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herrfelder Kreisblatt

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Zernsprech-slnschlutz Nr. 8

Nr. 53.

Sonnabend, den 6. Mai

1911.

Amtlicher teil.

Kursus in Berlin zur Ausbildung von Seminarlehrern.

Im April d. 38. wird zu Berlin ein neuer KursuS zur Ausbildung von Seminarlehrern .eröffnet werden, dessen Dauer aus zwei Jahre bemessen ist. Er soll nach Erlaß der Herrn Unterrichtsministers vom 2. d. MtS. (U. III. A. Nr. 45) den Lehrern, die für den Seminardienst geeignet erscheinen, ermöglichen, neben allgemeiner Erweiterung ihrer GesichtS- kreiseS in eigener freier Beschränkung aus wenige Fächer des Seminarunterrichtes die Methode vertiefender wissenschaftlicher Arbeit kennen zu lernen und überall die für den Seminar- unterricht erforderlichen Beziehungen zwischen Schulwissen und Leben herzustellen.

Zu dem Zwecke wird abgesehen von einer Anzahl von Vortragsreihen über Stoffe allgemeiner Art, namentlich über Fragen, welche zur Zeit die weiteren VolkSkreise und insbe­sondere die Schule bewegen, den Teilnehmern Gelegenheit zu wissenschaftlichen Arbeiten sowie zu eigenen Uebungen und Beobachtungen in den verschiedenen Fächern deS Seminar- unterrichtes nach eigener Wahl geboten werden.

Voraussetzung ist für.die Zulassung zu dem Kursus außer der für den Seminardienst geeigneten Persönlichkeit und einer mehrjährigen amtlichen Bewährung in der Regel die Ablegung der Prüfung für Mittelschullehrer.

Es werden daher meist die beiden Fächer für die Weiter« bildung zu wählen sein, in welchen die Teilnehmer sich der Prüfung für Mittelschullehrer unterzogen oder in dem sie sich etwa später weiter gebildet und unterrichtlich besonder- tüchtig erwiesen haben.

Um den in den Seminaren zu beschäftigenden Zeichenlehrern die erforderliche künstlerische und technische Ausbildung zu ermöglichen, sollen die Bewerber auch berechtigt sein, an Stelle eines zweiten wissenschaftlichen Faches das Zeichnen aI8 Fach der Weiterbildung zu wählen.

Ueber eine am Schlüsse des Kursus von den Teilnehmern etwa abzulegcnde Prüfung wird später Bestimmung ergehen.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist unentgeltlich. Die Kosten des Aufenthaltes hat jeder Teilnehmer aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Wegen des von den Teilnehmern auSzustellenden Reverse- der Regelung der Vertretung der Teilnehmer und wegen deS Nachweises der Mittel zur Deckung der Kosten, sowie wegen der Gewährung staatlicher Beihilfen verbleibt es bei den dafür gültigen Weisungen.

Diejenigen Lehrer unsere- Bezirke-, welche an dem KursuS teilzunehmen beabsichtigen, haben sich spätesten- bis zum 8. Mai d. 38. schriftlich bei unS zu melden.

Der Meldung sind beizusügen:

a) von allen Gemeldeten:

1. ein aus besonderem Bogen zu schreibender kurzer Lebenslaus, der auch besonder- Auskunft gibt über die vom Bewerber verwalteten Schulstellen und über Arbeiten für die eigene Fortbildung;

2. beglaubigte Abschriften der Zeugnisse über abgelegte lehramtliche Prüfungen, besonder- deS Zeugnisses über die bestandene Prüfung für Lehrer an Mittelschulen;

b) von den Lehrern, welch« sich dem Zeichnen zu widmen beabsichtigen, selbständige Arbeiten auS dem Gebiete des Freihandzeichnen-.

Die Anlagen der Meldung sind zu einem Hefte verbunden einzureichen. (B. I. 1981.)

Cassel, den 27. April 1911.

Königliche Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen.

* * * Her-feld, den 3. Mai 1911.

Wird veröffentlicht.

Die Schulvorstände bei Kreise- wollen die Lehrer besonders aufmerksam machen und veranlassen, daß die Meldung zu jenem KursuS bis zum festgesetzten Termin (8. d. MtS.) in Cassel auf dem vorgeschriebenen Dienstweg eingeht.

I. 5363. Der Landrat.

J. A.:

Wessel, KreiSsekretär.

HerSfeld, den 4. April 1911.

Von durchaus sachverständiger Seite ist kürzlich in einem Vortrag im landwirtschaftlichen KreiSverein darauf hingewiesen worden, daß eS im Interesse der Viehzucht liegt und insbe­sondere zur Hebung der Schweinezucht viel beitragen würde, wenn bei dem Neubau und der Neueinrichtung von Vieh- und Schweinestallungen die nachbezeichneten Punkte, wenn irgend angängig, Berücksichtigung finden:

Die hauptsächlichsten Bedingungen für die Gesundheit und eine gedeihliche Entwickelung der Tiere sind Wärme, Lust, Licht und Trockenheit. Diesen Bedingungen muß bei Erbauung von Ställen Rechnung getragen werden.

Die Lage der Stalles soll trocken sein. Einen geeigneten Baugrund gewährt ein fester Sandboden in etwa- erhöhter

Lage, die den Wasserabfluß begünstigt. Die Front des StalleS liegt zweckmäßig nach Osten.

Für Warmhaltung der Ställe muß im allgemeinen durch genügend starke Mauern gesorgt werden. Die Stärke der Außenwände soll, von ganz kleinen Bauten abgesehen nicht weniger als ca. 40 cm betragen (mindesten- IV2 Ziegel­steine.) Ein porenreiches Baumaterial verdient den Vorzug. Besonders zu empfehlen sind poröse Ziegelsteine, Tuffsteine und poröse, grobkörnige Sandsteine. Alle Umfassung-wände der Stallungen sind mit Luftifolierzwifchenräumen herzustellen.

Die vielen Hohlräume gewähren eine nicht unbedeutende Ersparnis an Baumaterial, bieten den Vorteil guter Entlüs- tung und machen, da abgeschlossene Lust ein schlechter Wärme­leiter ist, den Stall warm.

In größeren Stallungen können die in den Mauern be­findlichen Hohlräume durch Anbringung von zwei Oeffnungen der Luftzufuhr dienen. Im Jnnern sind die Wände, soweit Beschädigungen durch die Tiere hervorgerufen werden können, mit Zementmörtelputz zu versehen.

Der Stallsußboden soll undurchlässig, dauerhaft und trocken sein, den Tieren ein warme- Lager gewähren und dem Harn einen schnellen Abfluß ermöglichen. Ziegelsteine aus die Kante gestellt und die Fugen mit Zementmörtel gut auSgegossen, bilden einen guten Stallboden für Rinder- und Schweineställe. Noch besser sind zwei flachseitig über einander liegende Ziegelsteinlagen, weil sie ein etwas wärmeres Lager gewähren. In Schweineställen empfiehlt sich auch sehr die Verwendung von Hohlsteinen, die ebenfalls in Zementmörtel gelegt werden. Fußböden aus Zement oder Feldsteinpflaster sind zwar undurchlässig und dauerhast, aber sehr kalt und deshalb ungesund.

Das Gesamtgefälle richtet sich nach den Jaucheabfluß­stellen. Die Buchten müssen mit besonderem Gefälle nach den offenen, flachen und vollständig glatten Jaucherinnen versehen sein. Jauchegruben im Stalle sind zu vermeiden.

Die Decke des Stalles soll dicht sein, damit das über der Decke etwa lagernde Futter durch den Stalldunst nicht dem Verderben ausgesetzt ist; außerdem soll sie genügend dauerhaft sein und möglichst großen Schutz gegen Kälte bieten. Sollen die Decken aus Holz hergestellt werden, dann ist das Holz mit Karbolineum zu tränken resp, mit einem Anstrich zu versehen. Bei Holzdecken ist die obere Seite mit gut besäumten Schwarten zu versehen und auf letztere ist wieder ein 810 cm starker Lehmschlag aufzubringen, welcher auch große Sicherheit gegen Feuer bietet. Um daS Gebälk vor der schädlichen Einwirkung der Stalldünste zu schützen, soll eS aus der Unterseite verschalt und mit Zement­putz auf aufgenageltem Rohrdrahtnetz versehen werden. Der zwischen den einzelnen Balken verbleibende Hohlraum kann z. T. mit Torfstreu angefüllt werden; außerdem soll zu diesem Zwischemaume die äußere Lust unter allen Umständen Zutritt haben. Sehr zu empfehlen sind auch gewölbte Decken; sogen. Hourdis (hohle Gewölbsteine) zwischen eisernen Trägern. Die ganz massiven Decken haben den großen Nachteil, daß sie sich beschlagen und tropfen und außerdem nicht genügend warm halten.

Die Ventilationseinrichtung soll die verbrauchte Lust durch die Lustschächte (Dunstschlöte) nach außen abführen und ge­nügend srische Lust zuführen. Der Luftzufuhr können Fenster dienen, die so konstruiert sind, daß ihre obere Hälfte sich um eine wagrechte Achse in den Stall hinein öffnet (sogen. Klapp­fenster). In größeren Stallungen können der Luftzufuhr neben den schon erwähnten senkrechten Lusröhren in den UmfassungS- mauern auch in die Mauer eingelegte Röhren dienen, die von der Mitte der Fensterbrüstung schräg nach unten und außen verlausen.

Die LustschSchte oder Schlöte, welche die verbrauchte Lust von der Decke senkrecht nach oben durch da- Dach abführen sollen, müssen gut isoliert sein, d. h. sie sind noch mit einer Vorrichtung zu umgeben, die sie von der kalten Außenlust abschließt. Geschieht dieS nicht, dann wird die Lust inner­halb deS Schlotes zu stark abgekühlt, dadurch schwerer und vermag nicht in die Höhe zu steigen. Der Wasserdamps der Lust wird verdichtet und die Schlöte tropfen. In einfachster Weise kann um den gewöhnlichen eigentlichen Schlot, der aus gebrannten Steinen, Ton- oder Zinkröhren hergestellt ist, noch ein einfacherer etwas größerer au- Bretteln au-geführt werden. Der Zwischenraum zwischen beiden wird mit Spreu, Säge­mehl etc. au-gefüllt. Gut bewährt haben sich auch die seit einigen Jahren von der Firma Louis Lindenberg, Stettin hergestellten Dunstschlöte auS Asphalt-Eteinen-Pappe mit Drahtgittereinlage. Dunstschlöte nur auS Brettern sind zwar leicht, aber weniger dauerhaft und undicht.

An Bodenfläche in Schweineställen benötigen durchschnittlich: 1 Ferkel 0,40,6 qm

1 Faselschwein 0,81,0

1 Mastschwein (einzel untergebracht) 1,62,2

1 (mehrere in einer Bucht) 1,21,6

1 Zuchtsau mit Ferkeln 4

Die lichte Höhe der Schwcineställe beträgt je nach der Größe 22,8 m. Der Gang soll eine Breite von ca. 1,2 m haben. Für die Schweinebuchten sind sowohl die vorderen Wände, wie die seitlichen Trennung-wände auS Eisengitter

herzustellen. Die Höhe der Buchtmwände beträgt zweckmäßig 1,151,20 m. DaS Eisengitter besteht auS 3 wagrechten Flacheisen (3 cm breit und 1,2 cm dick), die in Abständen von 8 bi- 10 cm mit runden Löchern versehen sind, in wel­chen die senkrecht stehenden Rundeisen von 1,5 cm Durchmesser besestigt sind. An den Enden befinden sich, wenn feine Mauern vorhanden sind, starke Winkeleisen, welche in Beton­klötze etwa 40 cm tief eingelassen sind. Bei den Trögen, die am besten aus glasiertem Ton bestehen, liegt das untere wag- recht verlaufene Flacheisen etwa- über der Trogoberfläche. Die innere obere Breite deS FuttertrogeS beträgt ca. 35 cm; hiervon sollen 10 cm in den Gang, 25 cm in den Stall hineinragen. Die Buchtenquerwände können auch aus Rund­hölzern hergestellt werden.

Die Krippen und Freßtröge sind nicht an die Außenwände der Stallungen zu legen. Wenn irgend möglich, find an den Außenwänden die Futtergänge anzubringen.

Die Lagerstätten der Schweine sind in allen Fällen etwas leicht erhöht einzurichten, damit dieselben immer trocken bleiben.

Ich ersuche die Ort-polizeibehörden des Kreises, bei Vor­lage von derartigen Bauanttägen die Interessenten auf die vorstehenden, nur in ihrem eigenen Interesse liegenden Hin­weise aufmerksam zu machen. Daß solches geschehen, ist mir bei Einreichung der Bauanträge zu berichten.

B. No. 1183. Der Landrat

von Grunelius.

Hersfeld, den 3. Mai 1911.

Die Herren Bürgermeister und Gut-vorsteher, welche noch mit der Rückreichung der Gemeindesteuerlisten im Rückstand« sind, werden mit Frist bis längsten« zum 8. d. MtS. hieran erinnert.

Der Vorsitzende der Einkommensteuer« Veranlagungskommiffion:

I. Nr. 1127. von Grunelius.

HerSfeld, den 4. Mai 1911.

Die Herren Bürgermeister bezw. Gutsvorsteher deS Kreises, welche mir gemäß meiner Verfügung vom 20. März 1911 I. 3420 (Kreisblatt Nr. 36) die Hebelisten über die Beiträge zur Landwirtschaft-kammer noch nicht eingereicht haben, werden ersucht, mir diese Listen nunmehr bestimmt bis zum 10. d. Mts. vorzulegen.

I. 3420. Der Landrat.

3. «.:

Wessel, KreiSsekretär.

HerSfeld, den 2. Mai 1911.

Ich bringe meine Verfügung vom 17. März d. Jr. I. Nr. A. 1711 im Krci-blatt Nr. 36 betr. Einreichung der Hundesteuerhebeliste für das Rechnungsjahr 1911 für die rückständigen Herren Bürgermeister und Gut-vorsteher in Er­innerung und sehe der Vorlage der Liste nunmehr bestimmt bis zum 10. d. MtS. entgegen.

Der Vorsitzende des Kreisausschufses:

I. A. Nr. 2729. von Grunelius.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 3. Jauuar d. JS., Amtsblatt Nr. 2 vom 11. Januar 1911, wird hierdurch erneut bekannt gemacht, daß der nächste Termin der durch daS Gesetz vom 18. Juni 1884 vorgeschriebenen Prüfung von Schmieden über ihre Befähigung zum Betriebe des HusbeschlaggewerbeS hierselbst am Sonnabend, den 10. Juni, vormittags 9 Uhr, in der Lehrschmiede, Wöltstraße 5, wird abgehalten werden.

Cassel, am 3. April 1911.

Der Vorsitzende der staatlichen Husschmiede-PrüsungSkommission des Regierungsbezirk- Cassel: Veterinärrat gez. Buch.

*

HerSfeld, ben*24. April 1911.

Wird veröffentlicht.

I. 4910. Der Landrat.

3. 81.:

Wessel, KreiSsekretär.

HerSfeld, den 29. Mai 1911.

Die Herren Bürgermeister haben die LosungSscheine, welche Ihnen in den nächsten Tagen zugehen, den Militärpflichtigen alsbald auSzuhändigen. DaS beigefügte Verzeichnis ist mir nach Vollziehung der vorgerichteten Bescheinigung alsbald zurück zu senden.

I. M. Nr. 618. Der Landrat.

3. A.:

Wessel, KreiSsekretär.

nichtamtlicher teil.

Politischer Wochenbericht.

Die parlamentarische Osterpauseist beendigt, und unsere Volk-boten haben ihre Arbeit wieder ausgenommen. Wahrlich, nicht zu knapp ist das von ihnen noch zu be­wältigende Arbeit-pensum bemessen. Insbesondere harrt im