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Herzfelder Armblatt
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Fernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 23
Dienstag, den 23. Februar
1909.
Amtlicher teil
HerSfeld, den 19. Februar 1909.
Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatzgeschästcs für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Sonnabend den 13. März d. Js., von morgens V28 Uhr an, und zwar imSaale des Gastwirts Geheb (früher Kroueberg) zu Schenllengsseld
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Schenkleugsield.
Montag den 15. März d. Js., von morgens 8 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Träger zu Friedewald, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. der Amtsgerichtsbezirks Friedewald.
' Dienstag den 16. März d. Js., von morgens V28 Uhr an,
nud zwar im Saale des Gastwirts B. Boleuder zu Hersfeld,
Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersseld, Mittwoch den 17. März d. Js., von morgens V28 Uhr an, in Demselben Lokale,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Hersseld.
Donnerstag den 18. März d. Js., von morgens 7 U h r an, und zwar im Saale des Gastwirts I. ftubn zu pitederaula,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Niederaula.
Freitag den 19. März d. Js., von morgens Va9 Uhr an,
und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu
Bersfeld,
Losung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgcbildetcn Landsturmpflichtigen deS zweiten AusgebotS, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familienverhält- nisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888).
Die Herren OrtSvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:
1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar:
a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1889 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Aurstand erhalten haben,
b) die in den Jahren 1888, 1887 und 1886 oder
Die K "e.
Novelle von Adolf Stern.
(Nachdruck verboten.)
Auf leichtem, halbländlichen Wagen, den ein paar ungewöhnlich stattliche Braune von mecklenburgischer Zucht rasch zum Ziele führten, kehrte der junge Müller Hans Brieger in fein väterliches Haus, die zwischen den großen Dörfern Ober- und Niedcrohra gelegene Rotdornmühle zurück. Es war ein Sonnabend abend im Beginn des Mai, und das waldreiche Flußtal stand noch im lichtesten jungen Grün der Buchen und Birken, die Sonne ging eben nieder und just an der Stelle, wo sich der Nebenweg nach dem Flusse und der Mühle von der Landstraße aus rasch hinabsenkte, hatte Hans Brieger die glutrote Sonnenscheibe zuletzt erblickt, jetzt lagen Weg und Waldrand im Schatten, ohne daß es merklich kühler werden wollte.
Der Lenz hatte mit einer der heißen Wochen angehoben, die die drückende Schwüle des Hochsommers vorausnchmen. Den ganzen Tag über waren gewitterdrohende Dunstmassen ausgestiegen und noch jetzt stand im Hintergrund des Tales zwischen den Fclsstirnen der beiden bewaldeten Berge, die hier eine Art Tor der oberen Talhälste bildeten, eine dunkle Wolkenwand, die einen Wochenschluß unter Frühlingsdonner in Aussicht stellte.
Der wagenlenkende Knecht sah mißtrauisch nach den blei- grauen, schwärzlichen und dunkelgelben Luftschichten hinüber, er schien seinem jungen Herrn etwas sagen zu wollen, aber Hans Brieger hatte ihn auf der Straße von der Kreisstadt bis zur Reiterschänke so viel gefragt, daß Fabian seinen Wortvorrat aus eine Woche im voraus abgegeben hatte und jetzt nur mit einem Blick anzudeuten vermochte, daß er sich eine frische Pseise anzuzünden begehre. Der junge Mann verstand den Alten, nahm ihm bereitwillig die Zügel aus der Hand und sagte ruhig:
„Nimm von meinem Tabak, Fabian. DaS Endchen Weg bis zur Mühle behalt ich die Zügel, eS ist ohnehin recht,
früher Geborenen, welche bei den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militärverhältnis noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungs- terininen vorzuladen.
2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine ZurückUcllunq bezw. Befieiung vom Militärdienst beanfprucvl wird, sich im Musterungstermine ebenfalls einfinden.
3. in den Terminen sich persönlich einzufinden und so lange zur Stelle zu sein, bis sämtliche Militäipflichtige der betreffenden Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für Die Anwesenheit eines Stellvertreters Sorge zu tragen.
4. für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben aus- drücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militärpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungs- grund im MusterunaSlerwin nicht erlchcmen oder beim Ausruf ihrer Namen lm Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Halt bis zu drei Tagen bestraft, außerdem können ibnen Die Vorteile Der Losung entzogen werden. In die VerfäummS in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alSbaldige Einziehung zum MUltärdiensi als unsichere Heerer- pflichtiae erfolqen.
Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Mitärdienst oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie deS Landsturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militärdienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung deS vorgeschriebenen in L. Funk' S Buchdruckerei hier stets vorrätigen Fragebogens sorgt.
Eine Beifügung von ärztlichen Attesten über den Gesundheitszustand derjenigen Personen, (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine ZurückUcllunq rc. vom MilitärdicnU beanfprucht wird, bedarf es nicht, da sie im Musterungstermine mit zu erfcheinen haben. Die erforderlichen Feflstellungcn werden hier durch Den anwesenden Militärarzt bewirkt, dessen AuSspruch allein maßgebend ist.
Sämtliche Reklamationen find umgehend bis spätestens zum 5. März d. Js. hier einzureichen. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben aus ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister
daß der neue Herr auch selbst vorsährt. Lebte der Alte noch, würd' es ihn doch freuen, daß ich in der Stadt nichts verlernt habe!" .
Ueber das jugendfrische, aber merkwürdig ernste Gesicht Hans Bricgers legte sich, wie ein Abglanz der dunklen Wolke da drüben, ein trauriger Ausdruck, eine seltsame Mischung von Ergebung und bitterem Unmut, ein Ausdruck, den Fabian auf dieser Fahrt schon ein paarmal gesehen hatte und auch recht gut zu deuten wußte. Seit länger als einem Jahre ruhte der Vater seines jungen Herrn, der Rotdornmüllcr Matthias Brieger, neben seiner borangegangenen Frau auf dem kleinen Friedhos von Oberohra von rastloser Arbeit gründlich auS. Der Alte war plötzlich gestorben, während Hans auf einer auswärtigen Fachschule sich allerhand Kenntnisse er- warb, die ihm der Kantor von Ohra nicht halte geben können. Der Sohn war damals zur Bestattung des VaterS heimgekommen und hatte dann, um seine Schulung zu beenden, die Mühle in der Verwaltung eines zuverlässigen Gehilfen des Vaters und das schöne Erbe in den Händen der greifen Dvre, der überlebenden Base des Matthias und seiner eigenen, wenige Jahre als er selbst älteren Schwester Hedwig gelassen. Nun war auch die Dore inzwischen gestorben und wunderlich un- heimliches Gerede hatte sich an ihren Tod geknüpft, die Gerichte und der Kreisphysikus waren tagelang nicht aus dem Haus gekommen und Der junge Mühlherr mußte von Glück sagen, daß er heute wenigstens die Schwester am Leben und daheim fand.
Wenn es denn ein Glück war — Fabian hätte viel darüber sagen können, wäre er überhaupt ein Freund vom Reden gewesen. Die Mühlenrechnung hatte Anton der Böhme und er selbst, Gott sei Dank, in Ordnung, und damit endete ihre Verantwortung. Hans Brieger lenkte ja Die Mecklenburger recht gut und sest — vielleicht brächte er auch alles andere wieder inS Geschick.
Während Fabian dies bedachte, sah er nicht nach feinem jungen Herrn, sondern nach der Gewitterwand über dem Fluß und Tal, die sacht näher zu rücken schien, aber noch ent- sernt genug war. Auf der Straffe würde daS Wetter den
ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an EideSstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Ansälle bei dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten über Fehler und Erkrankungen, welche sich im Termine nur mit Schwierigkeit sMtellen lasten (z. B. geistige Beschränktheit, Bluthusten, Herz- leiden u. >. w.) sind gleichfalls umgehend einzureichen, bezw. den Reklamationsverhandlungen beizufügen.
Die Herren Ort-vorstände rc. haben Vorstehendes wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen besannt machen zu lassen, und daß dieses geschehen, b i S zum 10. M S r z d. I s. hierher zu berichten.
I. M. 315. Der Königliche Landrat.
I. A.: Fellinger, RegierungS-Referendar.
Berlin, den 20. Januar 1909.
Am 1. April d. Js. treten Die Artikel 1 und 2 des Gesetzes „betreffend die Aenderung deS Gesetzes über den Unter- stützungswohnsitz und die Einführung dieses GesetzeS in Elsaß- Lothringen" vom 30. Mai v. Js. (R. G. Bl. E. 377) in Kraft. Durch dieselben wird das bisher gültige Reich-gesetz über den Unterstützungswohnsitz in folgenden wesentlichen Punkten abgeändert bezw. ergänzt.
1. Die Altersgrenze für den selbständigen Erwerb und Verlust deS Unterstützung-wohnsitze- wird vom zurückgelegten 18. Lebensjahr auf das zurückgelegte 16. Lebensjahr herabgesetzt.
2. Die Frist, deren Ablauf den Erwerb und Verlust des Unterstützungswohnsitzes bedingt, wird von 2 Jahren aus 1 Jahr abgekürzt.
3. Mit Rücksicht auf die bisherige RechtSsprechung deS Bundesamts für daS Heimatwefen (Entsch. Bd. 26 E. 1 ff. und Bd. 28 S. 1 ff.) stellt die Novelle fest, daß Aenderungen, die in der örtlichen Abgrenzung der OrtSarmenverbände während deS Laufes der einjährigen Frist (vergl. Nr. 2.) eintreten, z. B. Vereinigung zweier OrtSarmenverbände oder Einverleibung eines Ortsarmenverbandcs in einen anderen oder Abtrennung von Teilen eines Ortsarmenverbandcs und Bereinigung der Teile mit anderen OrtSarmcnverbänden usw., eine Unterbrechung deS Fristenlaufcs nicht zur Folge haben sollen, daß eS vielmehr so angesehen werden soll, als ob die Frist ihren Lauf schon in dem neu abgegrenzten Armenverband begonnen hätte.
4. Die Haftung des Ortsarmenverbandcs des Dienstoder Arbeitsortes für den Fall der Krankheit nach § 29 deS bisher gültigen UnterstützungSwohnsitzgesctzcs wird durch die Novelle wie folgt abgeändert:
a. Die Haftung wird von 13 auf 26 Wochen ausgedehnt,
b. Während die Erkrankung bisher am Dienst- oder Ar
Heimkehrenden nicht erreichen — und daS Nachher mußte sich finden.
Der Knecht trieb behaglich kleine Rauchsäulen in die schwere schwüle Abendluft.
Dem jungen Müller war es offenbar weniger behaglich zu Mute — er hatte schon seinen leichten Strohhut hinter sich in den Wagenkasten geworfen und jetzt riß er die oberen Knöpfe seiner Joppe auf, er atmete ein paarmal tiefer und tiefer auf und rief endlich:
„Ich werde mich wohl wieder eingewöhnen müssen, Fabian; ich habe mir'S frischer und kühler hier unten gedacht I"
Der Knecht sah mit seinen kleinen grauen, aber scharfen Augen in Die großen offenen dunkelblauen Augen Hans BricgerS und sagte kurz:
„Habt Geduld, Herr, kann sein, morgen früh beucht Ihnen alles frischer!"
Der junge Mann aber hörte schon kaum auf die Antwort — eben donnerte das leichte Gefährt über Die breiten Bohlen, die hier einen zum Fluß hinabrauschendcn Waldbach über- brückten, Hans wußte, daß dieser Wasserabsturz die Räder seiner Mühle trieb — und daß sie in 10 Minuten daheim sein würden.
Er erhob den Kopf, seine Nase sog jetzt nicht nur den kräftigen Hauch der Wiesen, die der Fluß frisch erhielt, und der wilden Blüten ein, die in den Weg herein hingen, sondern sie spürte in jeder Lustwelle nach einem leisen Dust, den er auS hundert Düften heraus erkannt hätte. Und mit einem Mal überkam ihn ein Zittern, er lachte mit Lippen und Augen zugleich und rief Fabian, der sacht und wie zufällig seine Pfeife beiseite gelegt hatte, fast jauchzend zu: „Der Rotdorn blüht!"
„BiS unter die Schwalbennester!" entgegnete der Knecht und zeigte auf den Hau-giebel, der unter dem jungen Buchenwuchs jetzt sichtbar wurde und zu Dessen Spitze einzelne Zweige mit rotschimmernden Blüten empor- kletterten.
HanS Brieger griff nach seinem Hut und ermunterte die Pserde, die dessen kaum noch bedurften, mit einem Zuruf, zwei