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herzfelder Kreisblatt
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Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 3. Sonnabend, den Januar 1911.
Amtlicher teil
HerSseld, den 2. Januar 1911.
Gemäß der §§ 25 und 45 der Wehrordnung vom 22. November 1888 haben alle diejenigen Personen männlichen Geschlechts, welche
1. in dem Zeitraume vom 1. Januar 1891 bis einschließlich 31. Dezember 1891 geboren sind,
S. dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatzbehörde zur Musterung bezw. Aushebung gestellt,
3. sich zwar gestellt, aber über ihr Militärverhältnis noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben,
sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js. zur Rekrutierungs-Stammrolle zu melden und dabei die über ihr Alter entsprechenden sowie der etwaigen sonstigen Bescheinigungen, welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Militärverhältnis enthalten, mit zur Stelle zu bringen.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden einschließlich der Herren Gutsvorsteher des Kreises haben demgemäß im laufenden Monat folgende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise wiederholt zu erlassen.
„Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatzbehörden noch nicht erteilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js. bei dem Ortsvorstande seines Wohnortes zur Rekrutierungs-Stammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachteile.
Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthaltsort zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachteile."
Die sodann genau nach bar Instruktion des Herrn Ober- Präsidenten vom 16. Mai 1876 (Amtsblatt pro 1876, Seite 109 und 110) aufzustellenden Rekrutierungs-Stammrollen für 1891 sind mir nebst den bei den Anmeldungen zur Stammrolle aus den betreffenden Jahrgängen vorgelegten Attesten u. s. w. und den beiden Rekrutierungs-Stammrollen der Jahre i8$g und 1890 bis spätestens zum 5. februar d. 7s. unter der Bezeichnung „HeereSsache" einzureichen.
Bei Anfertigung der neuen Listen ist insbesondere noch folgendes zu beachten:
Die Einträge sind, wie im § 46,2 der Wehrordnung vorgeschrieben, genau in alphabetischer Reihenfolge zu machen. Sollten Militärpflichtige inzwischen verstorben sein, so bedarf es der Ausnahme in die Rekrutierungsstammrolle nicht, wenn hierüber eine Sterbeurkunde des zuständigen Standesbeamten beigesügt wird. Sollten Militärpflichtige mehrere Vornamen haben, so ist der Rufname zu unterstreichen. Huf die Husfüllung der Spalte 10 der Rekrutierungs-Stammrolle — zur Stammrolle gemeldet — ist besonders zu achten. 6s ist in dieser Spalte in allen Jahrgängen bei jedem Militärpflichtigen, welcher in die Rekrutierungs-Stammrolle ausgenommen worden ist, in allen fällen durch Eintragung von „Ja“ oder „JSetn“ ersichtlich zu machen, ob die Hnmeldung zur Stammrolle erfolgt ist oder nicht.
Zugleich spreche ich die bestimmte Erwartung auS, daß die Stammrollen sauber ausgestellt und die in Betracht kommenden Rubriken derselben vollständig auSgesüllt werden, insbesondere ist anzuzeigen, ob die Eltern des Militärpflichtigen noch leben oder nicht. Auch muß der Stand des Letzteren, sowie derjenige seines Vaters bezeichnet werden. (Die mit diesseitiger Verfügung vom 29. Januar 1902 I. II. Nr. 247, im Kreisblatt Nr. 13 veröffentlichte An- Weisung ist genau zu beachten.) Bei Militärpflichtigen, welche nicht im Kreise geboren sind, ist außer dem Geburtsort auch der Kreis, zu welchem dieser gehört, anzugeben. Etwaige Bestrafungen sind unter Bemerkungen einzutragen. Zweifelhafte Eintragungen dürfen nicht gemacht werden. Die betreffende Spalte ist vielmehr alsdann überhaupt nicht auS- zufüllen.
Ferner haben die Herren Ortsvorstände pp. des Kreises die in ihren Gemeinden sich aushaltenden, zum einjährig- freiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen, welche in das militärpflichtige Alter eintreten, bezw. eingetreten sind, und ihrer aktiven Dienstpflicht noch nicht genügt haben resp, von der Aushebung noch nicht zurückgestellt worden sind, daraus aufmerksam zu machen, daß sie in Gemäßheit der § 93 pos. 2 der Wehrordnung sich bei der Ersatzkommission ihrer Gestellungsortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihrer Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen haben.
I. M. Nr. 5. Der Landrat.
J. A. :
W e s s e l, KreiSsekretär.
Hersfeld, den 2. Januar 1911.
Die Militärpflichtigen deS Äreifel, welche beabsichtigen, die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nachzusuchen, mache ich zur Vermeidung etwaiger Versäumnisse auf die nachstehenden Bestimmungen der Wehrordnung aufmerksam. Die Herren Ortsvorstände des KreiseS haben diese Bestimmungen alsbald in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
J. M. Nr. 3. Der Landrat. I. A.: Wessel, KreiSsekretär. * * *
1. Die Berechtigung zum einjährig-sreiwilligen Dienst darf im Allgemeinen nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Die srühere Nachsuchung darf, sofern eS sich nur um einen kurzen Zeitraum handelt, ausnahmsweise durch die Ersatzbehörde dritter Instanz zugelassen werden, doch hat in solchem Falle die Aushändigung deS Berechtigungsscheins nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr zu erfolgen.
Der Nachweis der Berechtigung bezw. Beibringung der für die Erteilung deS Berechtigungsscheins erforderlichen Unterlagen hat bei Verlust deS Anrechts spätestens bis zum 1. April des ersten Militärpflichtjahres (§ 22,2 der W.-O.) bei der Prüfungskommission zu erfolgen. Bei Nichtinnehaltung dieses Zeitpunktes dars der Berechtigungsschein ausnahmsweise mit Genehmigung der Ersatzbehörde dritter Instanz erteilt werden.
2. Die Berechtigung wird bei derjenigen Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige nachgesucht, in deren Bezirk der Betreffende gestellungspflichtig sein würde (§ 25 und 26 der W.-O.-.
3. Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militärpflichtjahres bei der unter Ziffer 2 bezeichneten Prüfungskommission schriftlich zu melden.
Zwischen dem 1. Februar und dem 1. April des ersten Militärpflichtjahres eingehende Meldungen dürfen ausnahmsweise von der Prüfungskommission berücksichtigt werden (Ziffer 1).
4. Der Meldung (Ziffer 3) ist beizusügen:
a. ein Geburtszeugnis,
b. die Einwilligung deS Vaters oder Vormundes und ferner die Erklärung dieser Personen, daß aus dem Vermögen des BewerberS die Kosten für die Bekleidung und Ausrüstung, Wohnung und Unterhalt während deS einjährigen Dienstes bestritten werden sollen, oder die Erklärung eines dritten (des Vaters, der Vormundes oder einer andern Person), daß die bezeichneten Kosten von ihm als Selbstschuldner übernommen werden.*)
Die Unterschrift der Einwilligung und der Er. klärung sowie die Fähigkeit deS Bewerbers oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Ist der Dritte zur Gewährung bei Unterhaltes an den Bewerber gesetzlich nicht verpflichtet, so bedarf die Erklärung der gerichtlichen oder notariellen Form.
c. ein UnbefcholtenheitSzeugnis, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Real- progymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre Vorgesetzte Dienstbehörde auSzustellen ist.
Sämtliche Papiere sind im Orginale einzureichen. Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst. Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens biS zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
Nach diesen Zeitpunkten eingehende Zulassungsgesuche dürfen durch die Prüfungskommission nur ausnahmsweise und nur dann berücksichtigt werden, wenn die Prüfung noch nicht stattgehabt und der im § 89,1 der W.-O. für den Nachweis der Berechtigung festgesetzte späteste Zeitpunkt nicht überschritten ist.
•) Bei Freiwilligen der seemännischen Bevölkerung genügt die Einwilligung des Vaters oder Vormundes (§ 15,4 der W.-O.).
HerSseld, den 30. Dezember 1910.
Der Bürgermeister Wilhelm Bätz in Biedebach ist am 24. b. MtS. als "solcher für einen weiteren achtjährigen Zeitraum wiedergewählt worden.
Ich habe diese Wiederwahl bestätigt.
A. 9123. Der Landrat
von GruneliuS.
HerSseld, den 4. Januar 1911.
Die Schulvorstände bei KreiseS ersuche ich, die in Betracht kommenden Lehrer zu veranlassen, die letzteren kompetenzmäßig
zustehenden Jahreszinsen für daS Kalenderjahr 1910 vom Guthaben der Schulstelle bei der Sparkasse hier baldigst unter Vorlage ihrer Bestallung abzuheben.
Erfolgt die Abhebung nicht binnen 14 Tagen, werden die Zinsen unter Kürzung deS Portos übersandt werden.
Die Sparkassen-Einlage-Bücher sind der Sparkasse hier von mir zugegangen.
I. 167. Der Landrat.
I. A.: Wessel, KreiSsekretär.
HerSseld, den 3. Januar 1911.
Die Rotzkrankheit unter den Pserden im hiesigen Kreise ist alS erloschen anzusehen.
I. 14158. Der Landrat.
I. «.:
Wessel, KreiSsekretär.
nichtamtlicher teil.
Politischer Wochenbericht.
An der Jahreswende richtet sich der Blick unwillkürlich aus den Gesamtraum des verflossenen JahreS zurück. Et ist nicht gerade viel Ersreuliches, was uns die innere P 0 l i t i k deß Jahres 1910 gebracht hat. Unerfreulich bleibt vor allem der leidige Bruderzwist der bürgerlichen Parteien, dessen Ende noch immer nicht abzusehen ist. Dazu aber gesellt sich dat bedrohliche Wachstum der Umsturzbewegung, deren Boden durch den gegenseitigen Hader der bürgerlichen Parteien so reichlich wie kaum je zuvor gedüngt wird. Mit einer Offenheit, die nichts zu wünschen übrig läßt, haben sich gerade während des abgelaufenen JahreS die Führer der deutschen Sozialdemokratie zur Republik und zum Kampfe gegen die Monarchie bekannt, und zwar besteht in dieser Hinsicht nicht der mindeste Unterschied zwischen Radikalen und Revisionisten, aus den ja von bürgerlichen Ideologen leider noch immer so viel Wert gelegt wird. Gerade ein Revisionist, der Abgeordnete NoSke, hat auf dem letzten Parteitage der Sozialdemo- kratie in unverblümtester Form den republikanischen Standpunkt helvorgekehrt und im Reichstage ward dieses Geschäft mit gleicher Deutlichkeit von dem Radikalen Ledebour besorgt. DaS sind drohende Wetterzeichen, die wohl beachtet werden wollen. Aber auch an erfreulichen Momenten hat ei doch während bei abgelaufenen Jahres nicht ganz gefehlt. Hierhin rechnen wir vor allem den Umstand, daß die Reichsfinanzreform den gehegten Erwartungen durchaus entsprochen hat. Es ist tatsächlich durch sie die langersehnte Heilung unserer Finanzen angebahnt worden, und ek läßt sich hoffen, daß dieses Ziel in fortschreitendem Maße erreicht werden wird. Höchst erfreulich aber ist weiterhin das offene Bekenntnis, das unser Kaiser erneut zum GotteSgnadentum abgelegt hat, und die Zustimmung, die dieses Bekenntnis in den weitesten VolkSkreifen gesunden hat. DaS deutsche Volk in seiner überwältigenden Mehrheit bedankt sich für ein Kaisertum von Parlamentes Gnaden, eS erblickt in fdnem Kaiser nach wie vor den obersten Träger der Staatsgewalt, und die hohe Auffassung von dem monarchischen Berufe, die sich in dem kaiserlichen Bekenntnisse ausspricht, verbürgt uns von neuem eine ersprießliche und segensreiche Ausübung dieser Gewalt. Zu wünschen aber wäre aufs dringendste, daß die bürgerlichen Parteien auS ihrer Zustimmung zu der kaiserlichen Kundgebung auch die ersorderliche praktische Konsequenz ziehen möchten, und diese kann in nichts anderem bestehen, als in der einmütigen Bekämpfung der Partei des Antimonarchismus, der Sozialdemokratie.
In unserem verbündeten Nachbarlande Oesterr e i ch - Ungarn sind die d e u t s ch-t s ch e ch i s ch e n A u S g l e i ch s- verhandlungen leider wiederum gescheitert. Der Grund hierfür ist darin zu suchen, daß man an maßgebender Stelle auf keinen Fall gewillt ist, den Forderungen der Tschechen nach der Bildung eines parlamentarischen Ministeriums, in welchem sie mehrere Ministerposten für sich beanspruchen, nach- zugeben. In der Konferenz, die hinsichtlich dieser Angelegenheit zwischen dem tschechischen Abgeordneten Fiedler und dem Ministerpräsidenten Baron v. Bienerth stattfand, hat der Ministerpräsident dem Tschechensührer über die ablehnende Stellung der Regierung keinerlei Zweisel gelassen. Daraufhin erklärten die Tschechen die Verhandlungen für gescheitert. In der Oeffentlichkeit aber schreiben sie natürlich den Deutschen die Schuld in die Schuhe und behaupten, diese feien mit neuen Forderungen ausgetreten. Dies entspricht jedoch in keiner Weise den Tatsachen. Nach dem Scheitern der AuSgleichsver- Handlungen in Prag ist leider wohl alS sicher anzunehmen, daß auch die Verhandlungen im Parlamente, daS demnächst wieder zusammentreten soll, keinen günstigen Verlaus nehmen werden.
Außerordentlich interessant wird ei sein, bte weitere Entwicklung der innerpolitischen Verhältnisse in England zu verfolgen. Wahrscheinlich kommt doch noch ein Kompromiß zwischen den beiden großen und alten Parteien zustande. °D«nn ei kann kaum noch bezweiselt werden, daß dir Unionisten