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kerrjelder Armblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Anschlutz Nr.»

Nr. 45.

Sonnabend, den 15. April

1911.

Die heutige Nummer umfaßt 8 Seiten

Erstes Blatt.

Amtlicher teil

Cassel, den 16. Juni 1908.

In einem Einzelsall hat in dem Verfahren gemäß § 35 Abs. 5 der Reichsgewerbeordnung auf Untersagung der Ge­werbebetriebes als Bauunternehmer pp. der zuvor zu vernehmende Sachverständige sein Gutachten lediglich aus die Mitteilungen deS PolizeiverwalterS gründen können, weil daS Bauwerk, daS infolge seiner Bauausführung zur Einleitung deS Verfahrens Veranlassung gegeben hatte, inzwischen beseitigt worden war. Bei der Bedeutung dieses Gutachten- für den AuSgang deS Verfahrens und für die geschäftliche Existenz des Gewerbetrei­benden erscheint eS bedenklich, daß daS Gutachten nur aus Zeugenaussagen hin abgegeben wird, vielmehr ist eS erwünscht, daß der Sachverständige sich durch Besichtigung bei Bauer ein felbstständigeS sachmännischeS Urteil bilde. Dazu ist ersorderlich, daß, sosern eS möglich ist und öffentliche, insbe­sondere sicherheitSpolizeiliche Interessen nicht in Frage kommen, das Bauwerk oder im Falle deS Einsturzes der Bauplatz in unverändertem Zustande erhalten bleibt, bis der nach dem Erlaß der Herren Ressortminister vom 26. Februar 1907, mitgeteilt durch Rundverfügung vom 24. Juni v. JS. A. II. G. 628 zu hörende Sachverständige benachrichtigt und erschienen ist.

Die Herren Landräte ersuche ich hiernach den OrtSpolizei- behörden in Ihnen zweckmäßig erscheinender Weise Anweisung zu erteilen. (A. II. G. Nr. 734.)

Der RegierungS-Präsident. I. V.: gez. Schenk.

An die Herren Landräte und Polizeidirektoren deS Bezirks.

HerSfeld, am 3. April 1911.

Vorstehende- teile ich den Ort-polizeibehörden des Kreises unter Bezugnahme aus meine Versügung vom 20. Juli 1907 J. 1. Nr 6193 KreiSblatt Nr. 87 zur Kenntnisnahme und Beachtung mit.

I. I. Nr. 4002. Der Landrat.

I. A.:

Wessel, Kreissekretär.

Bekanntmachung, betreffend die baldige Gcltendmachung aller dem Etatsjahre 1910 angehörigen Forderungen an die Staatskasse, sowie die Förderung der Finalabschlußarbeiten überhaupt.

Zur Erhaltung einer geordneten Kassenverwaltung ist es erforderlich, daß die den fiskalischen Kassen obliegenden Zah­lungen möglichst in demselben EtatSjahre erfolgen und zur Verrechnung gelangen, für welche- sie zu leisten find.

Es werden daher alle diejenigen, welche etwa noch für bai jetzt ablausende EtatSjahr vom 1. April 1910 bis Ende März 1911 seststehende Beträge an Gehalt, Pensionen oder sonstigen Bezügen zu empfangen haben, ersucht, solche ungesäumt bei den betreffenden Kassen zu erheben. Alle anderen dem EtatSjahre 1910 angehörigen Forderungen an die der Königlichen Regie­rung unterstellten Kassen für Leistungen ersuche ich soweit irgend möglich und sofern nicht in einzelnen Geschäftszweigen durch besondere Bestimmungen srühere Termine sestgesetzt find spätestens bis zum 15. April d. JS. hier zur Vorlage zu bringen.

Insbesondere werden die der diesseitigen Verwaltung unterstellten Beamten (Landräte, Bau- und Forstbeamten, Kreisärzte, Kreistierärzte, Bürgermeister) und Kassen daran erinnert, die von ihnen für ihre eigene Person oder für andere auszustellcnden oder zu bescheinigenden und weiterzugebenden derartigen Forderungsnachweise unter allen Umständen zu be­schleunigen.

Weiter ersuche ich die vorbezeichneten Stellen, auch sonst die in Frage stehenden Abschlußarbeiten dergestalt sördern zu helfen und in jeder Weise dabei mitzuwirken, daß für daS ablaufende Rechnungsjahr keine anrechnungssähigen Posten zurückbleiben, mithin alle desfallsigen Einnahmen und Aus­gaben in den Büchern und Rechnungen des beregten Zeit- raume- zum Nachweise gelangen und Einnahme und AuSgabe- reste tunlichst vermieden werden.

Ich darf erwarten, daß der bezeichnete Termin 15. April d. Js. nur in seltenen, wirklich unvermeidlichen Ausnahme- fällen überschritten werden wird. (K. 247.)

Cassel, am 3. März 1911.

Der Regierungspräsident.

I. V.: Rieß von Scheu rnschloß.

* * * HerSseld, den 20. März 1911.

Wird veröffentlicht.

I. 3002. Der Landrat.

I. M.:

Wessel, «rei-sekretär.

Hersseld, den 11. April 1911.

Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden erinnere ich an die Einreichung der noch rückständigen KassenprüfungS- verhandlungen vom IV. Vierteljahr bei abgelausenen Rech- nungsjahreS mit 3tägiger Frist.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

A. 2269. von GruneliuS.

HerSfeld, den 12. April 1911.

Ich mache daraus aufmerksam, daß Rechtsmittel gegen die StaatSsteuer-, Gewerbe- und BetriebSsteuer-Veranlagungen auf dem Büro der Kgl. Einkommensteuer-Veranlagungt- Commission kostenlos entgegengenommen werden und daß auf dieser Stelle Auskunft in allen einschlägigen steuerlichen An­gelegenheiten kostenlos erteilt wird.

DaS Büro Stift Nr. 671 11. Tr. ist zu diesem Zweck werktäglich von 912 Uhr Vomittags für bai Pub­likum geöffnet.

Der Vorsitzende der (Einkommensteuer« Veranlagungskommission:

I. Nr. 1084. von GruneliuS.

HerSfeld, den 10. April 1911.

Im Hinblick aus die Einsührung der ReichSzuwachSstruer vom 1. April d. JS. ab (ReichSgesetz vom 15. Februar b. JS. R. G. Bl. S. 33) haben die Herren Minister bei Innern und der Finanzen beschlossen, hinsort grundsätzlich an dem Satze von 1% alS dem regelmäßigen Höchstsätze für Umsatzsteuerordnungen der Gemeinden festzuhalten und eine Urberschreitung dieses Satze- nur in besonderen Fällen und auch dann nur bi- höchstens 2% zuzulassen.

Die Herren OrtSvorstände de- Kreise- haben vorkom­menden Falls die Gemeindevertretungen pp. hiervon in Kenntnis zu setzen.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

I. A. 2202. von GruneliuS.

Hersseld, den 7. April 1911.

Im deutschen Reiche sind z. Zt. solgende RegierungS-Be- zirke und BundeSstaaten, welche nicht in Regierungs-Bezirke geteilt sind, mit Maul und Klauenseuche verseucht:

1. Königsberg, 2. Gumbinen, 3. Allenstein, 4. Danzig, 5. Marienwerder, 6. Berlin, 7. PotSdam, 8. Frankfurt, 9. Stettin, 10. KöSlin, 11. Stralsund, 12. Posen, 13. Brom- berg, 14. BreSlau, 15. Liegnitz, 16. Oppcln, 17. Magdeburg,

18. Merseburg, 19. Erfurt, 20. SchleSwig, 21. Hannover,

22. HildeSheim, 23. Lüneburg, 24. Stade, 25. Osnabrück, 26. Aurich, 27. Münster, 28. Minden, 29. ArnSberg, 30. Cassel, 31. WieSbaden, 32. Koblenz, 33. Düsseldorf, 34. Cöln, 35. Trier, 36. Aachen, 37, Sigmaringen, 38. Oberbayern, 39. Niederbayern, 40. Pfalz, 41. Oberpfalz, 42. Obersranken, 43. Mittelfranken, 44. Unterfranken, 45. Schwaben, 46. Bautzen, 47. DreSden, 48. Leipzig, 49. Chemnitz, 50. Zwickau, 51. NeckarkreiS, 52. SchwarzwaldkreiS, 53. JagstkreiS, 54. DonaukreiS 55. Konstanz, 56.Freiburg,57.Karlruhe, 58. Mann­heim, 59. Starkenburg, 60.Oberheffen, 61.Rheinhesfen,62. Meck- lenburg-Schwerin, 63. Sachsen-Weimar, 64. Mecklenburg- Strelitz, 65. Oldenburg, 66. Lübeck, 67. Birkenseld, 68. Braunschweig, 69. Eachsen-Meiningen, 70. Sachsen-Altenburg, 71. Coburg, 72. Gotha, 73. Anhalt, 74. Schwarzburg- SonderShausen, 75. Schwarzburg-Rudolstadt, 76. Waldeck, 77. Reuß ältere Linie, 78. Reuß jüngere Linie, 79. Schaumburg- Lippe, 80. Lippe, 81. Lübeck, 82. Bremen, 83. Hamburg, 84. Unter-Elsaß, 85. Ober-Elsaß, 86. Lothringen.

I. 1. Nr. 4003. Der Landrat.

I. A.: _______________________ Wessel, Kreissekretär.

DaS Proviantamt in Fulda kaust noch fortgesetzt gesundes Roggenstroh.

Auskunft über AnkausSbedingungen und Preisgewährung werden von diesem Amte gern erteilt.

Her-feld, den 7. April 1911.

Wird veröffentlicht.

I. 4318. Der Landrat.

I. A.:

Wessel, Kreissekretär.

Mitte Mai und Oktober findet alljährlich in dem mit dem Hessischen DiakonissenhauS verbundenen Seminar zur Aus­bildung von Kleinkinderlehrerinnen (Kindergärtnerinnen) die Ausnahme neuer Zöglinge statt. Der CursuS der Seminars ist einjährig.

Die Pension für den KursuS, Unterricht eingeschossen, beträgt 330 Mark.

Anfragen sind zu richten: An den Vorstand bei Diakonissen- Hauses zu Cassel, Poststation Wehlheiden.

* *

HerSfeld, den 3. April 1911.

Wird veröffentlicht. I« 3995. Der Landrat.

3. «.:

Wessel, Kreissekretär.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund bei § 5 der Verordnung vom 20. September 1867 und bei § 143 bei GesetzeS über die allgemeine LandeSverwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung der Gemeindevertretung für den Gemeindebezirk Kleinensee folgende Polizeiverordnung erlassen.

Einziger Paragraph.

Wer während der Saatzeit vom 15. April bis zum 15. Mai und vom 20. September bis zum 1. Nrvember feine Haustauben in- Feld fliegen läßt, wird mit einer Geldstrafe bis zu neun Mark oder mit entsprechender Hast bestraft. Kleinensee, am 30. März 1911.

Der Bürgermeister 8 rill.

Gefundene Gegenstände.

Ein Portemonnaie mit Inhalt. Meldung deS Eigentümers bei dem OrtSvorstand in Harnrode.

Zugelaufen.

Ein gelb-weiser männlicher Hund. Meldung bei Eigen­tümer- bei dem OrtSvorstand in EchenklengSseld.

(Fortsetzung des amtl. Teils im S. Blatt.)

nichtamtlicher teil.

Ostern.

Jubelnd tönen die Osterglocken inS Land durch den hellen Frühling-morgen. Auf die ernste Karwoche ist die Glorie bei Auferstehung-sonntag-, auf die dunkle GrabeSnacht der goldene Morgensonnenglanz gefolgt. Frohe Botschaft, doppelte frohe Botschaft kündet der Osterglocken Klang. Doppelter Frühling ist den Menschen erschienen; denn durch den LenzeSjubel hin­durch klingt daS erlösende Wort:Christ ist erstanden!" Wie von unsichtbaren Engelschören getragen, schallt ei durch die Lande, daS Wort der welterlösenden GotteSliebe, dringt ei in die ärmlichste Hütte wie in stolze Paläste, tröstend, erhebend, segnend. Christ ist erstanden, die Natur ersteht von neuem; darum auch du, o Mensch, sollst auserstchen, dein Innere- soll sich verklären in der Hoffnung und in der Eelbstbesreiung von der WinterS Gram und Sorgen. Laß dich erwecken zu neuem Glauben, daß die frohe BotschastChrist ist erstanden", die heute im stolzen Dome wie im kleinsten Dorskirchlein verkündet wird, auch aus dein Herz zutreffe, die Botschast, vor welcher alle-, war unser Herz trübe und traurig stimmt, dahinschmelzen muß wie das EiS in der Frühling-sonne.

Auch die Natur feiert ihr AuserstchungSsest.Vom Eise befreit siud Strom und Bäche", die ersten Knospen entfalten sich unter dem warmen Kuß der Sonne, die nun den Sieg errungen hat über den rauhen Winter. Der Lenz lacht. Wie kann da noch eine- Menschen Herz trübe und traurig bleiben? Muß er nicht «instimmen in den Jubelchor der Engel: Christ ist erstanden, Freude den Sterblichen! und in bai Jauchzen der ganzen Natur?

Ostern, Ostern, Frühling-wehen, Ostern, Ostern, Auserstehen Au- der tiefen GrabeSnacht! Blumen sollen sröhlich blühen, Herzen sollen heimlich glühen, Denn der Heiland ist erwacht.

So besingt der Sänger der BesreiungSkriege Max von Schen- kendorf daS Ineinander von Frühling-lust und Christensreude, dat dem Ostersest feinen eigentümlichen Charakter gibt. Keine dieser beiden Seiten möchten wir bei dem Feste missen, aber die geistige ist die stärkere und eindrucksvollere.

Alle die Versuche, Ostern wieder ausschließlich zu einem Frühling-feste nach altgermanischer Art zu machen, bedeuten nur ein Zurückschrauben der Geschichte, ein Verkennen ihrer Fortschritte. Unsere heidnischen Vorfahren fangen der Göttin Ostara ihre Frühlingslieder, preisend der holden Frühling-» göttin Macht in den dunklen Hainen, wo durch der alten Eichen Wipfel der Lenzhauch wehte. Ihr zu Ehren flammten auf den Bergen die Osterfeuer auf, mit ihren gewaltigen Opferflammen hinüberleuchtend von Stamm zu Stamm der alten Germanen. Die Zeit hat bai Bild der heidnischen Göttin hinweggeweht und nur ihr Name ist un- im Osterfeste geblieben. Der heidnische Jubelrus unserer Vorfahren am Frühling-feste ist verklungen, bei Licht bei Christentum- er­suchtet unsere Herzen, und die Osterbotschaft,die einst auf Grabe-nacht von Engel-lippen klang," gibt un- die Gewiß­heit, daß wir Kinder Gottes sind. Deshalb richten wir am Ostersestr dankbar unsere Blicke zum Himmel empor, dankbar für alle-, wa- unt det Schöpfer- Huld beschert, dankbar, daß wieder der Frühling inS Land zieht, daß auch heute wieder un- die EngelSbotschaft entgegentönt:Christ ist erstanden!" Und so

Sei uns gegrüßt, du goldner Ostertag, Der du erschienst, dar Tote zu beleben! Dein Morgen weckt, was tief im Schlummer lag, Was uns entschwand, willst du uns wiedergeben.