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Herrfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 146. Sonnabend, den 10. Dezember 1910.

Die heutige Nummer umfaßt 14 Seiten.

Erstes Statt

AnMer teil.

HerSseld, den 17. November 1910.

Briefe dienstlichen Inhalts werden durch die Post wieder­holt in meiner Privatwohnung bestellt, weil sie mit meiner persönlichen Adresse versehen sind, und ihr dienstlicher Charakter äußerlich nicht zu erkennen ist. Hierdurch kann eine unerwünschte Verzögerung in der Erledigung dienstlicher Angelegenheiten eintreten.

Ich Bitte, deshalb, Dienst-Briese nur mit der dienstlichen AdresseAn den Herrn Landrat in HerSseld" oder an denHerrn Vorsitzenden deS Kreisaus- schusseS brzw. der Veranlagungskommission in HerSseld" zu versehen und bei Briesen, die einen Geheimen" oderVertraulichen" Inhalt haben, der Adresse noch den VermerkPersönlich" hinzuzusetzen. I. 12241. Der Landrat

von GruneliuS.

Hersfeld, den 3. Dezember 1910.

In der heutigen KreiSauSschußsitzung wurden gemäß § 18 des Gesetzes vom 12. März 1881, betreffend die Abwehr uns) Unterdrückung der Viehseuchen, aus den sachverständigen Eingesessenen des Kreises folgende Personen als Schiedsmänner für das Jahr 1911 gewählt:

1. Rentner Peter Heil in HerSseld,

2. Oekonom Friedrich Friedrich daselbst,

3. Oberamtmann Suntheim daselbst,

4. Rentner Franz Roll daselbst,

5. Domänenpächter Rabe von Pappenheim in Wilhelmshos,

6. AmtSrat Freist von BingarteS,

7. Bürgermeister Stuckhardt in Kohlhausen,

8. Landwirt Valentin Nuhn in ASbach,

9. Oekonom Johannes Jakob Schenk zu KerSpenhausen,

10. Oekonom Philipp Schäfer zu Mengshausen,

11. Gutsbesitzer Friedrich Boß zu Kirchheim,

12. Oekonom Meister zu Hof BeierSgraben,

13. Landwirt Johann Wilhelm Claus zu Mecklar,

14. Gutsbesitzer August Hoßbach zu Hof Weißenborn,

15. Gutsbesitzer Adam Führer in Lautenhausen,

16. Gutsbesitzer Georg Gliemeroth sen. in Wölsershausen,

17. Gastwirt Georg Ruch in Widder-Hausen,

18. Landwirt George Weitz in Harnrode,

19. Bürgermeister Lingemann in Philippsthal,

20. Ackermann Johannes Rudolph in AuSbach,

21. Schmied Peter Scheer in Schenklengsfeld,

22. Oekonom Adolf Reinhard in Unterweisenborn,

23. Landwirt Heinrich Rüger zu Unterweisenborn,

24. Bürgermeister Wilhelm Brandenstein zu Hrimbold-Hausen

25. Bürgermeister Großkurth in Unterhaun,

26. Landwirt ASmuS Burghardt in RanSbach,

27. Bürgermeister Mohr in Conrode.

Die Ortspolizeibehörde hat die Schiedtmänner für jeden einzelnen SchätzungSsall aul der Zahl dieser Personen zu ernennen. Die Schätzung erfolgt durch die aus dem be­amteten Tierarzte und zwei Schied-männern gebildet« Kommission. Die SchiedSmänner sind von der Ortspolizei­behörde eidlich zu verpflichten. Dasselbe gilt, wenn an Stelle des beamteten Tierarztes ein nicht beamteter Tierarzt zugezogen wird, für diesen, sosern derselbe nicht im Allgemeinen all Sachverständiger beeidigt ist.

Dir den Schied-männern als Ersatz für Reisekosten und Auslagen zu gewährende Vergütung wird im Verwaltung-wege festgesetzt und aus der Staatskasse bestatten.

Die Herren Ortsvorstände deS Kreises haben die vor­stehend genannten Personen von der aus sie gefallenen Wahl alsbald in Kenntnis zu setzen und denselben dabei zugleich zu eröffnen, daß sie verpflichtet sind, auf amtliche Requisition ersorber- lichenfallS an allen Orten des KreiseS Abschätzungen vorzu- nehmen.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

A. 7261. von GruneliuS.

HerSseld, den 3. Dezember 1910.

Nach einer neueren Entscheidung deS Herrn FinanzministerS unterliegen die F ü h r e r z e u g n i s f e sür Kraftfahrzeuge (§ 14 Abs. 3 der Verordnung vom 3. Februar 1910Rcichr- gesetzblatt S. 389) sowie auch die Zulassung-be­scheinigungen (§ 6 Absatz 2 a. a. O.) dem ZeugniSstempel von 3 Mk., weil diese Urkunden lediglich nur im Privat- Jnteresse erteilt werden.

Die bisher erteilten Führerzeugniffe und Zulassung-- bescheinigungen müssen infolgedessen noch nachträglich ver- stempelt werden.

Die Interessenten werden auf diese Bestimmungen

ausmerksam gemacht. Zugleich wird in Abänderung deS seither geübten Verfahrens bestimmt, daß die Gebühren für Aus­fertigung der Führerzeugnisse und ZalassungSbescheinigungen nicht wie bisher, an die Königliche Regierung, sondern an mich portofrei einzusenden sind. Ich werde die Beträge ge­sammelt an die Regierungs-Hauptkasse abführen.

I. 12690. Der Landrat.

3. A.:

W e s s e l, Kreissekretär.

HerSseld, den 1. Dezember 1910.

Ltssnllilhe KtlmtmlilhW.

Steuerveranlagung für das Steuerjahr 1911.

Aus Grund deS § 25 deS Einkommensteuergesetzes wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr all 3000 Mark veranlagte Steuerpflichtige im Kreise HerSseld ausgesordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. Januar 1911 bis Sv Januar 1911 dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß du Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.

Die obenbezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen ist.

Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber aus Gefahr des Absender- und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefes. Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten in seinen AmtSräumen Stift 671 während der Geschäftsstunden von 10 bis 12 Uhr Vorm. zu Protokoll entgegengenommen.

Wer die Frist zur Abgabe, der ihm obliegenden Steuer­erklärung versäumt, hat gemäß § 31 Absatz 1 deS Ein­kommensteuergesetzes neben der im Vrranlagungt- und Rechtsmittelverfahren endgültig festgestellten Steuer einen Zuschlag von 5 Prozent zu derselben zu entrichten.

Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentlich« Verschweigung von Einkommen in der Steuer- erklärung sind im § 72 bei Einkommensteuergesetzes mit Strafe bedroht.

Gemäß § 71 deS Einkommensteuergesetzes wird von Mitgliedern einer in Preußen steuerpflichtigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung derjenige Teil der auf sie veranlagten Einkommensteuer nicht erhoben, welcher auf Gewinnanteile der Gesellschaft mit beschränkter Haftung entfällt. Diese Vorschrift findet aber nur aus solche Steuerpflichtige An­wendung, welche eine Steuererklärung abgegeben und in dieser den von ihnen empfangenen GeschäftSgewinn besonders bezeichnet haben. Daher müssen all« Steuerpflichtigen, welche eine Berücksichtigung gemäß § 71 a. a. O. «warten, mögen sie bereits im Vorjahr nach einem Einkommen von mehr alt 3000 Mark veranlagt gewesen sein oder nicht, binnen der oben bezeichneten Frist, eine, die nähere Bezeichnung bei empfangenen Geschästkgewinnk der Gesellschaft mit beschränkt« Haftung enthaltende Steuererklärung «nreichen.

Steuerpflichtige, welche gemäß § 26 bei Ergänzung-- steuergejetzeS von dem Rechte der VermögenSonzeige Gebrauch machen wollen, haben dieselbe ebenfalls innerhalb der oben angegebenen Frist nach dem vorgeschriebenen Formular bei dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll abzugeben.

Aus die Berücksichtigung später eingehender Vermögen-- anzeigen bei der Veranlagung zur Ergänzung-steuer kann nicht gerechnet werden.

Wissentlich unrichtige oder unvollständig« tatsächliche An­gaben über daS Vermögen in der VermögenSanzeige sind im § 44 deS ErgänzungSsteuergesetzeS mit Strafe bedroht.

Die vorgeschriebenen Formulare zu Steuererklärungen und zu Vermögen-anzeigen werden von heute ab im AmtSlokal bei Unterzeichneten auf Verlangen kost«nloS verabsolgt.

ES wird gebeten mit der Abgabe der Steuer-Erklärungen nicht bis zu den letzten Tagen zu warten, sondern die Er- klärungtn möglichst srühz«itig innerhalb der Frist einzu- senden.

Der Vorsitzende der Einkommensteuer- Veranlagungs-Kommission: von Gruntlius, Landrat.

Hersseld, den 6. Dezember 1910.

Der Landwirt Karl Scheidemantel in Willings- hain beabsichtigt in dem im Grundbuch von Willingshain Kartenblatt 10 Parzelle 186 eingetragenen öffentlichen Ge­wässer eine

Wasierradanlage

zum Betriebe einer Futterschneidemaschine rinzubauen und hat um die Genehmigung hierzu nachgesucht.

Die Zeichnungen und Beschreibung«» für diese Anlage liegen während der nächst«« 14 Tage in meinem Büro zu Jedermanns Einsicht aul.

Einwendungen hiergegen können innerhalb dieser Zeit bei mir schriftlich in zwei Ausfertigungen oder zu Protokoll an- gebracht werden.

Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in dem münb- lichen Verhandlungstermin am

Mut den 21 Itzewdn 1916

Bormittags 11 Uhr in meinem Gesci ästslokale auch im Falle deS Ausbleiben- bei Unternehmers oder der Widersprechenden erörtert werden.

I. 12818. Der Landrat

von GruneliuS.

nichtamtlicher teil.

Politischer Wochenbericht.

Die Reichstagsersatzwahl in Labiau-Wehl au hat zur Stichwahl zwischen dem konservativen und dem fortfchiltt- lichen Kandidaten geführt. Die Wahl bietet in mannigfacher Hinsicht Stoff zu interessanten Betrachtungen dar. Der Konservatismus hat gegen 1907 eine Zahl von über 3000 Stimmen ein gebüßt, doch will dies insofern nichts bedeuten, als die Blockwahlen von 1907 unter ganz eigentümlichen Vn- Hältniffen stattfanden. Zahlreiche Liberale haben damals, wie es umgekehrt in anderen Wahlkreisen geschah, für den konservativen Bewerber gestimmt, um von vornherein dem Sozialdemokratin eine entscheidende Niederlage beizubringen. Will man zu einem richtigen Urteil gelangen, so muß man die Wahlen von 1903 zu Grunde legen. Tut man die-, so ergibt sich folgende- Bild: die Konservativen haben sich behauptet, die Liberalen haben an Stimmenzahl etwa- gewonnen, die Sozialdemokraten sind zurückgegangen. Wir glauben, daß dieNorddeutsche Allgemeine Zeitung" recht hat, wenn sie behauptet, daß au- dem Wahl­resultat allgemeine Folgerungen nicht zu ziehen find. Insbesondere würde es nicht gerechtfertigt sein, sich infolge des Stillstandes der Sozialdemokratie in diesem ländlichen Wahlkreise einer optimistischen Auffassung hinzugeben. Ein derartiger Optimismus, der nur zu leicht Untätigkeit im Gefolge hat, dürste sich unter Umständen recht bitter rächen!

UeberauS eingehend gestaltete sich die erste Lesung deS G«- setzentwurseS betreffend den Ausbau der deutschen Wasserstraßen und die Erhebung von Schisfahrtsabgaben im Reichs­tage. Der einstimmige Beschluß der verbündeten Regierungen, den Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form «inzubringen, beweist deren von Opferwilligkeit getragene Einsicht bei unum­gänglichen BedürfniSfragen. Hat aber der Reichstag sich, was erwartet werden darf, dieser Erkenntnis angeschlosftn und das Gesetz demgemäß verabschiedet, so können auch die Verhandlungen mit den vertragtmäßig beteiligten au-wärtigen Staaten be­ginnen. Schon jetzt gab der Reichskanzler die Grundzüge zu erkennen, nach denen er die Verhandlungen zu führen gesonnen ist. Sie werden unserem wohlverstandenen eigenen Interesse wie auch den obwaltenden guten Beziehungen zu den beteiligten au-wärtigen Mächten entsprechen. Bei der betreffenden Reichs- tagSdebatte bewies übrigens die Sozialdemokratie, die den Abgeordneten Stolle als Redner vorschickte, wieder einmal ihre totale Sachunkenntnis, die ja das allgemeine Kennzeichen bei politischen Radikalismus ist. Nun, jeder blamiert sich, so gut er kann.

In der italienischen D ep u t i e r t e n k a m m e r hat der Minister des Au-wärtigen Marchese bi San Giuliano bedeutsame Ausführungen gemacht. Er bezeichnete als all­gemeines Ziel der Politik Italien- die Aufrechterhaltung des Frieden- für daS Königreich und für die anderen Staaten und daher die Erhaltung deS territorialen Status quo. Ins­besondere betonte der Minister diesen Grundsatz mit Bezug aus die Balkanhalbinsel und auf das gesamte ottomanische Reich. Daß diese- in vollem Umfange erhalten werde, und daß Tripolis für immer türkisch bleibe, sei daS Bestreben der ita­lienischen Politik, die nur Gewicht darauf legen müsse, daß in TripoliS kein anderer Einfluß vorherrschend werde. Vom Standpunkte bei allgemeinen Friedens und vom Stand­punkte bei damit in vollem Einklänge stehenden deut­schen Interesses kann man die Darlegungen bei ita­lienischen Minister- nur mit uneingeschränktem Beifall be­grüßen.

In Frankreich hat sich der Ministerrat während der Berichtswoche mit Gejetzemwürfen beschäftigt, durch welche die Arbeitsniederlegung in den öffentlichen Werken verhindert werden soll. Nach dem Temps sind drei Entwürfe bereit- ausgearbeitet, die sich aus den Eisenbahndienst beziehen. Der wichtigste Entwurf ist derjenige, durch den ausgesprochen wird, daß dem Personal der Eisenbahnen der AuSstand unter Strafe verboten ist. Da eS eigentlich für jedes geordnete StaalS» Wesen selbstverständlich ist, daß Streik und öffentlicher Verkehr-, dienst alS gänzlich unvereinbar betrachtet werden, so kann man nur von Herzen wünschen, daß Ministerpräsident Briand bei seinem gesetzgeberischen Vorgehen von Erfolg begleitet fein möge.