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herrfeloer Kreisblatt
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Fernsprech-klnschlutz Nr. 8
Nr. 150.
Donnerstag, den 10. Dezember
1907
Amtlicher teil.
Oeffentliche Bekanntmachung.
Einkommensteuerveranlagung für das Steuerjahr 1908 und Ergänzungssteuerveranlagung für die Steuerjahre 1908—1910.
Aus Grund deS § 25 des Einkommensteuergesetzes wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagte Steuerpflichtige im Kreise Hersseld ausgefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. Januar 1908 bis 20. Januar 1908 chem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben noch bestem Willen und Gewissen gemacht sind.
Die oben bezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen ist. Die Zusendung der Aufforderungen nebst den vorgeschriebenen Formularen wird in den nächsten Tagen erfolgen. Die Formulare werden auch von heute ab in den Amtsräumen des Unterzeichneten kostenlos verabfolgt.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefes. Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten in seinen AmtSräumen, Stift Nr. 671, während der Geschäftsstunden von 10 bis 12 Uhr Vormittags zu Protokoll entgegengenommen.
Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, hat gemäß § 31 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes neben der im Veranlagungs- und Rechtsmittel- verfahren endgültig sestgestellten Steuer einen Zuschlag von 5 Prozent zu derselben zu entrichten.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuererklärung sind im § 72 des Einkommensteuergesetzes mit Strafe bedroht.
Gemäß § 71 des Einkommensteuergesetzes wird von Mitgliedern einer in Preußen steuerpflichtigen Gesellschaft mit bc- fchränkter Haftung derjenige Teil der auf sie veranlagten Einkommensteuer nicht erhoben, welcher auf Gewinnanteile der Gesellschaft mit beschränkter Haftung entfällt. Diese Vorschrift findet aber nur aus solche Steuerpflichtige Anwendung, welche eine Steuererklärung abgegeben und in dieser den von ihnen empfangenen Geschäftsgewinn besonders bezeichnet haben. Daher müssen alle Steuerpflichtigen, welche eine Berücksichtigung gemäß
8 71 a. a. O. erwarten, mögen sie bereits im Vorjahre nach einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagt gewesen sein oder nicht, binnen der oben bezeichneten Frist eine, die nähere Bezeichnung des empfangenen Geschäftsgewiulis aus
Der Mcksbott.
Roman von H. von Klip hausen.
(Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)
Während im Hause des Grasen von Freienberg seit dem Verschwinden des DamaSzenerdolches das Unglück eingekehrt war, schien bei dem jungen Paare in Paris, das jetzt den Glückshort heimlich in Besitz genommen hatte, tatsächlich das höchste Erdenglück eingekehrt zu sein.
Der mit so herrlicher Stimme und hoher Bühnenkunst begabte Sänger Ludwig Morand gefiel an der Großen Oper in PariS außerordentlich, feierte Triumphe über Triumphe und erhielt schon nach zwei Monaten verdoppelte Gage. Und feine schöne, hochgebildete junge Frau Hedwig, geborene Gräfin von Freienberg, nahm an den Triumphen herzlichen Anteil und wurde auch selbst mitgefeiert, da sie sich mit einem wahren Seelenadel und feinsten Takte in dieser glänzenden Situation und in den vornehmen Kreisen zu Paris zu bewegen verstand.
Erst hatte daS junge Ehepaar einige Monate lang in Paris in einem Hotel gewohnt, aber nun hatten sie in der Nähe der Vorstadt Samt Germain eine sehr hübsche Villa bezogen und sich ein herrliches eigenes Heim eingerichtet. Ludwig MorandS hohe Einnahmen, die noch dnrch Gastspiele in anderen französischen Großstädten erhöht wurden, gestatteten solche Ausgaben sehr wohl. Dabei konnte man auch sagen, daß Morand seine schöne junge Frau ausrichtig liebte und mit Geschenken und Aufmerksamkeiten überschüttete; er wußte auch, daß man es ihm nicht nur in Künstlerkreisen, sondern auch in den ersten aristokratischen Zirkeln der französischen Hauptstadt hoch anrechnrte, daß er mit einer deutschen Gräfin vermählt ivar. Ueberall in PariS war das Künstlerpaar, Ludwig Morand und Gemahlin, hoch angesehen, und für Hedwig wäre daS Glück voll gewesen, wenn ihre Eltern und ihr Bruder nur einmal einen einzigen Tag an dem Glücke deS jungen PaareS in Paris hätten teilnehmen, der jungen Frau die unebenbürtige Heirat verzeihen und in Frieden und
der Gesellschaft mit beschränkter Haftung enthaltende Steuererklärung einreichen.
Ueber die Höhe der staatlich veranlagten Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer wird aus Anfrage von dem Katasteramt hier und von mir Auskunft erteilt.
Sofern Steuerpflichtige gemäß § 26 des Ergänzungssteuergesetzes von dem Rechte der Bermögensanzeige Gebrauch machen wollen, haben sie dieselbe ebenfalls innerhalb der oben angegebenen Frist nach dem ihnen gleichfalls zugehenden Formular bei dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll abzugeben.
Auf die Berücksichtigung einer später eingehenden Vermögensanzeige bei der Veranlagung zur Ergänzungssteuer kann nicht gerechnet werden.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige tatsächliche Angaben über daS Vermögen in der Vermögensanzeige sind im § 41 des Ergänzungssteuergesetzes mit Strafe bedroht.
Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Vermögensanzeige besteht nicht.
Es wird gebeten, mit der Abgabe der Steuererklärung nicht bis zu den letzten Tagen zu warten, sondern die Erklärungen möglichst frühzeitig innerhalb der Frist einzusenden.
Hersseld, den 14. Dezember 1907.
Der Vorsitzende der (Einkommensteuer-.
Veranlagungs-Kommission:
St. 2398. von Grunelius.
Hersseld, den 13. Dezember 1907.
Die Frauen und Sungfrauen, denen das Frauen-Verdienst- kreuz bisher als Schmuckstück verliehen worden ist, das am weißen Bande zu tragen ist, sind gemäß § 8 der Urkunde, betreffend die Umwandlung des Frauen-Verdienstkreuzes in einen Orden, befugt, eS gegen das neue Abzeichen umzu- taufchen.
Etwaige diesbezügliche Anträge ersuche ich unter Beifügung der Decoration und des Besitzzeugnisses mir bis zum 1. Februar k. I. vorzulegen.
I. 11533. Der Königliche Landrat von Grunelius.
Hersseld, den 12. Dezember 1907.
Unter der Schafherde des Landwirts Konrad Helmerich V. in Rotenburg a/F. ist die Räude ausgebrochen.
I. 12012. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
Hersfeld, den 13. Dezember 1907.
Die unter dem Schwcinebcstande des Valentin Fey in StärklvS ausgebrochene Rotlausseuche ist erloschen.
I. 12 039. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
Freundschaft mit ihr und ihrem Gemahle hätten halten wollen. Aber dieser Wunsch ging nicht in Erfüllung, es ereignete sich sogar etwas, das sich wie Eis auf Hedwigs edles Herz legte. In ihrem hohen Glücksgefühle hatte sie eines TageS an die Mutter und auch an den Bruder einen Brief geschrieben, ihr Glück geschildert und um Verzeihung und um Wiederaufnahme in den Familienkreis gebeten. Aber anstatt einer Antwort hatte sie in einigen Tagen die Briese uneröffnet zurückerhalten. Sie waren in ihrem Elternhause nicht angenommen worden. Der starre Standesstolz im gräflichen Elternhause war unbeugsam und das Familienband zwischen den Grasen Freien- berg und Ludwig Morand und Frau für immer zerschnitten.
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Zu einer großen, glänzenden Künstlerlausbahn gehört, wenn sie von Dauer sein soll, auch große Klugheit und fester Charakter, denn der Versuchungen sind zu viele, die an gefeierte Künstler und Künstlerinnen herantreten. Mit Gold und Ehren werden sie überschüttet, und die Lebensgenüsse und Lebensreize geraten leicht aus Irrwege, wenn ein fester Charakter oder große Lebensklugheit den Versuchungen und Verirrungen nicht die Wage halten.
An Ludwig Morand traten im zweiten Jahre seines Aufenthaltes in Paris diese Versuchungen und Verirrungen sehr stark unD gefährlich heran. Er ließ sich verleiten, die Klubs der schlimmsten Lebemänner zu besuchen, wo die ganzen Nächte hindurch Harzard gespielt und Champagner getrunken wurde. Ludwig verlor dort große Summen für welche er die kostspieligen Recherchen nach seiner adeligen Herkunft und seine Wiederaufnahme in den französischen Adel hätte betreiben können, wie er es seiner liebenswürdigen jungen Frau so oft versprochen hatte. Aber wenn die Vorstellung in der Großen Oper beendet war, dann zog eS Ludwig Morand nur noch selten heim in fein HauS und zu seiner jungen Frau, sondern der Spiel- und Trinkteusel nahmen ihn in Besitz und er vergeudete sein Geld und seine Gesundheit und künstlerische Kraft in wüsten Nächten. Da trat nach etwa fünf weiteren Monaten für Morand eines Morgens bei der Probe einer neuen Oper etwas Schreckliches ein. Seine Stimme schwankte und zitterte,
nichtamtlicher teil.
Zürn Hardenprozetz.
Im Reichstage hatte sich ein Abgeordneter darüber Sorge gemacht, daß im Prozesse Moltkc-Harden nach dem sreisprechenden Urteile erster Instanz der Staatsanwalt die Verfolgung der Sache übernommen habe, und daß nunmehr das Verfahren von vorne beginne, statt in die Berufung zu gehen. Auch einige Freunde deS Angeklagten Harden in der Presse haben sich deswegen beunruhigt und die Ansicht geäußert, es scheine, als ob man dem Angeklagten unter allen Umständen an den Kragen wolle. Ja sogar das Wort Kabinettsjustiz ist gefallen.
Es gibt keinen verständigen Menschen, der in Abrede stellt, daß ein öffentliches Interesse bei der Beurteilung des von Harden erregten Skandals vorliegt, und man kann nur zweisel- haft sein, ob eS nicht richtiger gewesen wäre, wenn die Staatsanwaltschaft schon srüher die Sache in die Hand genommen hätte. Dann ivärcn uns jedenfalls die augenfälligen Unzulänglichkeiten in der Führung der ersten Verhandlung erspart geblieben. Der Staatsanwalt kann „in jeder Sache', bis ein Urteil Rechtskraft erlangt hat, die öffentliche Verfolgung einer Privatklage übernehmen. Tut er's, so muß unter allen Umständen vor der Straskammer, nicht vor dem Schöffengericht verhandelt werden.
Dagegen ist es eine juristische Streitfrage, ob, wenn der Staatsanwalt erst nach dem ersten schöffengerichtlichen Urteil eittgreift, die Strafkammer in erster oder in zweiter Instanz zu verhandeln hat. Die Entscheidung darüber, ob das erste Verfahren eingestellt und ein neues begonnen, oder ob es sofort iü die Berufungsinstanz übergeht, hat nicht der Staatsanwalt, sondern das Gericht zu treffen. Im vorliegenden Falle hat daS Gericht sich an ein Urteil des Reichsgerichts gehalten, wonach ein ganz neues Verfahren beginnt. In der Wissenschaft übkrwiegt die andere Ansicht, das Rechtsgefühl aber kann von dieser rein prozessualen Frage in keiner Weise berührt werden, und' es ist daher unerfindlich, wie die Entscheidung des Gerichts gegen die Ansicht der Gclchrten, daß nicht zum zweiten Male in dex ersten Instanz verhandelt werden dürfe, irgend welche Beunruhigung hervorrufen soll. Der Angeklagte hat eher Vorteile als Nachteile davon, wenn ein neues Verfahren einsetzt. Das zeigte sich sofort bei Beginn des zweiten Prozesses am Montag. Wenn es sich um die Berufungsinstanz gehandelt hätte, so hätte das Gericht trotz der Erkrankung des Angeklagten verhandeln können, während nach dem vorangegangenen Gerichtsbeschluß, daß in erster Instanz zu verhandeln sei, das Ausbleiben des Angeklagten die Vertagung herbeiführen mußte.
Die vereinzelten Versuche, für den Fall einer Verurteilung im voraus gegen das Urteil der Strafkammer Stimmung zu machen, können daher keinen Erfolg haben. Ob und inwieweit Harden schuldig ist, wird die Straftammer nach materiellem
seine ganze musikalische und dramatische Auffassung und Darstellung seiner Rolle war lahm und schwach. Der Kapellmeister und die mitwirkenden Künstler und Künstlerinnen der Oper stutzten. Dann hörte man heftige Motte, wie Morand studiere nicht mehr, sondern spiele und trinfe nur, er könne überhaupt nicht mehr fingen. Ludwig Morand wurde totenbleich und erklärte, man solle die Probe nur noch einmal beginnen. Aber feine Stimme und fein Spiel versagten wieder, und es gab einen großen Zank und Skandal in der Großen Oper. Die Theaterdirektoren wurden herbeigerufen. Der Kapellmeister und die übrigen Künster und Künstlerinnen erklärten, daß sie nicht mehr mit Herrn Morand spielen würden, weil er auch in der zweiten Probe seine Rolle nicht singen und spielen könne. Es kam zu einer peinlichen Auseinandersetzung zwischen Morand und den Direktoren. Er erhielt noch eine Monatsgage und wurde aus dem Künstlerverbande der Großen Oper entlassen. Wenige Tage daraus war Morand mit seiner jungen Frau aus Paris verschwunden. Man sagte, sie seien in ein kleines Bad gegangen, damit der einst so gottbegnadete Künstler wieder solid und gesund werde und seine herrliche Stimme vielleicht wieder gewinne.
Mehrere Jahre waren vergangen und wieder kehrte der Frühling auf Erden ein. Hier im sonnigen Süden freilich hatte er sich schon längst eingebürgert, und es begann Ende März bereits heiß zu werden, so daß man den Schatten auf- suchte. Mitten im Zentrum von Nizza in einem hohen, vierstöckigen Hause, dessen kleine, blinde Fensterscheiben recht grämlich dreinschauten aus daS holperige Pflaster und die schmalen Trotloirs, suchen wir eine Heine Wohnung auf, aus der klagendes Kindergeschrei tönte.
ES ist eine jener möblierten Wohnungen, in denen alles was irgend unnötig heißen könnte, vermieden ivird, und wo nur die allernötigsten Möbelstücke sich befinden. Die Stube hat zwei Fenster, an denen schmale, gelbe Vorhänge angebracht sind. An einem derselben steht ein ivacklicheS Näbtischchen, aus daS die bleiche, junge Frau, die sich soeben über ein