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Herssel-er Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Kernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 65.
Sonnabend, den 4. Juni
1910,
Amtlicher teil.
Hersfeld, den 1. Juni 1910.
Im Monat Mai d. Js. sind diesseits den nachbenannten
Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden:
A. Iahresjagdscheine:
a. entgeltlich e:
am 2/5. dem Postassistenten Ferdinand Knörr in Niederaula;
„ 3/5. „ Friedrich Ried in Frielingen;
„ 3/5. „ Heinrich Bolender in Hersseld;
„ 10/5. „ Landwirt Jakob Schäfer in Mengshansen;
„ 12/5. „ „ Johann Jakob Lenz in Reilos;
„ 13/5. „ Professor Stern in Hersseld;
„ 13/5. „ Konrad Herrmann in Unternenrode;
„ 13/5. „ Banklehrling Robert Steinweg in Hersseld;
„ 13/5. „ Landwirt Johannes Jäger III. in Motzfeld;
„ 14/5. „ Referendar Wilhelm Stück in Hersseld;
„ 14/5. „ Gutsbesitzer August Niemeyer in Tann;
„ 14/5. „ Postassistenten SchellhaaS in Frankenberg;
„ 17/5. „ Landwirt Adam Leister in Holzheim;
„ 17/5. „ Leutnant Georg Braun in Cassel;
„ 17/5. „ Rittergutsbesitzer Freiherr Thilo von Bodenhausen in Kleinensee;
„ 17/5. „ Bäckermeister Hermann Huth in HerSfeld;
„ 18/5. „ Gastwirt Adam Wettlauser in Gershausen;
„ 18/5. „ Gutspächter Karl Eschstruth in Frielingen;
„ 18/5. „ Gastwirt Justus Göbel in Wüstseld;
„ 18/5. „ Hermann Ritzel in Hersseld;
„ 19/5. „ Heinrich Herrmann in Heimboldshausen;
„ ,21/5. „ Johannes Horn I. in Heddersdors;
„ 21/5. „ Bergwerksdirektor Reinhard Effcrtz in Heringen ;
„ 23/5. „ Apotheker A. Castendyck in Hersseld;
„ 23/5. „ Kaufmann Georg Schreiber in Hersseld;
„ 24/5. „ Lehrer Karl Kühn in Sorga;
b. unentgeltliche: Keine!
B. Tagesjagdscheine:
am 14/5. dem Buchbindermeister Valentin Both in Hersseld.
Der Landrat
von Grunelius.
HerSfeld, den 30. Mai 1910.
Nach einer Mitteilung des Vorstandes des Königlichen Stempel- und Erbschasts-Steueramtes in Cassel sind bei der Revision der Akten, Verträge pp. der Landgemeinden im Stempelsteuerinteresse mehrfach WcrkverdingungSverträge angehalten worden, die mit Unternehmern über Herstellung von Wasserleitungsanlagen abgeschlossen waren.
In den Verträgen fehlte wiederholt das Gemeinde- siegel und die Anführung des Gemeindebeschlusses. Statt deS Gemeindcsicgcls ist auch vereinzelt das Polizeisiegel verwendet gewesen.
Unter Hinweis auf § 59 Ziffer 7 der Landgemeinde- Ordnung vom 4. August 1897 mache ich die Herren Orts- vorstände des Kreises besonders daraus ausmerksam, daß Urkunden über Rechtsgeschäfte, welche die Gemeinde gegen Dritte verbinden sollen, stets unter Anführung des betreffenden Gemeindebeschlusses im Namen der Gemeinde von dem Bürgermeister und einem der Schöffen unterschrieben und mit dem Gemeindesiegel versehen fein müssen.
Soweit eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich ist (vergl. § 78 der L. G. O.), ist diese stets dahier einzu- holen.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
3. A. 3826. von Grunelius.
HerSfeld, den 1. Juni 1910.
Die Militär-Intendantur des XL Armeekorps hat daraus Angewiesen, daß die unmittelbaren Einlieferungen der Produ- zenten an die Proviantämter sowohl nach Menge wie nach Veschaffenheit noch sehr zu wünschen übrig lassen, obgleich die -Proviantämter überall bestrebt seien, möglichst unmittelbar mit den Produzenten landwirtschaftlicher Verbrauchsgegenstände m Verkehr zu treten.
Sie glaubt die Ursache u. A. in folgenden Umständen Mchen zu müssen:
Q 1- Die Produzenten sind, abgesehen davon, daß sie ihre Pandereien vielfach noch nicht rationell bewirtschaften, kein remcs Saatgut verwenden, Unkraut aus ihren Acckern nicht stetigen, in der Bereitung ihrer Produkte für den Verkauf "uch nicht sorgsam genug; insbesondere besitzen viele keine Mgcmäßen ReinigungSmaschinen, um daS Getreide magazin- luhlg zu machen.
2 Die Produzenten machen sich von dem Einflüsse der Wandler und Makler, unter welchen sie vielfach stehen, oft wch nicht frei; sie lassen sich von diesen einreden, daß sie e tens der Proviantämter unsreundlich ja chikanöS behandelt Abwicklung von unmittelbaren Geschästen nicht Agn^en ^ zeitraubend sei, überhaupt sich für sie
3. Selbst die Landwirtschaftlichen Genossenschaften machen
die Geschäfte mit den Proviantämtern vielsach nicht unmittelbar, sondern durch Makler.
4. Die Bürgermeistereien zeigen nicht immer das notwendige Interesse, um in ihren Ortschaften dem Verkehr der Produzenten mit den Proviantämtern Eingang zu ver- schaffen, indem sie Bekanntmachungen der Proviantämter ohne Interesse behandeln, erbetene Auskünfte unvollständig oder überhaupt nicht erteilen.
Um diesen Uebelständen entgegen zu wirken und den unmittelbaren Verkehr zwischen den Produzenten und dem größten Consumenten, dem Militärfiskus, zu fördern, werden die Herren Ortsvorstände veranlaßt, dahin zu wirken,
1. daß die Produzenten sich bemühen, bei Verkäufen an die Proviantämter nur reelle und gut gereinigte Ware zu liefern, und daß sie sich hierzu nötigenfalls eventuell ortschaftsweise, die anderwärts üblichen Putzmühlen — Preis cirka 150 Mk. — anschaffen,
2. daß sich die Produzenten persönlich, nötigenfalls durch den Bürgermeister oder einen Vertrauensmann aus ihrer Mitte wegen Einlieferung ihres Naturals unter Beiseiteschiebung der Händler und Makler, an die Proviantämter wenden,
3. daß die an sie gerichteten Aufforderungen der Proviantämter wegen der unmittelbaren Einlieferung von Naturalien ordnungsgemäß bekannt gemacht und erbetene Auskünfte bald und eingehend erteilt, ferner, daß die die Ortschaften bereisenden Proviantamts-Beamten mit Rat und Tat in ihren Absichten, den Verkehr mit den Produzenten zu beleben, in bereitwilligster Weise unterstützt werden,
4. daß die Landwirte bei jeder j^ bietenden Gelegenheit dahin belehrt werden, daß sie bei den Proviantämrem für gute Ware jederzeit die höchsten Tagespreise erhalten und immer schnelle und entgegenkommende Abfertigung finden. Der Verdienst, welcher bei Umgehung des Händlers in die eigene Tasche des Produzenten fließt, ist nicht klein und macht eventuell mit der direkten Zufuhr verbundene Arbeit reichlich belohnt.
Die näheren Bestimmungen für Lieserung landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Proviantämter sind im Kreisblatt Nr. 38 de 1900 bereits bekannt gegeben worden.
I. I. Nr. 5367. Der Landrat.
I. V.:
W e s s e I, KreiSfekretär.
Hersseld, den 30. Mai 1910.
Den Ortsvorständen sind die Gemeindesteuerlisten zuge- gangen.
Ich ersuche, sie sogleich öffentlich auszulegen und nach § 80 des Einkommensteuer-Gesetzes zu verfahren. Sie sind dann bis zum 25. Juni d. Js. an mich zurückzureichen.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer- Veranlagungs-Kommiffion:
I. Nr. 1053. von Grunelius.
Hersfeld, den 1. Juni 1910.
Der Landweg Fricdlos-Biedebach ist innerhalb der Gemarkung Rohrbach infolge der Zusammenlegung daselbst für den 6. und 7. Juni d. Js. für fremde Fuhrwerke gesperrt. Während der Sperrung kann der von der Gemeinde Rohrbach hergerichtete Notweg durch leichte Fuhrwerke benutzt werden.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
A. 4217. von Grunelius.
HerSfeld, den 31. Mai 1910.
Der Bergmann Georg Rofenthal in Ransbach beabsichtigt auf seinem HauSgrundstück, Gemarkung Ransbach, Art. 87 Kbl. 18 Nr. 15/16 eine
Kchlachthanranlag«
zu errichten.
Ich bringe das geplante Unternehmen zur öffentlichen Kenntnis mit dem Bemerken, daß Einwendungen hiergegen innerhalb 14 Tagen bei mir schriftlich in zwei Exemplaren oder zu Protokoll angebracht werden können. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen in diesem Verfahren nicht mehr angebracht werden.
Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden im mündlichen Verhandlungstermin am
Montag den 20. Juni M0
vormittags 11 Uhr
auch im Falle deS Ausbleibens deS Unternehmers oder der Widersprechenden erörtert werden.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen in meinem Büro während der Dienststunden zur Einsicht der Beteiligten auS.
I, 5290. Der Landrat.
I. V.:
W e s s e l, KreiSsekretär.
Hersseld, den 30. Mai 1910.
Unter dem Schweinebestante des Metzgermeisters Bernhard Otto, hier, ist die Rotlausseuche ausgebrochen. I. 5263. Der Landrat.
I. V.:
W e s s e l, KreiSsekretär.
nichtamtlicher Ceil.
Politischer Wochenbericht.
Unser allgeliebter und allrcrehrter Kaiser leidet gegenwärtig unter einer zwar zu keiren ernsten Befürchtungen Anlaß gebenden, aber doch immerhin lästigen und störenden Unpäßlichkeit, die ihn genötigt hat, eben Teil der RegierungSgeschäfte, denen er sich sonst mit vordildlichem, nimmer ermattendem Eiser unterzieht, zeitweilig bim Kronprinzen zu übertragen. Wir bitten zu Gott, daß der Monarch recht bald wieder Genesung finden und in den Vollbesitz seiner körperlichen Kräfte gelangen möge.
Der Kamps um die preußische WahlrechtSvor- läge hat nunmehr seinen vorläufigen Abschluß gefunden, indem die preußische Regierung sich genötigt gesehen hat, die Vorlage zurückzuziehen. Sowohl die Gründe, die zur Ablehnung der Wahlrechtsvorlage durch die zweite preußische Kammer sührten, als auch die Wirkungen, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach an das Scheitern der ganzen Aktion knüpscn dürften, geben zu Bedauern Anlaß. Die Haltung der Parteien ist leider wohl nicht, wie es doch eigentlich der Fall sein sollte, in erster Linie durch sachliche Gesichts; ^e bestimmt worden, sondern durch Erwägungen, die EN' ---^ augenblicklichen politi'cken Parteikonstellation entnommen har. Die fast unausbleioliche Folge deS Scheiterns der Wahlrechtsvorlage mit den begleitenden Umständen aber wird eine weitere Entfremdung zwischen Konservativen und Nationalliberalen sein. Die Dissonanzen, die in dieser Angelegenheit zwischen den beiden Parteien von Anbeginn an bestanden, sind unausgeglichen geblieben, und der Reichsfinan^reform hat sich die Wahlrechtssrage als weiterer Konfliktsstoff hinzugesellt. Das ist aber höchst bedauerlich, da in dem einträchtigen Zusammenwirken von Konservativen und Nationalliberalen zum guten Teil das Heil für die innere Entwicklung Preußens und Deutschlands liegt. Wenn wir im übrigen den Abschluß des Kampfes um die preußische Wahlrechtsreform oben als einen vorläufigen bezeichneten, so werden wir damit wohl recht behalten. Die unter dem Einflüsse einer skrupellosen Agitation stehende öffentliche Meinung wird sich zweifelsohne bei diesem Ausgange nicht beruhigen. Ob aber diejenigen Parteien, die eine weitergehende Radikali- sierung des preußischen Wahlrechts ablehnen, künftige Kämpfe um diese Frage unter günstigeren Chancen zu bestehen haben werden, als dies nach Annahme der Vorlage in der Herrenhausfassung der Fall gewesen wäre, das dürfte doch noch zum mindesten fraglich sein.
Als hochwillkommene Gäste haben während der BerichtS- woche König Albert und Königin Elisabeth von Belgien am deutschen Kaiserhose geweilt. Nachbarliche Beziehungen, geschichtliche Ueberlieferungen und verwandtschaftliche Bande zwischen den Dynastien weisen daS deutsche und belgische Volk sowie ihre beiderseitigen Herrscherhäuser mit innerer Notwendigkeit aus die Pflege freundschaftlicher Gefühle hin. Der Ueberzeugung hiervon haben denn auch der deutsche Kronprinz, der in Vertretung seines kranken Vaters die Begrüßung des erlauchten Gästepaarcs zu vollziehen hatte, und König Albert in ihren gegenseitigen Trinksprüchen warm- empfundenen und beredten Ausdruck gegeben. Beide miesen auch auf die neueste freundschaftliche Berührung BelgienS und Deutschlands durch Teilnahme des deutschen Reiches an der Brüsseler Weltausstellung hin, König Albert, indem er dies als einen hohen Freundschaftsdienst Deutschlands gegenüber Belgien dankend pries, und unser Kronprinz, indem er die srcudige Bereitwilligkeit betonte, mit der Deutschland dem Rufe zur Beteiligung Folge geleistet habe. Ebenso verfehlten die beiden hohen Redner nicht, ihrer Befriedigung über die glückliche Lösung der Grenzregulierungsfrage zwischen Deutsch-Ostafrika und dem Kongostaate Ausdruck zu geben, und König Albert gedachte dabei gleichzeitig auch noch in dankbarer Er- innerung der freundlichen Stellungnahme, die sich seiner Zeit in der öffentlichen Meinung Deutschlands allenthalben gegenüber der Annexion des Kongostaates durch Belgien kundgegeben habe. Dieser Austausch herzlicher Empfindungen zwischen dem Vertreter des deutschen Kaiserhauses und des belgischen Kö- nigShauses wird sicherlich auch im deutschen und belgischen Volke freudigen und sympathischen Wiedcrhall finden.
Kaiser Franz I o s e s, der Beherrscher Oesterreichs- Ungarns hat den Landesteilen BoSnien und der Herzegowina, die bekanntlich der Habsburgischen Monarchie als jüngstes Glied durch Annexion eingefügt worden sind, einen Besuch abgestattet. Der Empsang, der dem greifen Monarchen dafilbst zuteil wurde, konnte gewissermaßen als Prüfstein für das Urteil der dortigen Bevölkerung über den vollzogenen Wechsel der Dinge angesehen werden, und da muß man sagen, daß diese Prüfung geradezu glänzend ausgefallen ist. Dem Kaiser