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herrsel-er Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Nnschlutz Nr. 8

Nr. 16.

Sonnabend, den 8. Februar

1908.

Amtlicher teil.

Hersseld, den 1. Februar 1908.

Die unter dem Schweinebestande des Schuhmachers Friedrich Großenbach zu Niederaula ausgebrochene Rotlaufseuche ist er­loschen.

I. 1213. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Der nächste Termin der durch das Gesetz vom 18. Juni 1884 vorgeschriebenen Prüfung von Schmieden über ihre Be­fähigung zum Betriebe des Hufschlaggewerbes wird hierselbst am Freitag, den 28. Februar 1908, abgehalten werden.

Meldungen zu dieser Prüfung sind unter Porto- und bestell- sreier Einsendung einer Prüfungsgebühr von 10 Mark bis spätestens den 1. Februar 1908 an den Unterzeichneten zu richten.

Mit der Meldung zugleich sind einzureichen: 1. der Geburts­schein, 2. etwa vorhandene Zeugnisse über die erlangte technische Ausbildung (Gesellen- Meisterbrief u. dergl.), 3. eine schriftliche Erklärung darüber, ob der Meldende sich schon einmal der Prüfung erfolglos unterzogen hat.

Es werden nur solche Schmiede zugelaffen, welche das 19. Lebensjahr vollendet haben, und den amtlichen Nachweis er­bringen, daß sie die drei letzten Monate vor der Meldung zur Prüfung im Regierungsbezirk Cassel sich aufgehalten haben.

Schmiede, welche die Prüfung nicht bestanden haben, können erst nach Ablauf von sechs Monaten zu einer neuen Prüfung zugelaffen werden.

Cassel, den 9. Dezember 1907.

Der Vorsitzende der staatlichen Husschmiede-Prüfungs- kommission sür den Regierungsbezirk Cassel:

Veterinärrat Tietze, Königl. Departements-Tierarzt, Parkstr 9.

nichtamtlicher teil.

Politischer Wochenbericht.

Der Enteignungsvorlage haben sich noch im letzten Augenblicke Schwierigkeiten in den Weg gestellt. Bei einem großen Teile der Mitglieder des Herrenhauses machen sich starke Bedenken geltend, die eine glatte Annahme des Ent­wurfs in der von der Mehrheit des Abgeordnetenhauses ak­zeptierten Fassung fraglich erscheinen lassen. Es sind dieselben Bedenken, denen der Wortführer der Konservativen, Herr v. Heydebrand und der Lasa, im Abgeordnetenhause einen man kann fast sagen ergreifenden Ausdruck verliehen hat. Die konservative Partei des Abgeordnetenhauses aber hat, getreu den altkonservativen Grundsätzen, alle Bedenken und Zweifel schließlich noch überwunden und den Staatsgedanken triumphieren lassen. Das gleiche erhofft das gesamte patrio­tische Deutschland auch vom Herrenhause. Ohne Enteignungs­recht ist die wirksame Durchführung der Ansiedlungspolitik unmöglich; von der Ansiedlungspolitik aber hängt das na­tionale Schicksal unserer Ostmark ab. So hat Fürst von Bülow kurz und treffend die Sachlage gekennzeichnet. Es ist nicht anzunehmen, daß angesichts dieser Sachlage das Herren­haus, in dem sich soviel bewährte staatsmännische Einsicht und patriotische Opserwilligkeit verkörpern, versagen wird.

Was die auswärtigen Dinge anbetrifft, so steht die Welt noch ganz unter dem Eindruck der Schreckensbotschaft von dem doppelten F ü r st e n m o r d e in P o r t u g a l. Die revolutio­näre Bewegung, die ja leider zur Signatur unserer Zeit ge­hört, hat damit ihr Schuldkonto um einen neuen erheblichen Posten vermehrt.

In der T h r o n r e d e König Eduards v o n E n g- l a n d hat in Deutschland naturgemäß namentlich der Hinweis aus die durch den Besuch Kaiser Wilhelms erfreulich gestalteten Beziehungen zu Deutschland Aufmerksamkeit erregt. Derartige Worte sind von jenseits des Kanals schon seit lange nicht vernommen worden. Bedenklich aber bleibt, daß ein Teil der englischen Presse nach wie vor fortfährt, Deutschland zu be­geifern und zu verlästern. Hierzu muß selbst der doch so über­aus bescheidene Ausbau unserer Flotte gegenwärtig wieder Stoff liefern. Sollen die deutsch-englischen Beziehungen eine nachhaltige und gründliche Wandlung zum Bessern erfahren, so muß dieses Preßtreiben jedenfalls aushören.

In Rußland sind die über den bevorstehenden Rücktritt des Ministerpräsidenten S t o l y p i n umlausenden Gerüchte nunmehr in bündigster Form widerrufen worden. Daß Treibereien, die in altrussischen absolutistischen Tendenzen ihre Wurzel finden, gegen ihn im Gange sind, kann keinem Zweifel unterliegen. Hoffentlich aber setzt der Zar auch weiterhin allen solchen Treibereien unbeugsamen Widerstand entgegen und hält an seinem bewährten Ratgeber und Gehülfen fest. Stolypin hat sich bisher als Rußlands guter Stern erwiesen, und nur, wenn er noch recht lange das Steuerruder in Händen hält, läßt sich hoffen, daß Rußland allmählich wieder einer glücklichern Zukunft entgegengehen wird.

StcheBts Heer ober Mrgemehr?

Anläßlich der Beratung des Militäretats ist der Regierung und dem deutschen Volke nahegelegt worden, an Stelle unseres erprobten stehenden Heeres die Miliz, die Bürgerwehr, zu setzen. In seiner Erwiderung hat der preußische Kriegsminister, Exzellenz von Einem, mit besonderem Rechte auf die Kost­spieligkeit und andere Mängel der Milizen hingewiesen. In einem aus militänschen Kreisen stammenden Aussatz der ^.Ham­burger Nachrichten" werden die Erklärungen des Kriegsministers ausführlich begründet.

Unseren deutschen Milizverehrern schwebt meist das schweizerische Heer als Ideal vor. Sie sind oft allen Ernstes der Ansicht, der junge Vaterlandsverteidiger komme, übe sich einige Wochen auf die bequemste Weise und kehre als unüber­windlicher Wehrmann in und hinter seine Berge zurück, die zugleich uneinnehmbare Festungen bilden. So sei jeder Schweizer vom 20. Lebensjahr an von Natur aus Soldat; man könne ins Feld rund eine halbe Million Kämpfer stellen und habe noch den Vorteil, daß die Armee so gut wie nichts koste.

Sehen wir uns nun einmal das schweizerische Milizheer, unstreitig das tüchtigste seiner Gattung, etwas näher an. Man hat es allerdings mit ganz gewaltigen Zahlen zu tun, hinter denen Deutschland im Verhältnis weit zurückbleibt: mit einer Bundesarmee von 472 000 Mann, darunter 11499 Offizieren und 36148 Unterosfizieren. Diese Armee gliedert sich im mobilen Falle in Feldarmee, Landwehr und Besatzungstruppen. Die Dienstzeit beginnt mit dem 20. und endet mit dem 44. Lebensjahr. Die Dienstzeit de^ffiziere ist entsprechend länger. Die Milizosfiziere sind etwa mit unseren Offizieren des Be­urlaubtenstandes zu vergleichen. Die Berufsoffiziere sind aktive Offiziere wie bei uns, und bilden mit den Festungsbe­satzungen den Kern der Organisation, ein kleines stehendes Heer und damit zugleich den sichtbarsten Beweis, daß es ein Milizheer im buchstäblichen Sinne des Wortes garnicht gibt.

Wer weder der Feldarmee noch der Landwehr zugeteilt ist, gehört von seinem 17. bis 50. Lebensjahr dem Landsturm an. Eine Befreiung von der Wehrpflicht tritt nur ein: bei den aktiven Bundesräten, den Abgeordneten des Bundes während der Tagung, für an Schulen, Verkehrsanstalten, Gefängnissen und Spitälern Angestellte, für Geistliche, soweit sie nicht als Feldgeistliche vorgesehen sind. Von einer Rekrutenausbildungs­periode sind auch diese nicht befreit. Wer körperlicher Mängel halber oder besonderer Umstände wegen keinen Militärdienst leistet, hat eine Wehrsteuer zu entrichten. (Grundtaxe für Jahr und Kopf 6 Franken und dann je nach Einkommen eine Taxe von 1,50 Franken bis zu 3000.) Wer nicht die nötige Schul­bildung besitzt, muß einen sogenannten pädagogischen Straskurs durchmachen, der allerdings in den jüngsten Jahren nur selten eingerichtet werden mußte.

Die Ausbildungszeit ist kürzer als in Deutschland, aber nicht so kurz, wie die amtlichen Zahlen uns glauben machen, denn unter den 38- bis 80tägigen Retrutenschulen, unter den entsprechenden Wiederholungskursen und Manövern im Herbst sind nur die wirklichen Uebungstage zu verstehen. Einrückungs- und Entlassungstage, alle Sonntage und Festtage, selbst alle Marschtage des Vorrückens auf die Waffenplätze und in das Uebungsgelände zählen nicht unter jenen dienstpflichtigen Tagen.

An den Herbstübungen nehmen stets drei Divisionsdistrikte teil mit gegen 40 000 Mann und 4000 Pferden. Da kommen oft Vater und Sohn als einfache Soldaten in dieselbe Kom­panie. Der Dienst der Mannschaften ist sehr anstrengend, denn man muß die Zeit rücksichtslos nützen und übt an Sonn- und Festtagen so gut es geht. Der Militärdienst wird durch militärisch geregelten Turnunterricht der Jugend vorbereitet, auch freiwilliger Kadettendienst findet statt; später kommt die Schießpflicht, die Kavalleristen stellen ihre Pferde selbst und müssen sie kontrollpflichtig im kriegsbrauchbaren Stande halten oder durch neue ersetzen. Wer gegen alle diese Pflichten verstößt, der wird aus seine eigene Kosten einberufen und ein­gesperrt.

Die Strafen sind sehr streng. Die Strafgewalt beginnt schon mit dem Unteroffizier, mitunter einem jungen, uner­fahrenen, selbst ungebildeten Manne, während der deutsche Kriegsherr erst dem Kompaniechef solche verleiht, also einem durch Jahre, Dienstalter und Erfahrung gereiften und ge­bildeten Manne. Die Ausgaben. für das Heer steigern sich von Jahr zu Jahr, 1888 beliefen sie sich noch auf 19 Millionen, 1894 schon aus 24, dazwischen die Jahre 1892 und 1893 mit 36 und 32 Millionen.

Wir wollen hiermit das schweizerische Heer keiner ab­sprechenden Kritik unterziehen, vielmehr nur deutsche Irrtümer über das Milizwesen zerstreuen, das sich übrigens noch nirgends erprobt hat, wie Exzellenz von Einem sehr richtig hervorhob. Die schweizerischen Wehreinrichtungen mögen dort genügen. Eines schickt sich nicht für alle, Deutschland würde sich mit diesem Verfahren wehrlos machen.

Reichstag.

Im Reichstage ist augenblicklich der Militäretat an der Tagesordnung. Am Mittwoch wurde nach dreitägiger leb- hafter allgemeiner Debatte zunächst der AusgabepostenGehalt des Kriegsministers" bewilligt. Eine ganze Reihe von Einzel­heiten und Spezialfragen kam auch in der Mittwochsdiskussion aufs Tapet; zahlreiche Redner Hie^u ließen sich vernehmen. Eine besonders wirkungsvolle Rede hielt der Konservative v. Oldenburg, namentlich wegen ihrer vielen humorvollen Wendungen. Nach Bewilligung der 50 000 Mark Gehalt für Kriegsminister v. Einem schritt das Haus zur Abstimmung über die vorliegenden Resolutionen, sie wurden sämtlich an­genommen, nur die sozialdemokratische Resolutton wegen all­gemeiner Einführung der einjährigen Dienstzeit wurde abgelchnt.

Bei der am Donnerstag im Reichstage fortgesetzten zweiten Beratung des Militäretats wurde das KapitelMilitär- Intendanturen" nach kurzer Diskussion angenommen, in der die Besserstellung der Beamten angeregt und vom Bundes­ratstische aus in Aussicht gestellt wurde. Beim Kapitel Militär-Justizverwaltung" befürwortete der Abg. Gröber eine vom Zentrum eingebrachte Resolution, betreffend Ausdehnung der Kriminalstattstik. Der Redner führte dabei aus, daß im allgemeinen die Grundsätze der Gerechtigkeit befolgt worden seien und führte Ziffern für den stetigen Rückgang der Soldaten- Mißhandlungen an. Der Sozialdemokrat Stücklen sah sich durch die gestrige Rede des Herrn v. Oldenburg veranlaßt, eine Reihe solcher Mißhandlungen aus neuerer Zeit anzu- führen, die viel zu gering bestraft worden seien. Im Gegensatz dazu würden geringe Vergehen der Untergebenen zu scharf be­straft; eine Behauptung,- ^^ren Beweis der Redner gleich­falls eine Anzahl von Einzelfällen anführt.

Abgeordnetenhaus.

Das preußische Abgeordnetenhaus setzte am Mittwoch die Beratung des Etats der Bergverwaltung fort, wobei sich Handelsminister Delbrück gegen eine reichsgesetzliche Regelung der gesamten Berggesetzgebung aussprach.

Dos Abgeordnetenhaus begann am Donnerstag die Be­ratung des Etats der Bauverwaltung. Minister Breitenbach verliest auf eine Anfrage des Abg. Jderhoff (frkons.) nach der Stellungnahme der Regierung zur Abgabenfrage eine Erklärung des Inhaltes: Die preußische Regierung ist bestrebt, eine ver- kehrsfreundliche Lösung der Abgabenfrage im Einverständnis mit den Verbündeten Regierungen zu erzielen, insoweit es sich um den Verkehr auf gemeinsamen Flüssen handelt, und wird die Zweifel an der Berechtigung der Abgabenerhebung durch eine authentische Auslegung der Verfassungsurkunde in Ge- sctzessorm zu tilgen suchen. Die Einnahmen der Flußschif­fahrtsabgaben sollen der Verbesserung der Wasserstraßen dienen und es soll ein Zwcckverband der beteiligten Bundesstaaten zu ihrer rationellen Verteilung gebildet werden. Ein solches dem Deutschen Zollverein ähnliches genossenschaftliches Zusammen- mirfen würde den nationalen Interessen dienen und die be­teiligten Staaten enger miteinander verknüpfen. Preußen läßt sich in dieser Frage nicht vom fiskalischen, sondern von groß­zügigen, bundesfreundlichen Erwägungen leiten. Bezüglich der Weser ist eine vorläufige Lösung schon erzielt, dagegen böten die Verhandlungen bezüglich der Rhein-Ruhr-Straßen und der Elbe Schwiettgkeiten. Er vertraue aber zuversichtlich, daß sie ein günstiges Ergebnis zeitigen werden.

Aus Kamerun.

Die dem Reichstag vorgelegte Denkschrift über die Ent­wicklung der Schutzgebiete im Jahr 1906/07 gibt einen dankenswerten Ueberblick über die militärischen Vorgänge in Kamerun während des Berichtsjahres, welcher die Ursachen und den Zusammenhang der nur teilweise bekannt gewordenen Maßregeln zur Erschließung des Landes erkennen läßt. Zunächst wird die Lage im Südbezirk besprochen. Dort waren die Verhältnisse noch nicht durchweg friedlich. Es mußten die im Vorjahr errungenen Erfolge durch neue kriegerische Expeditionen und die Niederwerfung einer Reihe von bisher noch nicht unterworfenen oder unbotmäßigen Stämmen gefestigt werden.

In daS Berichtsjahr fällt die Unternehmung gegen die Jebekolles durch das Bezirksamt Jaunde sowie die Beendigung des Feldzuges gegen den Wutehäuptling Ngutte. Gegen diesen standen die Besatzungen von Bamenda, Joko und Banjo im Felde. Es gelang ihnen zwar, Nguttes Fclsenburg zu stürmen und die Nguttes zu zersprengen; der Häuptling selbst aber, die Seele des Aufstandes, vermochte zu fliehen und hielt sich versteckt. Da ohne die Unschädlichmachung seiner Person die bisher von der Schutztruppe in schweren Kämpsen erreichten Erfolge wieder in Frage gestellt worden wären, erhielt der Bezirksamtmann von Jaunde, Hauptmann Dominik, den Auftrag, seinerseits gegen Ngutte vorzugehen. Als Ngutte von dessen Anrücken Kenntnis erhielt, stellte er sich freiwillig und wird seitdem auf dem Bezirksamt Jaunde gefangen gehalten.

Außer der Bestrafung einiger unbotmäßiger Bapäa- und Bakokostämme nahm noch die Teilnahme an der Unterwerfung der Makkastämme die kttegerische Tätigkeit des Bezirksamtes