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Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 154.

Donnerstag, den 30. Dezember

1909.

Amtlicher teil

Hersseld, den 22. Dezember 1909.

Nachstehend veröffentliche ich daS Verzeichnis über die Er- gebnisse der zur Herbstkörung vorgestellten Zuchtbullen.

Die OrtSpolizeibehörden und die Königlichen Gendarmen

des Kreises haben streng darüber zu wachen, daß die für untauglich befundenen, sowie die nur bedingungsweise zuge­lassenen Bullen zur Nachzucht nicht oder nur insoweit ver­wendet werden, alS dies seitens der Körungskommission ein- geräumt worden ist. Zuwiderhandlungen sind aus Grund der Polizeiverordnung vom 17. Januar 1879 zur Bestrafung zu bringen.

Hierbei bringe ich mein Ausschreiben vom 7. Mai 1907 I 4141 Kreisblatt Nr. 56 wiederholt in Erinnerung. Bei Bullen, die noch nicht mit einem Nasenring versehen sein sollten, muß derselbe noch alsbald angebracht werden.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

I. A. 8752. von GruneliuS.

8 e r 5 eT ch « is

vorgestellten Zuchtbullen.

der im Herbst. 1909

4

Anzahl der

Bullen.

Datum der Körung.

Reful

täte der Körung

1 s s

Gemeinde.

Namen

der Bullenhalter

Alter und Race der Bullen.

Farbe und Abzeichen.

Befund.

Abstammung

Bemerkungen.

1 2

3

4

6 6

7.

9

10 11

12

13 ä 16

17

18 19

20

Friedewald Conrode Frielingen

Gethsemane

GitterSdorf Kirchheim

Herfa HilmeS

Holzheim Mecklar Mengshausen OberlengSfeld Reilos ReimboldShausen Rotterterode Solms Unterhaun Wüstfeld WipperShain Kirchheim

1 1 a 1 b 1 C 1

1 1 1 1

1 1

1 1 1

1 1

1 1

1 1

1 1

1 1

August Hotzbach, Hof Weißenborn Gemeinde Conrode Karl Eschstruth

Heinrich Theune

Johannes Opfer Friedrich Boß Adolf Westermann Heinrich Deiseroth II Heinrich Landsiedel Heinrich Henning Christoph ClauS Jacob Schäfer Dr. Volbeding Gemeinde RetloS Bürgstr. Bornemann Valentin Meister Ludwig Eidt Peter Jacob Peter Hahn Georg Klebe Wilhelm Hold

26. 11. 09

26. 11. 09

27. 11. 09

27. 11. 09

27. 11. 09

27. 11. 09

27. 11. 09

27. 11. 09

29. 11. 09

27. 11. 09

26. 11. 09

26. 11. 09

26. 11. 09

27. 11. 09

29. 11. 09

27. 11. 09

26. 11. 09

28. 11. 09

27. 11. 09

29. 11. 09

27. 11. 09

29. 11. 09

26. 11. 09

26. 11. 09

27. 11. 09

15 Mt. Simmentaler

14 Mt.

12 Mt.

12 Mt.

14 Mt.

9 Mt. Simment. Kreuzung

9 Mt. Franken

9 Mt.

14 Mt. Simmentaler

19 Mt.

22 Mt.

22 Mt. Simment. Kreuzung

16 Mt. Simmentaler

17 Mt.

17 Mt.

14 Mt.

13 Mt.

27 Mt.

22 Mt.

12 Mt.

16 Mt.

12' Mt.

18 Mt.

13 Mt.

14 Mt.

Rotfchack rote Augenr. Halbgelbschack Gelbschack w. Kopf Hellgelb w. Kopf Rotfchack w. Kopf Rotfchack Rotgelb Rotgelb Gelb w. Kopf Gelbfch. w. Kopf Gelbfch. w. Kopf Gelbfch. w. Stirn Gelbfch. w. Kopf Gelbfch. w. Stirn Gelbfch. w. Kopf Hellgelbfch. w. Kopf Gelbfch. w. Kopf Gelbfch. rote Augenr. Gelbfch. w. Kopf Gelbfch. w. Kopf Gelbrotfch. w. Kopf Gelbweiß w. Kopf Gelbrotfch.

Gelbrotfch.

Gelbrotfch. w. Fleck über Blatt und Gruppe

brauchbar brauchbar gut gut gut unbrauchbar

brauchbar brauchbar brauchbar unbrauchbar noch brauchbar brauchbar brauchbar brauchbar

noch zu gering entw. noK branchba- unbrauchbar gut gut gut brauchbar brauchbar gut

Z. G. HerSfeld GerSfeld Oderbaden

Selbstzucht'

Z. G.' HerSfeld HerSfeld Melfungen Selbstzucht 3. G. Pferdsdorf Ob erh essen Contra Gersfeld Oberhessen -'^seld .

ang. 8- G. Hünseld Z. G. Oberbaden HerSfeld GerSfeld GerSfeld GerSfeld Oberbaden

Zuchtbescheinig. einreichen darsvor März nichtspringen wie vor

Zuchtbescheinig. einreichen

später noch mal vorstellen

Bescheinigung vesagt nicht» darsvor März nicht springen

HerSfeld, den 24. Dezember 1909.

Der aus Donnerstag, den 20. Januar k. JS. in der Stadt Fulda angesetzte Viehmarkt wird unter den seither bekanntgegebenen Bestimmungen abgehalten. Mit dem Austrieb darf um 73A Uhr morgens begonnen werden.

Nach § 1 der Polizeiverordnung vom 25. April 1904 ist das Handeln mit Vieh und das Mustern von Vieh zwecks HandelnS innerhalb deS Stadtbezirks vor und während der Dauer deS MarkteS verboten.

I. 13295. Der Königliche Landrat

von GruneliuS.

Gefundene Gegenstände.

Eine wollene Reisedecke. Meldung deS Eigentümers bei dem OrtSvorstand in Ransbach.

Die Madonna mit dem Lhristuskinde.

Weihnachtsnovelle von R. Hofmann.

(Nachdruck verboten.)

(Fortsetzung.)

»Dann müssen Sie ein Kindchen adoptieren, daS erst wenige Monate, ja vielleicht erst einige Wochen alt ist, Herr Kommerzienrat. In solchen Fällen entscheidet meist die Neigung der Adoptivmutter. Hat denn Ihre Frau Gemahlin keinen Wunsch geäußert?"

«Ich will sie mit dem adoptierten Kindchen überraschen" erklärte der Kommerzienrat und strich erregt mit der Hand über die Stirne. «Es ist ein geheimer LieblingSwunsch meiner Frau, den Sie selbst mir nicht offenbart hat, aber ich kenne ihn."

»Da wird die Auswahl nicht leicht sein, die Mutter sollte eigentlich das Kind erst sehen, das sie adoptieren will und als ihr eigenes betrachten soll", entgegnete der Ober­inspektor.

»Da mögen Sie recht haben", entgegnete der Kommer- zienrat etwas verlegen,aber ich will nun einmal meine Frau mit dem Kinde überraschen, ich habe dabei einen ganz beson­deren Plan und eine große Hoffnung inbezug aus ihren Ge­mütszustand, also muß ich das Kind selbst auSwählen, höch­stens könnte ich noch daS Gutachten eines Arztes über die Gesundheit und die Körperbeschaffenheit deS Kindes zu Rate ziehen. Zeigen Sie mir also jetzt die Mädchen im Alter von an bis vier Monaten, die Sie jetzt hier im Waisenhause haben."

»Ich stehe Ihnen gern zu Diensten, Herr Kommerzien- erwiderte der Oberinspektor und bald schritten die °iwen Männer die langen Korridore des Waisenhauses ent­lang.

Dann traten sie in ein saalartigeS Zimmer ein, wo sechs Kmdcr im zarten Alter verpflegt wurden. Mit herzlicher, aus- richtig« Nächstenliebe und lebhastem persönlichen Interesse

nichtamtlicher Ceil.

Zur Strafrechtsreform.

Ueber die Strafen enthält der Borentwurf zum neuen Strafgesetzbuch eine Reihe von Bestimmungen, die von den jetzt geltenden wesentlich abweichen. Zunächst ist die Todes­strafe lediglich bei dem Angriffe aus das Leben deS Herrschers, nicht aber bei Mord ausschließlich angedroht. Sodann ist die Festungshaft beseitigt; sie soll in der Haftstrafe aufgehen, die in einfacher Freiheitsentziehung mit Beaufsichtigung der Be­schäftigung und Lebensweise besteht und in besonderen Anstal­ten oder Abteilungen zu vollstrecken ist, so daß die Hastge- sangenen mit GesängniSgefangenen nicht in Berührung kommen.

blickte der Kommerzienrat Sello aus diese sechs elternlosen Kindchen, die alle die Händchen bewegten und nach ihm aus- zustrecken schienen.

Und als er dann die einzelnen Kinder näher in Augen­schein nahm und sich ein Adoptivkind auSwählen wollte, da merkte er erst, wie schwer eine solche Wahl für ihn ohne die Mitwirkung und Entscheidung seiner Frau war. Am liebsten hätte er die sechs Waisenkinder alle aus einmal adoptiert. Aber vor einem solchen Schritte hielt ihn wieder der Gedanke an den Zustand seiner Frau ab, denn sechs Kinder vus ein­mal der seelisch leitenden Frau zur Pflege zu übergeben, das erschien ihm wieder als ein gefährlicher Mißgriff. So kam es, daß der Kommerzienrat Sello zu keiner Entscheidung über die Wahl einer Adoptivtochter aus den Kindern kam und erklärte, daß er sich seine Entscheidung noch vorbehalten müsse. Dann ließ er sich noch alle Einrichtungen deS Waisenhauses zeigen und auch in Säle sühren, wo Waisenkinder im Alter von sechs bis acht Jahren und solche von elf bis dreizehn Jahren unterrichtet wurden.

»Es ist mancher schöne Talent unter diesen Kindern", berichtete der Oberinspektor, aber eS bestehen meisten« große Schwierigkeiten, solche talentvolle Knaben und Mädchen dem rechten Berufe zuzuführen. Das Waisenhaus sorgt für die Kinder nur bis zum vierzehnten Lebensjahre und bringt sie unter Mitwirkung des Vormundes dann noch in eine einfache Lehrstelle, die Knaben bei einem Handwerksmeister, die Mädchen in Familien als lernende Dienstboten. Den ein- zelnen talentvollen Kindern etwas Besseres lernen zu lassen, dazu fehlt eS meistens an Mitteln, denn zur Unter- stützung aller Talente reichen die vorhandenen Stiftungen nicht auS!"

Ich werde zwei neue Stiftungen machen, um talentvolle Waisenkinder einem besseren Berufe zusühren zu können", erklärte da plötzlich der Kommerzienrat Sello leuchtenden Auge»,denn mein Besuch im Waisenhause hat mir deutlich gezeigt, wie viel echte Nächstenliebe man noch an den armen Waisenkindern vollbringen kann. Ich stifte zum Andenken an meine einzige verstorbene Tochter eine Gerdastiftung, auSge- stattct mit einem Kapitale von fünszigtausend Mark zur besseren

Die bedingte richterliche Strafaussetzung ist in erster Linie für Jugendliche, aber auch für Erwachsene vorgeschlagen und zulässig, wenn jemand, der bisher wegen eine» Verbrechen- oder Vergehens zu einer Freiheitsstrafe nicht verurteilt war, zu einer sechs Monate nicht übersteigenden GesängniS- oder Haftstrafe verurteilt wird. Die Strafaussetzung fällt weg bei schlechter Führung des Verurteilten innerhalb der Bewährungs­frist, insbesondere, wenn dieser wegen eine» Verbrechen» oder vorsätzlichen Vergehens neuerdings zu einer Freiheitsstrafe ver­urteilt wird, außer die neue Tat wäre so geringfügig, daß die Annahme guter Führung durch sie nicht ausgeschlossen ist. Bei Bewährung gilt die Strase als erlassen. Die Strafaus­setzung ist auch zulässig für die an Stelle uneinbringlicher Geldstrafen tretenden ErsatzfreiheitSstrasen.

Die Rehabilitation durch Gerichtsbeschluß auf Grund

Ausbildung von aus dem Waisenhause entlassenen talentvollen Mädchen, und zum Andenken an meinen seligen Vater eine Johann Nikolaus-Stiftung, ebenfalls im Betrage von fünfzig- tausend Mark für die sachgemäße Ausbildung talentvoller Waisenknaben. Ich werde noch heute durch meinen Recht», anwalt Justizrat Brückmann die nötigen Urkunden für diese Stiftungen unfertigen und dann bei der Verwaltung bei Waisenhauses einreichen lassen."

Dann verließ der Kommerzienrat Sello daS Waisenhaus und fuhr direkt zum Justizrat Brückmann, mit dem er eine Vereinbarung in bezug auf die beiden Stiftungen traf, die noch vor Weihnachten dem Waisenhause überwiesen werden sollten.

Und al» diese Angelegenheit erledigt war, hatte der Kom­merzienrat wegen der beabsichtigten Adoption einer Töchterchen» auch noch eine lange Unterredung mit dem Justizrat, die dem Kommerzienrat vor allen Dingen die gesetzlichen Bestimmungen für die Adoption von Kindern klarlegte, und woraus hervor- ging, daß die StaatSgesetze diesen bedeutsamen Schritt der Er­neuerung einer Familie durch Adoption mit mehreren Vor­sichtsmaßregeln umgeben haben, und vor allen Dingen vor der Adoption die Zustimmung beider Ehegatten, die ein Kind adoptieren wollen, klipp und klar verlangen.

»Herr Kommerzienrat, ich kann Ihnen nach der ganzen Lage der Verhältnisse nur raten", so schloß der Justizrat Brückmann sein Gutachten,daS Kind, das Sie eventuell adoptieren wollen, zunächst als Pflegekind in Ihr Haus aus- zunehmen und nach vollständigem Einvernehmen mit Ihrer Frau Gemahlin die Adoption erst etwa ein Jahr später zu vollziehen."

Ich danke Ihnen für diesen Ausschluß, Herr Justizrat", entgegnete der Kommerzienrat,und ich werde auch au» mir einleuchtenden Gründen Ihren Rat befolgen. Ich bin aber nach wie vor mit meinem Plane in einer fatalen Verlegenheit. Ich habe noch immer kein Kindchen, da» ich al» Pflegekind meiner Frau überbringen kann, denn mir bangt förmlich da­vor, wenn ich die Auswahl deS Pflegling» unter den Waisen­kindern allein treffen soll, und dennoch bleibe ich dabei, daß e» für den krankhaften Gemütszustand meiner Frau wichtig