Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. Der Sezugrpreir beträgt fürherrfeld vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark, na

Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer em- gespaltenen Zeile 10 pfg., im amtlichen Teile 2V pfg. Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewä^rt.vayavaro

herchl-er Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 56. [erstes Statt]

Sonnabend, den 13. Mai

1911

Enteignung von Grundeigentum.

Zur Feststellung der Entschädigung für das zum Ban der Kleinbahn Hersfeld HeimboldShausen zu enteignende Grundeigentum habe ich Termin wie folgt anberaumt:

am 15. Mai 1911 Bormitt IlMr auf -m UMmistermt inUtnlltGB

für die Gemarkung Schenklengsfeld,

am 15. Mai 1911 MG 123|4 Uhr auf Dem Bürgermeisteramt in Aerlesisselii

für die Gemarkungen Oberlengsfeld und Wehrshausen,

am 15. Mai 1911 mchMG 3 Uhr ins Dem Bürgermeisteramt in $nn§H

für die Gemarkung Ransbach.

Alle Beteiligten werden gemäß § 25 des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (G. S. S. 221) aufgefordert, ihre Rechte im Termin wahrzunehmen.

Beim Ausbleiben wird ohne ihr Zutun die Entschädigung sestgestellt und wegen Auszahlung oder Hinter- legung der Entschädigung verfügt werden.

Katastermäßige

Bezeichnung des Grundstücks

Eigentümer

(Name, Stand und Wohnort)

Das Grundstück ist verzeichnet im Grundbuch

Wirt­schaftsart

Größe der zu enteignenden Grundfläche

Gemar­kung

Kar­ten blatt

Par­zelle

von

Band

Blatt

ha

a

qm

1

Schenk- lengs-

10

62

Heimeroth, Konrad, Ziegelbrenner und Frau Katharina geb. Walger zu Schenk- lengsseld

Schenk­lengs­feld

ixvh

38

Acker und Ringofen n. Dampf schornstein

5

28

2

63

Walger, Georg, Zimmermeister und Ehefrau Margaretha Elisabeth geb. Pfaff zu Schenklengsfeld

11

XIX

90

Acker

1

85

3

Ober­lengs­feld

6

1

Ley, Johann Heinrich, Schreiner zu Oberlengsfeld

Ober­lengs­feld

VI

23

II

10

60

4

II

II

- II

3

40

Licht, Martin Ludwig, Gutsbesitzer zu Oberlengsfeld

II

9

9

6

Wiese

91

11

23

5

'I

11

4

Pfaff, George, Jakobs Sohn Landwirt und Frau Elisabeth geb. Psromm zu Oberlengsfeld

II

III

21

Acker

24

6

II

II

5

Pfaff, George, Ackermann, Jakobs Sohn zu Oberlengsseld

11

II

169

11

7

37

7

II

4

63

Landsiedel, Johannes und Ehefrau Margarethe geb. Bock zu Oberlengsfeld

II

III

17a

Wiese

4

49

8

II

6

II

5

44

43

26

Sippel, Heinrich II., Georgs Sohn, Steinbruchsbesitzer und Ehefrau Bar­bara Elisabeth geb. Riebold zu Ober­lengsfeld

II

III *

86

11

11

Acker- Wiese Acker

6

12

12

17

01

9

Wehrs­hansen

5

6

6

7

4

16

Mohr, Georg, Ackermann und Ehefrau Elisabeth geb. Pfromm zu Wehrs­hausen

Wehrs­hausen

II

155

II

II

II

II

II

4

33

4

39

50

10

Rans­bach

22

3

9

II

75

74

150

52

114

83

Rosenthal, Konrad, Landwirt zu Rans­bach

Rans­bach

XU

9

9

9

9

35

H 11

11

1t

II

II

II

II

11

2

3

I

11

12

10

84

44

55

30

11

II

2

3

17

3

Landsiedel, Hartmann, Kaufmann zu Ransbach

II

IV »

137

II

II

II

2

04

38

12

II

10

9

9

8

8

8

8

263

74

41

38

23

22

21

17

Günther, Heinrich, Landwirt und Müller und Ehefrau Maria geb. Brandau zu Ransbach (Grundmühle)

H

II

9

9

9

9 »

45

II

II

11

11

rr

ii

Wiese

Acker

II 11

II

II

II

5

7

10

5

42

47 02

10

63

86

41

13

II

10

II

80

81

Scheer, Johann Heinrich, Ackermann Daniels Sohn zu Ransbach

11

XIII

52

Wiese Acker

13

1

10

24

14

II

Ca

8

8

8

ssel, d<

16

2

1

M 9.

Pfaff, Matthias II., Landwirt und Müller und Ehefrau Katharina Elisa­beth geb. Brandau zuRansbach (Schell- mühle)

Mai 1911.

II

VI

35

II

II

Acker

Weide

13

38

7

42

73

42

Der Enteiaumigslommiffar gez. v. Bergen, Regierungsrat.

Hersseld, den 2. Mai 1911.

Das Ober-Ersatz-Geschäft im Kreise Hersseld findet am

Dienstag, den 6. Juni und Mittwoch, den 7. Juni d. 3s., jedesmal von morgens 8 Uhr ab im Saale des Gastwirts B. Bolender (vor dem

Iohannistor) hierselbst statt.

Die Herren OrtSvorstände des Kreises haben die ihnen demnächst zugehenden Vorladungen den betreffenden Militär­pflichtigen alsbald auSzuhändigen. Den Militärpflichtigen ist dabei zu eröffnen, daß sie zu den bestimmten Terminen pünktlich erscheinen müssen, und daß diejenigen, welche beim Ausrus ihrer Namen im MusterungSraum nicht anwesend sind, neben einer Geldstrase bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen die im § 26 bezw. 66 der Wehrordnung bezeichneten Nachteile sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als unsichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.

Die Herren OrtSvorstände haben zu den Terminen persön­lich zu erscheinen und solange im MusterungSlokale anwesend zu sein, bis sämtliche Militärpflichtige ihrer Gemeinde gemustert sind. 3n BehinderungSfällen ist stets für die Anwesenheit eines Stellvertreters zu sorgen.

Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden sämtliche in Betracht kommenden Reklamationen der Ober-Ersatzkommission zur Entscheidung vorgelegt. Alle familienmitglieder, auf deren Arbeits- oder ffichtarbeitsfähigkeit es bei der Beurteilung der Reklamation ankommt, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Re­klamierten) haben deshalb im Cermin mit zu erscheinen, widrigenfalls eine Berücksichtigung der betreffenden Reklamation nicht ftattfinden kann.

Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat den Nachweis hierfür durch drei glaubhafte, persönlich anwesende Zeugen zu führen oder ein Zeugnis eines beamteten ArzteS beizubringen, wenn der Nachweis nicht in anderer glaubwürdiger Weise ge­führt werden kann. Die von den Zeugen zu madjenben An­gaben müssen sich auf die in letzter Zeit vorgekommenen Anfälle beziehen: ebenso müssen auch die etwa zur Vorlage kommenden ärztlichen Zeugnisse sich vorzugsweise über neuere fälle aussprechen. 3m Uebrigen sind Krank­heiten, welche sich im Termin nur mit Schwierigkeit feststellen lassen (z. B. geistige Beschränktheit, Blut­husten, ßerzleiden usw.) durch Vorlage von ärztlichen Attesten nachzuweisen.

Befinden sich Reklamanten, welche ihre Angehö­rigen durch Geldsendungen unterstützt haben, ausser­halb, so ist der fiachweis über die erfolgte Unter­stützung durch die Vorlage der diesbezüglichen postscheine zu führen.

Die Herren OrtSvorstände haben daS Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kenntnis der betreffenden Militärpflichtigen und deren Ange­hörigen bringen zu lassen. Die Militärpflichtigen sind noch besonders anzuweisen, dass sie mit vollständig reinem Körper und reiner Äsäsche zu erscheinen haben. Die Cosungsscheine sind mit zur Stelle zu bringen, da andernfalls der Betrag von 50 Pfg. für Ausstellung eines Duplikatscheine» gezahlt werden muß.

J. M. Nr. 866. Der Landrat

von Gruneliu».

Hersseld, den 9. Mai 1911.

Mit dem Beginn der Frühjahrsarbeiten ist die Frage der Beschaffung von Arbeitskräften aufs neue an den Landwirt herangetreten.

Der Mitteldeutsche ArbeitSnachweiS-Verband in Frank­furt a/M., Saalhof, Saalgasse 31/33 wie auch die ArbeitS- Nachweisstellen in Hersseld, Schenklengsfeld, Friedewald, Heringen und Niederaula besorgen die Vermittelung von Arbeitskräften kostenfrei.

Die Herren Bürgermeister haben etwa an sie ergehende Gesuche sofort an die ArbeitsnachweiSstellen im hiesigen Kreise oder auch an den Verband direkt weiter zu geben.

Etwa entstehende Kosten vergütet der Verband.

Ich darf wohl erwarten, daß die Herrn Bürgermeister die Bestrebungen deS Arbeitsnachweis-Verbands nach Möglich­keit unterstützen.

Aus den im Kreisblatt im redaktionellen Teil abgedruckten diesbezüglichen Artikel weise ich noch besonders hin.

I. Nr. I. 4390. Der Landrat

von Gruneliu S.

Hersseld, den 6. Mai 1911.

Im deutschen Reiche sind z. Zt. solgende Regierungs­bezirke, sowie Bundesstaaten, welche nicht in RegierunSbezirke geteilt sind, mit Maul- und Klauenseuche verseucht: König». berg, Gumbinnen, Allenstein, Danzig, Marienwerder, Berlin, PotSdam, Frankfurt, Stettin, KöSlin, Stralfund, Posen, Bromberg, BreSlau, Liegnitz, Oppeln, Magdeburg, Merse- bürg, Erfurt, SchleSwig, Hannover, HildeSheim, Lüneburg,