Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. Der Bezugspreis beträgt für Hers seid vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark, w

Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer ein­gespaltenen Zeile 10pfg.,im amtlichen Teile 20psg. Reklamen die Zeile 25 Psg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt.nsvs««

herrfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Llnschlutz Nr. 8

Nr. 13.

Sonnabend, den 29. Januar

1910*

Amtlicher teil

Bekanntmachung über die Einlösung der Zinsicbetne und den Bezug neuer Zinsscheinbogen der preussischen Staats­schuld, der ReichsFchuld und der deutschen SchutzgebietsIcbuld.

I. 1. Die Zinsscheine preußischer Staatsschuld, der Reichs- schuld und der deutschen Schutzgebietsschuld werden bis aus weiteres vom 21. des dem Fälligkeitstage vorangehenden Monats e i n g e l ö st durch die Staatsschulden-Tilgungskasse in Berlin W. 8, Taubenstraße 29, durch die Königliche See- handlung (Preußische Staatsbank) in Berlin W. 56, Mark­grafenstraße 46 a,

durch die Preußische Zentral-Genossenschaftskasse in Berlin C 2, am Zeughause 2,

durch die Reichsbankhauptkasse in Berlin W. 56, Jäger- straße 34, alle Reichsbankhaupt- und Reichsbankstellen und alle mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbanknebenstellen,

durch alle preußischen Regierungshauptkassen, Kreis- kassen und hauptamtlich verwalteten Forstkassen,

durch die preußischen Oberzollkassen,

durch alle preußischen Zollkassen, sofern die vorhandenen Barmittel die Einlösung gestatten, sowie

durch diejenigen Ober-Postkassen, an deren Sitz sich keine Reichsbankanstalt befindet.

2. Dieselben ZinSscheine können von dem gleichen Zeit­punkte ab in Preußen allgemein statt baren Geldes in Zah­lung gegeben werden bei allen hauptamtlich verwalteten staatlichen Kassen, mit Ausnahme der Kassen der Staats- eisenbahnverwaltung, sowie bei der Entrichtung der durch die Gemeinden zur Hebung gelangenden direkten Staatssteuern. Ermächtigt, aber nicht verpflichtet zur Annahme an Zahlungs­statt sind die Reichspostanstalten.

3. Die Zinsscheine sind den Kassen nach Wertabschnitten geordnet mit einem Verzeichnisse vorzulegen, in welchem Stück­zahl und Betrag für jeden Wertabschnitt, Gesamtsumme sowie Namen und Wohnung des Einlieserers angegeben sind. Von der Vorlegung eines Verzeichnisses wird abgesehen, wenn es sich um eine geringe Anzahl von Zinsscheinen handelt, deren Wert leicht zu übersetzen und festzustellen ist, Formulare zu den Verzeichnissen werden bei den beteiligten Kassen vorrätig gehalten und nach Bcdars unentgeltlich verabfolgt. Weniger geschäftskundigen Personen wird auf Wunsch von den Kasten- beamten bei Ausstellung der Verzeichnisse bereitwilligst Hilfe geleistet werden.

4. Eine Quittung über die gegen Zins, /eine erfolgte Zahlung wird nicht ersordert.

5. Ist die Einlösungsstelle an den Reichsbankgiroverkehr angeschlossen, so kann auf Wunsch des Empfangsberechtigten statt der Barzahlung die Ueberweijung des Einlösungsbetrages aus ein Reichsbankgirokonto erfolgen. Von der Ueberweijung des Einlösungsbetrages wird dem Inhaber des betreffenden Kontos, sofern nicht die Ueberweisung aus das eigene Konto des Empsangsbercchtigtcn erfolgt, unter Namhastmachung des letzteren Kenntnis gegeben. Kosten hierfür werden dem Em­pfangsberechtigten nicht in Rechnung gestellt.

6. Bei Uebersendung des Einlösungsbetrages durch die Post trägt der Empfänger daS Porto.

II. 1. Die Ausreichung neuer Zinsscheinbogen zu den Schuldverschreibungen der preußischen Staatsanleihen und der Reichsanleihen erfolgt gegen Einlieferung der zur Abhebung berechtigenden Erneuerungsscheine (Zinsscheinleisten, An­weisungen, Talons) durch sämtliche unter I. 1. aufgeführte Zinsscheineinlösungsstellen mit Ausnahme der Staatsschulden- Tilgungskasse und der Reichsbankhauptkasse.

2. Die Erneuerungsscheine sind von den Besitzern mit einem Verzeichnis einzureichen, zu welchem Vordrucke von den Ausreichungsstellen unentgeltlich verabsolgt werden. Die Ausreichungsstelle erteilt dem Einlieserer eine Empfangsbc- Ktjemigung, welche die Stückzahl der eingelieferten Erneuerungs-

""b den Gesamtwertbetrag der zugehörigen Schuldver- Ichrelbungen ohne deren Nummern angibt. Bei der «mpsangnahme der neuen Zinsscheinbogen ist diese Empsangs- eiqcimgung, nachdem der Empsangsberechtigte den darunter eflnduchen Quittungsentwurf vollzogen hat, zurückzugeben.

d. Wünscht der Einlieserer der Erneuerungsscheine eine ute Jiummern der Schuldverschreibungen enthaltende Empsangs- vejchein,gung so hat er das Verzeichnis doppelt einzureichen. x eine Ausfertigung wird dann, mit der Empfangsbescheinigung Der ^"^chungsstelle versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei der Abhebung der neuen Zinsscheinbogen, nachdem der Empsangsberechtigte daraus Quittung geleistet, wieder abzu- liefern,

^emAtt geschäftskundigen Personen wird bei der Aus-

9, EMimsft von den Kassenbeamten bereitwilligst Hilfe geleistet werden.

5. Werden die neuen Zinsscheinbogen nicht unmittelbar bei der Ausreichungsstelle in Empfang genommen, so geschieht tb« Zusendung unter voller Wertangabe, sofern nicht hierüber von dem Empfangsberechtigten anderweite Bestimmmung ge­

troffen wird, als portopflichtige Dienstsache auf Gefahr und Kosten deS Empfängers durch die Post.

III. Die Kassenbeamten sind gehalten, dem Publikum über die für die Papiere der Staatsschuld, der Reichsschuld und der Schutzgebietsschuld maßgebenden Bestimmungen be­reitwilligst Auskunft zu erteilen, insbesondere auch, insoweit es sich um die Einlösung und die Erneuerung von Zinsscheinen, die Erteilung von Ersatzstücken für beschädigte Schuldver­schreibungen und Zinsscheinbogen, abhanden gekommene oder vernichtete Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen sowie um das preußische Staatsschuldbuch und das Reichsfchuld- buch handelt. Ueber die zu ihrer Kenntnis gelangenden Ver- mögensangelegenheiten der Staatsgläubiger haben die Beamten unverbrüchliches Stillschweigen zu bewahren.

Berlin, den 5. Januar 1910.

Königlich Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden und Reichsschuldenverwaltung. gez. von BifchossShausen.

* * * Hersseld, den 24. Januar 1910. Wird veröffentlicht.

I. 797. Der Landrat.

I. V.:

W e s s e l, Kreisfekretär.

HerSseld, den 26. Januar 1910.

An die Herren Vrrbandsvorsteher der G esamtschulverbände des Kreises.

Nach meinem Ausschreiben im Kreisblatt Nr. 140/1909 vom 22. November 1909 sind den Gesamtjchulverbänden die Schulkostenanteile der Verbandsgenoffen auf Grund des festgesetzten SchulhauShalts an schlages viertel­jährlich im Voraus endgültig künftig einzuziehen.

Dieses Verfahren setzt voraus, daß der Schulhaushaltsan- schlag mit den wirklichen Schul-Einnahmen und Ausgaben möglichst übereinstimmt. Diese Uebereinstimmung kann aber dem für die Zeit vom 1. April 1909 bis 31. März 1913 aufgestellten Haushaltsanschlag nicht zugesprochen werden, denn weder haben aus Seite 5 der Ausgaben die nach dem Lehrerbesoldungsgesetz vom 26. Mai 1909 erhöhten Ge­haltsbezüge an die Lehrer, noch aus Seite 2 und 3 der Ein­nahmen der erhöhte Staatsbeitrag (vergl. I. 9528 1909) und der erhöhte ErgänzungSzuschuß (vergl. I. 13115/1909) Beachtung gesunden.

Die Herren Verbandsvorsteher des Kreises wollen deshalb für die Zeit vom 1. April 1910 bis 31. März 1913 einen Schulhaushaltsanschlag unter Beachtung der vorgenannten Einnahmen und Ausgaben, der im Rechnungsjahre 1909 ge­machten Erfahrungen und in Anlehnung an die Schulrechnung 1908 erneut aufstellen und mir den Entwurf des­selben in zweifacher Ausfertigung mit der nötigen formular- mäßigen VerteilungSberechnung der Schulkosten bis zum 10. k. M t s. vorlegen.

Die Formulare zum Haushaltsanschlag und zu der Ver- teilungs-Berechnung können von der Kreisblatt-Druckerei hier bezogen werden.

Ich mache noch daraus aufmerksam, daß der Vertcilungs- Berechnung u. a. das KreisbesteuerungS-Soll nach dem Stande vom 1. Januar 1910 zu Grunde zu legen ist.

Bei der Wichtigkeit des SchulhaushaltsanschlageS erwarte ich eine ganz besonders sorgfältige Ausstellung und Berechnung.

I. 977. Der Landrat

von GruneliuS.

Hersfeld, den 25. Januar 1910.

Durch das Gesetz über die Haftung des Staates und an­derer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1909 (G. S. S. 691) ist die auf §§ 89, 31 B. G. B. beruhende Haftung des Staates und der öffentlichen Verbände für den Schaden, den einet ihrer Beamten in Ausführung der ihm aus p r i v a t r e ch t I i ch e m Gebiet zustehenden Verrichtungen einem dritten zusügt, auf den Schaden, der durch Verletzung von Amtspflichten auf behördlichem Gebiet entstanden ist, ausgedehnt worden.

Sofern Landgemeinden im Kreise vorhanden sind, die Hastpflichtversicherungen gegen die durch das vorstehend bezeichnete Gesetz geschaffene Ersatzpflicht mit Privatversiche- rungSgejellschasten abgeschlossen haben sollten, ist mir von den betreffenden Herren Ortsvorständen binnen 8 Tagen unter Einreichung deS Versicherungsvertrages zu berichten. A. 363. Der Landrat

von GruneliuS.

Hersseld, den 25. Januar 1910.

Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises, welche meine Verfügung vom 17. d. MtS. A. 389, Kreisblatt Nr. 8, betreffend Mitteilung deS in der Zeit vom 1. Januar 1909 bis 31. März 1909 in Zu- und Abgang gestellten Steuersolls an Staats- und Gemeindeeinkommen- steuer noch nicht erledigt haben, werden hieran erinnert.

Ich sehe der Erledigung nunmehr bestimmt innerhalb zwei Tagen entgegen.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

A. 389. II. von GruneliuS.

Bekanntmachung.

Einstellung von Dreijährig-Freiwilligen für das 3. Seebataillon (Marine-Infanterie) in

Tsingtau (China).

Einstellung: Oktober 1910, Ausreise nach Tsingtau: Januar 1911, Heimreise: Frühjahr 1913. Bedingungen: mindestens 1,65 m groß, kräftig, vor dem 1. Oktober 1891 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Ent­wicklung). Es werden junge Leute aller BerusSarten ein- gestcllt, Handwerker erhalten jedoch den Vorzug.

In Tsingtau wird außer Löhnung und Verpflegung täglich 0,50 Mark Teuerungszulage gewährt.

Meldungen mit genauer Adresse sind unter Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ausgestellten Meldescheins zum freiwilligen Diensteintritt aus drei Jahre zu richten an:

Kommando des 3. Stammseebataillons, Wilhelmshaven.

nichtamtlicher Lei!.

Reichstag.

Der Reichstag beendigte am Mittwoch die tagS zuvor begonnene Debatte über die Nachtragsforderungen für Deutsch. Südwestafrika. Auch an diesem Tage sprachen sich alle Redner, wie schon in der Dienstagsdiskussion mit Ausnahme deS Sozialdemokraten Ledebour, zugunsten der Kolonialpolitik des Kolonialstaatssekretärs Dernburg und im weiteren für die For­derungen für Südwestafrika aus. Bei der Abstimmung wurde der Nachtragsetat für Deutfch-Südwestasrika in der Fassung der Budgetkommission angenommen, woraus das Haus debatte» los dem zweiten Nachtragsetat für 1909 zustimmte. Weiter erledigte das Haus eine große Anzahl Rechnungen und Ueber­sichten, die mit früheren Etats der Schutzgebiete zusammen­hängen. Schließlich trat man in die Beratung des Militär- etatS ein, wobei sich an den ersten AusgabepostenGehalt des Kriegsministers" die übliche allgemeine Militärdebatte an- knüpfte. Es nahmen hierzu in der Mittwochssitzung aus dem Hause teil die Abg. Haensler (Zentr.), Dr. Osann (nat. lib.), Stücklen (soz.) und v. Liebert (Reichsp.) Es wurden hierbei die verschiedensten Wünsche und Beschwerden vorgebracht, da­zwischen spielte; auch wieder das Thema der Soldatenmiß- handlungen und die Frage der Duells in der Armee ihre Rolle. Regierungsseitig erwiderten hierauf der bayerische Militärbevollmächtigte Generalmajor v. Gebsattel und der preußische Kriegsminister v. Heeringen. Schließlich trat Ver- tagung auf Freitag ein.

Am Mittwoch fand in der ReichstagSkommiffion für den deutsch-portugiesischen Handelsvertrag die Abstimmung statt. Sie ergab die Ablehnung des Vertrages mit 15 gegen 13 Stimmen; die Minderheit setzte sich aus den Konservativen, einem Reichsparteiler, einem Zentrumsabgeordneten, den Frei­sinnigen und d:n Sozialdemokraten zusammen. Das entschei­dende Wort in der Sache hat nun das Plenum des Hauses. Wie aus Berliner parlamentarischen Kreisen verlautet, hofft die Regierung, daß sich bei der Plenarabstimmung über den deutsch- portugiesischen Handelsvertrag doch noch eine kleine Mehrheit zu feinen Gunsten zusammenfinden werde, was man freilich in Abgeordnetenkreisen bezweifelt. Sollte der deutsch-portu­giesische Handelsvertrag tatsächlich scheitern, so dürfte dies wohl nicht ohne Rückwirkungen aus die Stellung des Staatssekretär- des Auswärtigen v. Schoen bleiben.

Kill öeutfdjer Miet (Zum 29. Januar.)

Mit in der ersten Reihe der Patrioten aus der Zeit der Befreiungskriege steht ein Mann, dessen Name heute jedes echten und rechten Deutschen Herz höher schlagen läßt: Ernst Moritz Arndt. Fünfzig Jahre sind am 29. Januar ver- flössen, seit der nimmermüde, kampfgcmute neunzigjährige Kämpfer gegen die napoleonische Fremdherrschaft die Augen zum ewigen Schlummer schloß, daher sei ihm heute ein schlichtes Gedenkblatr geweiht. War er es doch, Der, als Oesterreich und Preußen durch Napoleon I. niedergeworfen und das Deutsche Reich aufgelöst war, in seinem großen WerkeGeist der Zeit" die Fahne auspflauzte, die er stets jochhielt, und der in feuriger Rede und begeisternden Liedern )as deutsche Volk mahnte, den fremden Eroberer zu bekämpfen iiS zur Vernichtung.

Obwohl auf der damals noch schwedischen Insel Rügen geboren, war Arndt doch, noch ehe seine Heimat an Preußen iel, im Herzen Preuße, weil er beim preußischen Staate die Zähigkeit erkannt hatte, für die Ideen zu kämpfen, die seine Seele bewegten. Mit scharsem Blick hatte auch der Reichs-