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herrMer Kreisblatt

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Zernsprech-Nnfchlutz Nr. 8

Nr. SS. Dienstag, den 21. Februar 1911.

Amtlicher teil.

Satzung der Carnegie Stiftung für Lebensretter.

§ 1. Mit dem von The Honourable Andrew Carnegie zur Verfügung gestellten Kapital von 1V< Millionen Dollar wird unter dem Namen

Carnegie-Stiftung für Lebensretter"

eine Stiftung errichtet, über welche Seine Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preußen das Protektorat zu übernehmen die Gnade haben wollen.

§ 2. Die Stiftung hat die Rechte einer juristischen Person und gilt als milde Stiftung im Sinne der Stempel- und Steuergesetze.

Sie hat ihren Sitz in Berlin und führt ein eigene- Siegel.

§ 3. Der Zweck der Stiftung ist die Linderung der finanziellen Notstände, welche sich aus heldenmütigen An­strengungen zur Rettung von Menschenleben im Gebiete deS Deutschen Reiches und feiner Gewässer ergeben, sei es für die Lebensretter selbst durch deren vorübergehende oder dauernde Erwerbsunfähigkeit, sei e-, im Falle deS Tode- derselben, für ihre Hinterbliebenen.

In erster Linie sind dabei diejenigen Unglück-fälle in? Auge gesaßt, welch« sich bei Ausübung friedlicher Beruse, z. B. derjenigen der Bergleute, Seeleute, Aerzte, Krankenpfleger, Feuerwehrleute, Eisenbahn- und Polizeibeamte, «reignen.

UnterLebensrettern" werden auch diejenigen Personen verstanden, deren heldenmütige Anstrengungen zur Rettung von Menschenleben von Erfolg nicht gekrönt worden find.

tzß 4 bis 12 rc.

8 13 . Die von dem Kuratorium zu bewilligenden Beihilfen sind einmalige oder sortlausende. Letztere sollen

a) für Lebensretter auf die Dauer ihrer völligen oder teilweise« Erwerbsunfähigkeit,

b) für Hinterbliebene von Lebensrettern und zwar für Witwen bi- zur eventuellen Wiederverheiratung und für Kinder bis längstens zur Erreichung eines zur selbständigen Ernährung befähigenden Alters gewährt werden.

Für besonders befähigte Kinder können zu ihrer Erziehung für einen gehobenen Beruf in bezug aus die Höhe und Dauer der Unterstützung außergewöhnliche Aufwendungen gemacht werden.

Den Hinterbliebenen können gleichgrachtet werden andere näher« Verwandt«, welche mit dem Verstorbenen einen Haus­halt gebildet und in ihm den Ernährer verloren haben.

Die Zahlungen sollen in der Regel monatlich bewirkt werden.

Sämtliche Bewilligungen au- der Stiftung erfolgen unter Voraussetzung der Würdigkeit und Bedürftigkeit der Empfänger, die fortlaufenden dementsprechend mit dem Vorbehalt jeder- zeitigen Widerrufs, wenn diese Voraussetzungen nicht mehr zutreffen. Vor Entziehung der Beihilfen soll den Empfängern

Roman von Freifrau Gabriele von Schlippenbach (Herbert Rivulet.)

(Fortsetzung.)

Baron Schorn legte den Arm zärtlich um feine Frau, und »sie gingen die Steinstufen hinunter in den Garten, wo ein alter Diener bereits unter der großen blühenden Linde den Kaffeetisch deckte. Er war ein reizender Plätzchen. Kühlen Schatten spendeten die tief herobhängenden Aeste, die eben voller Blüten waren. Das Summen der Bienen einte sich dem Jubilieren der Vögel, und die hochstämmigen Rosen, die besonderen Lieblinge der Baronin, leuchteten in der Sonne. Am Morgen war ein ergiebiger Regen gefallen gerade zur rechten Zeit nun sunkelten die Tropfen aus Baum und Strauch, auf Blatt und Blüten. Und wie ersrischend, wie nötig war die liebe Gottesgabe den Wiesen und Feldern ge­wesen !

ES ist, alS höre man das GraS wachsen", hatte der Baron zufrieden lächelnd gemeint.

Die Baronin war an einen Rosenstrauch getreten und hatte eine eben erblühte rote Rose gepflückt. Sie brächte sie lächelnd ihrem Manne und legte die weiße volle Hand liebkosend aus seine Schulter.

Hugo, weißt du, daß heute unser Verlobung-tag ist?"

richtig, Mariechen, ich dachte heute früh daran."

Und hast er später vergessen. Na, tut nicht-, Alter."

Komm, gib mit einen Kuß, Mariechen."

Er zog sie an sich und küßte sie herzhaft.

Es kommt mit gar nicht so lange vor, seit du mit heute vor so vielen Jahren die roten Rosen aus dem «asinoball in M. brachtest. Du warst damals ein schlanker, hübscher Leut­nant."

Und du eine Sylphide mit braunem Lockenhaar. Das

jedoch Gelegenheit gegeben werden, sich wegen des ihnen zur Last gelegten Betragen- oder der eingetretenen Aenderung ihrer finanziellen Lage zu äußern.

Da- Vorhandensein der Voraussetzungen der Bewilligung ist in angemessenen Zwischenräumen einer Nachprüsung zu unterziehen.

§ 14. Vor der Bewilligung von Beihilfen ist seitens des Kuratorium- zu prüfen, ob den Empfängern gegenüber Be­hörden, Organisationen, Kassen, Versicherungsgesellschaften, Stiftungen usw. ihrer etwaigen Pflicht zur Gewährung einer Rente, Unterstützung oder Belohnung gerecht geworden sind. Nur insoweit dir hierdurch erlangten Mittel für die Berechtigten nicht als ausreichend anerkannt werden, foll die Stiftung helfend eingreifen. Insbesondere soll von dem Kuratorium daraus gesehen werden, daß die bestehende Fürsorgepflicht des Staate-, der Kommunen, Beruf-genossenschaften, öffentlichen Anstalten usw. nicht durch die Tätigkeit der Stiftung in irgend­einer Weise beeinträchtigt oder abgeschwächt wird.

§ 15. Di« Stiftung tritt mit dem Tage ihrer landes­herrlichen Genehmigung in Kraft. Notstände, welche sich au? Unglück-fällen vor diesem Zeitpunkt Herltiten, können bei dem Vorhandensein der satzung-gemäßen Voraussetzungen nach Maßgabe der am Schlüsse jede- Rechnungsjahres verbleibenden Ersparnisse durch Bewilligung einmaliger Beihilfen seitens des Kuratorium- berücksichtigt werden. Fortlaufende Beihilfen zu gewähren ist in solchen Fällen nur ausnahmsweise zu- 15ffig.

§§ 16 und 17 rc.

den 17. Dezember 1910.

gez. Andrew Carnegie.

*

Auf den Bericht vom 29. Dezember 1910 will Ich der von Herrn Andrew Carnegie mit einem Kapital von 1V» Millionen Dollar unter dem NamenCarnegie-Stiftung für Leben-retter" in Berlin begründet«« milden Stiftung hierdurch aus Grund der zurückfolgenden Satzung vom 17. Dezember 1910 Meine landesherrlich« Genehmigung erteilen.

Neues Palais, den 31. Dezember 1910.

gez. Wilhelm R.

ggez. B«s«lrr. von Dallwitz. Lentze.

An die Minister der Justiz, der Innern und der Finanzen.

*

Hersseld, den 15. Ftbruar 1911.

Vorstehende Satzung bringe ich zur öffentlichen Kenntnis. Begründete Anträgr aus Gewährung von Beihülsen an Lebensretter oder deren Hinterbliebene sind hier zu stellen.

I. 1877, Der Landrat

von Gruneliu-.

Bekanntmachung.

Die Zin-scheine Reihe V Nr. 1 bis 20 zu den 3Va%igen PrioritätS-Obligationen III. Serie Lit. C (1. und 2. Emission) der Bergisch-Märkischen Eisenbahn über die Zinsen

kann man heute nicht mehr behaupten, aber ich liebe dich noch ebenso, Mariechen."

Mein guter Alter", sagte die Baronin bewegt,wir sind glückliche Menschen wir jene auf dem Bilde. Da hast e? wirklich getauft für Friedel."

Na ja, schilt nicht! Sorge dafür, daß das Kind die Kiste nicht sieht! Weiß Gott, ich kann ihr nichts ab- schlagen!"

Du verwöhnst sie, Hugo."

Na ja, sie gleicht dir allzusehr, Mariechen."

Schmeichler!"

Frau von Schorn drohte mit dem Finger, und ihr Mann küßte sie wieder, dieses Mal aus die rundliche Hand.

Eben kam Elfriede au? der Küche. Sie trug einen Teller mit goldgelbem, hustendem Kuchen und sah erhitzt und sröh- lich aus. Auch sie hatte ein helles Waschkleid an, darüber eine große Schürze. DaS lockige Haar etwas verwirrt, die dunkelblauen Augen glänzend, so sah sie aller­liebst aus.

Wir können gleich Kaffee trinken!" rief sie,ich habe Gustavs Lieblingskuchen zu seinem Empfange gebacken? Um sechs kommt er; ich darf ihn doch von der Bahn ab- holen

Ja, gewiß! Franz soll den Ponywagen anspannen und dich begleiten."

Schön! Ich laufe nur herein, um mich zurechtzu- machen."

Sie war hurtig davon gesprungen.

Dann saßen die drei glücklichen Menschen unter der Linde. Elfriede schenkte den braunen, duftenden Trank in die Tassen und versorgte die Eltern mit dem lockeren Gebäck, zün­dete dann die kurze Pfeife des Vaters an und plauderte munter.

Unser Sonnenkind", so nannten die Eltern sie, und der Name paßt« aus das liebliche junge Wesen wie kein anderer.

Wenn Gustav nur eine gute Zensur bringt", sagte Elfriede, und ihr Gesicht umwölkte sich etwas. War doch der um sechs Jahre jüngere Bruder ihr besonderer Verzug.

für die zehn Jahre vom 1. Januar 1911 bi? 31. Dezember 1920 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe werden vom 2. Januar 1911 ab ausgereicht, und zwar durch die Kontrolle der Staattpapiere in Berlin SW. 68, Oranienstraße 92/94,

durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank) in Berlin W 56, Markgrasenstraße 46 a,

durch die Preußische Zentralgenoffenschastskasse in Berlin C 2, am Zeughause 2,

durch sämtliche preußische RegierungShauptkaffen, Kreiskaffen, Oberzollkassen, Zollkaffen und hauptamtlich verwaltete Forstkassen,

durch sämtliche Reichsbankhaupt- und ReichSbankstellen und sämtliche mit Kasseneinrichtung versehene Reichsbank- nebenstellen, sowie

durch diejenigen Ober-Postkassen, an deren Sitz sich keine Reich-bankanstalt befindet.

Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Abhebung der neuen ZinSscheinreihe berechtigenden Srneue- rungtscheine (Anweisungen, Talons) den Ausreichungsstellen einzuliesern sind, werden von diesen unentgeltlich abgegeben.

Der Erreichung der PrioritätS-Obligationen bedarf ei zur Erlangung der neuen ZinSscheine nur dann, wenn die ErneuerungSschrine abhanden gekommen find. (I. 3154.)

Berlin, den 17. Dezember 1910.

Hauptverwaltung der Staatsschulden, gez. v. Bischosfthausen.

* *

*

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die erforderlichen Formulare von der hiesigen Regierungshauptkaffe, den Kreiskaffen und haupt­amtlich verwalteten Forstkassen des Bezirks verabreicht werden.

Cassel, den 23. Dezrau-et 1910.

Königliche Regierung. (Unterschrift.)

HerSfeld, den 16. Februar 1911.

Ich habe die Wahrnehmung gemacht, daß bei der Ver­pachtung der Jagden nicht, wie vorgeschrieben, eine Verhandlung ausgenommen wird.

Um den Jagdvorstehern eine Erleichterung zu schaffen und im Interesse bet genauen Durchführung der maßgebenden Be­stimmungen habe ich ein Formula r für derartig« Ver­handlungen entworfen, das in der Funk'schen Buchdruckerei hier erhältlich ist.

Die Jagdvorsteher ersuche ich in Zukunft jene- Formular zu verwenden und mit bei Vorlage der Pachtverträge die Verhandlung über die Verpachtung der Jagd mit vorzu- legen.

I. 2003. Der Landrat

von Gruneliu t.

HerSfeld, den 16. Februar 1911.

Der Bürgermeister Ferdinand Nutzn in Niederaula ist am

Um fünf ritt Baron Hugo aus die Wiese, wo eben das Heu gemäht wurde. Eine Stunde später trabte seine Tochter auf ihrem Schimmel Ali neben dem Wagen, der den Gym­nasiasten abholte.

Elfriede trug ein weißes Reitkleid und einen weißen Stroh­hut. Sie saß sicher zu Pferde; der Vater hatte sie scharf vor- genemmen und ihr als alter Kavallerist Reitstunden gegeben. Es war ihm eine Freude, wenn sein hübsche- Kind ihn aus den weiten Ritten durch Feld und Wald begleitete. Der Weg zur Eisenbahnhaltestelle führt« durch den Wald. Wie würzig dufteten die Tannen nach dem Regen. Elfriede atmete tief und wohlig, ihre Brust weitete sich, sie hätte die jungen Arme ausstrecken mögen und laut jubeln. Und plötzlich fiel eS ihr ein, wie gut sie es hatte im Vergleich zu andern. Sie dachte an Ludolffr, und wie Ernst Ludolff von ihrer Som­merfrische gesprochen, von der Hütte in Pankow und der Laube, die sie sich bauten. Sie kannte diese Lauben der Armen, dir es schon als ein Glück betrachteten, auS der heißen Stadt für kurze Zeit zu fliehen, um draußen ihre bescheidene Erholung zu finden.

Wenn Emmy und ihr Bruder einmal im Sommer hier sein könnten!"

Dieser Gedanke verließ Elfriede erst, als sie vom Pferde sprang und, aus dem Bahnsteig stehend, den Zug aus P. erwartete, der ihren Gustav brächte.

Jetzt pfiff die Lokomotive in der Ferne, und bald darauf hielten sich Bruder und Schwester umfangen.

Gustav von Schorn war ein etwa- blaß aussehender lang aufgeschossener Junge von zwölf Jahren.

Hinter ihm war ein Herr autgestiegen. Seine ernsten grauen Augen ruhten einen Moment aus den Geschwistern; dann lüftete er den Hut und trat grüß«nd näher.

Wollen Sie mich nicht vorstellen, mein junger Freund", agte er, sich an Gustav wendend.Ich vermute, das ist Ihr« Schwester, von der Sie mir so viel erzählten?"

«Jawohl. Also Friedel, das ist Graf Rombeck, derselbe der das Gut Holmseld in unserer Nachbarschaft gekauft hat ein famoser Kerl."

Die drei letzten Wort« sprach er nur halblaut.