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herrfelder Armblatt

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Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 119

Sonnabend, den 8. Oktober

1910«

MMcver teil.

HerSfeld, den 4. Oktober 1910.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises erinnere ich hierdurch an Einreichung der Kreis- Hundesteuer-Zugangsliste für die Monate Juli, August und September d. JS. mit Frist bis zum 15. d. MtS.

Der Vorsitzende des Kreisausschuffes:

A. 7257. von GruneliuS.

Berlin W. 66, den 14. September 1910.

Leipzigerstraße 2.

Zu Ziffer III der Vorschriften über die Ausbildung von Gewerbeschullehrerinnen vom 23. Januar 1907 (H. M. Bl. S. 14) bestimme ich hiermit folgendes:

I. a. Die unter Absatz 1 vorgeschriebene EeminarauS- bildung nebst Fachprüfung muß für jede Lehrbesähigung gesondert geschehen. Es findet indessen bei einer zweiten Ausbildung eine Befreiung von solchen Unterrichtsfächern statt, die bereits Gegenstand der ersten Ausbildung waren; die späteren Prüfungen erstrecken sich daher nur aus diejenigen Unterrichtsfächer, in denen die weitere Ausbildung erfolgt ist. Die freie Zeit ist zur Vervollkommnung der pädagogischen Ausbildung zu verwenden.

b. Die Auswahl der Fächer, für welche die Lehrbesähigung erworben werden soll, ist beliebig.

c. Die praktische Tätigkeit (Absatz 2) beträgt im ganzen nur Vs Jahr, wenn es sich und die Vereinigung der Lehr­fächer II bd zu Ziffer II der Vorschriften handelt. In welcher Weise die Kandidatin die praktische Tätigkeit für die einzelnen Lehrfächer nutzbar macht, bleibt ihr überlasten. Werden die Lehrfächer IIa, He und IIf in die Auswahl mit einbezogen, so ist daS vorgeschriebene praktische Halbjahr für jedes dieser Lehrfächer neben dem für die Lehrfächer II bII d abzuleisten.

d. Von dem Probejahr (Abs. 3) wird, wenn es fich um 2 Lehrbefähigungen handelt, die Hälfte erlassen. Es wird ganz erlassen, wenn mehr als zwei Lehrbefähigungen in Frage kommen.

II . Für den Fall, daß die Schülerinnen beim Eintritte in das Gewerbeschullehrerinnen-Eeminar sowohl die Prüsung als Handarbeits- alS auch als HauSwirtschastSlehrerin nach den Bestimmungen vom 24. Juni 1907 (H. M. Bl. S. 244) abgelegt haben, wird die Hälfte des Probejahres erlassen. Wollen solche Schülerinnen mehrere Lehrbefähigungen er­werben, so wird das Probejahr ganz erlassen. (IV. 10629.) Der Minister für Handel und Gewerbe.

I. A.: gez. Dr. NeuhauS.

HerSfeld, den 5. Oktober 1910. Wird veröffentlicht.

I. 10171. Der Landrat.

I. Vertr.: W es sei, KreiSfekretär.

Hersfeld, den 4. Oktober 1910.

3» KruSpis ist der Schweinerotlaus amtlich sestgestellt worden.

I. 10043. Der Landrat.

I. Vertr.:

W e s s e l, Kreissekretär.

HerSseld, den 5. Oktober 1910.

Die Ortspolizeibehörden deS Kreise- werden beauftragt, von ben in ihren Gemeinden befindlichen Personen, welche im Kalenderjahr 1911 ein Gewerbe im Umher- i"hin zu betreiben beabsichtigen, die Anträge aus Erteilung von Wandergewerbescheinen nach dem vorgeschriebenen For- ~ Nachweisung über die für daS Kalenderjahr 19 . . nacygefuchten Wandergewerbcscheine auszunehmen und mit '«fpre^enben, durch die AuSsührungSanweisung zur vom 1. Mai 1904 (Sonderbeilage zum 24 1904) zu Titel III vorgeschriebenen An- «ach den Formularen ABC und D daraus ' n»l"h^i n^t>ald ein,»senden. Ich mache ausdrücklich iür hL ^^m?', dnb für diejenigen Gewerbetreibenden, Formular "a ?^Ä»6creit8 «ne Bescheinigung nach dem olamden -^ in diesem bezw. in den nächst- st %& Ä eine olchc nach Formular C auSzusertigen scheint^ legiert«, für welche im Vorjahre die Be- bcuv m ivüter-n ^rmular B auSzustellen war, in diesem auszufertigen ist ^XW ^ Bescheinigung nach Formular D sind'dje cdorberhd^^ eintretende Personen AunbB^Ä "^ den Formularen :Ä£F^^

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Es ist genau anzugeben, aus welche Art und Weise für die zurückgelaffenen Kinder gesorgt wird, und besonders auch welche erwachsene Persönlichkeit mit ihrer Obhut betraut ist. Ein Strich statt der Antwort genügt nicht, auch ist eS unzulässig, die Frage einfach zu durchstreichen. Ueber die Bestrafungen ist in Zweifclfällen die Staatsanwaltschaft (Strasregisterbehörde) um Auskunft zu ersuchen. Nach § 17 der Verordnung des Bundesrats vom 16. Juni 1882 ist diese amtliche Auskunft über den Inhalt der Strasregister den Bürgermeistern kostenfrei zu erteilen.

Zweckmäßig wenden sich die Ortspolizeibehörden an die Staatsanwaltschaft des Landgerichts, zu dessen Bezirk der Geburtsort des Bestraften gehört. Wenn sich Zweifel ergeben, ob der Gewerbetreibende mit einer ansteckenden Krank­heit behaftet ist, so hat der Antragsteller durch eine Be. scheinigung des Königlichen Kreisarztes nachzuweisen, daß ein solcher Hinderungsgrund nicht vorliegt.

In der Nachweisung selbst müssen die Handelsgegen­stände, die Hilssmittel (Tragkorb, zweispänniges Pferdefuhr­werk u. s. w.), der Betriebumsang, der Wert des Jahres­umsatzes und der nach mutmaßlicher Schätzung verdiente jährliche Ertrag aus dem Hausierhandel möglichst ein­gehend bezeichnet werden. Der Jahresbetrag ist aus den letzten Steuerlisten zu entnehmen.

Die Gründe sür einen geringen Steuersatz (körperliche Gebrechen, hohes Alter, Mittellosigkeit u. s. w.) sind be­sonders hervorzuheben. Ferner muß die Nachweisung über die Staatsangehörigkeit, den festen Wohnsitz, die Nummer des Gewerbescheins für 1910 und den (auf Reklamation /twa herabgesetzten oder nachträglich erhöhten) Steuersatz Auskunft geben. ,

Um zu ermöglichen, daß die beantragten Wandergewerbe­scheine vor Beginn des neuen Kalenderjahres in den Besitz der Gewerbetreibenden gelangen können, ist es ersorderlich, daß die Nachweisungen mit den gestellten Anträgen nebst Anlagen bis zum 25. Oktober d. Js. mir eingereicht werden.

Zu diesem Zwecke ist sofort und wiederholt in der Ge­meinde ortsüblich bekannt zu machen, daß die Wander-(Hausier)- Gewerbetreibenden sich alsbald melden, und, daß sie sich aus etwaiger späterer Antragstellung eventuell erwachsende Nach­teile selbst zuzuschreiben haben.

Schließlich bemerke ich noch, daß denjenigen Wander­gewerbescheinanträgen, bei welchen sich der Schein aus den Handel mit Lumpen, Knochen, Fellen und Nasch- sowie Eßwaren bezieht, ein Protokoll beizusügen ist, in welchem der den Schein Nachsuchende mit seiner Unterschrist die Erklärung abgibt, daß ihm der Inhalt der Polizeiverordnung vom 20. Oktober 1893 bekannt ist.

Alle zur Antragstellung von Wandergcwcrbescheinen vor­geschriebenen Formulare sind in der Druckerei von L. Funk hier (Verlag des amtlichen Kreisblatts) vorrätig zu haben.

I. 10094 Der Landrat.

I. Vertr.:

W e s s e l, Kreissekretär.

Hersfeld, den 7. Oktober 1910.

Ich habe die Lieferung des bestellten Gisthasers bet Firma Eduard Cohn Adler-Drogerie hier übertragen.

Die Herren Bürgermeister der Gemeinden des Kreises, in denen Gisthaser bestellt worden ist, ersuche ich, die bestellten Quantitäten vom nächsten Dienstag, den 11. b. Mts. ab, bei der oben genannten Firma abholen zu lassen.

Die von den einzelnen Personen bestellten Quantitäten werden einzeln und gemeindeweise gepackt sein.

Für ordnungsmäßige Verteilung und vorsichtige Verwen­dung deS GisthaserS ist Sorge zu tragen.

Die Kosten sind demnächst an mich zu zahlen. Dicserhalb ergeht besondere Verfügung.

I. 10238. Der Landrat

von G r u n e l i u s.

nichtamtlicher teil.

Der Sturz der Monarchie und die Errichtung der Re­publik in Portugal.

Obwohl die Verschwörer und neuen Machthaber in Lissabon noch keine authentischen Nachrichten über den Umsturz der politischen Verhältnisse in Portugal der Welt bekanntgegeben haben und offenbar absichtlich alle Depeschen bis zur Vollen­dung ihrer Revolutionsarbeit zurückhalteu, so kann es doch keinem Zweiscl mehr unterliegen, daß daS Königtum am 5. Oktober in Portugal gestürzt und die Republik proklamiert worden ist. Der jugendliche König Manuel und seine Regie­rung sind trotz der gesahrdrohenden Lage in Portugal offen­bar von den Ereignissen überrascht worden, denn zu Ehren deS brasilianischen Präsidenten war im königlichen Schlosse in Lissabon für den 5. Oktober ein Festmahl angeordnet worden,

während die Verschwörer schon vollständig die Herren der politischen Lage gewesen zu sein scheinen. Ein Artillerieregi- ment und ein Infanterieregiment, sowie auch zwei Kriegsschiffe standen bereits am Vorabende der Revolution auf Seiten der Verschwörer und haben in der Nacht vom 4. aus 5. Oktober durch einen Angriff auf die königlichen Schlösser und auf die Regierungsgebäude die portugiesische Regierung gestürzt und den König in ihre Gewalt bekommen. Nach von verschiedenen Seiten bestätigten Nachrichten haben die Verschwörer den König nebst seiner Mutter aber auf ein brasilianisches oder englisches Kriegsschiff entkommen lassen. Manche Nachrichten wollen nun wissen, daß ein großer Teil des portugiesischen Heeres dem Könige treu geblieben sei, und daß sich von der Stadt Coim- bra her gegen 20 000 Mann Soldaten in der Richtung nach Lissabon bewegten. Wenn sich diese Meldung bestätigen sollte, so würde es in Portugal erst noch zu einem blutigen Bürger­kriege in den revolutionären Wirren kommen. Man hat in­dessen wenig Ursache, diesen Nachrichten viel Vertrauen ent- gegenzubringen, denn seltsamer Weise wird jetzt auf einmal aus Paris und London bestätigt, daß die ganzen politischen Ver­hältnisse in Portugal für eine Revolution und für die Pro- klamierung der Republik überreif gewesen seien. Die Monarchie soll in Portugal wegen der früheren Verschwen­dungssucht und dem reaktionären Regimente schon längst allen Anhang und alles Vertrauen im Lande verloren haben. Das kleine portugalische Königreich wurde daher schon seit langen Jahrzehnten von England und Frankreich aus politisch am Gängelbande geführt und finanziell bedeutend unterstützt. Um die Machthaber in Paris und London für den Umsturz in Portugal zu gewinnen, sind aber bereits eine Anzahl Führer der Revolutionspartei Portugals in voriger Woche in Paris und London gewesen und haben dort erklärt, daß Portugal als Republik alle politischen und finanziellen Verpflichtungen des portugiesischen Königtums gegenüber England und Frank­reich voll und ganz übernehmen werde. Danach hat man offenbar auch in London uud Paris schon gewußt, daß der politische Umsturz in Portugal bevorsteht. Es ist ja auch schon in Lissabon eine republikanische Regierung gebildet wor­den, an deren Spitze als Präsident Teophilo Fraga steht. Die neue, offenbar zunächst nur provisorische republikanische Regierung wird serner noch gebildet von Alsonso Costa als Justizminister, von Bernardino Machado alS Minisier deS Aeußeren, von Brazilio Telles als Finanzminister, von Antonio Luiz Gomez als Minister der öffentlichen Arbeiten, von Obersten Barto alS Kriegsminister, von Antonio Jose Almeida als Minister deS Inneren und Amaro Azevedo Gomez alS Marineminister. Man sieht also, daß die republikanische Re­gierung sich in Portugal schon gebildet hat und nur noch ihre Bestätigung durch die Einberufung der Volksvertretung er­wartet. Es sei noch erwähnt, daß die portugiesische KönigS- familie dem Hause Coburg angehört, das nach dem Sturze des letzten portugiesischen Königs aus dem Hause Braganza 1826 zur Regierung gekommen ist. Die erste Herrscherin dieses Geschlechtes war Maria da Gloria, die von ihrem Vatn Dom Pedro zur portugiesischen Königin gemacht wurde. Ihr Nachfolger war ihr Sohn König Pedro II., der von 1853 bis 1861 regierte. Diesem folgte sein Bruder König Ludwig, der ein guter Herrscher war und viel für die Hebung der wirtschaftlichen Verhältnisse seines Landes tat, aber auch schon während seiner Regierung viel von Revolutionen zu leiden hatte. Dem König Ludwig folgte 1889 in der Regierung sein Sohn König Carlos, der am 1. Februar 1908 gemein­sam mit dem Thronfolger auf einer Spazierfahrt erschossen wurde. Daraus folgte auf dem portugiesischen Throne der König Manuel, der zweite Sohn des ermordeten Königs Carlos. Und König Manuel, der erst 21 Jahre alt ist, scheint nun für immer durch die Revolutionäre aus seinem Lande ver­trieben zu sein.

* *

Lissabon, 5. Oktober. Nach heftigem Kampf von dreißig Stunden Dauer behielten die Republikaner die Oberhand, wenn auch noch jetzt, 5 Uhr nachmittags, Teile königStreuer Truppen wichtige Punkte besetzt halten, so daß für die Nacht eine neue Schlacht zu erwarten ist. Die beiderseitigen Verlusie sind sehr schwer; mit 200 Toten und 450 Verletzten find sie nicht zu hoch geschätzt. Die Stadt hat bei der Beschießung wenig gelitten. Unter frenetischem Enthusiasmus ist heute früh die Republik proklamiert worden. Aus allen öffentlichen Gebäuden weht die republikanische Flagge. Musikbanden durchziehen die Straßen, von bewaffnetem Volk gefolgt, baJ die republikanische Hymne singt.

Innsbruck, 6. Oktr. Nach einer in Schloß Mantelberg bei den Verwandten deS portugiesischen Königshauses einge­troffenen Depesche befinden sich König Manuel und seine Mutter in Lissabon an Bord eines englischen Kriegsschiffes.

Madrid, 6. Oktober. Wie aus Vigo gemeldet wird, hat der DampferKap Blanko" noch die Mitteilung gebracht, daß der portugiesische Ministerpräsident sich an Bord des brasiilianischen PanzerschiffesSao Paulo" begeben habe.

Corun na, 6. Oktober. Dem Dampfer Upiranga, bet im hiesigen Hasen ankert, ist ein drahtloses Telegramm zu ge­gangen, bei der Beschießung von Lissabon sei der Königspalast zerstört worden.