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Herrselder Kreisblatt
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Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 27. Sonnabend, den 4. März 1911.
Amtlicher teil.
HerSfeld, den 21. Februar 1911.
Zur Abhaltung der diesjährigen ErsatzgeschäfteS für den Kreis Hersfeld sind solgende Termine bestimmt worden: Freitag den 17. März d. I.
von Morgens V28 uhr an
und zwar im Saale des Gastwirts Gebeb zu Scbenklengsfeld
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des AmtSgerichtsbezirks SchenklengSseld.
Sonnabend den 18. März d. F.
von Morgens 8 Uhr an und zwar im Saale des Gastwirts Anton Träger zu friedewald
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. deS Amtsgerichtsbezirks Friedewald.
Montag den 20. März d. I.
von Morgens 7 Uhr an
und zwar im Saale des Gastwirts B. Betender zu Bersfeld
Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt HerSfeld.
Dienstag den 21. März d. J.
von Morgens 7 Uhr an in demselben Lokale
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks HerSfeld mit Ausnahme derjenigen von Untergeis, Unterhaun, Wilhelmshof und Wippershain.
Mittwoch den 22. März d. I. von Morgens 7 Uhr an in demselben Lokale
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden Untergeis, Unterhaun, Wilhelmshof und Wippershain, sowie aus sämtlichen Gemeinden pp. deS Amt-gerichtS- bezirks Niederaula.
Donnerstag den 23. März d. 3.
von MorgeNs 8 Uhr an in demselben Lokale
Lösung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der auSgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familienverhält- niffe ein Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (8 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888).
Die Herren OrtSvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:
1, die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar:
ä) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1891 geborenen, soweit sie nicht bereits in daS Militär eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,
b) die in den Jahren 1890, 1889 und 1888 oder früher Geborenen, welche bei den Ersatz-Geschäften deS vorigen JahrcS zurückgestellt, überzählig geblieben oder nicht erschienen sind, und demnach über ihr MilitärverhältniS noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben, zu den vorbezeichneten MusterungS- terminen vorzuladen.
2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst beansprucht wird, sich im Musterung«- lermine eventalls einfinden.
3. in den Terminen sich persönlich einzufinden, und so lange zur Stelle zü"fein, tu« sämtliche Militärpflichtige der betreffenden Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit «neS Stellvertreters Sorge zu tragen.
4. für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäst Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militärpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigung-- gründ im Musterung-termin nicht erscheinen oder berm Ausruf ihrer Namen im MufterungSlokole nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu drei Tagen bestraft, außerdem können ihnen die Vorteile der Losung entzogen werden. Ist die Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt ersolgt, so kann ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst als unsichere Heere»- Pflichtige erfolgen.
Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve, sowie der Landsturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militärdienst
im Falle einer Mobilmachung deS Heeres find schleunigst bei dem betreffenden OrtSvorstände anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen in L. Funks Buchdruckerei hier stets vorrätigen Fragebogens sorgt.
Eine Beifügung von ärztlichen Attesten über den Gesundheitszustand derjenigen Personen, (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militärdienst beansprucht wird, bedarf eS nicht, da sie im Musterung-termin mit zu erscheinen haben. Die erforderlichen Feststellungen werden hier durch den anwesenden Militärarzt bewirkt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist.
Sämtliche Reklamationen find umgehend bis spätestens zum 8. März d. Js. hier einzureichen. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben aus ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an EideSstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle bei dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten über Fehler und Erkrankungen, welche sich im Termin nur mit Schwierigkeit feststellen lassen (z. B. geistige Veschränkheit, Bluthusten, Herzleiden u. s. w.) sind gleichfalls umgehend einzureichen, bezw. den Reklamation-verhandlungen beizufügen.
Die Herren OrtSvorstände rc. haben Vorstehende- wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lassen, und daß diese- geschehen, bis zum 10. März d. JS. hierher zu berichten.
Der Livilvorsitzende der Ersatzkommission:
I. M. 395. von GruneliuS,
Landrat.
Her-seld, den 1. März 1911.
Im Monat Februar d. Js. sind diesseits den nach- brnannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden:
I. Jahresjagdscheine:
1. entgeltliche:
am 16/2. dem Malermeister Friedrich Bätza hier,
2. unentgeltliche:
„ 24/2. „ Königlichen Förster Kurth in Bengendorf.
II. Tagesjagdscheine:
Keine 1
Der Landrat von GruneliuS.
Hersseld, den 27. Februar 1911.
Nach einer mir von dem Königlichen Zollamt hier gewordenen Mitteilung über die im Jahre 1910 verausgabten grünen Legitimation-karten (§ 44 a ReichS-Gewerbe-Ordnung) hat eS den Anschein, als ob die Anträge nicht genügend ge- prüft und vielfach nicht die Voraussetzungen für die Erteilung solcher Karten überhaupt gegeben sind.
Zunächst ist darauf zu achten, daß nur solche Personen jene Legitimation-karten bekommen können, die ein st e h e n d e S Gewerbe betreiben und diese- vorschriftsmäßig aus Grund bei § 52 bei Gewerbesteuer-Gesetze- vom 24. Juni 1891 angemeldet haben, bezw. die für ein angemeldete-, stehende- Gewerbe Waarenbestellungen aussuchen oder Waaren auskaufen wollen. Da- Aufsuchen von Bestellungen ohne vorherige ausdrückliche Bestellung darf aber nur bei K a u s l e u t e n oder bei solchen Personen erfolgen, in deren Geschäftsbetriebe die Waaren der angebotenen Art Verwendung finden. Aus § 44 Absatz 3 ReichS-Gewerbe-Ordnung wird besonders hingewiesen.
Andernfalls liegt ein Gewerbebetrieb im Umher z i e h e n vor und ist hierzu ein Wandergewerbeschein erforderlich.
Die Ort-polizeibehörden ersuche ich, in Zukunft die An- träge sorgfältig nach Maßgabe der Bestimmungen in § 44 und § 44 a Reich-gewerbeordnung zu prüfen und in Zweifels- fällen meine Entscheidung einzuholen.
I. 2667. Der Landrat
von GruneliuS.
HerSseld, den 28. Februar 1911.
Aus Anordnung bei Herrn RegierungS-Präsidenten ist die Abhaltung deS zum 9. März d. Jr. in der Stadt Fulda angesetzten ViehmarkteS au- veterinärpolizeilichen Gründen untersagt worden.
I. 2654. Der Landrat
von Gruneliut.
nichtamtlicher Ceil.
Politischer Wochenbericht.
Im Reichstage ist, wie nach dem Verlause der Kom- mission-beratung nicht zu bezweiseln war,. die Militär- vorlage in der zweiten Lesung mit starker Mehrheit ange
nommen worden. Die große Sparsamkeit und Mäßigung der Heeresverwaltung, die ihre Forderungen aus daS unbedingt notwendige, durch die Bedürfnisse der fortschreitenden Technik gebotene Maß beschränkt hat, ließ ja auch seinen andern Ausgang erwarten. Immerhin aber ist eS höchst erfreulich, daß sich in einer so wichtigen nationalen Frag« alle bürgerlichen Parteien einschließlich des FreisinnS wieder auf dem Boden gemeinsamen Handeln- zusammengesunden haben. Diese Haltung entspricht auch durchaus der Stimmung bei deutschen Volkes, das fest entschlossen ist, sein guter Schwert allezeit blank und geschliffen zu halten, wril ei darin mit Recht die sicherste Frieden-bürgschaft erblickt. Beigetragen ab« hat zu der Bewilligung-freudigkeit des Reichstages neben der Mäßigung der Heeresverwaltung zweifellos auch die Tatsache, daß da- Reich durch die Finanzreform in den Stand gesetzt ist, die Lasten der Militärvorlage ohne neue Steuern zu tragen. So ist durch die Finanzresorm die Erhaltung und der notwendige weitere Ausbau unserer Wehr- macht erst ermöglicht worden. Hoffentlich wird diese nutzbringende und segensreiche Wirkung der Reichsfinanzreform nunmehr auch bald allgemeine Anerkennung finden und ihrer agitatorischen Ausbeutung gegen den sogenannten schwarzblauen Block, d. h. diejenigen Parteien, die unter Zustimmung der Regierung die Reform seiner Zeit int Werk gesetzt haben, ein Ende bereiten.
Wohin eine derartige Agitation schließlich doch nur führt, daS hat auch dar Ergebnis der während der Bericht-woche stattgehabten Reichstag-ersatzwahl in Kempten» Immen st adt-Lindau wieder gezeigt. Nicht der Liberalismus hat die Früchte seiner skrupellosen Agitation gegen die ReichSfinanzresorm und den schwarzblauen Block" geerntet, sondern diese Früchte snd .rlmehr der Sozialdemokratie in den Schoß gefallen. Während der Liberalismus einen Rückgang der Stimmenzahl zu bettagen hat, haben sich die Stimmen der Sozialdemokratie mehr als verdoppelt.
DaS sensationelle Ereignis aus dem Gebiete der auswärtige n Po litik ist der Rücktritt de-Ministerium- Briand in Frankreich. Fünf Jahre hindurch hat Aristide Briand die politischen Angelegenheiten der französischen Republik geleitet und sich dabei immer mehr von link- nach rechts durchgemausert, so daß schließlich auS dem ehemaligen Sozialdemokraten ein tatkräftiger Vorkämpfer der bestehenden StaatS- und Gesellschaftsordnung gegenüber den revolutionären Bestrebungen der Umsturzpartei geworden war. Da- hat ihm den unversöhnten Haß bei JaureS und Genossen zugezogen, und Über diesen Haß ist er zu Fall gekommen. Hochinteressant und wenig schmeichelhaft für da- gegenwärtige Frankreich ist die Motivierung, die Briand seinem Abschiedsgesuche beigegeben hat. Er heißt darin wörtlich: „Die fruchtlose Anstrengung ohne Vorteil für daS Land, da- ewige Bemühen, Ränken und Fallen zu entgehen, um durch jämmerliche Zugeständnisse ein klägliches, ohnmächtige- Dasein zu führen: da- alles widert mich an!" Wir empfehlen diese Worte allen unsern Republikanern und Cryptorepublikanern zu recht eingehender Beachtung.
Da- englische ParlamentSgesetz, auch Betobill genannt, ist vom Unterlaufe nach zweitägiger Beratung angenommen worden. Damit ist der für die innerpolitische Geschichte Englands hochwichtige Kamps um da- Oberhaus in daS entscheidende Stadium eingetreten. Nach diesem Gesetzentwürfe sollen die Machtbefugnisse bei Oberhauses künftig wesentlichen Beschränkungen unterworfen werden. Der Entwurf unterscheidet zwischen FinanzbillS und andern Gesetzen. Eine Finanzvorlage muß von dem Oberhause binnen einem Monat angenommen werden, andernsall- wird sie von selbst durch königliche Sanktion Gesetz. Alle andern Gesetzentwürfe kann da- Oberhaus annehmen, ablehnen oder amendieren. Aber wenn eine Bill in drei auseinander folgenden Tagungen vom Hause der Gemeinen angenommen worden ist, jo soll sie durch königliche Sanktion ebensalls Gesetzkraft erlangen. Welchen Lauf der Kampf um die Vetobill nehmen wird, ist bisher nicht abzusehen.
Während der BerichtSwoche hat König Ferdinand von Bulgarien daS 50. Leben-jahr vollendet. Mit lebhafter Besriedigung vermag der Monarch aus die Zeit zürück- zublicken, während welcher eS ihm vergönnt war, da- Zepter über Bulgarien zu führen. AlS aufrichtige Freunde König Ferdinands und deS bulgarischen Volkes wünschen wir von Herzen, daß fein Land sich auch fernerhin der Segnungen bei äußeren Frieden- und der inneren Ordnung erfreuen und zu steigender Wohlfahrt sortschreiten möge.
Reichstag.
Der Reich-tag steckt noch immer bei den Einzelheiten bei Militäretat-, worüber er auch am Mittwoch in vielstündiger Debatte verhandelte. Sie galt zum größten Teile dem Kapitel „Bekleidung und Ausrüstung der Truppen" wozu die Abgeordneten Pauli-Cochem (Zentr.), Albrecht (soz.), Vogel (nat« lib.), Voigt-Hall (Wirtsch. Verein.), Wehl (nat.-lib.), Edler zu Putzlitz (kons.), Sommer (Fortsch. Vp.), Duffner (Zentr.), Böhle (soz.) und Wiedeberg (Zentr.) die verschiedensten Wünsche äußerten; regierungsseitig antworteten auf einen Teil der vor- gekagenen Wünsche und auch Beschwerden Departement--