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Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. Der Bezugspreis beträgt für Hersfeld vierteljährlich

1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. ^

Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer em« gespaltenen Zeile 10}. ^.,im amtlichen Teile 20 pfg. Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt.*»^««

Herzfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 7.

Sonnabend, den 16. Januar

1909»

Bestellungen

aus das

Bersfelder Kreisblatt

werden für das

1. Quartal 1909

von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher teil.

Hersfeld, den 9. Januar 1909.

Die amtliche Ausgabe derJahresberichte der Königlich-PreußischenRegierungs-undGe- werberäte und Bergbehörden für 1908 wird Ende März d. Js. in der Reichsdruckerei fertiggestellt werden. Für den Bezug des Werkes ist folgendes zu beachten:

1. Die Direktion der ReichSdruckerei wird die bis spä­testens zum 28. Februar b. Is. unmittelbar bei ihr im voraus bestellten Exemplare des Werkes zu einem Vor­zugspreise ablassen, der aus 2,75 Mk. für ein broschierte- Exemplar und auf 3,25 Mk. für ein in Ganzleinen gebundene- Exemplar festgesetzt ist. Die Kosten für Verpackung und Ab­senkung trägt die Reichsdruckerei, die Portokosten der Sendungen müssen die Besteller tragen.

Der besonders niedrige Vorzugspreis kann nur gewährt werden, wenn die Bestellungen bei der D i r e k» tion der Reichsdruckerei, Berlin, 8. W. 68 Oranienstraße 91, rechtzeitig, d. h. spätestens am 28. Februar d. Js., eingehen. Bei der Bestellung ist anzugeben, ob broschierte oder gebundene Abdrücke des Werkes gewünscht werden.

2. Nicht rechtzeitig eingehende Bestellungen werden, wenn etwas anderes im Bestellschreiben nicht ausdrücklich gesagt wird, dem R. von Decker'schen Verlage, Berlin, 8. W. 19 Jerusalemerstraße 56, der den buchhändlerischen Vertrieb der Werkes übernommen hat, zur Erledigung überwiesen werden. Für die Ausführung solcher Bestellungen, wie für alle Lieferungen im Wege des Buchhandels ist außer den etwaigen Portokosten der Ladenpreis von 5,25 Mk. für ein broschiertes und 5,75 Mk. für ein gebundenes Exemplar zu zahlen.

Die Jahresberichte werden auch diesmal Mitteilungen über die Praktische Handhabung der Arbeiterschutzgesetzgebung und durch Beschreibungen und Skizzen näher erläuterte Vorschläge für Unfallverhütung und Bekämpfung gewerblicher Krankheiten, fowie auch für weitere Kreise interessante Mitteilungen aus dem Gebiete der Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen enthalten.

Die Ort-polizeibehörden des Kreises setze ich mit dem Er­suchen hiervon in Kenntnis, tunlichst sich die Verbreitung deS Werkes zur Förderung der sachgemäßen Durchsührung der Ar- beiterschutzgesetzgebung angelegen sein lassen zu wollen.

I. 290. Der Königliche Landrat.

I. A.: Fellinger, Regierungs-Reserendar.

Hersfeld, am 5. Januar 1909.

Gemäß der §§ 25 und 45 der Wehrordnung vom 22. November 1888 haben alle diejenigen Personen männlichen Geschlechts, welche

1. in dem Zeitraum vom i. Januar 188g bis ein- fchliefslich 31. Dezember 1889 geboren find,

2. dieses Hlter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einerrsatz-Bebörde zur Musterung bezw. Hushebung gestellt,

3. sich zwar gestellt, aber über ihr Militärverhält- nis noch keine endgültige Gntscheidung erhalten haben,

sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js. zur Rekrutierungs-Stammrolle zu melden und dabei die über ihr Alter sprechenden sowie die etwaigen sonstigen Bescheinigungen, welche bereits ergangene Bestim­mungen über ihr Militärverhältnis enthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden einschließlich der Gutsvorsteher des Kreises haben demgemäß im laufenden Monat folgende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise wiederholt zu erlassen.

Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatzbehörden noch nicht erteilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js. bei dem OrtSvorstande seines Wohnorte- zur Rekrutierungs-Stammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachteile.

Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem an­

deren Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Hufents haltsort zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenjallS bei Vermeidung der im Gesetze an­gedrohten Nachteile."

Die sodann genau nach der Instruktion deS Herrn Ober- Präsidenten vom 16. Mai 1876 (Amtsblatt pro 1876, Seite 109 und 1 t0) aufzustellenden Rekrutierungs-Stammrollen pro 1889 sind mir nebst den bei den Anmeldungen zur Stamm­rolle ant den betreffenden Jahrgängen vorgelegten Attesten rc. und den beiden RekrutierungS-Stammrollen der Jahre 1887 und 1888 bis spätestens zum 5. februar d. Js. unter der BezeichnungHeereSsache" einzureichen.

Bei Anfertigung der neuen Listen ist insbesondere noch solgendeS zu beachten:

Die Einträge sind, wie im § 46,2 der W.-O. vorgeschrie­ben, genau in alphabetischer Reihensolge zu machen. Sollten Militärpflichtige inzwischen verstorben sein, so bedarf es der Ausnahme in die Rekrutierungs-Stammrolle nicht, wenn hier­über eine Sterbeurkunde des zuständigen Standes­beamten beigefügt wird. Sollten Militärpflichtige mehrere Vornamen haben, so ist der Rufnamen zu unterstreichen.

Zugleich spreche ich die bestimmte Erwartung aus, daß die Stammrollen sauber ausgestellt und die in Betracht kommenden Rubriken derselben vollständig ausgefüllt werden, insbeson­dere ist anzuzeigen, ob die Eltern des Militärpflichtigen noch leben oder nicht. Auch muß der Stand des Letzteren, sowie derjenige seines Vaters bezeichnet werden. (Die mit diesseitiger Verfügung vom 29. Januar 1902 I. II. Nr. 247, im Kreis­blatt Nr. 13, veröffentlichte Anweisung ist genau zu beachten.) Bei Militärpflichttgen, welche nicht im diesseitigen Kreise ge­boren sind, ist außer dem Geburt-ort auch der Kreis, zu welchem derselbe gehört, anzugeben. Etwaige Bestrafungen sind unter Bemerkungen einzutragen. Zweifelhafte Eintragungen dürfen nicht gemacht werden. Die betreffende Spalte ist viel­mehr alsdann überhaupt nicht auSzufüllen.

Ferner haben die Herren Ortsvorstände pp. des Kreises die in ihren Gemeinden sich aushaltenden, zUm einjährig-srei- willigen Dienst berechtigten Militärpflichttgen, welche in das militärpflichtige Alter eintreten, bezw. eingetreten sind, und ihrer aktiven Dienstpflicht noch nicht genügt haben, resp, von der AuShebung noch nicht zurückgestellt worden sind, daraus aufmerksam zu machen, daß sie in Gemäßheit deS § 93 pos. 2 der Wehrordnung sich bei der Ersatz-Kommission ihres Gestellungsortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheine- ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen haben.

Der Königliche Landrat.

I. A.: Fellinger,

J. M. Nr. 9. Reg.-Reserendar.

Hersseld, den 12. Januar 1909.

Der Gastwirt und Metzger Georg Schneider in Widder-Hausen hat dahier nachträglich um gewerbepolizeiliche Genehmigung seines bereits vor einigen Jahren auf feinem HauSgrundstück Ktbl. 3 Parzelle 531/256 pp. errichteten

Schlachthauses

gemäß § 16 der Reichsgewerbeordnung nachgesucht.

Ich bringe dies zur öffentlichen Kenntnis mit dem Be­merken, daß Einwendungen hiergegen binnen 14 Tagen dahin schriftlich in zwei Exemplaren oder zu Protokoll anzu- bringen sind.

Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen nicht mehr geltend gemacht werden. Die rechtzeitig etwa erhobenen Ein­sprüche werden im mündlichen Verhandlungstermin am tatrfhiii, Stil 4. Februar ö U morgens 10 Uhr, dahier erörtert werden und zwar auch im Falle deS Aus- bleibenS des Unternehmers oder der Widersprechenden. Die Zeichnung und Beschreibung liegen während der Dienststunden hier zur Einsicht der Beteiligten offen.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

I. A.: Fellinger,

J. A. Nr. 194/09. Reg.-Reserendar.

An der Königl, Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau zu Geisenheim a. RH. finden im Jahre 1909 folgende Unterrichtskurse statt. 1. Oeffentlicher Reblaus-Kursus am 18., 19. und 20. Februar, 2. Obstbau-KursuS vom 18. Februar bis einschl. 10. März, 3. Baumwärter-Kursus v. 18. Februar bis einschl. 10. März,

4. ObstbaunachkursuS vom 26. bis einschl. 31. Juli,

5. BaumwärternachkursuS vom 26. bis einschl. 31. Juli,

6. Obstverwertungskursu» für Frauen vom 2. bis 7. August,

7. ObstverwertungSkursus für Männer vom 9. bis 19. August,

8. AnalysenkursuS vom 4. bis 14. August,

9. Hesekursu» vom 16. biS 27. August.

DaS Unterrichtshonorar beträgt: für KursuS 1: nichts, für Kursus 2 und 4: für Preußen 20 Mk., für Nichtpreußen (auch Lehrer) 30 Mk. Preußische Lehrer sind frei. Personen, die nur am Nachkursus (Nr. 4:) teilnehmen, zahlen 8 Mark, Nichtpreußen 12 Mark, für KursuS 3 und 5: Preußen sind frei, Nichtpreußen zahlen 10 Mark und wenn sie nur am NachkursuS (Nr. 5.) teilnehmen 5 Mk., für Kursus 6 u. 7: für Preußen je 6 Mk., für Nichtpreußen je 9 Mk., für KursuS 8 u. 9: für Preußen je 20 Mk., für Nichtpreußen je 25 Mk., wozu noch 20 Mk. für Gebrauch-gegenstände und 1 Mk. für Bedienung kommen.

Anmeldungen sind zu richten bezüglich der Kurse 2 bis 7 an die Direktion der Königl. Lehranstalt, bezüglich deS Kur­sus 9 an den Vorstand der pflanzenphysiologischen Versuchs- station der Königl. Lehranstalt und bezüglich des KursuS 8 an den Vorstand oenochemischen Versuchsstation der Königl. Lehranstalt.

Wegen Zulassung zum ReblaukkursuS (Nr. 1.) wollen sich Preußen an den Herrn Oberpräsidenten der Provinz ihreS WohnsitzeS, Nichtpreußen an ihre Landes-Regierung wenden.

Weitere Auskunft ergeben die von der Anstalt lastenfrei zu beziehenden Satzungen.

Geisenheim, den 18. November 1908.

Der Direktor Professor Dr. Wortmann, Geh. Reg.-Rat.

Hersseld, den 13. Januar 1909.

Die Herren Ortsvorstände erinnere ich an Erledigung meiner Verfügung vom 5. Juni v. JS. J. I. Nr. 5505 (Kreisblatt Nr. 67) betreffend Berichterstattung über die bei Durchführung des LereinsgesetzeS gemachten Erfahrungen. Erledigung erwarte ich binnen 5 Tagen.

I. 451. Der Königliche Landrat.

I. A.: Fellinger,

RegierungS-Referendar.

nichtamtlicher teil.

Politischer Wochenbericht.

Der deutsche Reichstag hat seine Arbeiten nach der WeihnachtSpause wieder ausgenommen. ES ist ein reiche- Arbeitspensum, das feiner Erledigung durch die deutsche Volks­vertretung harrt. Außer der Durchberatung des Etat» find zunächst noch einige auS der vorigen Session stammenden Ge­setzentwürfe vom Plenum zu verabschieden, so da- Gesetz be» treffend Bekämpfung der Viehseuchen und dasjenige betreffend die Sicherung der Bausorderungen. Ferner find der Entwurf bei ArbeitSkammergesetzeS, der Entwurf eine» Gesetzes über die Preis- seststellung beim Markthandel mit Schlachtvieh, der Rest bet Gewerbeordnungs-Novelle, die Besoldungsgesetze und endlich, alles an politischer Bedeutung überragend, die Reichsfinanz- resorm zu nennen. In der Kommissionsberatung stecken noch der Gesetzentwurf über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen sowie der Entwurf eineS WeingesetzeS. Man ersieht schon au- dieser summarischen Uebersicht, wie vielgestaltig und umfangreich daS Material ist, dessen Bewältigung dem Reichstage während der laufenden Session noch obliegt. Es wird daher seitens der Reichsboten großen Fleißes und strenger Selbstzucht im Reden bedürfen, wenn sie den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden wollen. Vor allem aber möchten wir angesichts deS NeubeginnS der ReichStagSverhandlungen nicht verfehlen, unser Ceterum censeo zu wiederholen, und dieses lautet: die Auf­gabe der ReichSfinanzreform muß unter allen Umständen be- sriedigend gelöst werden, denn an ihr hängt das Wohl und Wehe deS Vaterlandes.

Auch der preußische Landtag ist wieder zusammen- getreten und hat sofort die EtatSberatung ausgenommen. Die­selbe wurde mit einer längeren bedeutungsvollen Rede deS FinanzministerS Freiherrn v. Rheinbaben eingeleitet, der sich leider genötigt sah, auf Grund der Tatsachen ein recht düsteres Bild von der augenblicklichen finanziellen Lage Pr-ußcnS zu entwersen. Seine Ausführungen gipfelten in dem Nachweise, daß der Etat für 1908 voraussichtlich mit einem Fehlbeträge von 165 Millionen Mark abschließen werde, welche Summe sich noch aus 195 Millionen steigern dürfte, wenn die Erhöhung der Einkommensteuer um 30 Millionen nicht bewilligt wird. In sehr wirkungsvoller, mit lebhaftem Beifall begrüßter Weise wandte sich der Minister im Verlaufe feiner Darlegungen auch gegen die agitatorische Art, in der manche Beamtenklassen ihre Wünsche .hinsichtlich der BesoldungSvorlage zu vertreten beflissen sind. Man kann im Interesse der Würde und deS Ansehens der Beamtenschaft selber nur von Herzen wünschen, daß dieser Mahnruf auf einen fruchtbaren Boden fallen möchte.

Wie unberechenbar die Dinge aus dem Balkan find, hat die letzte Woche wieder einmal so recht deutlich gezeigt. Die Spannung zwischen Oesterreich und der Türkei war eine so hochgradige, daß man fast schon auf den AuSruch offener Feindseligkeiten gefaßt sein mußte, da trat aus einmal eine friedliche Wendung ein. Der österreichische Minister des Aus­wärtigen Freiherr v. Aehrenthal erklärte sich bereit, als Ent-