Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. 0er Bezugspreis beträgt für Hersfeld vierteljährlich
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herrsel-er Armblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 55. Donnerstag, den 11. Mai 1911.
Amtlicher teil
Hersseld, den 2. Mai 1911.
DaS Ober-Ersatz-Geschäft im Kreise HerSseld findet am
Dienstag, den 6. Juni und
Mittwoch, den 7. Juni d. 9s., jedesmal von morgens 8 Uhr ab im Saale des Gastwirts B. Bolender (vor dem
Iohannistor) hierselbst statt.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben die ihnen demnächst zugehenden Vorladungen den betreffenden Militärpflichtigen alsbald auszuhändigen. Den Militärpflichtigen ist dabei zu eröffnen, daß sie zu den bestimmten Terminen pünktlich erscheinen müssen, und daß diejenigen, welche beim Ausruf ihrer Namen im Musterungsraum nicht anwesend sind, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen die im § 26 bezw. 66 der Wehrordnung bezeichneten Nachteile sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als unsichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.
Die Herren Ortsvorstände haben zu den Terminen persönlich zu erscheinen und solange im Musterungslokals anwesend zu fein, bis sämtliche Militärpflichtige ihrer Gemeinde gemustert sind. In Behinderungsfällen ist stets für die Anwesenheit eines Stellvertreters zu sorgen.
Beim Ober-Ersatz-Geschäst werden sämtliche in Betracht kommenden Reklamationen der Ober-Ersatzkommission zur Entscheidung vorgelegt. Alle familienmitglieder, auf deren Arbeits- oder piicbtarbeitsfähigkeit es bei der Beurteilung der Reklamation ankommt, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamierten) haben deshalb im Cermin mit zu erscheinen, widrigenfalls eine Berücksichtigung der betreffenden Reklamation nicht ftattfinden kann.
Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat den Nachweis hierfür durch drei glaubhaste, persönlich anwesende Zeugen zu sühren oder ein Zeugnis eines beamteten ArzteS beizubringen, wenn der Nachweis nicht in anderer glaubwürdiger Weise geführt werden sann. Die von den Zeugen zu machenden Angaben müssen sich auf die in letzter Zeit vorgekommenen Ansälle beziehen: ebenso müssen auch die etwa zur Vorlage kommenden ärztlichen Zeugnisse sich vorzugsweise über neuere fälle aussprechen. Im Uebrigen find Krankheiten, welche sich im "Cermin nur mit Schwierigkeit feststellen lassen (z. ß. geistige Beschränktheit, Bluthusten, Berzleiden usw.) durdb Vorlage von ärztlichen Attesten nachzuweisen.
Befinden sich Reklamanten, welche ihre Angehörigen durch Geldsendungen unterstützt haben, ausserhalb, so ist der fVachweis über die erfolgte Unter-
Der neue ßerr.
Roman von Walter Hogarth.
(Nachdruck verboten.)
„Nächsten Sonntag muß Deine Verlobung mit Heribert proklamiert werden, Hanni," sagte Frau von Bevern zu ihrer einzigen, noch nicht achtzehnjährigen Tochter, und diese energische Erklärung der Mutter übte eine seltsame Wirkung aus das junge Mädchen aus. Hannis Lippen zitterten leise, und sie kämpste schwer mit einer großen Erregung, die. sie aber offenbar der Mutter verbergen wollte, und dann sagte sie mit wehmütigem Tone:
„Muß denn meine Verlobung mit Heribert wirklich schon proklamiert werden! Soll ich schon eine Fessel tragen, ehe ich in das Leben hinausgetreten bin! Seit zwei Jahren habe ich Heribert nicht gesehen! Ich glaube, wir kennen uns kaum noch."
„Töchter aus unserem Stande haben besondere Pflichten gerade für ihren Stand zu ersüllen, sonst sollen sie leicht aus ihrer bevorzugten gesellschaftlichen Stellung heraus," erklärte Frau von Bevern kurz und bündig. „Das Testament Deines seligen Vaters wünscht, daß Du den Vetter Heribert heiraten sollst, der Onkel Kuno hat denselben Wunsch und droht sogar mit Enterbung, wenn das Testament nicht erfüllt wird, und diese Heirat entspricht auch ganz unserer Familientradition. Durch Unverstand und Verhängnis sind die Beverschen Güter in den früheren Generationen teils vergeudet, teils auseinandergeschlagen worden. Darum müssen wir den weisen Willen Deines Vaters und auch den Wunsch des Onkels Kuno erfüllen, der die letzten Zweige des Stammes wieder zu einem Baume verbinden will."
„Ja, ja, so spricht der kalte Verstand und die noch kältere Berechnung," erwiderte Hanni in wachsender Erregung, „aber das Herz soll schweigen, schweigen!"
»Hätte vielleicht Dein Herz gern ganz anders gewählt, Hanni?" rief jetzt die Mutter im scharfen, beinahe spöttischen Tvne. „Nun, dann ist eS hohe Zeit, daß etwaigen Torheiten
stützung durch die Vorlage der diesbezüglichen postscheine zu führen.
Die Herren OrtSvorstände haben daS Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kenntnis der betreffenden Militärpflichtigen und deren Angehörigen bringen zu lassen. Die Militärpflichtigen sind noch besonders anzuweisen, dass sie mit vollständig reinem Körper und reiner RTäscbe zu erscheinen haben. Die Cosungsscheine sind mit zur Stelle zu bringen, da andernfalls der Betrag von 50 Pjg. für Ausstellung eines Duplikatscheines gezahlt werden muß.
I. M. Nr. 866. Der Landrat
von GruneliuS.
Hersseld, den 6. Mai 1911.
Unter dem Rindvichbestande des Heinrich Lipphard in GerSdorf ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
I. 5536. Der Landrat.
I. A.:
W e s s«l, KreiSsekretär.
Hersfeld, den 9. Mai 1911.
Die Maul- und Klauenseuche unter den Schweinen deS Schneidermeisters Post in Hersfeld, der Witwe Fey und deS Heinrich Gast in Asbach ist nach dem Gutachten des Königlichen KreistierarzteS erloschen.
I. 5663. Der Landrat
von GruneliuS.
nichtamtlicher teil.
Reichstag.
Der Reichstag stimmte am Montag bei Fortsetzung der Spezialberatung der ReichsversicherungSordnung zunächst nochmals über den sozialdemokratischen Antrag, den von der Kommission gestrichenen § 181 (Ausdehnung der Krankenversicherung aus Familienangehörigen der Arbeitgebers durch die Gemeindeverwaltung) wiederherzustellen, ab; die bereits in der letzten Sitzung vorgenommene Abstimmung über diesen Antrag hatte die Beschlußunfähigkeit des Hauses ergeben. Diesmal zeigte sich das Haus gut besetzt; die erneute Abstimmung führte zur Ablehnung deS sozialdemokratischen Antrages, es bleibt also bei der Streichung des § 181. Im weiteren Fortgange der Sitzung nahm dafür der Reichstag einen sozialdemokratischen Streichungsantrag zu § 184 (Befreiung von Lehrern und Erziehern an nichtöffentlichen Schulen u. s. w. von der VersicherungSpflicht, wenn die Dienstleistung lediglich behufs Ausbildung im Berufe erfolgt) an. Sonst wurden jedoch alle am Montag beratenen Paragraphen unter Ablehnung der noch zu einer ganzen Reihe von ihnen sozial
em starker Riegel vorgeschoben und ein unerfahrenes Mädchen wie Du standesgemäß verlobt wird."
„Ja, standesgemäß verlobt wird," hauchte leise Hanni, und es lag so ein seltsamer Ton in diesen Worten, daß man nicht recht wußte, ob daraus eine erschütternde Ergebung in ihr Schicksal oder ein verhaltener eisiger Spott erklungen war.
Der Mutter fiel dieser Ton in den letzten Worten der Tochter auch aus und sie sagte jetzt mit Wärme:
„Hanni, sei vernünftig und füge dich der so gut gemeinten testamentarischen Bestimmung. Heribert ist ein stattlicher Kavalier und ein guter Mensch, an dessen Seite Du sicher kein unglückliches Los haben wirst. Sagt Dir denn nicht Dein Verstand, Kind, daß gerade die adeligen Damen standesgemäß beiraten müssen, sonst verlieren sie Rang und Stand. Höre, Hanni, ich will Dir diese Wahrheit einmal an einem einsachen Beispiele zeigen. Unser Förster Möller hat einen hübschen und begabten Sohn Karl, der jetzt die Bergakademie besucht und wahrscheinlich Bergwerksingenieur werden und leicht drüben in den Bevernschen Kalibergwerken eine Anstellung erhalten kann. Wir wollen nun einmal den Fall annehmen, Dein Herz, Hanni, schlüge für den hübschen Bergakademiker Karl Möller, und Du setztest es trotz aller Ermahnungen durch, ihn zu heiraten. Was würde dann geschehen? Du würdest Frau BergwerkSingenieur Möller werden und statt zu den Bevernschen Herrschaften zu den Bevernschen Bediensteten gerechnet werden und aus der Welt, in der Du geboren, vollständig auSscheiden."
„Arme Welt," antwortete Hanni seufzend, „wir sollen also in ihr keinen Willen haben!"
„Zuerst Pflichten, Kind, zuerst Pflichten haben wir zu erfüllen, dadurch erhalten wir unsere Stellung und dann kommt auch noch der Wille zu seinem Rechte," erwiderte Frau von Bevern lächelnd und streichelte zärtlich die rotglühenden Wangen ihrer Tochter. „Nicht wahr, Hanni, wir sind jetzt ganz einig," fuhr die Mutter fort und zog die Tochter in ihre Arme, „nächsten Sonntag wird Deine Verlobung proklamiert, Heribert hat seinen Besuch schon angemeldet."
„Wenn er denn sein muß, so soll er geschehen," sagte jetzt Hanni und fiel ihrer Mutter schluchzend um den Hals.
demokratischerseitS gestellten Abänderungs-, resp. Streichung-- anträge in der KommissionSfassung genehmigt. Bei Beratung der Paragraphen 210 bis 213 (Wochenhilse) trat Beringung ein.
Am Dienstag wurde bei der fortgesetzten Beratung der ReichsversicherungSordnung noch längere Zeit über die Wochenhilse gesprochen. Der Antrag Jrl-Husnagel wurde vorläufig zurückgezogen. Der sozialdemokratisch« Antrag auf höhere Leistungen für die Wöchnerinnen wurde in namentlicher Abstimmung mit 240 gegen 63 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt, ^in freisinniger Antrag, der gewisse fakultative Leistungen obligatorisch machen will, wird mit 183 gegen 122 Stimmen abgelehnt. Die betreffenden Paragraphen werden in der Fassung der Kommission angenommen.
$trMrittte$W^
Um der großen Revolution in Mexiko endlich einmal Herr zu werden, hat sich der Präsident Diaz und die ihm noch ergebene Regierung zu einem außerordentlichen Schritte entschlossen, der politisch hochherzig und klug bezeichnet werden kann, wenn er ehrlich gemeint ist, und nicht etwa nur ein schlauer Schachzug gegen die Ausständischen ist. Die mexikanische Regierung hat in einer Proklamation dem Lande verkündet, daß der Präsident Diaz von seinem hohen Posten zurücktreten wird, sobald die Ruhe und der Frieden im Lande wiederhergestellt worden ist, außerdem sollen alle von den Aufständischen verlangten Reformen im Bezug auf die Neuwahlen und im Bezug aus die Besetzung der hohen Beamtenposten bewilligt werden. Die Hauptforderung der Aufständischen geht bekanntlich dahin, daß in Mexiko die hohen Beamten nach Ablauf ihrer Amtsdauer nicht wieder für ihre Aemter gewählt werden dürfen, da der bisherige Zustand der sehr häufig vorgekommenen Wiederwahl derselben Beamten und vor allen Dingen des Präsidenten deS republikanischen StaatSwesens nach der Ansicht der Opposition zu schweren AmtSmißbräuchen und Beeinflussungen geführt hat. Diese Proklamation der mexikanischen Regierung ist von den Aufständischen selbst mit großem Beifall ausgenommen worden, und der Führer der Aufständischen, FranciSco Madero, hat sogar an den Präsidenten Diaz eine Glückwunschdepesche gerichtet, in welcher er sich für dessen patriotische Entschließung bedankt. Offenbar haben sich in Mexiko die Zustände dahin zugespitzt, daß eS sich einsach nur noch darum handelte, ob die bisherigen Machthaber der Regierung den Kampf bis auf- Messer mit den Aufständischen fortsetzen, oder ob sie dem blutigen Bürgerkriege durch ein Zugeständnis an die Ausstän- ständischen ein Ende machen wollten. Wenn die Proklamation der Regierung und das Versprechen deS Rücktrittes deS Präsidenten Diaz ehrlich gemeint ist, so kann sich die Welt nur über die politische Weisheit der Mexikaner freuen, denn dadurch wird auch die Lage für die zahlreichen Fremden in Mexiko und für den amerikanischen und europäischen Handel
Tief ergriffen von dieser Szene trennten sich bald daraus Mutter und Tochter. Hanni zog sich in ihr Zimmer zurück und Frau von Bevern ging hinunter in den Schloßpark.
Es war ein schöner, sonniger Herbsttag und die goldigen Sonnenstrahlen ließen die bunten Blätter der Bäume und Sträucher des ParkeS in einem magischen Lichte erscheinen. Dann und wann erhob sich aber auch der herbstliche Wind und schüttelte viele welke Blätter von den Bäumen.
„Ein Bild unseres Lebens, wenn wir alt und schwach geworden sind" dachte Frau von Bevern, als sie ihre Blicke über die herbstliche Landschaft schweifen ließ, „aber wir müssen alle noch sorgen und schaffen, so lange wir im Leben stehen, und ich habe noch manche Pflichten zu erfüllen," fuhr die Dame in ihrem Gedankengange fort, und indem 'sie sich in in einer Veranda deS ParkeS niederließ, zog sie an einer Glocke.
Einige Minuten daraus erschien der Diener und frug nach den Befehlen der gnädigen Frau.
„Schicken Sie mir den Herrn Schloßverwalter hier her," befahl Frau von Bevern dem Diener, und dieser empfahl sich mit einer Verbeugung.
Frau von Bevern war noch eine recht stattliche Dam«. Obwohl bald fünfzig Jahre alt, sah man ihr diese- Alter doch nicht an, denn noch säst jugendsrisch erglänzten ihre Gesichtszüge, und daS dunkelblonde Haar zeigte kaum einige Silbersäden. Dabei war sie vom Scheitel bis zur Sohle die aristokratische Dame und ihre stahlgrauen Augen leuchteten noch wie zwei blitzende Sterne in dem bübschen Gesichte und zeigten, daß Frau von Bevern auch eine Dame von hohen Geistesgaben war.
Bald erschien der greife Schloßverwalter Rudors in der Veranda und sich vor seiner Herrin tief verbeugend, sagte er:
„Was besehlen gnädige Frau?"
„Nächsten Sonntag feiern wir Hanni- Verlobung mit Baron Heribert," entgegnete diese mit stolzem Selbstbewußtsein, „und eS werden aus unserem nächsten VerwandtschastS- und Freundeskreise noch sieben Damen und acht Herren zu zu dem Feste eingeladen. Hier ist die Liste der zu ladenden Gäste, besorgen Sie noch heute die Einladungen, Rudorf. DaS Fest ist mit einem Essen verbunden, daS pünktlich nach-