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Herzfelder Armblatt
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Fernsprech-Knschlutz Nr. 8
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Nr. 131t Sonnabend, den 5 November 1910,
Amtlicher Teil
HerSfeld, am 1. November 1910.
Im Monat Oktober d. I s. sind diesseits den nach- bezeichneten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden:
A. Jahresjagdscheine:
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II
a. entgeltliche:
1/10. dem Königlichen Landmesser Simon in Hersfeld, 1/10, „ Verwalter ZiriakuS Wagner in Kirchheim, 1/10. „ Gutsbesitzer Georg Pachten zu Hof Kühnbach, 1/10. „ Gastwirt Jakob Stein in Niederaula, 3/10. „ Ingenieur Theodor Eger in HerSfeld, 4/10. „ Gutsbesitzer Martin Licht zu Hos Kahlhausen bei Wehrshausen,
4/10. „ Hauptmann von Stockhausen aus Altona (Elbe), z. Zt. in Kirchheim,
7/10. „ Brennmeister Georg Gilsert in Mcckbach, 7/10. „ Kaufmann JuliuS Ehrhardt in Hersseld, 7/10. „ Königlichen Gymnasialoberlehrer Professor Dehnhardt in Hersseld,
7/10. „ Dampfziegeleibesitzer Wilhelm Schimmelpseng in HedderSdors,
8/10. „ Oberlehrer Georg Hertlein in Hersfeld, 10/10. „ Amtsrat Georg Freise zu Bingartes, 10/10. „ Werkmeister Martin Engel in Hersseld, 10/10. „ Fabrikdirektor Heinrich Westerheide daselbst, 11/10. „ Gutsbesitzer Friedrich Gamin zu Hof Thalhausen bei Wehrshausen,
11/10. „ Kassierer Hermann Möller in Hersseld, 13/10. „ Arzt Dr. med. Hans Prüß in Heringen, 13/10. „ Kaujmann Adam Wiegand in Röhrigshöse, 14/10. „ Landwirt Heinrich Burghard Rüger in Unterweisenborn,
14/10. „ Kaufmann Ernst Hermann Rehn in Hersseld, 18/10. „ Verwalter Hermann Meyer zu Meisebach, 18/10. „ Dcittclsührer Ernst Decker in WerrteS bei Hamm,
18/10. „ Basaltwrrkbcsitzer H. M. Völker in Vacha, 20/10. „ Schneider Johannes Rosenthal in RanSbach, 20/10. „ Landwirt Valentin Lenz in BeierShausen, 21/10. „ Hofgärtner Johannes Petzold in Philippsthal, 25/10. „ Straßenmeister Hensel in HerSfeld, 26/10. „ Landwirt Otto Theune in Gethsemane, 27/10. „ Ziegeleibefitzer Conr. Grenzebach in Niederaula, 27/10. „ Ziegeleibefitzer Johann Adam Schenk daselbst, 27/10. „ Rentier Rudolf Braun in Hersseld, 28/10. „ Landwirt Arnold Seligmann in Unter« Weisenborn,
28/10. „ Lehrer Karl Knoth in Eisenach,
31/10. „ Kaufmann Karl Gronnenberg in Hagen,
31/10. „ Gastwirt Jakob Ruhn in Niederaula, b. unentgeltliche:
13/10. „ Königlichen Förster Spörer in Meckbach, 24/10. „ städtischen Obersörster Pfannkuchen in Hersseld, 24/10. „ „ Förster Braun daselbst, 24/10. „ „ Hilfssörster Otto Sorg daselbst, 26/10. „ Königlichen Förster Hoff in Heimboldshausen, 26/10. „ „ „ Bettenhausen in RanSbach, 26/10. , „ Forstausscher Kranz in Philippsthal,
31/10. „ „ Forstausfeher Stiebeling in Hersseld,
B. Tagesjagdscheine:
1/10. „ Lehrer Göring in Eijenach,
3/10. „ Vizeseldwebel Karpenstein in Cassel,
20/10. „ Königlichen Baumeister G. ClauS in Philippsthal,
26/10. „ Heinrich Sippel in Schenklengsseld.
Der Landrat
von Grunelius.
Hersseld, den 28. Oktober 1910.
„ Dezember d. Js. findet im preußischen Staate eine außerordentliche Viehzählung statt.
n Formularen kommen zur Anwendung:
1 Die Zählkarte A,
? Anweisung für die Zähler B,
3 Die Kontrollisten für die Zähler C.
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«.'»^i^^'^ t 'st. wie bei den letzten Zählungen die Hofhaltung; es ist also für jede vieh- erjordcrkch bau8baltun9 «neS Gehöftes eine Zählkarte A balt^ttn""^ ^^T kein Vieh gehalten wird, er- wechs-lunaen .XÄ’ £ ^ur Vermeidung von Ser« 2 2 den Formularen B und C sowie D N Mti ÄhÄ y L°- S°'mu,°. L und das Formular D die B«!ichn2 S Ät"?/f
Der voraussichtlich etfotbetiidn- ? * Betsptel trägt, wird den Aern-n fms i;."^ m ®e Vedar an Formularen /«am Ä L^ ®*»*b« * & 41.
Sollten die Formulare bis zum 7. pfovember d. Js. nicht eingetroffen fein, oder nicht für ausreichend befunden werden, so ist mir unverzüglich zu berichten.
Nach § 3 der Anweisung D ist die Ausführung der Viehzählung Sache der Ortsbehörden. Die Herren Orts- bezw. Gutsvorstände haben hiernach ungesäumt gemäß den §§ 4, 5 und 6 der Anweisung D bezüglich der Einteilung der Gemeinden in Zählbezirke, sowie der Bestellung der Zähler u. f. w. das Weitere zu veranlassen.
Die Zähler erhalten je eine Anweisung B, zwei Formulare zur Aufstellung der Kontrolliste C, sowie die für den Zähl- bezirk erforderliche Anzahl von Zählkarten A.
Das eine Stück der Kontrolliste C ist zur Urschrift, das andere zur Reinschrift zu verwenden.
Die Ausgabe der Zählkarten muss spätestens am 21. piovember d. Js. beendet sein.
Die UKedereinfammlung und Prüfung der Zählkarten hat am 2. Dezember d. Js. durch den Zähler zu erfolgen.
Hierauf sind alsbald die beiden Exemplare der Kontrollliste auszufüllen.
Bis zum 4. Dezember d. Js. müssen die beiden Exemplare der Kontrolliste, die nach der Nummerfolge geordneten, sowie die unbenutzt gebliebenen Zählkarten an die Ortsbehörden zurückgegeben werden.
Die OrtSbehörde hat daS eingelieferte Zählmaterial alsbald nach dem Stande vom 1. Dezember 1910 eingehend zu prüfen, etwa Vorgefundene Mängel sofort zu beseitigen und die Ortsliste E aus Grund der Kontrolliste C auszustellen. Die beiden Reinschriften der Ortslifte E und die Reinschrift der Kontrolliste sowie die Zählkarten find bis spätestens zum 8. Dezember d. Js. mir einzureichen.
DaS 3. Exemplar der Ortsliste und die Urschriften der Zählerkontrollisten find in der Gemeinderepositur aufzu» bewahren.
Ich erwarte, daß die Ortsbehörden die vorschriftsmäßige und gewissenhafte Ausführung der Zählung sowie pünktlichste Einhaltung der bestimmten Termine sich ganz besonders angelegen sein lassen werden.
I. 10886. Der Landrat.
I. Vertr.:
W e s s e l, Kreisfekretär.
HerSfeld, den 28. Oktober 1910.
Im Zusammenhang mit meiner Verfügung vom 6. April d. JS. I. A. Nr. 2579 — Kreisblatt Nr. 44 — habe ich die Wahrnehmung gemacht, daß die Fleischbeschauer nicht immer den OrtSpolizeibehörden davon Mitteilung machen, wenn der Königliche Krcistierarzt zur Vornahme der Er- gänzungSbeschau zugezogen werden muß. Die Bürgermeister haben mir infolgedessen die nach meiner Verfügung vom 27. März 1907 I. I. Nr. 2884 — Kreisblatt Nr. 39 — geforderte Abschrift der Requisition an den Kreistierarzt nicht einreichen können.
Um dies für die Zukunft zu vermeiden, ersuche ich die Herren Bürgermeister des Kreises, die Fleischbeschauer daraus ausmerksam zu machen, daß sie von jeder vorzunehmenden Er- gänzungsbeschau unverzüglich den OrtSpolizeibehörden Anzeige zu erstatten, und daß sie dieser Pflicht stets pünktlich nach- zukommen haben. (Vergleiche die Bestimmung in § 28 der AuSsührungSbestimmungen betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau einschließlich der Trichinenschau bei Schlachtungen im Jnlande vom 20. März 1903 — Ministerial-Blatt sür die gesamte innere Verwaltung S. 56.)
Die Herren Bürgermeister haben mir alsdann hiervon un« verzüglich Mitteilung zu machen bezw. Abschrift der Requisition einzureichen und zwar unter der Adresse
„An den fierrn Vorsitzenden des Kreisausschusses.“
Unterbleibt diese Mitteilung oder die Einreichung der RequisilionS-Abschrist, so haben die Gemeinden die an sich vom Kreise übernommenen Reisekosten für die ErgänzungS- beschau zu tragen.
Den Herren Bürgermeistern mache ich die strengste Be- achtung dieser Setfügung zur Pflicht.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
A. 7865. von Grunelius.
HerSfeld, den 1. November 1910.
Die Herren Bürgermeister des Kreises, welche meine Verfügung vom 1. Oktober 1880 I. 11469 — KreiSblatt Nr. 79 — betreffend Mitteilung des ErlöseS, welcher der Gemeinde- kasse durch verkauftes Obst in diesem Jahre zugeflossen ist, noch nichr erledigt haben, werden mit Frist bis zum 10. d. MtL. erinnert.
Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
I. 11223. Der Landrat.
J. Vertr.:
W e f f e l, Kreisfekretär.
HerSfeld, den 1. November 1910.
Im Hinblick auf die beginnende Schlachtperiode mache ich darauf aufmerksam, daß der Herr RegierungS-Präsident auS besonderem Anlaß die Frage, ob bei Hausschlachtungen von
Schweinen ohne besonderen Grund Ausnahmen von der Vorschrift des Spaltens der Wirbelsäule gestattet werden dürfen, verneint.
Nach den gemachten Erfahrungen läßt sich die vielfach auftretende Wirbeltuberkulose bei Schweinen nur durch das Spalten der Wirbelsäule feststellen, und auch die Untersuchung auf Finnen erscheint erst dann einwandfrei, wenn die Tiere in der Längsrichtung gespalten werden. ES find also gewichtige veterinärpolizeiliche Gründe, welche ein im allgemeinen ausnahmsloses Spalten der Wirbelsäule fordern. Ausnahmen können nur bei Schau- und AuSstellungstieren stattfinden.
Unter Bezugnahme aus meine Verfügung vom 26. Novemker 1908 I. Nr. 11986 — Kreisblatt Nr. 141 — und vom 20. Januar d. Js. L 429 — ersuche ich die Fleischbeschauer des Kreises nunmehr die Vorschrift des SpaltcnS der Wirbelsäule bei der Schlachtung von Schweinen genau zu befolgen.
Etwaige zu meiner Kenntnis kommende Zuwiderhandlungen haben Bestrafung und in wiederholten Fällen Entfernung au8 dem Amte zur Folge.
Wenn sich die Besitzer geschlachteter Schweine weigern sollten, die Wirbelsäule spalten zu lassen, ersuche ich dieselben auszuklären, gegebenenfalls die Beschau abzulehnen und der Ortspolizeibehörde sofort Anzeige zu erstatten.
Die Ortspolizeibehörden ersuche ich den Schlachtvieh-, Fleisch- und Trichinenbeschauern von der vorstehenden Bekanntmachung unter Vorlage des betreffenden KreisblattS Kenntnis zu geben.
I. 11225. Der Landrat.
I. Vertr.:
W e f j e l, KreiSsekretär.
^sfeld. den 31, Oktober 1910.
Der Schloffermeister Johannes Becker in Eitra ist ÄS Bürgermeister dieser Gemeinde für einen achtjährigen Zeitraum gewählt worden.
Ich habe diese Wahl bestätigt und den p. Becker am 29. d. Mts. verpflichtet.
A. 7701. Der Landrat von Grunelius.
Hersseld, den 31. Oktober 1910.
In Obergeis ist der Schweinerotlauf amtlich festgestellt worden.
I. 11194. Der Landrat.
I. Vertr.:
W e s s e l, KreiSsekretär.
HerSfeld, den 31. Oktober 1910.
Bei einem Pferde des Landwirts C. Riedemann in Aua ist die Influenza (Brustseuche) amtlich festgestellt worden. I. 11217. Der Landrat.
I. Vertr.:
Messel, KreiSsekretär.
Hersseld, den 2. November 1910.
Die unter dem Schweinebejtande des Landwirts MathäuS Hartwig in Unterhaun ausgebrochene Rotlausseuche ist erloschen. I. 10301. Der Landrat.
I. Vertr.:
W e s s e l, Kreisfekretär.
nichtamtlicher teil.
Politischer Wochenbericht.
Soeben hat der deutsche Dampfer die Anker gelichtet, der unsern Kronprinzen Friedrich Wilhelm auf seiner Weltfahrt tragen wird, um die Wunderwelt JndienS und deS fernen Ostens mit eigenen Augen zu sehen. Der Reise liegt ein wohldurchdachter und sorgfältig aufgestellter Plan zu Grunde, der es ermöglicht, daß der hohe Reisende innerhalb einer bestimmt bemessenen Frist möglichst viel wertvolle Eindrücke in sich aufnimmt. In Indien wird der Kronprinz während eines Aufenthaltes von zwei Monaten alle sehenS- würdigen Stätten kennen lernen. Für den Besuch in Siam sind fünf bis sechs Tage vorgesehen. Bon dort geht die Reise in den ersten Tagen des März weiter nach Niederländisch-Jndien. ES folgt ein dreitägiger Aufenthalt in Schanghai und ein fünf» tägiger Besuch von Kiautjchou. In Peking wird der Kronprinz gegen den 10. April eintreffen und zehn Tage verweilen. Für den Aufenthalt in Japan sind vierzehn Tage in Aussicht genommen. Die Rückreise erfolgt Mitte Mai über Sibirien. Mit dem Kronprinzen ziehen die Wünsche und Grüße deS deutschen Volkes und seiner Fürsten. Möge ihm der Aufenthalt in der Fremde den Blick weiten und schärfen für die großen Probleme der Weltpolitik, nicht minder aber auch für die Erkenntnis der engen, unauflöslichen Verbindung, in der deutsche Weltpolitik und deutsche Heimatpolitik miteinander stehen 1
In Frankreich hat die Mehrheit der Volksvertretung dem Ministerpräsidenten B r i a n d nach äußerst stürmischen Debatten und Skandalszenen schlimmster Art, die in der parlamentarischen Geschichte aller Zeiten und Völker kaum ihresgleichen finden, ein glänzendes Vertrauensvotum erteilt.