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Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" und.Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-anschlutz Nr. 8

Nr. 124

Donnerstag, den 20. Oktober

1910

Amtlicher teil.

Caflel, den 5. Oktober 1910.

Für die Beurlaubung der Bürgermeister in den Landge­meinden und ihrer Stellvertreter bestimme ich folgender:

1. Bei einer Abwesenheit der Bürgermeister bis zu 3 Tagen bedarf es weder deS Urlaubs noch der Anzeige an den Landrat.

2. Bei einer Abwesenheit von mehr als 3 bis zu 8 Tagen ist daS Einverständnis des GemeinderatS einzuholen und dem Landrat vorher Anzeige zu erstatten. Dabei ist gleichzeitig der Aufenthalt-ort anzugeben und der Vertreter namhaft zu machen.

3. Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Tagen muß vorher die Genehmigung deS LandratS eingeholt und AufenthaltS- ort sowie Vertreter bezeichnet werden.

4. Die Stellvertreter der Bürgermeister bedürfen, wenn ihnen die Vertretung deS Bürgermeisters bereits übertragen ist, bei längerer als 3tägiger Abwesenheit stets der Ge­nehmigung des Landrat-.

Im Uebrigen bedürfen weder Beigeordnete noch Schöffen einer Genehmigung zu Reisen, eS genügt vielmehr eine Vereinbarung mit dem Bürgermeister. (A. IV. 4235 b.) Der RegierungS-Präsident. gez.: BernSdorf.

An die Herrn Landräte deS Bezirks. * *

Her-feld, den 12. Oktober 1910.

Vorstehendes bringe ich zur Kenntnis der Herren OrtS- Vorstände des Kreises.

Vorkommcnden Falles ist sich nach den vom Herrn Re- gierungs-Präsidenten getroffenen Bestimmungen zu richten.

Der Vorsitzende des Kreisausschuffes.

I. V.:

3. A. 7461. F. Rechberg.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Herbstkontrollverfammlunge« im Kreise HerSfeld finden wie folgt statt:

3u Hersseld I

(Platz beim Bezirks-Kommando) Dienstag den i. piovember 1910, Vormittag- 9 Uhr

für die Mannschaften aus der Stadt HerSfeld mit Hof Wehneierg.

3« Hersseld II

(P l atz beim Bezirks-Kommando) Dienstag, den i. pfovember 1910,

Vormittag- 11 Uhr

für die Mannschaften aus den Gemeinden KathuS, Gut-bezirk Oberrode, PeterSberg mit Kühnbach, GutSbezirk WilhelmShof, Sorga mit Sölzerhöfr, GutSbezirk BingarteS mit JohanneS- berg, Meisebach, KalkobeS, GutSbezirk Eichhof, Eichmühle, HeeneS, Hermann-Hof.

Zu Friedlos (bei Gastwirt Grebe)

Mittwoch, den r. November 1910, Vormittags 10 Uhr

für die Mannschaften aus- den Gemeinden Friedlos, ReiloS, Mecklar, Meckbach mit Kneipmühle, Gerterode, Rohrbach und Tann.

Zu Obergeis

(bei Gastwirt Ernst) Mittwoch, den r. Piovember igio, Nachmittags 3 Uhr

^E Mannschaften aus den Gemeinden AllmerShaufen mit 5äl9au$, Aua, Biedebach, GitterSdorf, Obergei- und

3u Heimboldshausen (bei Gastwirt Echtermeyrr) Dienstag, den 8. piovember 1910, , Vormittags 9Vs Uhr

L.at« nn^sl^en "uS den Gemeinden Heimboldshaufen, N?P°°Ä7n7«^ R°^-'h°> mi.

, t s Zu Heringen

(auf dem Platz beim HotelGlückauf") Dienstag, den 8. piovember 1910, für hi, ^ u Nachmittag, 2Va Uhr mit ^^ Ä^°^" "uS den Gemeinden Bengendorf, Heringen Wölf«rhauftn"°^' deimbach, LengerS, WidderShaufen und bat^n^M«^0^ 01,8 ^^^^"lre erscheinen in Böhne- in d!r ^'a?1"?-^vemb«' 1910, Mittag-12 Uhr, tn der Nähe vom Bahnhof, Dorsstraße.

Zu Friedewald M'JaUlb^m Schloßplatz) Mittwoch, den 9. Piovember igio, Vormittag- 10 Uhr bte Mannschaften an- dm Gemeinden Friedewald mit Hof

Weißenborn, Hersa, Lautenhausen mit Hof Oberneurode und HillartShausen.

Zu Schenklengsseld (b e i Gastwirt G e h e b)

Mittwoch, den 9. piovember 1910, Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkel- rode, MalkomeS, Motzjeld, OberlengSseld, Ransbach, Hilmes, Lampertsseld, Landershausen, Schenklengsseld, Schenksolz, Unter­weisenborn, Wershausen und Wüstseld.

Zu Oberhaun (bei Gastwirt Schacht)

Montag, den 14. piovember 1910, Vormittags 10 Uhr für die Mannschasten aus den Gemeinden Eitra, Hilperhausen, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotenjee, Sieglos, Unter- Haun und Wippershain.

Zu Niederaula (K i r ch p l a tz)

Dienstag, den 15. piovember 1910, Mittags 12 Uhr

für die Mannschaften aus den Gemeinden Asbach, Bciers- Hausen, Hattenbach, Kerspenhausen, Solms, Stärklos, Guts­bezirk Engelbach mit Hof Sternberg, KruSpis, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa und Holzheim.

Zu Kirchheim

(bei Gastwirt Nutzn)

Dienstag, den 15. Piovember 1910, lliachmittags 3V2 Uhr

für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Frielingen, GerSdorf, Gershausen, Goßmannsrode mit Hos Siebenmorgen, Heddersdors, Kemmerode, Kirchheim mit Weich und Eichmühle Kleba, Reckcrode, Reimboldshausen, Rotterterode mit Ho Beiersgraben und Willingshain mit Hos Löscher.

Zur strengen Beachtung für die beteiligten Mannschaften fügt daS Bezirks-Kommando folgende Bemerkungen hinzu:

1. Zu den Herbst - Kontrollversammlungen haben zu er­scheinen :

a) Alle Mannschaften, die in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1898 eingetreten und deshalb zur Landwehr oder Seewehr H. Ausgebots übergesührt werden,

b) sämtliche Reservisten und DiSposttionsurlauber,

c) die zur Versügung der Elsatzbehörden entlassenen Mannschaften,

d) sämtliche Invaliden und Rentenempsänger der Reserve mit Ausnahme der dauernd abgesundenen Ganz­invaliden und der als untauglich auSgemusterten Rentenempfänger.

2. Die Einberufung zu den Kontrollversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Au-rusen in sämtlichen Ortschaften statt.

Die Nichtbesolgung der Berufung zu den Kontroll­versammlungen hat Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften aus einzelnen, hier nicht genannten Höfen und Mühlen pp. gehören zu den Ortschaften, zu deren Gemeinden sie zählen.

4. Die Mannschaften haben den Militärpatz und das Führnngsattest mit zur Stelle zu bringe«.

5. Gesuche um Befreiung von der Kontrollversammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Be- zirkskommandoS in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirkskommando genehmigt werden. Wer vor der Kontrollversammlung keinen Bescheid er­hält, hat sich dennoch zu stellen.

6. Etwaige plötzliche Krankheit oder sonstige Verhinderungs­fälle müssen entweder durch ärztliche Atteste, oder durch Atteste der OrtS- oder Polizeibehörde, welche spätestens aus dem Kontrollplatze abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzu­geben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrollversammlung ge­hindert ist, ohne Angabe deS Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.

7. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mann­schaften, welche zur Fahrt nach dem Kontrollversamm- lungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch aus Verabfolgung einer Militärsahrko^e seitens der betreffenden Eisenbahnstation haben.

8. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zur Kontrollversammlung einberusen sind, zum aktiven Heere und sind demnach dem Militär-Stras- Gesetzbuch unterworfen.

9. DaS Mitbringen von Stöcken pp. sowie von Hunden ist verboten.

Her-feld, den 15. Oktober 1910.

Königliches Bezirks-Kommando. * * Hersseld, den 17. Oktober 1910.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher deS Kreises ersuche ich, die vorstehende Bekanntmachung in ihren ®c-

n-cindebezirken alsbald und wiederholt zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. Die betreffenden Mannschaften find besonder daraus aufmerksam zu machen.

Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrollort gehört, hat zwecks Ausrechterhaltung der Ruhe pnd Ordnung bei den Kontrollversammlungen zugegen zu sein.

I. M. Nr. 2293. Der Landrat.

I. Vertr.:

Weffel, KreisfekrrtSr.

nichtamtlicher teil.

Str neue gtikri*.

Mit dem Beginn der 224. Lotterie, also Anfang De­zember 1910, wird die Verwaltung der Königlich Preußischen Klaffenlotterie in dem Reichsland Elsaß-Lothringen ihre Tätigkeit eröffnen. Um die im Reichsland zu errichtenden Lotterieeinnahmen mit Losen zu versorgen, sowie um die in der letzten Zeit im biSherigm Lotteriegebiet in verstärktem Maße hervorgetretene Nachfrage zu befriedigm, ist eine Vermehrung der Lose der Klaffenlotterie um 76000 Stück, also aus 380 000 Stück (348 000 Stammlose und 32 000 Freilose), in Aussicht genommen. Die Zahl ist so bemessen worden, daß dem Bedarf voraussichtlich für längere Zeit ge­nügt ist, weil eine häufige Wiederkehr von Losevermehrungen wegen der damit verbundenen Aenderung des SpielplanS und aus sonstigen Gründen unerwünscht ist.

Diese Lose sollen zugleich, abweichend von dem bis­herigen Brauch, in zwei Abteilungen (I und H) eingeteilt werden. Jede Abteilung erhält daher die Nummer 1 bis 190000. Das Nummerrad braucht somit bei der Ziehung nur mit 190 000 Nummerröllchen ausgerüstet zu werden, weil jedes gezogene Nummerröllchen für beide Abteilungen gleichzeitig wirken und für beide Abteilungen je einen gleich hohen Gewinn herbeiführen soll, der durch die Entnahme des zugehörigen GewinnröllchenS auS dem Ge­winnrade bestimmt wird. Auch in das Gewinnrad ist nur die Hälfte der sonst erforderlichen Gewinnröllchen einzufüllen, weil auch jedes gezogene Gewinnröllchen doppelt, nämlich für zwei Lose (je eins in den Abteilungen I und II) seine Wirkung äußert. Die Maßnahme dient mithin zu einer erheblichen Entlastung der Ziehungsräder und be- sördert dadurch eine durchgreifende Mischung der Losnummer- und Gewinnröllchen, hinsichtlich deren in letzter Zeit mehr- sach Wünsche laut geworden sind; sie verkürzt ferner die schon bei der jetzigen Losezahl sehr ausgedehnte ZichungSzeft, beschleunigt die Herstellung der Gewinnlisten, die ja nur die Hälfte der Gewinnnummern zu enthalten brauchen, weil jede Nummer eben für beide Abteilungen gilt; sie erleichtert aber auch aus demselben Grunde wesentlich die Veröffent­lichung der Listen in den Zeitungen und verlängert endlich die Zeit zum Verkauf der Lose für die solgende Lotterie. Allerdings bringt diese Einteilung eS mit sich, daß die bis­herigen Stammlose mit den Nummern über 174000 je 16 000 Lose beider Abteilungen sind als Freilose zurückzu- legen als solche wegsallen. Es ist aber zu berücksichtigen, daß diese Lose zum weitaus größten Teil erst in den letzten Jahren neu ausgegeben sind, und daß ihren jetzigen In­habern, die an den Nummern hängen, möglichst ähnliche Nummern der zweiten Abteilung verabfolgt werden sollen, z. B. an Stelle der Lose der Nummern 175 001 bis 10 die Lose 75001 bis 10 und an Stelle der Lose der Nummern von 225 001 bis 10 die Lose 25 001 bis 10 oder 125 001 bis 10 der zweiten Abteilung.

Da aus jede gezogene Nummer zwei gleich hohe Gewinne (je einer in beiden Abteilungen) entfallen, so werden auch das sogenannte große Los und die Prämie zweimal gezahlt und in; dem Lotterieplan vorgesehen sein. Auch sind alle Hauptgewinne nunmehr ebenfalls der Zahl nach durch 2 eilbar, wie überhaupt alle Gewinne der Lotterie. Die durch )ie Vermehrung der Lose gewonnenen Mittel sollen zu diesem Zweck nach Abzug der ReichSstempelabgabe und der Nn» nchmergebühr voll verwendet werden. Namentlich die mitt­eten Gewinne sollen dabei gleichfalls eine erhebliche Mehrung ersahren. Damit zugleich tunlichst vermieden wird, daß die ieiden großen Lose oder die Prämien oder zwei sonstige Hauptgewinne in dieselbe Hand fallen, wird nach Möglichkeit Vorsorge getroffen werden, daß die Lose der Abteilung II olchen Lotterieeinnchmern des Lotteriegebiets zugewiefen verden, die von den Einnehmern, denen die gleichen Nummern der Abteilung I zugeteilt sind, so weit wie angängig entfernt wohnen.

Im übrigen bleiben die bewährten Einrichtungen der Preußischen Klaffenlotterie bestehen. Diese Lose werden nach wie vor in ganzen, halben, Viertel- und Achtel-Lofm ausgegeben. Nur die Zehntellose sind zur Vereinfachung )es LosevcrtriebS in Uebereinstimmung mit den Wünschen der weit überwiegenden Mehrheit der Lotteriecinnchmer auf­gegeben worden. Der geringste Abschnitt eines preußischen LoseS (ein Achtel) kostet mithin künstig 5 Mark statt bisher 4 Mark (ein Zehntel) für jede Klaffe. Auch an den Frei-