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Serrfelder Armblatt

Gratisbeilagen: .Illustriertes Sonntagsblatt" und Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 27.

Donnerstag, den 3. März

1910.

Amtlicher teil.

Hersfeld, den 28. Februar 1910.

Die Herren Bürgermeister und GutSvorsteher deS Kreises ersuche ich über die noch nicht nachgewiesenen Zu- und Abgänge an Staatseinkommen- und Er- gänzungssteuersofortKontrollauSzüge hier, her einzureichen, damit Nachtragsnachweisungen vermieden werden.

Der Vorsitzende der Einkommensteuer- Veranlagungs-Kommission.

I. V.:

I. Nr. 477. F e n n e r.

Hersfeld, den 1. März 1910.

Im Monat Februar d. Js. sind von mir den nach­benannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden:

A. Jahresjagdscheine:

a. entgeltliche:

am 16/2. dem Malermeister Friedrich BStza in Hersfeld,

25/2. Fabrikanten Ludwig Braun daselbst,

b. unentgeltliche: Keine.

B. Tagesjagdscheine: Keine.

Der Landrat

von GruneliuS.

HerSfeld, den 19. Februar 1910.

Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatzgeschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden: Sonnabend den 12. März d. 3.

von Morgens V28 Uhr an und zwar im Saale des Gastwirts Geheb zu Sebenhlengsfeld

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsseld.

Montag den 14. März d. 3.

von Morgens 8 Uhr an

und zwar im Saale des Gastwirts Hnton Träger zu friedewald

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald.

Dienstag den 15. März d. 3.

von Morgens 7 Uhr an

und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu Bersfeld

Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld. Mittwoch den 16. März d. 3.

von Morgens 7 Uhr an in demselben Lokale Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp

Der Liebe Sieg.

Novelle von F. S t ö ck e r t.

(Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)

Mit Beschämung dachte Koser in diesem Augenblicke da- ran, wie charakterschwach er sich so oft seiner Frau gegen­über gezeigt hatte.

, Eine heiße Blutwelle stieg in sein Gesicht bei dieser Er- mnerung, und dann flammte eS kühn und stolz aus in seinen Augen.

Nein, noch war er nicht verloren! Noch hatte er Kraft und konnte kämpsen und arbeiten! Noch hatte das Leben mi vollen Genießen des Reichstums nicht alles höhere ^ben in ihm ertötet, noch vermochte er sich aufzuraffen m?«^ Schicksal, gestalte es sich nun wie eS wolle, kühn Die «tirn zu bieten,

"och einmal im Leben erröten vor seiner Frau. BfwÄ ^" von ihr! Dieser Gedanke schien sein ToK gewaltsam auszurütteln, sein ManneSstolz, seine "wachte in dieser stillen Nachtstunde und das Wort:Ich will!" welches jedem SS Ä d°rin geschrieben steht, hohen Reiz als er a^ tn Jemen Zügen sich heute eingraben, blickte ^ ' lehnend in die Helle Eternennacht hinaus- ^nhr^hfr Wn^" h^^ rog an seinem Geiste vorüber. 2^?«^ der Entbehrung, aber vom Glanz stolzen Jugendhosiens umstrahlt, tauchten aus auS dem Schoß der

Iam iene beglückende Zeit seiner ersten obei ^ ®äe'X° " ^glaubt hatte, eine Welt er- bitter? StmM^ ^ ^, ^f Erfolgen nahten jedoch wieder

Enttäuschungen, des Zweifels an seinem « die letzten Monate seine Lebens, wo geleer ?°"k des reichen vollen Lebensgenusses ge eert und wieder geleert b,S zur Erschöpfung, dann war die Taumel"QtMm' dn °"mähliges Erwachen aus diesem

deS Amtsgerichtsbezirks Hersfeld mit Ausnahme derjenigen von Untergeis, Unterhau«, Wilhelmshof und Wippershain.

Donnerstag den 17. März. d. 3. von Morgens 7 Uhr an

in demselben Lokale

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden Untergeis, Unterhaun, Wilhelmshof und Wippers­hain, sowie aus sämtlichen Gemeinden pp. des Amtsgerichts- bezirks Niederaula.

Freitag den 18. März d. 3. von Morgens 8 Uhr an

in demselben Lokale

Losung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mann­schaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familienverhält- nisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888).

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden deS Kreises werden angewiesen:

1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar:

a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1890 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,

b) die in den Jahren 1889, 1888 und 1887 oder früher Geborenen, welche bei den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder nicht erschienen sind, und demnach über ihr MilitärverhältniS noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungs­terminen vorzuladen.

2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst beansprucht wird, sich im Mufterungs- termine ebenfalls einfinden.

3. in den Terminen sich "persönlich einzufinden, und so lange zur Stelle zu sein, bis sämtliche Militärpflichtige der betreffenden Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung rst für die Anwesenheit eines Slcll- vertreters Sorge zu tragen.

4. für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben aus­drücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Militärpflichtige, welche ohne genügenden EntschuldigungS- gründ im MusterungSlermin nicht erscheinen oder beim Auf-

Heute aber vernahm er des Schicksals eherne Stimme, die diesem genußsüchtigen Leben Einhalt gebot, ihm andere Wege vorschrieb, Wege der Arbeit, ernsten Schaffens, des Erwerbs! Würde er auch Kraft und Ausdauer haben, diese oft beschwer­lichen Pfade zu wandeln?

Ich will!"

Mit trotziger Energie hatte er es laut gesprochen, kampseS- mutig leuchtete eS in seinen Augen, als sähe er im Geiste schon all die Hindernisse, die es zu überwinden galt. O, er wollte der Welt fortan nichts mehr schuldig bleiben und nie­mand sollte wieder verächtlich aus ihn herabsehen dürfen.

Mit solchen Entschlüssen bcgab sich Koser endlich zur Ruhe. Einen Moment noch stand er an Ellinores Bette. Welch glücklicher kindlicher Ausdruck lag in den Zügen der schon längst süß Schlummernden I Süße Träume schienen ihr Lager zu umschweben. Ahnte sie eine große schöne Zukunft für ihren Gatten?

Gerührt beugte er sich herab, um einen Kuß auf ihre Stirn zu drücken. Da schlug sie die Augen auf und schlang beide Arme um feinen HalS.

O OttoI* rief sie wie eine glückliche Gattin,ich habe Dich so lieb, und glaube wir, wir werden glücklich sein, auch ohne das schnöde Gold."

Ich hoffe eS auch, Ellinore", sagte Koser fest,und nun schlafe und träume weiter, mein Liebling!"

Sie schloß die Augen wieder und ein glückseliger Ausdruck lag auf ihrem Gesicht.

Wie süß hatten die Wortemein Liebling" heute in ihre Ohren geklungen. Noch nie hatte er sie so genannt. Ach, wenn es so bliebe, wie leicht müßten sich da alle Entbehrungen tragen lassen! Entbehrungen tragen? Hatte sie sich denn auch die bittere Wahrheit schon klar gemacht und war sie sich bewußt, waS das heißt? Und war es nicht ein sehr ^.^ütes Spiel, was sie da ihrem Manne gegenüber

Doch hinweg mit solchen Zweifeln, solchen Fragen! Der erste Schritt war nun einmal getan und hatte wider alle- Hoffen und Erwarten schon Ersolge gebracht. Nun galt eS, mutig weiter zu schreiten, bik das Ziel erreicht

ruf ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sino, werden mir einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu drei Tagen bestraft, außerdem können ihnen die Vor­teile der Lofung entzogen werden. Ist die VerfäumniS in böswilliger Absicht oder wiederholt erjolgt, fo kann ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst als unsichere Heeres- pflichtige ersolgen.

Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Land­sturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militärdienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleunigst bei dem betreffenden Örtsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung deS vorgeschriebenen in L. FunkS Buchdruckerei hier stets vor- rätigen Fragebogens sorgt.

Eine Beifügung von ärztlichen Attesten über den Gesund­heitszustand derjenigen Personen, (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militärdienst beaniprucht wird, bedart es nicht, da sie im MusterungStermin mit zu erscheinen haben. Die erforderlichen Feststellungen werden hier durch den anwesenden Militärarzt bewirkt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist.

Sämtliche Reklamationen sind umgehend bis spätestens zum 5. März d. Js. hier einzureichen. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben aus ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eidesstatt protokollarisch darüber vermmmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle bei dem be­treffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten über Fehler und Erkrankungen, welche sich im Termin nur mit Schwierigkeit seststcllen lassen (z. B. geistige Beschränktheit, Bluthusten, Herz­leiden u. f. w.) sind gleichfalls umgehend einzureichen, bezw. den Reklamanonsverhandlungen beizujügen.

Die Herren Ortsvorstände rc. haben Vorstehendes wieder­holt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lassen, und daß dieses geschehen, bis zum 10. März d. I s. hierher zu berichten.

I. M. 460. Der Landrat

von GruneliuS.

nichtamtlicher Lest.

Reichstag.

Der Reichstag erledigte in seiner DienStagssitzung die Ge­neraldebatte über den Etat des Reichsamtes des Innern und

war, ein Ziel, so herrlich, für das kein Opfer zu groß schien.

Daß sie es mit ihrem Gatten erreichte, daran wollte sie nicht zweifeln, fest daran glauben, wie an ein glückverheißen­des Evangelium, denn der Glaube allein macht stark und gibt Kraft, Mut und Ausdauer, und daS sind die Waffen, die denen notwendig sind, die hohen Zielen zustrebten. Unter solchen Gedanken war die junge Frau wieder eingeschlafen und träumte nun von einem neuen, gänzlich veränderten Dasein.

Einige Wochen sind vergangen. In den Gesellschaften, in denen Kosers sich seither bewegt hatten, haben die auf einmal gänzlich veränderten Verhältnisse derselben, der Verlust des Vermögens, eine Zeitlang viel Unterhaltungsstoff geliefert, bis die Ausmerksamkeit sich wieder anderen Dingen zuwandte. Man lebt ja schnell und vergißt ebenso schnell in unseren Tagen. Was war es schließlich auch weiter groß Interessantes, Vermögensverluste kamen zu häufig vor, durchgegangene Bankiers, bankrotte Firmen waren an der Tagesordnung, jede Zeitung berichtete davon. Die Betroffenen verschwinden vom Schauplatz, ihre Rolle ist ausgespielt, sie treten hinter die Kulissen, der Vorhang der großen Weltbühne rollt herunter und trennt sie vielleicht für alle Zeit von jener Stätte, auf der nur geduldet wird, wer mit Glanz und Luxus aufzutreten vermag.

Auch Kosers waren vom Schauplatz zurückgetreten und im Dunkel verfchwunden.

Niemand wußte zu sagen, wo sie geblieben, der einzige, der Kenntnis davon hatte, Professor Beiner, verriet es nicht.

Die Vorhänge in Kosers einst so gastlichen Räumen waren zugezogen. Die schöne Villa sollte vermietet oder vcr- kauft werden, so hieß es. Bestimmtes wußte aber niemand, die Frau Geheimrätin, die ihre Wohnung im untern Stock der Villa noch inne hatte, schwieg sich sozusagen aus. Fragte man nach ihren Kindern, so erwiderte sie unbe­fangen, daß diese aus Reisen seien und schien die höhnischen zweifelnden Mienen der neugierigen Frager nicht zu be­merken. (Fortsetzung folgt.)