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Herrfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage

Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 127.

Donnerstag, den 27. Oktober

1910.

Amtlicher Ctil.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Herbstkontrollversammlungen im Kreise HerSfeld finden wie folgt statt:

Zu Hersseld I

(Platz berm Bezirks-Kommando) Dienstag den i. piovember 1910, Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Hersseld mit Hof Wehnrberg.

3u Hersseld II

(Platz beim BezirkS-Kommando) Dienstag, den i. November 1910, Vormittags 11 Uhr

für die Mannschaften aus den Gemeinden KathuS, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg mit Kühnbach, GutSbezirk WilhelmShos, Sorgn mit Sölzerhöfe, GutSbezirk BingarteS mit JohanneS- berg, Meiscbach, KalkobeS, GutSbezirk Eichhos, Eichmühle. HeeneS, HermannShof.

3« Friedlos (bei Gastwirt G r e b e)

Mittwoch, den r. piovember 1910,

Vormittags 10 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Friedlos, ReiloS, Mecklar, Meckbach mit Kneipmühle, Gerterode, Rohrbach und Tann.

3u Obergeis

(bei Gastwirt Ernst) Mittwoch, den 2. piovember 1910, Nachmittags 3 Uhr

für die Mannschaften aus den Gemeinden AllmerShaufen mit Hos Hälgans, Aua, Biedebach, GitterSdors, ObergeiS und Untergeit.

3u Heimboldshausen (bei Gastwirt Echtermeyer) Dienstag, den 8. piovember 1910, Vormittags 9Vs Uhr

für die Mannschaften aus den Gemeinden Heimboldshausen, Ausbach, Harnrode, Gethsemane, Philipp-thal, RöhrigShos mit Nippe und Unterneurode.

Zu Heringen

(aus dem Platz beim Hotel .Glückaus") Dienstag, den 8. pjovember 1910, Nachmittag- 2Va Uhr

für die Mannschaften au- den Gemeinden Bengendors, Heringen mit Hos Füllerode, Leimbach, Lenzer-, Widdershausen und Wölsershausen.

Die Mannschaften aus Kleinenfee erscheinen in Bohne- bach am Montag, den 7. piovember 1910, Mittag- 12 Uhr, in der Nähe vom Bahnhos, Dorsstraße.

Zu Friedewald (aus dem Schloßplatz)

Mittwoch, den 9. ptovember 1910,

Vormittag- 10 Uhr

für die Mannschaften aus den Gemeinden Friedewald mit Hos Weißenborn, Hersa, Lautenhausen mit Hos Oberneurode und Hillartshausen.

Zu Schenklengsseld (b e i Gastwirt Geheb)

Mittwoch, den 9. pjovember 1910,

Nachmittags 3 Uhr

^^Mannschaften au- den Gemeinden Conrode, Dünkel» rode, Malkomes, Motzseld, OberlengSseld, RanSbach, Hilme-, LampertSseld, Lanbershausen, EchenklengSfeld, Schenksolz, Unter« weisenborn, WerShausen und Wüstseld.

Zu Oberhaun (bei Gastwirt Schacht)

Montag, den 14. pfovember 1910,

Vormittag- 10 Uhr

mr die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilperhausen, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, SiegloS, Unter­baun und WipperShain.

Zu Niederaula (K i r ch p l a tz)

Dienstag, den 15. pjovember 1910, ... Mittags 12 Uhr

lur bte Mannschaften au« den Gemeinden A-bach, Beier-- Hausen, Hattenbach, KerSpenhausen, SolmS, Stärklo-, Guts-

Zu Kirchheim

(bei Gastwirt Ruhn) Dienstag, den 15. Piovember 1910,

, StachmittagS 3Va Uhr Stt8bo?afi?Än "Vl" ^^«"den Allendorf, Frielingen, GerSborf, GerShausen, GoßmannSrode mit Hof Siebenmorgen,

Heddersdors, Kemmerode, Kirchheim mit Weich und Eichmühle, Kleba. Reckerode, Reimboldshausen, Rotterterode mit Hos BeierSgraben und WillingShain mit Hos Löscher.

Zur strengen Beachtung für die beteiligten Mannschaften fügt das Bezirks-Kommando folgende Bemerkungen hinzu:

1. Zu den Herbst - Kontrollversammlungen haben zu er­scheinen :

a) Alle Mannschaften, die in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1898 eingetreten und deshalb zur Landwehr oder Seewehr n. Aufgebots übergesührt werden,

b) sämtliche Reservisten und DiSpositionsurlauber,

c) die zur Verfügung der Eisatzbehörden entlassenen Mannschaften,

d) sämtliche Invaliden und Rentenempfänger der Reserve mit Ausnahme der dauernd abgefundenen Ganz­invaliden und der als untauglich auSgemusterten Rentenempsänger.

2. Die Einberufung zu den Kontrollversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämtlichen Ortschaften statt.

Die Nichtbesolgung der Berufung zu den Kontroll­versammlungen hat Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften auS einzelnen, hier nicht genannten Höfen und Mühlen pp. gehören zu den Ortschasten, zu deren Gemeinden sie zählen.

4. Die Mannschaften haben den MiUtärpatz und das Führnngsatteft mit zur Stelle zu bringen.

5. Gesuche um Befreiung von der Kontrollversammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Be- zirkskommandoS in HerSfeld anzubringen und können nur durch das Bezirkskommando genehmigt werden.

Wer vor der Kontrollversammlung keinen Bescheid er­hält. hat sich dennoch zu stellen.

6. Etwaige plötzliche Krankheit ober sonstige Verhinderungs- sälle müssen entweder durch ärztliche Atteste, oder durch Atteste der OrtS- oder Polizeibehörde, welche spätestens aus dem Kontrollplatze abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzu- geben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrollversammlung ge­hindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.

7. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mann­schaften, welche zur Fahrt nach dem Kontrollversamm­lungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch aus Verabfolgung einer Militärsahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstation haben.

8. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zur Kontrollversammlung einberufen find, zum aktiven Heere und find demnach dem Militär-Stras- Gesetzbuch unterworfen.

9. Das Mitbringen von Stöcken pp. sowie von Hunden ist verboten.

Hersseld, den 15. Oktober 1910.

Königliches Bezirks-Kommando.

* * * Hersseld, den 17. Oktober 1910.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises ersuche ich, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Ge­meindebezirken alsbald und wiederholt zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. Die betreffenden Mannschaften find besonders darauf aufmerksam zu machen.

Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrollort gehört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrollversammlungen zugegen zu sein.

I. M. Nr. 2293. Der Landrat.

I. Vertr.:

W e s s e l, Kreissekretär.

Berlin W. 8, den 26. September 1910.

Zur ordnungsmäßigen Durchführung der aus den 1. Dezember 1910 angesetzten allgemeinen Volkszählung ist eine besonders rege Beteiligung der Beamten als freiwillige Zähler sehr erwünscht. Ich beauftrage daher daS Königliche Provinzialschulkollegium die Königliche Regierung aus eine solche Beteiligung auch insofern hinzuwirken, als den als Zähler tätigen Beamten weitgehende Diensterlcichterungen, und zwar nicht nur am Zähltage selbst, sondern auch für daS AuStrilen und Wiedereinfammeln der Zählpapicre am Tage vor und am Tage nach dem 1. Dezember gewährt werden.

Wie bei den früheren Volkszählungen die Lehrer daS Ehrenamt eines Zählers freiwillig übernommen haben, so zweifle ich nicht, daß sie auch diesmal an der Lösung der Ausgabe im allgemeinen Interesse freiwillig mithelsen werden. Erfahrungsgemäß fällt die Hauptarbeit deS Zählers auf den Tag nach der Zählung. auf den 2. Dezember, an dem da» Wiedereinfammeln der Zählpapiere und deren Nachprüfung zu erfolgen hat, während am 1. Dezember weniger die Vor­mittags- als vielmehr die Nachmittagsstunden vom Zähler darauf zu verwenden sein werden, die Bevölkerung zur Pflicht- mäßigen Ausfüllung der Erhebung-papiere anzuhalten. Ich

bestimme deshalb, daß an den Volks- und Mittelschulen der Unterricht der Regel nach am 1. Dezember nur Nachmittag-, am 2. Dezember aber ganz au-fällt, mit Ausnahme solcher Schulen oder Klaffen, deren Lehrer an der Zählung nicht beteiligt find.

An den höheren Lehranstalten ist der Unterricht während der genannten Zeiten dann auSzusetzen, wenn die Anzahl der an dem Zählgeschäste mitwirkenden Lehrer die- erforderlich macht. Die Unterrichtsstunden der bei der Zählung mit- tätigen Lehrer kommen an beiden Tagen entweder in Wegsall oder werden durch Vertretung gedeckt. (A. Nr. 1300. U. n. U. HZ. C. G. I. B.)

Der Minister der geistlichen,

Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. (Unterschrift.)

An die Königlichen Provinzial-Schulkollegien und die Königlichen Regierungen.

*

Caffel. den 12. Oktober 1910.

In Abschrift zur gefälligen Kenntnisnahme und weiteren Veranlaffung. (B. I. Nr. 5406.)

Königliche Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen. gez.: Dr. Blanckenhorn.

An die sämtlichen Herren KreiSschulinspektoren deS BezirkS i. U. deS LandrateS.

HerSfeld, den 24. Oktober 1910. Wird veröffentlicht.

I. 10883. Der Landrat.

I. Bertr.:

Wessel, KreiSsekretär.

Hersseld, den 25. Oktober 1910.

In Unterhaun ist der Schweinerotlauf amtlich festgestellt worden.

I. 10929. Der Landrat.

I. Vertr.:

Wessel, KreiSsekretär.

nichtamtlicher teil.

Sit Sesiliiloiiie lm Retz.

27. Oktober 1870.

Durch die Auswechslung deutscher Gefangenen gegen sran- zSsischc, die bei Sedan gefochten hatten, war die Nachricht von der den französischen Waffen dort beigebrachten ent­scheidenden Niederlage mit allen Einzelheiten in Metz bekannt geworden. Marschall B a z a i n e aber ließ sich hierdurch nicht wankend machen, sondern erklärte,daß die Rheinarmee auch ferner daS Land gegen den Feind, die öffentliche Ordnung gegen die schlechten Leidenschaften verteidigen werde." Mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln suchte er sich einerseits mit den früheren. leitenden Persönlichkeiten deS gestürzten Kaiserreich- und anderseits mit der Pariser neuen Regierung in Verbindung zu setzen, der er die Schwierigkeiten seiner Lage nicht verhehlte.

Inzwischen begannen die Zustände in der eingeschlossenen Festung, ein bedenkliches Gepräge anzunehmen. LebenSmütel waren ursprünglich für die zu ernährenden 70000 Zivil­personen einschließlich der in die Stadt geflüchteten Landleute für 3Va Monate, für die etatSmäßig vorgesehene Besatzung aus 5 Monate vorhanden gewesen, für die hinzugekommene Armee aber Proviant nur für 41, Haser sogar nur für 25 Tage vorrätig. Schon im September mußten daher Ein­schränkungen in der Verpflegung eintreten, die von Tag zu Tag knapper wurde. Die tägliche Brotportion fiel aus 250 M um Fleisch zu verschaffen, mußten Pferde in Menge geschlachtet werden, so daß im Oktober die meisten Kavallerieregimenter nur noch mit zwei Eskadrons ausrücken konnten; dabei waren die Pferde größtenteils krank und alle entschlich ab- gemagert, da sie seit geraumer Zeit nur Blätter alt Nahrung erhielten. Daß der Gesundheitszustand der Truppen unter diesen ungünstigen Verhältnissen schwer litt und namentlich die an Typhus Erkrankten sich in erschreckender Weise ver­mehrten, ist erklärlich.

Auch auf deutscher Seite stieß eine regelmäßige und ausreichende Ernährung der inzwischen durch eingetroffene Verstärkungen von anfänglich 150 000 aus 190 000 Mann mit 33 000 Pferden angewachsenen unter dem Oberbefehl bei Prinzen Friedrich Karl von Preußen stehenden EinschließungS- armee aus große Schwierigkeiten. Der AuSbruch der Rinder­pest in Deutschland zwang zu einer erheblichen Hembsetzung der Zufuhr von lebendem Vieh und zum Ersatz der Mrisch- Nahrung durch Konserven. Die Ansorderungen bei überaus beschwerlichen Dienste- brachten e« mit sich, daß trotz bei andauernd nassen und stüh rauh gewordenen Wettert ein Viertel der Mannschaften ohne ein gut schützmdet Obdach blieb. Erkrankungen in größerem Umfange lichteten daher mit der Zeit die Reihen der fechtenden Truppen in fühlbarer Weise; erreichte doch die Höchstzahl der Lazarettkranken, also