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herchl-er Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage”
Fernsprech-^nschlutz Nr. 8
Nr. 134.
Sonnabend, den 13. November
1909,
Amtlicher teil.
Hersseld, den 12. November 1909.
Die Herren Vorsitzenden der Vorein» schätzungs-Kommissionen mache ich beim Herannahen der Voreinschätzung darauf aufmerksam, daß die an den Sitzungen teilnehmenden neuen Mitglieder bezw. Stellvertreter ordnungsmäßig verpflichtet werden (§ 57,57 des Einkommen- steuer-GesetzeS und Art. 77,4 der Ausführungsanweisung vom 25. 7. 1906).
Die vorgenommenen Verpflichtungen sind in die Protokolle auszunehmen.
Ferner weise ich die Herren Vorsitzenden an, bei Beginn der Sitzungen den Mitgliedern den wesentlichen Inhalt der Artikel 3—25, 30, 46 und 47 unter Hervorhebung der neuesten Aenderungen (Ges. S. S. 349) mitzuteilen.
Daß dies geschehen, ist in den Protokollen zu vermerken.
Ich erwarte, daß die Herren Vorsitzenden sich recht sorg- sältig aus daS VoreinschätzungS-Geschäst vorbereiten.
Der Vorsitzende der EinKommensteuer- Deranlagungs-Kommission: von Grunelius.
Hersseld, den 6. November 1909.
Der deutsche Verein für ländliche WohlfahrtS- und Heimatpflege mit dem Sitze in Berlin SW. 11, Dessauerstraße 14 gibt eine Zeitschrift „Das Land" heraus, aus die wiederholt hingewiesen worden ist.
Die Verlagshandlung Trowitzsch u. Sohn in Berlin SW. 48 ist bereit, Prospekte über diese Zeitschrift zum Verteilen an Interessenten kostenlos zu liefern.
Im Interesse der guten Sache empfehle ich, zumal den Vorständen der Volk-bibliotheken des Kreise-, auf die vorerwähnte Zeitschrift zu abonniren.
I. A. Nr, 7445. Der Königliche Landrat
von Grunelius.
HerSseld, den 8. November 1909.
Die unter dem Schweinebestande deS Schneidermeisters Johannes Horn hier, Untere Frauenstraße Nr. 273, auSge- brochcne Rotlaufjeuche ist erloschen.
I. 11652. Der Königliche Landrat.
I V.;
Wessel, KreiSsekretär.
Der Vorsitzende des Sekttonsvorstandes.
I. A. 7490.
Her-feld, den 8. November 1909.
Diejenigen Herren Bürgermeister, in deren Gemeinden im lausenden Jahre BetriebSveränderungen vorgekommen sind und die sonach mit Einreichung der Betriebsveränderung-nach- weisungen noch rückständig sind, werden hierdurch an Erledigung meiner Verfügung vom 7. September 1896, A. Nr. 2082 — KreiSblatt Nr. 107 — erinnert.
Der nunmehrigen Einreichung der gedachten Nachweisung sehe ich bestimmt binnen 8 Tagen entgegen. Etwaige nach dieser Frist noch eingehende Anzeigen von BetriebSveränderungen können für 1909 nicht mehr berücksichtigt werden.
von Grunelius.
Her-feld, den 8. November 1909.
Die unter den Pferden des Maurermeisters Schulz hier auSgebrochene Brustseuche ist erloschen.
I. 11638. Der Königliche Landrat.
I. B.:
W e s s e l, KreiSsekretär.
nichtamtlicher teil.
Politischer Wochenbericht.
Die Zahl der politischen Neugründungen in Deutschland ist während der verflossenen Woche um ein neue- vermehrt worden, indem sich in Berlin durch Zusammenschluß der an verschiedenen Orten bereits bestehenden Beamtenwahlvereine ein sogenannter Bund der F est b e s o l d et e n gebildet hat. Der Bund ist bestimmt, alle ReichS-, StaatS-, Kommunal- und Privatbeamten in einer festgefügten Wahlorganisation zu- fammenzusassen. Wir können in dieser Neugründung nur wieder eine der vielen bedauerlichen Tatsachen erblicken, die uilfer politisches Leben gegenwärtig so wenig anziehend machen. E Zerklüftung und Zerreißung unserer Volksgemeinschaft ourch wirtschaftSpolitische Interessenvertretungen ist wahrlich Ichon weit genug vorgeschritten, als daß er noch einer Ber- 1 s ^^ Prozesses durch den Bund der Festbesoldeten pcourft hätte, und wer da glaubt, dem AuSeinanderfallen bei -Volk-ganzen in lauter einzelne, miteinander konkurrierende und
sich gegenseitig befehdende Jnteressentengruppen dadurch Einhalt tun zu können, daß er zu den bestehenden Gruppen noch eine neue hinzufügt, versucht, den Teufel durch Beelzebub auf» zutreiben.
Der Aufenthalt unseres EtaatSsekretärSDernburg in E n g l a n d hat mehrfach zu Kundgebungen für eine Stärkung und Festigung deutsch-englischer Freundschaftsbeziehungen Anlaß geboten. So gaben aus dem Bankett, daS die Londoner Afrikanische Gesellschaft zu Ehren Dernburgs abhielt, alle Redner, die deutschen sowohl wie die britischen, übereinstimmend der Hoffnung Ausdruck, daß die erfreulichen Resultate, die daS freundschaftliche Zusammenarbeiten von Deutschland und England aus dem Felde kolonisatorischer Bestrebungen in Afrika bereits gezeitigt habe, auch für die zukünftige Gestaltung deS GesamtverhältnisseS der beiden Länder zueinander vorbildlich werden möchten. In zeitlichem, wenn auch nicht unmittelbar ursächlichem Zusammenhänge mit den durch die Gegenwart DernburgS aus britischem Boden veranlaßten Kundgebungen steht ferner auch die hochbedeutsame Aeußerung, die der englische Premierminister ASquith jüngst über daSVerhältnis zwischen England und Deutschland auf dem in der Londoner Guildhall zu Ehren der neuen Lordmajors statt» gehabten Bankette getan hat. Er sagte: „WaS Deutschland betrifft, weiß ich nichts, waS einem vollen freundschaftlichen Einverständnir im Wege stände. Man wird nicht schlgehen in der Annahme, daß die scharf pointierte Form dieser Aeußerung, wonach dem freundlichen Einverständnisse absolut nichts entgegenstehe, sich gegen die in der Presse der eng» lischen Konservativen immer wiederkehrende Behauptung richtet, daß der deutsche Flottenbau die Pflege guter Beziehungen zwischen Deutschland und England unmöglich mache. Hoffent- lich finden die Worte Asquithk in der öffentlichen Meinung Großbritanniens einen ebenso kraftvollen wie nachhaltigen Widerhall.
In Frankreich haben sich während der BerichtSwoche recht interessante, ja, man möchte fast sagen, kuriose Dinge zugetragen. Schon seit längerer Zeit machte sich dort in der Oeffentlichkeit das Bestreben geltend, an die Stelle deS bisherigen Wahlrechtes daS Proportionalwahlsystem treten zu lassen. Hiergegen trat nun der M i n i st e r p r ä s i d e n t B r i a n d im Interesse der herrschenden radikalen Kammermehrheit mit einer an rhetorischen Finessen und Schlagern reichen ParlamentSrede auf, die solchen Beisall fanb, daß die Kammer beschloß, sie allenthalben im Lande anschlagen zu lassen. AIS aber bald darauf ein dak Proportionalwahlsystem fordernder Gesetzentwurf in der Deputiertenkammer zur Verhandlung kam, wurde dessen erster Artikel, der da lautete: „Die Abgeordneten werden durch Listen mittels des Proportionellen Verfahren- gewählt", in seinen beiden Teilen, Listenwahl und Propor» tionalsystem, bei getrennter Abstimmung über diese Teile von derselben Kammer, deren Mehrheit kurz vorher Briands Rede zugejubclt hatte, dennoch angenommen. Aber gleich danach kam es noch wieder anders. Vor der Abstimmung über den Artikel 1 als Ganzes stellte nämlich Briand die Vertrauensfrage, und, siehe da, nunmehr wurde wiederum dieser Artikel, der soeben in seinen Teilen angenommen worden war, als Ganzes abgelehnt. Briand hat somit seine Stellung nochmals behauptet, die Wahlreform dürste aber doch unabwendbar sein.
In dem Ferrer-Rummel hatten sich bekanntlich ganz besonders auch die sogenannten „Intellektuellen" durch blindwütiges Eintreten für den kriegSrechtlich verurteilten und Hingerichteten Anarchistenhäuptling aufs ärgste bloßgestcllt. Ihnen hat nun König AlfonS von Spanien in einer Audienz, die er einem französischen Journalisten er- teilte, eine der Form nach ebenso feine wie der Sache nach schlagende Abfertigung zuteil werden lassen. So erklärte er unter anderm sehr richtig, nicht zu verstehen, wie ein Gelehrter, ein Intellektueller, der doch keine Entdeckung veröffentliche, ohne sie hundertmal nachgeprüft zu haben, der nicht eher etwas als wahr verkünde, als bis eS ihm zweifellos als wahr nachgewiesen sei, ohne genaue Untersuchung gegen ein Urteil zu protestieren vermöge, daS nach Gesetzen gefällt sei, die ihm unbekannt seien, und für daS die Ehre der spanischen Offiziere eine Garantie übernehme. Ob die „Intellektuellen" freilich durch eine derartige Lektion eines Bessern belehrt und für die Zukunft vorsichtiger gemacht worden sind, daS wagen wir nach den üblen Erfahrungen, die in dieser Hinsicht bisher vorliegen, kaum noch zu hoffen.
Die Entwicklung -er Fürsorgeerziehung im Regierungsbezirk Cassel.
Ueber die Fürsorgeerziehung sind vielfach so abfällige Ur- teile veröffentlicht worden, daß eS von besonderem Interesse ist, deren Durchführung und deren Erfolge zu betrachten, und soll dies hier in dem unS besonders interessierenden Gebiet, dem Regierungsbezirk Gaffel geschehen.
Bereits das sogenannte ZwangSerziehung-gesetz vom 13. März 1878 hat sich mit der Ausgabe beschäftigt, verwahr- losten Kindern eine ordentliche Erziehung zu verschaffen und hat dabei recht gute Erfolge erzielt: da es sich aber nur mit Kindern, die sich kriminell vergangen hatten, beschästigte und
erst eingriff, wenn die Verwahrlosung weit vorgeschritten war, wurde daS weitergehende Gesetz vom 2. Juli 1900 über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger erlassen, daS diese Erziehung nicht nur für straffällige Kinder sondern vorwiegend auch schon für die Minderjährigen zuläßt, bei denen die Verwahrlosung erst begonnen oder für die sie nur erst zu befürchten ist. Die Durchführung beider Gesetze wurde in die Hand bef Landeshauptmanns gelegt.
Wenn behauptet wird, daS Fürsorgeerziehung-gesetz sei verfehlt und erreichte seinen Zweck nicht, so mag dieses un» günstige Urteil als Reaktion einer übertrieben großen Erwartung, die man aus daS Gesetz setzte, erklärlich sein, richtig ist es aber nicht. Es ist unzweifelhaft zuzugestehen, daß die, übrigens vollständig dem Gesetz entsprechende Rechtssprechung deS KammergerichtS, welches die Fürsorgeerziehung nur dann für anwendbar erklärt, wenn alle sonstigen möglichen Mittel der Armenpflege, deS Vormundschaftsgerichtes, der freien Liebe-tätigkeit usw. ohne Erfolg geblieben seien, die Wirk- samkeit des Gesetze- beschränkt. Immerhin ist dieselbe groß genug, um das Gesetz alS einer der segensreichsten der neueren Zeit erscheinen zu lassen. Wie sehr die Einwirkung auf die minderjährige Jugend durch daS neue Gesetz gewachsen ist, mag schon die eine Tatsache ergeben, daß in den 21V2 Jahren der Wirksamkeit des ZwangSerzichungsgesetzeS dem BezirkSver- band nur 1535 Zwang-zöglinge überwiesen sind, in den 8 Jahren seit Jnkrasttretung des Fürsorgeerziehung-gesetze- aber bereits 1642 Zöglinge überwiesen wurden.
Die Zahl der Fürsorgezöglinge ist stetig gestiegen; zu den 352 Zwang-zöglingen, die bei Inkrafttreten deS neuen GesetzeS am 1. April 1901 vorhanden waren, traten in den Jahren 1901 bis 1908/09 hinzu 311, 197, 189, 168, 180, 192, 210, 192 Minderjährige und ist zu erwarten, daß diese Ziffern in den nächsten Jahren noch bedeutender werden.
Am 1. April 1909 waren noch 1374 Zögling« in Fürsorgeerziehung und hat der Regierungsbezirk Gaffel damit von allen Teilen deS KönigSreichs im Verhältnis zu seiner Einwohnerzahl die größte Zahl von Fürsorgezöglingen auszu- weisen. Das kommt nicht etwa daher, daß die Verhältnisse in dem alten Kurhessen besonders schlechte seien, sondern daher, daß alles geschieht, um den guten Absichten deS GesetzeS gerecht zu werden, und auf besonderen einstimmigen Wunsch deS KommunallandtagS Rechtsmittel gegen die Ueberweisung von Fürforgezöglingen nur in ganz besonderen Fällen eingelegt worden sind.
Die Fürsorgeerziehung kann von dem VormundschaftSgericht angeordnet werden bis zur Vollendung deS 18. LebenSjahreS deS Minderjährigen und dauert bis zum Eintritt der Volljährigkeit desselben. Vertreten sind unter den Fürsorgezöglingen alle Altersklassen, schon daS erste Lebensjahr. Die Unterbringung erfolgt durch den Landeshauptmann entweder in Anstalten oder in Familien. In Anstalten werden nur die untergebracht, die wegen körperlicher und geistiger oder moralischer Desekte zur Unterbringung in Familien nicht geeignet sind. Von den Zöglingen des Bezirksverbandes befinden sich nur 441=32,9 Prozent in Anstalten und 904=66,8 Prozent in Familien. Der Rest war flüchtig, saß im Ge- sängniS usw.
Die Familiencrziehung wird hier, wie auch in der Armenpflege, mit Recht der Unterbringung in Anstalten vorgezogen, die bei dem besten Willen und größten Anstrengungen eS nie ermöglichen können, die Erziehung so individuell zu gestalten, wie dies in Familien geschieht. Der hiesige Bezirk ist derjenige von allen in der Monarchie, in dem sich diese Verhältnisse am günstigsten gestaltet haben und verhältnismäßig weitaus die meisten Zöglinge sich in Familienpflege befinden.
Die Anstalt-zöglinge sind in über 30 Anstalten, bie größtenteils von Vereinen betrieben werden, verteilt. @ie werden regelmäßig von dem zuständigen Medizinalbeamten besichtigt und dann auch von dem mit diesem Dezernat betrauten Beamten deS Bezirksverbands besucht. Der letztgenannte Beamte besucht in gleicher Weise soweit dies irgend möglich ist, die in Familienpflege über den ganzen Bezirk und dessen an- grenzenden Gebiete zerstreuten Zöglinge. Im verflossenen Jahre konnten von dem Dezernenten 768 Familien und 378 in An- staltenuntergebrachteZöglinge besucht und diesendamit Gelegenheit gegeben werden, ihre Beschwerden und Wünsche zu äußern und sich mit dem Leiter ihrer Erziehung vertraut zu machen. Diese Besichtigungen haben sich als sehr zweckmäßig erwiesen, daS Vertrauen der Zöglinge zur Verwaltung erhöht, die Unterbringungen wesentlich gebessert und daS Interesse aller beteiligten Persönlichkeiten in hohem Grade verstärkt. Jedem Fürsorgezögling wird ein besonderer Fürsorger ober Fürsorge- tin bestellt und ihm damit ein Berater und Freund zur Seite gegeben, an den er sich in allen Fragen jederzeit wenden kann und der die Verbindung zwischen ihm und dem Landeshauptmann vermittelt. Außerdem ist bei der Beaufsichtigung der Zöglinge der zuständige OrtSgeistliche wesentlich beteilig?.
Sobald die Fürsorgezöglinge auS der Schule entlassen sind, werden sie ihren Wünschen und Fähigkeiten entsprechend entweder in einem Handwerk auSgebildet oder in landwirtschast- lichem unb sonstigem Dienste untergebracht. Die Unterbrin-