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Qmfdter Kreisblatt
Gratisbeilagen: .Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 6.
Donnerstag, den 14. Januar
1909.
Bestellungen
auf das Bersfelder Kreisblatt
werden für das
1. Quartal 1909 von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.______________________
Amtlicher teil.
Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Fünfzigpfennigstücke der älteren
Geprägeform. Vom 27. Juni 1908.
Aus Grund des Artikel 1 Ziffer II des Gesetzes, betreffend Aenderungen im Münzwesen, vom 19. Mai 1908 (Reichs- Gesetzbl. ®. 212) hat der Bundesrat die nachfolgenden Bestimmungen getroffen:
§ 1.
Die Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägeformen mit der Wertangabe „50 Pfennig" gelten vom 1. Oktober 1908 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist von diesem Zeitpunkte ab außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.
8 2.
Die Fünfzigpfennigstücke der im § 1 bezeichneten Formen werden bis zum 30. September 1910 bei den Reichs- und Landeskassen zu ihrem gesetzlichen Werte sowohl in Zahlung genommen alS auch gegen Reichsmünzen umgetauscht.
§ 3.
Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (§ 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte sowie aus verfälschte Münzstücke keine Anwendung.
Berlin, den 27. Juni 1908.
Der Reichskanzler.
I. V.: gez. Sydow.
* *
Wird veröffentlicht. Hersseld, den 12. Januar 1909.
Der Königliche Landrat.
I. V.: F e l l i n g e r,
Regierungs-Resercndar.
Str Herr m Lorenzdorf.
Roman von Maximilian Moegelin.
(Fortsetzung.)
Als das Geraffel der Räder auf dem wundervollen Pflaster verstummt war, vernahm Lorenz Klavierspiel — es war Ottilie Zechow, die bei ihrer liebsten Beschäftigung war,
„Guten Morgen, Onkel Lorenz", rief das Mädchen, daS von mittlerer, schlanker Figur war, dem Kommenden entgegen. „Fährst Du zum Onkel ins Bruch und nimmst den Vater mit?" fragte es in seiner Art etwas hastig.
Es war viel Freundliches, Anheimelndes im Gesicht und Wesen dieses Mädchens, auf dessen Kopf wohlgepflegt ein Kranz rabenschwarzen Haares lag, das mit feinen blauen Augen seltsam genug zusammenpaßte. Es war keineswegs eine Schönheit, aber sein anmutiges Wesen und das Seelenleben, das offen aus seinem Auge sprach, stempelte eS dennoch zu einer solchen.
„Woll, Ottilie, so ist et, und du fährst na Lorenzdors, wirst erwartet," entgegnete der Schulze mit breitem Lachen.
Das Mädchen war mit dem Vorschläge deS Onkels Lorenz sehr einverstanden, der im Leben nicht sein Onkel war, ob- schon eS seit Jahr und Tag ihn nicht anders nannte. In der Töchterschule hatte eS Wilhclmine Lorenz kennen und ver- stehen gelernt, und als sie sich dann gegenseitig besuchten, da entstand ein wirklich inniges Verhältnis, das sich alSbald auch auf die Väter übertrug, denn der frühere Bauer und jetzige Rentner Zechow, der ebenfalls Witwer war, fühlte sich zu feinem neuen Bekannten, dem Schulzen, sehr hingezogen und überdies imponierte ihm jener mit seinem etwaS weiteren Horizonte.
Lorenz seinerseits fand Zechow äußerst verständig, da er ihm sehr zu Willen redete, fast immer seiner Meinung war und so recht eigentlich als sein getreues Echo galt. Dabei war er von etwas derbem Humor, gegen den der Schulze
Satzung der Anstalt zur Ausbildung von Hufbeschlaglehr- meistern zu Charlottenburg.
8 i.
Die Anstalt ist eine öffentliche Einrichtung der Landwirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg und wird mit staatlichen Mitteln unterstützt. Sie ist mit der der Landwirt- schastskammer unterstehenden Husbeschlaglehrschmiede verbunden.
§ 2.
Der Anstalt fällt die Ausgabe zu, Hufschmieden eine besonders sorgfältige Ausbildung im Husbeschlage zu vermitteln und ihre Kenntnisse soweit zu fördern, daß sie befähigt sind, als Vorsteher von Lehrschmieden zu wirken.
8 3.
Die Kurse dauern 4 Monate und beginnen, wenn die erforderliche Zahl von Anmeldungen eingegangen ist.
Der Unterricht ist unentgeltlich.
§ £
ES werden nur Schmiede zugelassen,. die das 24. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 3 Jahre als Geselle tätig gewesen sind, die durch das Gesetz vom 18. Juni 1884 angeordnete Prüfung mindestens mit dem Prädikat „gut" bestanden haben und im Stande sind, richtig zu schreiben und ihren Gedanken in klaren Worten Ausdruck zu geben.
8 5.
Die Teilnehmer erhalten von dem Vorsteher der Lehr- schmiede und geeigneten Hilfskräften Unterricht, besonders über
a) Einrichtung des Hufes,
b) Bau, Stellungen und Bewegungen der Gliedmaßen,
c) Geschichte und Entwickelung des HusbeschlageS,
d) Huspflege,
e) Hufkrankheiten,
f) Krankheiten der Gliedmaßen, soweit der Husbeschlag aus ihre Entstehung oder Heilung einen Einfluß auSübt,
g) Buch- und Rechnungsführung,
h) Kostenberechnung der gewöhnlichen Arbeiten deS Hufbeschlaggewerbes,
i) die das Gewerbewesen betreffenden gesetzlichen Bestimmungen.
Ferner werden Uebungen in der Anfertigung von Zeichnungen normaler und kranker Hufe, normaler und fehlerhafter Stellungen der Glicdmaßen, sowie Uebungen im freien Vor- trage über Gegenstände des HusbeschlageS abgehalten. Dem Unterricht der Zöglinge der Husbeschlaglehrschmiede haben die Teilnehmer der Lehrmeisterkurse beizuwohnen und sich unter Aussicht des Vorstehers der Anstalt in der Erteilung deS Unterrichts zu üben.
§ 6.
Vier Wochen nach Beginn des KursuS hat der Vorsteher über die Befähigung und sonstigen Eigenschaften der Teilnehmer zu berichten. Wenn die Aussicht auf eine entsprechende Durchbildung nicht vorhanden ist, oder wenn aus anderen Gründen die Eignung eines Teilnehmers angezweisclt werden muß, so ist der Betreffende alsbald zu entlassen.
nicht auszukommen vermochte und so wurden sie recht gute Freunde.
Während nun Ottilie für ein reichliches Mittagsmahl sorgte — für ihre Fahrt zu ihrer Freundin bedurfte eS nicht sonderlicher Vorbereitung —, ging der Schulze die Netze hinab biS an jene Stelle, wo an der anderen Seite sich dieser Fluß mit der Warthe vereinte. Dort war gewöhnlich Christian Zechows Angelsielle.
Schon von weitem sah er, wie dieser in seinem Kahne hockend mit bewunderungswürdiger Ruhe auf die auSgewor- fenen Angeln blickte. Ihm gegenüber trat der Schulze auf das Ende einer Buhne, die weit in den Strom hineinging und pfiff dreimal kräftig auf dem krummgemachten Finger. Der so Gerufene erhob sich und winkte herüber zum Zeichen, daß er ihn wohl verstanden hatte. Langsam zog er die Angeln ein und ruderte den Strom hinaus, um dann in schräger Linie leichter nach jener Stelle zu gelangen, wo der Pfahl für feinen Kahn stand. Dcckkähne und Zillen mit aufgeblähten Segeln, die ihm entgegenkamen, hinderten indes ein schnelles Hinübcrkommen, ebenso ein Floßholz von ziemlicher Länge, das stromabwärts trieb. Aber hinterher steuerte er mit starkem Arme sein Fahrzeug.
Zechow, der von derber Gestalt war, aber mit seinem Schifferbarte viel eher als Seemann, denn als märkischer Bauer einem Maler zum Vorbild hätte dienen können, gehörte zu jenen beneidenswerten Menschen, die in allen Lagen des Lebens einen gewissen zufriedenen Gleichmut zur Schau tragen, deren Ruhe so leicht nichts aufzuschrecken vermag, wenigstens prägte sich das offenkundig in seinen Zügen aus — fein Gesicht schien stets zu lächeln und sah auch im Schlafe kaum anders aus.
Solange man zu denken vermochte, waren die Zechow- hier immer ansässig, und war dieser von seinen Vätern ererbt hatte, erwarb er, um es zu besitzen. Freilich weniger nach des Dichters idealem Empfinden, sondern vielmehr nach seinem eigenen.
Schon sein Großvater verstand es, im ewigen Kohl- und Roggenbau, der feinen Mann ja redlich nährte, dem Glück entgegenzukommen, indem er an jenen Stellen, wo der Bahn
Gegen diese Maßregel steht dem Betreffenden die Beschwerde an die im § 7 genannte Prüfungskommission zu.
8 7.
Nach Ablauf des Kursus findet unter dem Vorsitze eines von dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ernannten Kommissars vor einer von der Landwirtfchaitt- kammer für die Provinz Brandenburg einzusetzenden Kommission eine Prüfung statt, die sich auf alle Gegenstände des praktischen und theoretischen Unterrichts erstreckt. Bei der praktischen Prüfung tritt an Stelle der Anfertigung eines Meisterstücks eine Arbeitsprobe.
Die theoretische Prüfung hat sich zu erstrecken auf
1. die Fachkenntniffe,
2. die Buch- und Rechnungsführung,
3. die Kostenberechnung der gewöhnlichen Arbeiten des Husbeschlaggewerbes,
4. die gesetzlichen Vorschriften über das Gewerbewesen,
5. die Fähigkeit deS Prüflings über Gegenstände des HusbeschlageS freien Vortrag halten zu können.
Auch hat der zu Prüfende einen oder mehrere Schüler zu unterrichten und mit ihnen eine Prüfung anzustellen. .
Der von dem Minister ernannte Vorsitzende der Prüfungskommission besitzt das Recht, gegebenen Falles das Urteil dieser Kommission zu beanstanden. Ist die Prüsung bestanden, so hat die Prüfungskommission darüber ein Zeugnis auszustellen.
8 8.
Die Prüfungsgebühr beträgt 20 Mk.
§ 9.
Von dem Ergebnis der Prüfung wird dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten unter Beifügung einer Abschrift des erteilten ^tugmffeS Anzeige gemacht, welcher seinerseits die erforderlichen Mitteilungen an die zuständigen Regierungen über die erworbenen Qualifikationen veranlaßt.
Die beigesügte neue Satzung der Anstalt zur Ausbildung von Husbefchlaglehrmeistern in Charlottenburg ist von unbestätigt worden.
Berlin, am 27. November 1908.
Der Minister Der Minister für Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft,
J. A.: Dönhoss. Domänen und Forsten.
I. A.: S ch r o e t e r.
* *
Wird veröffentlicht.
Hersseld, den 7. Januar 1909.
Der Königliche Landrat.
I. A.: F e l l i n g e r, Regierungs-Resercndar.
Hersseld, den 12. Januar 1909.
Das in Gemäßheit des Gesetzes zur Verhütung von Hoch- Wassergefahren vom 16. August 1905 für die flößbare Werra ausgestellte Verzeichnis über das nicht hochwassersreie einge.
bau feine Schatten, wie gewöhnlich alle großen Ereignisse bereits unbestimmt vorauswarf, soviel Land erwarb, als es ihm irgend möglich war — eine Klugheit, die sich auch belohnte. Und unsers Zechow Vater hatte ohne Zweifel auch von solchem Geiste geerbt. In weiches Stroh verborgen, versenkte er in die Erde feine besten Kartoffeln, um sie — es war nach dem großen Kriege, dem Wohlstand und Wohlleben folgte — als vorzügliche Maltakartoffeln zur rechten Zeit dann abzusetzen. Schon geistreichere Männer meinten, eS käme im Leben recht viel auf Einbildung an. Nun, jedenfalls verstand Vater Zechow die Schwäche seiner Zeit und fuhr recht gut dabei.
„Zechow", sagte der Schulze, als jener die Kette seines Kahnes um den Pfahl geschlungen hatte und sie sich fräftig die Hand schüttelten, „wir fahren nach so!" und er wieS stromauswärts, worin jener nichts Sonderliches zu erblicken vermochte, denn offenbar hatte er daS schon längst erwartet.
„Aber töv man en bisken", fuhr der Schulze fort, „dann jehts so!" und er zeigte stromabwärts, dabei legte er den Zeigefinger an die Nase, als wollte er sagen: Merkst Du was?
Jener aber merkte wirklich nichts und tat sehr verwundert ob dieser rätselhaften Deutung.
„Nach Berlin fahren wir", sagte der Schulze dann überlegen lächelnd und blickte in des anderen ganz erstauntes Gesicht. „Aber", fuhr er fort, „feen Trubel foKS wissen."
Zechow horchte hoch auf.
„De Jung", bemerkte jener ergänzend, „braucht höllisch viel Geld — der Deubel soll drinschlagen." Der Schulze geriet in Zorn.
„Ja, da jeb ick dir nu recht!", entgegnete jener, ohne sich sonderlich auszuregen und nickte mit dem Kopse. „Da müssen wir mal nacht Rechte sehn I Aber", fuhr er tm Vorgefühl einer unbestimmten Freude gleich fort, „die nehmen wir ihm mit."
Er zog einen Kober aus dem Kahn, in dem eine Anzahl stattlicher Krebse waren, die er ursprünglich im ersten Gast- Hose der Stadt zu verkaufen gedachte. Er legte noch zwei