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herrfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Knfchlutz Nr. 8

Nr. 30.

Sonnabend, den 11. März

1911.

Die heutige Nummer umfaßt 8 Seiten.

Erstes Blatt.

Hmtlklier M.

Berlin W 8, den 13. Februar 1911.

Aus Grund neuerer Vereinbarung mit dem Herrn Kriegs­minister sind die Ortspolizeibehörden seitens der zuständigen militärischen Dienststellen über etwa erforderlich werdende Be­urlaubungen und Entlassungen solcher Unteroffiziere und Mann­schaften in Kenntnis zu setzen, die entweder nach dem Ueber- stehen einer übertragbaren Krankheit (namentlich Typhus, Paratyphus, übertragbarer Ruhr, Diphterie, übertragbarer Genickstarre) zur Zeit der Beurlaubung bezw. Entlassung noch KrankheitSkeime ausscheiden (Dauerausscheider) oder aber die- tun, nachdem sie infolge Berührung mit Kranken die Krank­heitskeime ausgenommen haben, ohne selbst zu erkranken (Keim­träger).

Von einer Anzeige solcher Personen, die nur ansteckungS- verdächtig sind, bei denen aber die Ausscheidung von Krank- heitSkeimen nicht nachgewiesen wurde, ist abzusehen.

Die Nachrichten sind an die Ortspolizeibehörde deS Ortes zu richten, nach welchem die Beurlaubung oder Entlassung stattfindet.

Ew. Hochwohlgeboren Hochgeboren Durchlaucht ersuche ich ergebenst, die Ortspolizeibehörden gefälligst mit entsprechender Nachricht zu versehen, damit sie ersorderlichen- fallS die nötigen Anordnungen zur Vermeidung einer Weiter- verbreitung der in Frage kommenden Krankheit rechtzeitig treffen können. (M. Nr. 10089.)

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. Im Austrage: gez. Förster.

* *

*

HerSfeld, den 6. März 1911.

Den Ortspolizeibehörden deS Kreises zur Kenntnisnahme und Beachtung.

I. 2866. Der Landrat.

I. A.:

W e s s e l, Kreissekretär.

Bekanntmachung.

Die ZinSscheine Reihe IV Nr. 1 bis 20 zu den Schuld­verschreibungen der preußischen konsolidierten 3Va vormals 4 prozentigen Staatsanleihe von 1881 über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. Januar 1911 bis 31. Dezember 1920 nebst den ErneuerungSscheinen für die folgende Reihe werden vom 1. Dezember d. Is. ab auSgereicht, und zwar

durch die Kontrolle der StaatSpapiere in Berlin 8. W. 68, Oranienstraße 92/94,

durch die Königliche Seehandlung (Preußischen Staatsbank) in Berlin W. 56, Markgrafenstraße 46 a,

durch die Preußische -ZentralgenossenschaftSkasse in Berlin C 2, am Zeughause 2,

durch sämtliche preußische RegierungShauptkassen, Kreirkassen, Oberzollkassen, Zollkassen und hauptamtlich verwaltete Forstkassen,

durch sämtliche Reichsbankhaupt- und ReichSbankstellen und sämtliche mit Kasseneinrichtung versehene ReichSbank- nebenstellen, sowie

durch diejenigen Ober-Postkassen, an deren Sitz sich keine Reichsbankanstalt befindet.

Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Abhebung der neuen Zinsschünreihe berechtigenden Erneue- rungSscheine (Anweisungen, TalonS) den AuSreichungSstellen einzuliefern sind, werden von diesen unentgeldlich abgegeben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf et zur Erlangung der neuen ZinSscheine nur dann, wenn die Er­neuerungsscheine abhanden gekommen sind. (I. 2754 )

Berlin, den 19. November 1910.

Hauptverwaltung der Staatsschulden, gez. v. B i s ch o s s s h a u s e n.

*

Kassel* den 28. November 1910.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die erforderlichen Formulare von der hiesigen Regierungshauptkasse, den KreiSkassen und haupt­amtlich verwalteten Forstkassen des Bezirks verabreicht werden. (K. Nr. 1723.)

Königliche Regierung, gez. von Rieß.

HerSfeld, den 6. März 1911. Wird veröffentlicht.

I. 12726. II. Ang. Der Landrat.

I. A.:

________________________Wessel, Kreissekretär.

HerSfeld, den 8. März 1911.

Die Schulverbände deS Kreises werden auf den alS,Bei­

lage zum RegierungS-Amtsblatt Nr. 8 vom 22. v. MtS. veröffentlichtenVerteilungsplan deS Bedarf- der Alterszulagekasse pp. für 1911" besonder- hingewiesen.

Die nach Ausstellung der BerteilungSplaneS eingetretenen Veränderungen infolge Errichtung neuer Schulstellen, Auflösung oder Umwandlung bestehender Schulstellen, welche bei Fest­

Enteignung von Grundeigentum.

Zur Feststellung der Entschädigung für das zum Bahubau HersfeldHeimboldShausen zu ent­eignende, in dem Gutsbezirk Oberrode, Kreis Hersfeld belegene, nachstehend bezeichnete Grundeigentum habe ich Termin auf den

16. März 1911, SnaitW 11 W auf dem Gutshofe Oberrode anberaumt.

Alle Beteiligten werden gemäß § 25 des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (G. S. S. 221) aufgefordert, ihre Rechte im Termin wahrzunehmen.

Beim Ausbleiben wird ohne ihr Zutun die Entschädigung sestgestellt und wegen Auszahlung oder Hinter­legung der Entschädigung verfügt werden.

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Katastermäßige

Bezeichnung des Grundstücks

Eigentümer

(Name, Stand und Wohnort)

Das Grundstück ist verzeichnet im Grundbuch

Wirr-

schasrsart

Größe der zu enteignenden Grundfläche

Gemar­kung

Kar­ten blatt

Par­zelle

von

Band Blatt

ha a

qm

1

Ober-

1

44

Braun, Richard Witrve und Aöhne

Ober-

Acker

1

60

rode

1

43

rode

i 6

74

Gutsbe-

1

42

Gutsbe-

Unland

- 1

84

zirk

1

41

zirk

Acker

- 46

35

1

35

Weide

|20

- 1 9

42

32

1

3

Wiese

1

58

1

2

Acker

1

35

1

7

Wiese

45

07

1

10

| 2

88

1

10

Acker

- | 8

84

1

9

- I 18

73

1

8

Weide

I 8

78

Gaffel, den 7. März 1911.

HerSfeld, den 21. Februar 1911.

Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatzgeschäftes füc den KreiS HerSfeld sind folgende Termine bestimmt worden:

Freitag den 17. März d. F.

von Morgens V28 Uhr an

und zwar im Saale des Gastwirts Gebeb zu Scbenhlengefeld

Musterung der Militärpflichtigen auS den Landgemeinden pp. des AmtSgerichtsbezirkS SchenklengSfeld.

Sonnabend den 18. März d.

von Morgens 8 Uhr an

und zwar im Saale des Gastwirts Hnton Cräger zu friedewald

Musterung der Militärpflichtigen auk den Landgemeinden pp. deS AmtSgerichtsbezirkS Friedewald.

Montag den 20. März d. I.

von Morgen- 7 uhr an

und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu Bersfeld

Musternng der Militärpflichtigen aus der Stadt HerSfeld.

Dienstag den 21. März d. I.

von Morgens 7 Uhr an

in demselben Lokale Musterung der Militärpflichtigen auS den Landgemeinden pp. deS AmtSgerichtsbezirkS HerSfeld mit Ausnahme derjenigen von Unteraeis, Unterhaun, Wilhelmshof und Wippershain.

Mittwoch den 22. März d. I. von Morgen - 7 Uhr aN in demselben Lokale Musterung der Militärpflichtigen auS den Landgemeinden Untergei», Unterhaun, Wilhelmshof und Wippers­hain, sowie auS sämtlichen Gemeinden pp. des AmtSgerichtS- bezirkS Niederaula.

Donnerstag den 23. März d. 3. von Morgen- & uhr an in demselben Lokale

Lösung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mann­schaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der auSgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häu-licher, gewerblicher oder Familienverhält- niffe ein Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den

setz mg der Beiträge noch nicht oder nicht mehr berücksichtigt werden konnten, werden im Rechnungsjahre 1911 durch be­sondere Verfügungen geregelt werden.

I. 2971. Der Landrat.

I. A.:

Wessel, Kreissekretär.

Der Enteigmmgskommiffar gez. v. Bergen, Regierungsrat.

Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehrordnung vom

22. November 1888).

Die Herren OrtSvorstände der Stadt- und Landgemeinden deS Kreises werden angewiesen:

1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar:

a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1891 geborenen, soweit sie nicht bereit- in daS Militär eingestellt sind oder einen AuSstand erhalten haben,

b) die in den Jahren 1890, 1889 und 1888 oder früher Geborenen, welche bei den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahre- zurückgestellt, überzählig geblieben oder nicht erschienen sind, und demnach über ihr MilitärverhältniS noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben, zu den vorbezeichneten MusterungS- terminen vorzuladen.

2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst beansprucht wird, sich im MusterungS- lermine ebensaUS emfinvcn.

3. in den Terminen sich persönlich einzufinden, und so lange zur Stelle zu sein, bis sämtliche Militärpflichtige der betreffenden Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit eines Etell- vertreterS Sorge zu tragen.

4. für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben aut- drücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Militärpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigung-- gründ im MusterungStermin nicht erscheinen ober beim Aus­ruf ihrer Namen lm MufterungSlokale Nicht anwesend find, werden mit einer Geldstrase bis zu 30 Mk. oder Hast bis zu drei Tagen bestraft, außerdem können ihnen die Vor­teile der Losung entzogen werden. Ist die Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt ersolgt, so kann ihre alSbalbtge Einziehung zum Militärdienst als unsichere HeereS- pflichtige erfolgen.

Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung