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Herchlder Kreisblatt
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Gratisbeilagen: Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 42.
Amtlicher teil.
Berlin, W. 64, den 4. März 1908.
Euerer Hochgeboren übersende ich in der Anlage ergebenst eine Nachweisung der im Jahre 1906 amtlich gemeldeten Erkrankungen und Todessälle an übertragbaren Krankheiten, welche aus den mir vorgelegten Wochennachweisungen zu- sammengestellt worden ist, zur gefälligen Kenntnisnahme. In die Nachweisung sind auch die Zahlen der Todesfälle ausgenommen, welche von dem Statistischen Landesamt auf gründ der standesamtlichen Sterbekarte ermittelt worden sind. Ein Vergleich ergibt, daß die hohen Zahlen der polizeilich gemeldeten Todesfälle überall und zum teil sehr erheblich hinter den Zahlen der standesamtlich gemeldeten Todesfälle zurückbleiben. Dies rührt augenscheinlich daher, daß die am 15. September 1906 erlassenen Allgemeinen Aussührungsbe- stimmungen zu dem Gesetz, betreffend die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten vom 28. August 1905 zu § 1 Abs. 1 noch nicht hinreichend Beachtung gefunden haben. Auf die Notwendigkeit einer besonderen Anzeige bei Todesfällen wird daher erneut aufmerksam zu machen sein. (M. Nr. 12544/07.)
rc. rc.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- angelegenhciten.
J. A.: gez. Förster.
An die Herren Regierungs-Präsidenten rc.
* *
Cassel, den 21. März 1908.
Abdruck zur Kenntnis und weiteren Veranlassung gemäß dem Schlußsätze des Erlasses. (A. sl. Nr 2070.)
Der Regierungs-Präsident. I. V.: gez. Schenk.
An die Herren Landräte und Polizeidirektoren des Bezirks.
♦ *
Hersseld, den 1. April 1908.
Vorstehendes teile ich den Ortspolizeibehörden des Kreises zur Kenntnisnahme mit.
Ich verfehle nicht, aus die Notwendigkeit einer besonderen Anzeige bei Todesfällen erneut aufmerksam zu machen.
I. 3359. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
Hersfeld, den 4« April 1908.
Die Prüfung der Bierdruckapparate, die sich in den Gastwirtschaften des hiesigen Kreises befinden, hat gemäß § 13 der Polizeiverordnung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 12. Mai 1903 (Amtsblatt pro 1903 Seite 251), betreffend die Einrichtung, die Ausstellung und den Gebrauch der beim Bierausschank und beim Abzapfen von Bier in Flaschen oder ähnliche Gesäße zur Anwendung kommenden Druck- und Leitungsvorrichtungen alle drei Jahre zu erfolgen.
Unter Bezugnahme hierauf ersuche ich die Ortspolizeibehörden des Kreises den Herrn Sachverständigen Bürkle hier
Wahrheit, Klarheit.
Von A. von L i l i e n c r o n.
(Fortsetzung.)
Doktor Pauli wurde ärgerlich. „Nun, so was geht noch keinem an den Kragen — das geht wieder vorüber, mit solchen Zuständen müssen wir rechnen. Kindchen, Kindchen, Sie sind doch sonst ein ganz vernünftiger Mensch, wie kann Sie das so ins Bockshorn jagen?"
Das behagliche, Helle Zimmer und der alte Hausfreund mit seinem gutmütig ärgerlichen Schelten übte auf Elsa eine beruhigende Wirkung aus, und, ihre Willenskraft zusammen- nehmend, sagte sie mit einem Versuch zum Lächeln: „Kindern ist es ja erlaubt, daß sie sich graulen. Nun hat sich dieses große Kindchen auch richtig eingegrault auf dem dunklen Wege hierher. Nicht wahr, es ist zu dumm!"
. Doktor Pauli war aber gar nicht geneigt, seinen Besuch leichten Kaufes davonkommen zu lassen. Noch nie hatte er sie so verstört gesehen, wie vorhin, als sie sein Zimmer betrat. Solche Geschichten durste sie ihm nicht machen. Sie gehörte nicht zu den nervösen Naturen, mußte sich daher gründlicher zusammennehmen und nicht gleich den Kopf verlieren, wenn ihr auch etwas bänglich zumute wurde.
Er polterte daher weiter. „Der reine Unsinn ist es, daß Sie selbst zu mir gelaufen kommen; da hätte ein anderer geschickt werden können."
„Ja, aber Onkelchen" — Elsa gebrauchte den Schmeichel- namen für den alten Herrn, der noch aus ihrer Kindheit stammte — „wenn aber niemand da war zum schicken!"
Onkelchen blieb vor ihr stehen, nahm ihre kleinen, eiskalten Hände in die seinen, rieb sie kräftig, schalt aber dabei weiter: „Jeder einigermaßen vernünftige Mensch fragt sich doch zuerst: kann ich das auch durchführen, was ich anfangen will? Heißls ja, na, dann frisch darauf los I Traut man sich's aber nicht zu, dann soll man die Finger davon lassen. Verstanden, Mädel? Ist man ein Hasenfuß, so bleibt man zu Hause, hat man Kourage, dann geniert einen so ein bißchen Dunkelheit und Regenwetter nicht im geringsten. Aber loslausen und
Donnerstag, den 9. April
zu ersuchen, die Bierdruckapparate in den Gastwirtschaften des Gemeindebezirks einer Prüfung in den nächsten Wochen zu unterziehen.
Der Sachverständige hat sich mir gegenüber bereit gefunden, die Prüfung der Apparate in der Zeit vom 23. Mai bis 6. Juni d. Js. vorzunehmen.
Die Kosten der Prüfung eines Bierdruckapparates, der einer Prüfung bisher noch nicht unterzogen worden ist, haben gemäß meinem Ausschreiben vom 11. Dezember 1903 — Kreisblatt Nr. 149 pro 1903 — die Besitzer zu tragen. Dahingegen fallen die Kosten der Prüfung derjenigen Apparate, die einer wiederholten Prüfung unterzogen werden, der örtlichen Polizei-Verwaltung zur Last.
I. 3690. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
Hersfeld, den 2. April 1908.
Der Herr Regierungs-Präsident hat durch Verfügung vom 18. März d. Js. A. II. Nr. 1679 unter Bezugnahme aus § 1 Abs. 3 und § 16 der Polizei-Verordnung über die Einrichtung pp. von Bäckereien vom 16. April 1907 — Amtsblatt de 1907 S. 157 — unter dem Vorbehalte des jederzeitigen Widerrufs die Weiterbenutzung der Arbeitsräume handwerksmäßiger Bäckereien, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung d. h. vor dem 16. Mai 1907 bestanden haben und von diesem Zeitpunkt ab keinerlei bauliche Veränderungen erfahren haben, mit folgenden Beschränkungen gestattet und zwar
1. der Arbeitsräume ohne direktes oder mit mangelhaftem Tageslicht, sowie der Arbeitsräume, welche unter 2 m Höhe haben, bis zum 1. Oktober 1910,
2. der Räume von 2 m bis 2,50 m Höhe bis zum 1. Oktober 1912 und
3. der Räume von 2,50 bis 3 m Höhe ohne zeitliche Einschränkung, jedoch widerruflich.
Hierbei ist zur Bedingung gemacht, daß alle übrigen Vorschriften der Polizeiverordnung sofort ausgeführt werden. Die Bäckereien sind nach der Richtung streng und wiederholt zu revidieren, daß in den Betriebs- wie in den Lagerräumen die peinlichste Sauberkeit beobachtet wird.
Die Gestattung erlischt beim Wechsel des Besitzers, des Mieters oder Pächters der Betriebsstätte. Sind seit dem 16. Mai 1907 bauliche Aenderungen an den Arbeitsräumen pp. vorgenommen worden, oder werden solche Aenderungen aus- gesührt, ist die Polizeiverordnung in vollem Umfange zu erfüllen.
Die Ortspolizeibehörden des Kreises ersuche ich, alle in Frage kommenden Unternehmer mit entsprechender Weisung zu versehen.
Die richtige Ausführung der gegebenen Bestimmungen haben die Ortspolizeibehörden und die Königlichen Gendarmen des Kreises zu überwachen.
I. 3386. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
dann blaß wie ein Gespenst mir ins Haus fallen, das hat keine Art und darf nicht wieder vorkommen."
Er gab ihre Hände frei, wandte sich um und schenkte ein Glas Portwein ein. Elsa hatte ihre Fassung wiedergc- wonnen.
Elsa zwang sich zu einem Lächeln. „Schilt nur, Onkelchen, hast ganz recht" meinte sie, „ich begreife selbst, daß Du mir den Kopf zurccht machen mußt, aber nun werde ich mich auch tapfer zeigen."
Sehr energisch hatten die letzten Worte geklungen und es war ihr heiliger Ernst damit. Was sie eben, halb gegen ihren Willen, gezwungen von dem Schauer des Augenblicks, gelobt hatte, das wollte sie nun auch halten, wollte sich tapfer zeigen und fest.
„So, Kind, nun trinken Sie einen Schluck," forderte der Arzt sie auf und hielt ihr das gefüllte Glas hin, „dann wollen wir einmal beide nachsehen, wie eS der Patientin geht. Mein Wagen wird gleich vorfahren, ich hatte ihn schon vorhin bestellt.
Fünf Minuten später fuhr Elsa an der Seite des Doktors den breiten Talweg entlang. Sie blickte schweigend zum Fenster hinaus die tannenbewachsene Höhe hinauf.
Wie sah es dort oben jetzt aus? In das Grauen, das sie bei dem Gedanken davon empfand, mischte sich unbewußt ein Mitleid mit dem Manne, der sie angefleht hatte, nicht alles Glück eines Menschenlebens zu zerstören.
Sie meinte noch immer das heisere Flüstern zu hören, „haben Sie doch Erbarmen Kind!" Und wie sie darüber sann und sann, wurde es ihr klar, nicht Furcht war es gewesen, die ihr das Versprechen abgerungen hatte, sondern Mitleid, jäh hervorbrechendes Mitleid.
n.
Vierzehn Tage waren seit jenem Ereignis verflossen, das auf Elsa einen so tiefen Eindruck gemacht hatte, daß nicht nur eine schlaflose Nacht die Folge davon gewesen war, sondern auch eine leichte Blässe und Schatten unter den Augen zeugten davon, daß sie noch nicht ihre, alte Frische zurückgewonnen hatte.
1908.
nichtamtlicher teil.
Reichstag.
Der Reichstag beendete am Montag die zweite Lesung des ReichsvereinsgesetzeS. Auch zu den noch restierenden Para» praphcn 8, 9 usw. hatten sowohl das Zentrum als auch die Sozialdemokratie wiederum Abänderungsanträge zur möglichsten Abschwächung der Kommissionsbeschlüsse gestellt, doch vermochten sie mit diesen Anträgen ebensowenig durchzudringen,' wie mit den von ihnen zu den ersten sieben Paragraphen beantragten Amcndements. Zunächst wurde § 8, der von den Beaustragten der Polizei bei öffentlichen Versammlungen handelt, unverändert in der Kommissionsfassung angenommen, ebenso gelangten die §§ 9 und 10 nach den Kommissionsbeschlüssen zur Annahme. Der von der Kommission neu beschlossene § 10a, welcher bestimmt, daß Personen unter 18 Jahren weder Mitglieder politischer Vereine sein noch an öffentlichen politischen Versammlungen teilnehmen dürfen, rief eine längere Debatte hervor, in welcher die Redner des Zentrums, der Sozialdemokratie und der Polen die Bestimmungen dieses Paragraphen lebhaft bekämpften. Alle Opposition hals aber nichts, nach Verwerfung der zu § 10a gestellten Streichungs- und Abänderung-- anträge wurde § 10a inittels Namensaufrufe- mit 200 gegen 161 Stimmen in der Kommissionssassung genehmigt. Ebenso wurden die noch übrigen Bestimmungen des Reichsvereinsge- setzes durchweg nach den Kommissionsbeschlüssen gutgeheißen. Das neue Gesetz tritt nach einem Anträge des Reserenten Dr. Junck am 15. Mai 1908 in Kraft.
Am Dienstag begann die zweite Beratung der Novelle zum Börsengesetz. Es wurde zuerst der Artikel II zur Diskussion gestellt, der die Bestimmungen über die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel enthält, und nach unwesentlicher Debatte in der Fassung der Kommission angenommen. Es folgten die Artikel III, lila und IV, die sich mit dem Börsenterminhandel, den Ordnungsstrafen und den gerichtlichen Strafen für Verfehlungen gegen die Terminhandelsbestimmungen beschäftigen. Der Zentrumsabgeordnete Dr. Bitter bedauert, daß nicht, wie es die Regierungsvorlage wollte, Handwerker und kleine Gewerbetreibende aus dem Kreis der Personen ausgeschlossen werden, die Termingeschäfte abschließcn dürfen. Für ganz unannehmbar erklärt er den § 52, nach dem Kaufleute sich für Termingeschäfte mit Nichtberechtigten Sicherheit stellen lassen und aus dieser Sicherheit Befriedigung suchen dürfen. Der Abg. Dr. Roesicke (kons.) verteidigte demgegenüber die Kommissionsbeschlüsse. Ebenso traten dafür der Abg. Kaempf (steif. Vp.), obwohl er manche Bedenken hat, der Abg. Weber (natl.) und der Abg. Schultz (Rp.) ein, während der Abg. Dr. Frank (Mannheim, Sozd.) die KommissionSbe- schlüsse bekämpft.
Die Kommission des Reichstags für die Münznovelle stellte den Bericht fest und nahm folgende Resolution an: darauf
„Das Mädel ist doch sonst ganz wetterfest; wie kann ihr denn ein Regenguß gleich auf vierzehn Tage die roten Backen wegwaschen", brummte der Freiherr von Bodenstein ärgerlich. „Immer behielt sie den Kopf oben, wenn es auch manchmal nicht ganz leicht war, mit unserem kranken Mütterchen. Nun mit einem Male • ist sie wie ausgetauscht, ist blaß geworden wie ein Stadtsräulein, ist verträumt, so daß ich sie oft zweimal anreden muß, und fährt schreckhaft zusammen wie ein zimperliches Jüngferlein, als ich ihr neulich irgend eine Mordgeschichte aus dem Lokalblatt vorlesen will. Das gefällt mir ganz und gar nicht. Dokterchen, da müssen Sie Wandlung schaffen! So gehts nicht weiter!"
Sehr energisch waren die Worte gesprochen, mit denen der Freiherr seinem Aerger Luft machte, forschend sah er dabei den alten Freund an, der ihm zur Seite ging.
Doktor Pauli wischte unsichtbare Stäubchen von seinem Kneifer ab, putzte sorgsam an den Gläsern herum und meinte dann bedächtig: „Hm — ja — das Kindchen gefällt mir auch nicht so recht — war ganz außer dem Häuschen, als es den Abend zu mir kam — hatte sich richtig abgeängstigt auf dem Wege — na — und da haben die Nerven wohl so ein bißchen abbekommen, sind rebellisch geworden."
Der Freiherr klopfte immer ungeduldiger mit seinem Spazierstock auf den Boden. Jetzt fuhr er mit einem Ruck herum.
„Narrenspossen", schalt er, „das Mädel und Nerven! Die weiß den Kuckuck was von Nerven! Tun Sie mir den Gefallen, alter Freund, und setzen Sie meiner lustigen Heidelerche nicht solche Graupen in den Kopf. Mich aber verschonen Sie auch mit solchen Hirngespinsten, das geht mir wider den Strich."
Der Doktor zuckte die Achseln. „Die Nerven lassen sich nun einmal nicht wegdisputieren, sie verlangen auch ihr Recht", behauptete er, setzte dann aber, als er sah, wie die buschigen Brauen seines Besuchs sich finster zusammenzogen, beruhigend hinzu: „nun die Elsa wird solch einen kleinen Chock schon bald überwinden, die ist aus gesundem, festem Holz geschnitten."
„Will ich meinen", stimmte ihm der stolze Vater bei, „da