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herrselder Kreisblatt

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Zernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 36. Dienstag, den 3. März ~ 1908.

Amtlicher teil.

Hersfeld, den 29. Februar 1908.

Gemäß meiner Verfügung vom 27. April 1907 1. Nr. 3813, Kreisblatt Nr. 51, sind alle im Kreise vorhandenen angekörten Bullen alljährlich im Frühjahr durch die Körungs­kommission einer Nachschau zu unterziehen.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises ersuche ich, mir b i s s p ä t e st e n s z u m 6. M ä r z d. I s. ein Verzeichnis der in der Gemeinde vorhandenen

a) zur Körung und

b) zur Nachschau

vorzustellenden Bullen, nach dem hierunter abgedruckten Muster einzureichen.

Bullen, deren Abstammung der Besitzer nicht durch Vor­lage einer Zuchtbescheinigung nachweisen kann, können nicht angekört werden.

A. No. 1166. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Gemeinde

Halter

Namen Fa»- und der Bullen- Raffe des

Bullen

Farbe und

Abzeichen

a) zur Körung vorzustellenden Bullen

b) zur Nachschau vorzustellenden Bullen

Polizeiverordnung, betreffend das Beschneiden lebendiger Hecken.

Auf Grund der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) in Verbindung mit den §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. ^95) wird mit Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungsbezirks C a s s e l nachstehende Polizeiverordnung erlassen.

§ 1.

Das Beschneiden lebendiger Hecken ist in der Zeit vom 1. März bis 31. Juli eines jeden Jahres verboten und darf in der übrigen Zeit nur mittels der von der zuständigen Polizeibehörde zum ordnungsmäßigen Gebrauch bestimmten Werkzeuge (Heckenscheren usw.) vorgenommen werden.

8 2.

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Polizei- verordnung werden nach § 34 des Feld- und Forstpolizeigesetzes

Der ßlikkshort

Roman von H. von K l i p h a u s e n.

(Nachdruck verboten.)

(Fortsetzung.)

Williams wollte auffahren, bezwäng sich jedoch und sagte nur ernst:Sie wissen ja, welche Bedingung ich daran knüpfte, Margarete. Ich bin noch immer derselben Meinung wie in New-Dork, erklären Sie mir, daß Sie mein Weib sein wollen, so erhält Graf Freienberg zu derselben Stunde seine Waffe."

Und sonst geben Sie dieselbe nicht von sich?"

Für kein Geld der ganzen Welt!"

Und wenn ich Ihnen wiederhole, daß ich Sie nicht genug liebe, um Ihr Weib zu werden, Sie nur hochachte und Ihnen mehr vertraue als jedem andern Manne?"

O Gretchen, das wäre genug für mich, aber nicht für Sie selbst I Sie müssen von ganzem Herzen lieben, um selbst glücklich zu werden. Ich dringe nicht in Sie, ich will noch warten, vielleicht kommt auch für mich die berauschende Stunde Ihres Besitzes".

Er ergriff die kleine, bebende Hand und zog sie an seine Lippen, dann verneigte er sich tief und ging, während das junge Mädchen stumm und bleich zurückblieb.Ob ich ihm dies Opfer zu bringen fähig wäre?" murmelte sie vor sich hin.

Eine halbe Stunde mochte vergangen sein. Margarete kam aus dem Schlafzimmer in den Salon zurück und blieb völlig erstarrt stehen. Ihr gegenüber lehnte ein Mann in frecher, trotziger Stellung, der sie lächelnd näher treten sah.

Herr Althoff", sagte sie endlich kühl und vornehm,wie kommen Sie hierher statt in den Zirkus?"

»Mich erfaßte die Sehnsucht nach Ihnen, Fräulein Morand", grinste der Mensch und näherte sich dem zitternden Mädchen. »>;ch wußte, Sie sind allein"

®r streckte die Hand aus, um sie um die Taille zu legen, aber Margarete stieß ihn laut aufschreiend von sich.Zurück, Elender, oder ich rufe um Hülfe!"

»Hilft Ihnen nichts, schönes Kind, es hört Sie niemand." Atemlos rangen sie nun miteinander, bis sich endlich Margarete

vom 1. April 1880 (G. S. S. 230) mit Geldstrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft bestraft.

8 3.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver­kündigung in Kraft. Gleichzeitig tritt der § 23 der Polizei­verordnung vom 22. April 1892 (Amtsblatt Seite 109) außer Kraft. (A II. 607.)

Casfel am 25. Februar 1908.

Der Regierungspräsident Gras v. B e r n st o r f f.

* * *

Hersfeld, den 24. Februar 1908.

Wird veröffentlicht.

Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich, vor­stehende Polizeiverordnung auch auf ortsübliche Weise alsbald zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.

I. 2184. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Polizeiverordnung, betreffend das Abbrennen von Grasflächen, Rainen und Hecken.

Auf Grund der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (Gesetzsammlung S.. 1529) in Verbindung mit den §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetz­sammlung S. 195) wird in Ausführung des § 46 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 (Gesetzsammlung S. 230) mit Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungsbezirkes Kassel nachstehende Polizei­verordnung erlassen.

= 8 k

DaS Abbrennen von Grasflächen und Rainen ist nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde gestattet.

§ 2.

Das Abllrennen der Hecken ist in der Zeit vom 1. März bis 31. Juli jeden Jahres verboten und in der übrigen Zeit nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde gestattet.

8 3.

Das Abbrennen darf in allen Fällen nur durch Personen im Alter von über 14 Jahren vorgenommen werden. Während des Abbrennens müssen stets mindestens zwei Personen im Alter von über 14 Jahren anwesend sein und es sind die erforderlichen Schutzmaßregeln zu treffen, um ein Uebcrgrcifen des Feuers auf benachbarte Grundstücke, insbesondere auf Wälder, zu verhüten.

§ 4.

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Polizei­verordnung werden nach § 46 des Feld- und Forstpolizei­gesetzes vom 1. April 1880 (Gesetzsammlung S. 230) mit Geldstrafe von zehn bis einhundertundfünfzig Mark oder Haft bestraft.

§ 5.

Die Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver­

losriß und zur Tür hinausstürzte. Im Korridor brannten schon die Lampen. Ein Windstoß, und die Flamme züngelte im Zylinder empor und erfaßte die Gardine, daß sie hell aus- loderte, Margarete aber stieß einen furchtbaren Schrei aus und sank leblos in die Knie.

Der Clown sah sich die Flamme weiter verbreiten; er unterschätzte nicht die Gefahr und schwankte sekundenlang, dann aber floh er und ließ das ohnmächtige Mädchen schütz- und hülflos inmitten des immer greller lodernden Feuermeeres liegen.

Als er aus der Straße anlangte, hielt ihn ein vorbei­gehender Herr auf.Dort brennt es wohl in der Villa?" fragte er erstaunt.Wer wohnt denn in derselben?"

Der Zirkusdirektor Morand und seine Tochter", erwiderte Althoff hastig und stürzte dann fort.Ich eile, Hilfe zu holen."

Feigling!" murmelte Gras Freienberg und eilte mit fieber­hafter Hast der Villa zu. Als er den Korridor betrat, sah er Margaretcs leblose Gestalt am Boden.

Gretchen", schrie er auf, alles um sich her vergessend, mein Liebling, mein Herz! So komme ich noch zurecht, um Dich zu retten I"

Und aus seinen starten Armen hob er das Mädchen empor und trug es hinaus ins Freie aus eine Bank, wo er es schonend niederließ.

Ohne sich noch einmal nach dem jungen Mädchen umzu- sehen, eilte er wieder der Villa zu, doch es war nichts mehr zu helfen. Als das Feuer die Gardine und die Portiere im Entree zerstört hatte, fand es keine Nahrung mehr und erlosch von selbst, aber ein schwacher Lichtschein huschte den Korridor entlang.

Wer da?" donnerte Freienberg und schritt vorwärrs.

Das Licht erlosch sogleich, aber dennoch drang er weiter. Hier muß jemand sein", rief er drohend,wer da oder ich schieße!"

Ein Rascheln, ein Murmeln, dann blieb alles still. Der Graf zog sein Taschenpistol und spannte den Hahn. Bei diesem unheimlichen Knacken schrie eine alte schwache Stimme kläglich auf.

kündigung in Kraft; gleichzeitig treten sämtliche das Abbrennen von Grasflächen, Rainen und Hecken regelnden sonstigen Polizeiverordnungen außer Kraft.

Die Vorschriften der Polizeiverordnung vom 22. April 1892 tAmtsbl. S. 104) bleiben unberührt. (A. II. 1367.) Casfel am 25. Februar 1908.

Der Regierungspräsident Graf v. B e r n st o r sf.

* *

Hersfeld, den 27. Februar 1908.

Vorstehende Polizeiverordnung bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis.

Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich, sie auch auf ortsübliche Weise alsbald und wiederholt veröffentlichen zu lassen.

I. 2185. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

An der öffentlichen Volksschule zu Heringen a/Werra soll alsbald ein sechster Lehrer als Rektor angestellt werden.

Das Grundgehalt der Stelle beträgt 1100 <M sowie 100 cM persönliche Zulage, der Einheitssatz der Dienstalters- zulage 180 «X, die Rektorzulage 600 <X Daneben wird freie Dienstwohnung oder eine Mietsentschädigung von 250 <M gewährt.

Bewerber wollen ihre Meldungsgesuche und Zeugnisse bis zum 15. März d. Js. an den Königlichen Ortsschulinspektor Herrn Pfarrer Martin zu Heringen einreichen.

Hersseld, den 25. Februar 1908. I. 2038.

Der königliche Schulvorstand von Grunelius.

Hersfeld, den 27. Februar 1908.

Die Herren Bürgermeister des Kreises,, welche meine Ver­fügung vom 10. Februar d. Js. I. No. 1150 Kreisblatt No. 19 betr. Bericht über die in den Gemeindebezirk zu­gezogenen ungeimpften Kinder, noch nicht erledigt haben, werden hieran mit Frist von 5 Tagen nochmals erinnert.

I. 2194. Der Königliche Landrat.

I. V.:

T h a m e r.

An der Königl. Lehranstalt für Wein-, Obst- und Garten­bau zu Geisenheim (Rheingau) finden im Jahre 1908 folgende Unterrichtskurse statt: 1. Öffentlicher Reblauskursus: 20. bis 22. Februar. 2. Obstbau, 3. Baumwärterkursus: 20. Febr. bis 14. März. 4. Obstbau, 5. Baumwärternachkursus: 20. bis 25. Juli. 6. und 7. Obstverwertungskursus für Frauen: 3. bis 8. Augnst, Männer: 10. bis 22. August. 8. Analysen- kursus: 3. bis 14, August. 9. Hefekursus: 17. bis 29. August. Das Unterrichtshonorar beträgt für Kursus: 1 nichts, 2 und 4: für Preußen 20 Mk., für Nichtpreußen (auch Lehrer) 30 Mk. Preußische Lehrer sind frei. Personen, die nur am Nachkursus

Erbarmen, gnädiger Herr, ich ich habe mich verlaufen ich wollte ja nichts Böses tun, aber es brannte doch hier im Hause!"

Gib Licht!" rief Gras Freienberg und setzte den Hahn zur Ruhe. Gleich darauf flammte ein schwaches Lichtchen auf und der Gras sah beim Scheine desselben ein altes, falten­reiches, tiefbraunes Greisen gcsicht, welches unter einem grell­farbigen Turban zum Vorschein kam.

Wer bist Du, und was tust Du hier?" fragte er finster. Deine Absichten, Alter, sind wohl keine lauteren?"

Laßt mich fort, gnädiger Herr", winselte der Fremde, ich bin ein armer, alter Spanier, der hier Maulesel verlauste und nun nach Granada zurückwrll."

Unterwegs aber nvch so viel zu stehlen versucht, als ihm möglich ist", ergänzte der Graf verächtlich;nun so mach, daß Du weiterkommst."

Der Alte verneigte sich tief mit über der Brust gekreuzten Armen und schlürfte dann langsam davon, während Freienberg ihm langsam folgte.

Vor der Tür der Villa hielt jetzt ein Wagen. Man unter­schied Männerstimmen und gleich daraus trugen zwei Personen eine anscheinend leblose Gestalt herein. Auf der obersten Treppenstufe trat der Graf den Ankommenden entgegen.

Wen bringen Sie da?" fragte er den einen der Männer.

Wer sind Sie denn, mein Herr, daß Sie zu so unge­wöhnlicher Stunde diese Villa betreten? Oder war es eine Verabredung mit Fräulein Morand!"

Ich habe die junge Dame vom Flammentode errettet", antwonete Freienberg eisig,ihr Ruf steht fleckenlos da. Wehe dem, der es zu bezweifeln wagt!"

Vom Flammentode? Es hat gebrannt, und ich war nicht da?" stöhnte nun der junge Mann, in dem wir Robert Williams erkennen.O mein Herr, ich bin Ihnen zum heißesten Danke verpflichtet! O Gretchen"

Sie haben wohl Anrechte an die junge Dame?"

Erst mnß ich den Direktor ins Haus bringen", gab Williams kurz zur Antwort.

Der Graf trat zurück und Robert trug mit Hilfe des Kutschers den anscheinend Betrunkenen in die Villa.