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herrfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 3. Donnerstag, den 6. Januar 1910»

Amtlicher teil.

Hersfeld, am 30. Dezember 1909.

Am 1. April 1910 scheidet ein Drittel der Ge- meindeverordneten in denjenigen Landgemeinden aus, in denen eine gewählte Gemeindevertretung besteht.

Die Ergänzung der Gemeindevertretung durch neue Wahlen hat zu erfolgen.

Die hierzu erforderlichen Vorbereitungen haben durch die Herren Bürgermeister der in Betracht kommenden Gemeinden alsbald zu erfolgen.

Ich nehme dieserhalb auf den Inhalt der diesseiti­gen Verfügungen vom 3. Januar 1899 A. 24 im Kreis­blatt Nr. 3, vom 9. Januar 1900 A. Nr. 55 im Kreis­blatt Nr. 4, vom 9. Januar 1902 A. Nr. 96 im Kreisblatt Nr. 5, vom 14. Januar 1904 A. Nr. 179 im Kreisblatt Nr. 7 und vom 3. Januar 1906 A. Nr. 17 im Kreisblatt Nr. 2 Bezug.

Nach diesen Bestimmungen und denjenigen der Land­gemeindeordnung vom 4. August 1897 hat zunächst die Berichtigung der Liste der Gemeindeglieder und sonstigen Stimmberechtigten und die Anfertigung der Wählerliste (Abteilungsliste) wie auch die Offenlegung der Letzteren in der Zeit vom 15, bis 30. Januar 1910 in einem vorher zur öffentlichen Kenntnis zu bringenden Raume zu Jedermanns Einsicht zu erfolgen.

Nach Ablauf der Offenlegungsfrist ist die Wählerliste abzuschließen und mit der Befcheinigung zu versehen, daß Einwendungen nicht erhoben, oder, daß solche in ord­nungsmäßiger Weise erledigt sind.

Die Ergänzungswahlen, zu denen die Wahlbe­rechtigten gemäß § 30 der Landgemeindeordnung min- destens eine Woche vor dem Wahltage (letz­teren nicht mit eingeschlossen) in ortsüblicher Weise ein- zuladen sind, und deren Ergebnis sofort nach Beendi­gung auf ortsübliche Weise bekannt zu machen ist, find in der Zeit vom 1. bis 8. März 1910 vorzuneh- men, damit, durch die zweiwöchige Frist, innerhalb der gegen die Gültigkeit der Wahlen Einsprüche erhoben werden können und die nach Ablauf dieser Frist alsbald zu erfolgende Beschlußfasfung der Gemeindevertretung über die Gültigkeit dieser Wahlen (§ 37 Absatz 1 Ziffer 2 der Landgemeindeordnung), zu welcher Sitzung die Mitglieder der Gemeindevertretung nach Maßgabe der Vorschrift im § 68 Absatz 3 der Landgemeindeordnung besonders einzuladen sind, nicht verhindert wird, daß die neu gewählten Mitglieder ihr Amt am 1. April 1910 antreten können.

Die neu gewählten Mitglieder sind von dem Bür­germeister in der nach dem 1. April 1910 stattfindenden ersten Sitzung der Gemeindevertretung in die Letztere einzuführen und durch Handschlag zu verpflichten.

Der Reformbauer.

Line schlichte Dorfgeschichte von Hans Windeck.

(Fortsetzung.)

Nein, Vetter, wenn der Kaufpreis wirklich so gering ist, wie Ihr sagt, dann möchte ich den Mann nicht mehr drücken. Und noch eine Frage vorher: WaS kann dem Mann übrig bleiben, wenn wir ihm siebzigtausend Mark bieten?"

Der Schulze zuckte die Achseln.Fünf- bis sechstausend Mark vielleicht."

War kann der Mann damit anfangen ?*

Er wird sich in der Stadt oder vielleicht auch im Dorf irgendwo billig einmieten und von dem Geld leben, bis es zu Ende ist.,,

Und was bann ?N

Mein Gott, Vetter, Ihr seid ein komischer Mensch. Was geht euch daS an? Uebrigens ist der Mann siebzig Jahre b^lt P* w^ d"S Geld nicht verbrauchen, waS er übrig

II.

Am nächsten Vormittage wurde das Land besichtigt. Es lag zum größeren Teil auf dem Höhenzuge, der nördlich vom Doffe vorbeistrich. Am meisten schien den Käufer ein klarer Bach zu interessieren, der munter von den Bergen zu Tal sprang. Er schritt öjterS von dem kleinen Rinnsal abwärts, maß prüfend mit den Augen das Gefälle und nickte be­friedigt. Der Besitzer, ein alteS gebrechliches Männchen, war. tete vergeblich aus irgend eine abfällige Aeußerung.

©r konnte sich das Benehmen des Kauflustigen gar nicht erklären. Es waren schon mehrere dagewesen, die das Land besichtigt hatten. Sie hatten meistens achselzuckend erklärt, daß das Besitztum das schlechteste des Dorfes sei, denn der Hauptteil, etwa zwei Drittel deS ganzen Areals, lag auf den Bergen und bestand aus magerem Sandboden. Nur ein

Die erforderlichen Formulare zu den Wählerlisten, Wahlprotokollen u. s. w. sind in der L. Funk'schen Buch­druckerei in Hersseld zu haben.

Bis spätestens zum 30. März 1910 ist mir sodann von den Herren Bürgermeistern der in Betracht kommenden Gemeinden über das Ergebnis der stattge- habten Ergänzungswahlen entsprechender Bericht zu erstatten. Aus diesem Berichte muß zu ersehen sein, welche Gemeindeverordnete ausgeschieden und welche Personen an deren Stelle als Gemeindeverordnete ge­wählt sind.

I. A. No. 8670. Der Landrat

von Grunelius.

Hersseld, den 3. Januar 1910.

Gemäß der §§ 25 und 45 der Wehrordnung vom 22. November 1888 haben alle diejenigen Personen männlichen Geschlechts, welche

i. in dem Zeitraum vom 1. Januar 1890 bis ein- scbfiessfich ri. Dezember 1890 geboren find,

2. dieses Hlter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer ersatz-Behörde zur Musterung bezw. Husbebung gestellt,

3. sich zwar gestellt, aber über ihr M*litärverbält- nis noch keine endgültige Gntfcbeidung erhalten haben,

sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js. zur Rekrutierungs-Stammrolle zu melde» und dabei die über ihr Alter sprechenden sowie die etwaigen sonstigen Bescheinigungen, welche bereits ergangene Bestim­mungen über ihr Militärverhältnis enthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden einschließlich der Gutsvorsteher des Kreises haben demgemäß im laufenden Monat folgende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise wiederholt zu erlassen.

Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatzbehörden noch nicht erteilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js. bei dem Ortsvorstande seines Wohnortes zur Rekrutierungs-Stammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachteile.

Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem an­deren Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Hufent- baltsort zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze an­gedrohten Nachteile."

Die sodann genau nach der Instruktion des Herrn Ober- Präsidenten vom 16. Mai 1876 (Amtsblatt pro 1876, Seite 109 und 110) aufzustellenden Rekrutierungs-Stammrollen pro 1890 sind mir nebst den bei den Anmeldungen zur Stamm­rolle aus den betreffenden Jahrgängen vorgelegten Attesten rc.

Drittel lag in der Ebene. Dort war allerdings erstklassiger Boden, der Weizen, Gerste und Zuckerrüben trug. Die Zucker­rübe war für das ganze Dorf die Hauptsrucht. Die Fabrik, die diese Frucht verarbeitete, lag allerdings zwei Meilen entfernt, aber es war eine gute Chaussee bis dorthin und das Abfahren der Rüben brauchte erst im Spätherbst zu geschehen, wenn alle Arbeit in der Landwirtschaft ruhte.

Nach der Besichrigung erklärte Wunderlich, er würde die Besitzung kaufen, wenn die Regelung der Wasserverhältnisse sich nach seinen Wünschen aussühren lassen würde. Der Dorf­schulze schüttelte verwundert den Kopf.

Ich weiß nicht, Vetter, weshalb Ihr auf das Wässerlein solch einen Wert legt ?"

Nun, ich will eS Euch sagen. Darin steckt für mich der Ha^tptwert der ganzen Besitzung. Ich will Teiche anlegen, eine große Fischzüchterei einrichten. Dazu muß ich aber erst über Vorflut und Staugerechtigkeit, die vielleicht unter­halb vorhanden sein könnte, genaue Erkundigungen ein» ziehen."

Wenns weiter nichts ist", erwiderte Zähne eifrig,zwanzig Minuten unterhalb liegt eine alte kleine Wassermühle, b. h. sie ist schon lange außer Betrieb. Nur der Stau besteht noch. Sie hatte nur im Frühjahr soviel Wasser, wie für einen Gang notwendig war. Da hat der Besitzer schon lange nebenan aus dem Berge eine Windmühle ausgestellt. Wenns Etlch bloß um die Staugerechtigkeit zu tun ist, könnt ihr das alte Gerümpel von Mühle billig kaufen."

Schon am Nachmittage wurde die Fahrt nach der Mühle angetreten. Der Besitzer war sehr erfreut, all Wunderlich mit seiner Absicht zu kausen hervortrat. Er vergaß aber trotz seiner Freude nicht, einen ansehnlichen Kaufpreis zu verlangen. Da fuhr aber der Dorfschulze dazwischen.

Schämst du dich nicht, solch eine Forderung zu stellen? Du hast bei mir in der Wirtschaft des öfteren erklärt, daß du den ganzen Krempel für fünftausend Mark losschlagen willst, wenn du bloß einen Dummen sändest. Noch ein Jahr, dann bricht die ganze Schleuse zusammen, und das Wasser läuft, wohin eS will. Ich möchte mal sehen, ob du noch Tausende dran wenden wirst, um eine neue Schleuse zu bauen. Hier

und den beiden Rekrutierungs-Stammrollen der Jahre 1888 und 1889 bis spätestens zum 5. februar d. Js. unter der BezeichnungHeeressache" einzureichen.

Bei Anfertigung der neuen Listen ist insbesondere noch folgendes zu beachten:

Die Einträge find, wie im § 46,2 der W.-O. vorgeschrie» ben, genau in alphabetischer Reihenfolge zu machen. Sollten Militärpflichtige inzwischen verstorben sein, so bedars es der Ausnahme in die Rekrutierungs-Stammrolle nicht, wenn hier­über eine Sterbeurkunde des zuständigen Standes­beamten beigefügt wird. Sollten Militärpflichtige mehrere Vornamen haben, so ist der Rufname zu unterstreichen.

Zugleich spreche ich die bestimmte Erwartung aus, daß die Stammrollen sauber ausgestellt und die in Betracht kommenden Rubriken derselben vollständig ausgefüllt werden, insbeson­dere ist anzuzeigen, ob die Eltern des Militärpflichtigen noch leben oder nicht. Auch muß der Stand des Letzteren,'-sowie derjenige seines Vaters bezeichnet werden. (Die mit diesseitiger Versügung vom 29. Januar 1902 J. II. Nr. 247, im Kreis- blatt Nr. 13, veröffentlichte Anweisung ist genau zu beachten.) Bei Militärpflichtigen, welche nicht im diesseitigen Kreise ge­boren sind, ist außer dem Geburtsort auch der Kreis, zu welchem derselbe gehört, anzugeben. Etwaige Bestrosungen sind unter Bemerkungen einzutragen. Zweifelhafte Eintragungen dürscn nicht gemacht werden. Die betreffende Spalte ist viel­mehr alsdann überhaupt nicht auszusüllen.

Ferner haben die Herren Ortsvorstände pp. des Kreises die in ihren Gemeinden sich aushaltenden, zum einjährig-frei­willigen Dienst berechtigten Militärpflichtigen, welche in das militärpflichtige Alter eintreten, bezw. eingetreten sind, und ihrer aktiven Dienstpflicht noch nicht genügt haben, resp, von der Aushebung noch nicht zurückgestellt worden sind, daraus aufmerksam zu machen, daß sie in Gemäßheit bei § 93 pos. 2 der Wehrordnung sich bei der Ersatz-Kommission ihres Gestellungsortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen haben.

I. M. Nr. 1. Der Landrat.

I. V.:

W e s s e l, Kreissekretär.

Hersseld, den 3. Januar 1909.

Im Monat Dezember 1909 habe ich den nachbenannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt:

A. Jahresjagdscheine:

a. entgeltliche:

am 6/12. dem Gutsbesitzer Adolf Reinhard in Unterweiscn- born,

Bürgermeister Arnold Rüger daselbst,

Bohrmeister Heinrich Lotz in Kathus,

7/12. Bildhauer Adam Karpenstein in Sieglos,

ReferendarFreiherrn von Dörnberg in Hersseld

mein Vetter wird dir zweitausend Mark geben, damit kannst du zufrieden sein. Wenn du nicht sofort einschlägst, kehren wir aus der Stelle um."

Der Müller meinte begütigend, er hätte gemeint, der Käufer wolle die Mühle wieder in Stand setzen und ihm Kon­kurrenz machen. Wenn das nicht der Fall wäre und dies durch Vertrag festgesetzt würde, wäre er mit zweitausend Mark gut und gern zusrieden.

Der Kauf wurde unter diesen Bedingungen durch Hand­schlag besiegelt und am nächsten Vormittag in der Stadt vor dem Grundbuchrichter vollzogen. Auch der alte Burwig war hinbestellt. Er hatte siebzigtausend Mark gefordert und ohne jedes Feilschen von Wunderlich zugcbilligt erhalten. Schon zu Mittag kehrten die Männer nach Lissewo zurück. Wunder­lich als wohlbestallter Besitzer der größten Bauernwirtschaft und einer Wassermühle. Frau Zähne schlug die Hände über dein Kopse zusammen.

Nein Vetter, das hätte ich mir im Traume nicht einfallen lassen, daß ihr noch mal mit uns in einem Dorfe zusammen wohnen würdet. Und wie schnell das ge­gangen ist! Kommen und sehen und kausen eins. Na, am meisten freue ich mich, daß ich meine liebe Marianne herbe- komme."

Dabei sah sie mit Wohlgesallen nicht aus den Vater, son­dern auf den Sohn, der sich augenscheinlich mit den jungen Büschen schon gut angefreundet hatte, denn die drei standen zusammen und lachten über etwas, was ihnen Georg eben er­zählt haben mochte.

Vater Wunderlich hatte den Blick wohl bemerkt, ihm mochten wohl dieselben Gedanken durch den Kops gehen, ob sein Sohn sich nicht eins von den beiden hübschen Mädchen zur Lebensgesährtin auswählen würde. Beides waren muntere srische Blondinchen von sreundlichem Charakter, zu Fleiß und Regsamkeit erzogen. Das Ebenbild der Mutter, die wie er schon bemerkt hatte, die Zügel des HauseS in fester Hand hielt.

Am Abend war die große Gaststube von den Insassen deS Dorfes gefüllt. Es hatte sich, wie nicht zu vermeiden war, herumgesprochen, daß ein Fremder, ein Verwandter des