhain, abgebrochene Räude ist erloschen. I. 10238? Der Königliche Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
Bekanntmachung.
Seit dem Monat Juli d. Js. sind in den verschiedensten Städten Deutschlands falsche ReichSkassenscheine von 1882 über 20 Mk. verbreitet worden, deren Bersertiger und Verbreiter bisher nicht ermittelt werden konnten. Die Scheine sind auf lithographischem Wege hergestellt und leicht an dem dunkleren Druck — namentlich aus der Rückseite — als Falschstücke zu erkennen.
Wir sichern demjenigen, welcher einen Bersertiger oder wissentlichen Verbreiter dieser Falschstücke zuerst ermittelt und der Polizei- oder Gerichtsbehörde dergestalt nachweist, daß der Verbrecher zur Untersuchung und Strafe gezogen werden kann, eine Belohnung von 1000 Mk. zu. K. 1823.
Berlin, den 13. September 1907.
Rcichsschuldcnverwaltung. gez. v. Bitter.