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herchl-er Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 56. [erstes Statt]
Sonnabend, den 13. Mai
1911
Enteignung von Grundeigentum.
Zur Feststellung der Entschädigung für das zum Ban der Kleinbahn Hersfeld HeimboldShausen zu enteignende Grundeigentum habe ich Termin wie folgt anberaumt:
am 15. Mai 1911 Bormitt IlMr auf -m UMmistermt inUtnlltGB
für die Gemarkung Schenklengsfeld,
am 15. Mai 1911 MG 123|4 Uhr auf Dem Bürgermeisteramt in Aerlesisselii
für die Gemarkungen Oberlengsfeld und Wehrshausen,
am 15. Mai 1911 mchMG 3 Uhr ins Dem Bürgermeisteramt in $nn§H
für die Gemarkung Ransbach.
Alle Beteiligten werden gemäß § 25 des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (G. S. S. 221) aufgefordert, ihre Rechte im Termin wahrzunehmen.
Beim Ausbleiben wird ohne ihr Zutun die Entschädigung sestgestellt und wegen Auszahlung oder Hinter- legung der Entschädigung verfügt werden.
Katastermäßige
Bezeichnung des Grundstücks
Eigentümer
(Name, Stand und Wohnort)
Das Grundstück ist verzeichnet im Grundbuch
Wirtschaftsart
Größe der zu enteignenden Grundfläche
Gemarkung
Karten blatt
Parzelle
von
Band
Blatt
ha
a
qm
1
Schenk- lengs-
10
62
Heimeroth, Konrad, Ziegelbrenner und Frau Katharina geb. Walger zu Schenk- lengsseld
Schenklengsfeld
ixvh
38
Acker und Ringofen n. Dampf schornstein
5
28
2
63
Walger, Georg, Zimmermeister und Ehefrau Margaretha Elisabeth geb. Pfaff zu Schenklengsfeld
11
XIX
90
Acker
1
85
3
Oberlengsfeld
6
1
Ley, Johann Heinrich, Schreiner zu Oberlengsfeld
Oberlengsfeld
VI
23
II
10
60
4
II
II
- II
3
40
Licht, Martin Ludwig, Gutsbesitzer zu Oberlengsfeld
II
9
9
6
Wiese
91
11
23
5
'I
11
4
Pfaff, George, Jakobs Sohn Landwirt und Frau Elisabeth geb. Psromm zu Oberlengsfeld
II
III
21
Acker
24
—
6
II
II
5
Pfaff, George, Ackermann, Jakobs Sohn zu Oberlengsseld
11
II
169
11
7
37
7
II
4
63
Landsiedel, Johannes und Ehefrau Margarethe geb. Bock zu Oberlengsfeld
II
III
17a
Wiese
4
49
8
II
6
II
5
44
43
26
Sippel, Heinrich II., Georgs Sohn, Steinbruchsbesitzer und Ehefrau Barbara Elisabeth geb. Riebold zu Oberlengsfeld
II
III *
86
11
11
Acker- Wiese Acker
6
12
12
17
01
9
Wehrshansen
5
6
6
7
4
16
Mohr, Georg, Ackermann und Ehefrau Elisabeth geb. Pfromm zu Wehrshausen
Wehrshausen
II
155
II
II
II
II
II
4
33
4
39
50
10
Ransbach
22
3
9
II
75
74
150
52
114
83
Rosenthal, Konrad, Landwirt zu Ransbach
Ransbach
XU
9
9
9
9
35
H 11
11
1t
II
II
II
II
11
2
3
I
11
12
10
84
44
55
30
11
II
2
3
17
3
Landsiedel, Hartmann, Kaufmann zu Ransbach
II
IV »
137
II
II
II
2
04
38
12
II
10
9
9
8
8
8
8
263
74
41
38
23
22
21
17
Günther, Heinrich, Landwirt und Müller und Ehefrau Maria geb. Brandau zu Ransbach (Grundmühle)
H
II
9
9
9
9 »
45
II
II
11
11
rr
ii
Wiese
Acker
II 11
II
II
II
5
7
10
5
42
47 02
10
63
86
41
13
II
10
II
80
81
Scheer, Johann Heinrich, Ackermann Daniels Sohn zu Ransbach
11
XIII
52
Wiese Acker
13
1
10
24
14
II
Ca
8
8
8
ssel, d<
16
2
1
M 9.
Pfaff, Matthias II., Landwirt und Müller und Ehefrau Katharina Elisabeth geb. Brandau zuRansbach (Schell- mühle)
Mai 1911.
II
VI
35
II
II
Acker
Weide
13
38
7
42
73
42
Der Enteiaumigslommiffar gez. v. Bergen, Regierungsrat.
Hersseld, den 2. Mai 1911.
Das Ober-Ersatz-Geschäft im Kreise Hersseld findet am
Dienstag, den 6. Juni und Mittwoch, den 7. Juni d. 3s., jedesmal von morgens 8 Uhr ab im Saale des Gastwirts B. Bolender (vor dem
Iohannistor) hierselbst statt.
Die Herren OrtSvorstände des Kreises haben die ihnen demnächst zugehenden Vorladungen den betreffenden Militärpflichtigen alsbald auSzuhändigen. Den Militärpflichtigen ist dabei zu eröffnen, daß sie zu den bestimmten Terminen pünktlich erscheinen müssen, und daß diejenigen, welche beim Ausrus ihrer Namen im MusterungSraum nicht anwesend sind, neben einer Geldstrase bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen die im § 26 bezw. 66 der Wehrordnung bezeichneten Nachteile sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als unsichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.
Die Herren OrtSvorstände haben zu den Terminen persönlich zu erscheinen und solange im MusterungSlokale anwesend zu sein, bis sämtliche Militärpflichtige ihrer Gemeinde gemustert sind. 3n BehinderungSfällen ist stets für die Anwesenheit eines Stellvertreters zu sorgen.
Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden sämtliche in Betracht kommenden Reklamationen der Ober-Ersatzkommission zur Entscheidung vorgelegt. Alle familienmitglieder, auf deren Arbeits- oder ffichtarbeitsfähigkeit es bei der Beurteilung der Reklamation ankommt, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamierten) haben deshalb im Cermin mit zu erscheinen, widrigenfalls eine Berücksichtigung der betreffenden Reklamation nicht ftattfinden kann.
Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat den Nachweis hierfür durch drei glaubhafte, persönlich anwesende Zeugen zu führen oder ein Zeugnis eines beamteten ArzteS beizubringen, wenn der Nachweis nicht in anderer glaubwürdiger Weise geführt werden kann. Die von den Zeugen zu madjenben Angaben müssen sich auf die in letzter Zeit vorgekommenen Anfälle beziehen: ebenso müssen auch die etwa zur Vorlage kommenden ärztlichen Zeugnisse sich vorzugsweise über neuere fälle aussprechen. 3m Uebrigen sind Krankheiten, welche sich im Termin nur mit Schwierigkeit feststellen lassen (z. B. geistige Beschränktheit, Bluthusten, ßerzleiden usw.) durch Vorlage von ärztlichen Attesten nachzuweisen.
Befinden sich Reklamanten, welche ihre Angehörigen durch Geldsendungen unterstützt haben, ausserhalb, so ist der fiachweis über die erfolgte Unterstützung durch die Vorlage der diesbezüglichen postscheine zu führen.
Die Herren OrtSvorstände haben daS Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kenntnis der betreffenden Militärpflichtigen und deren Angehörigen bringen zu lassen. Die Militärpflichtigen sind noch besonders anzuweisen, dass sie mit vollständig reinem Körper und reiner Äsäsche zu erscheinen haben. Die Cosungsscheine sind mit zur Stelle zu bringen, da andernfalls der Betrag von 50 Pfg. für Ausstellung eines Duplikatscheine» gezahlt werden muß.
J. M. Nr. 866. Der Landrat
von Gruneliu».
Hersseld, den 9. Mai 1911.
Mit dem Beginn der Frühjahrsarbeiten ist die Frage der Beschaffung von Arbeitskräften aufs neue an den Landwirt herangetreten.
Der Mitteldeutsche ArbeitSnachweiS-Verband in Frankfurt a/M., Saalhof, Saalgasse 31/33 wie auch die ArbeitS- Nachweisstellen in Hersseld, Schenklengsfeld, Friedewald, Heringen und Niederaula besorgen die Vermittelung von Arbeitskräften kostenfrei.
Die Herren Bürgermeister haben etwa an sie ergehende Gesuche sofort an die ArbeitsnachweiSstellen im hiesigen Kreise oder auch an den Verband direkt weiter zu geben.
Etwa entstehende Kosten vergütet der Verband.
Ich darf wohl erwarten, daß die Herrn Bürgermeister die Bestrebungen deS Arbeitsnachweis-Verbands nach Möglichkeit unterstützen.
Aus den im Kreisblatt im redaktionellen Teil abgedruckten diesbezüglichen Artikel weise ich noch besonders hin.
I. Nr. I. 4390. Der Landrat
von Gruneliu S.
Hersseld, den 6. Mai 1911.
Im deutschen Reiche sind z. Zt. solgende Regierungsbezirke, sowie Bundesstaaten, welche nicht in RegierunSbezirke geteilt sind, mit Maul- und Klauenseuche verseucht: König». berg, Gumbinnen, Allenstein, Danzig, Marienwerder, Berlin, PotSdam, Frankfurt, Stettin, KöSlin, Stralfund, Posen, Bromberg, BreSlau, Liegnitz, Oppeln, Magdeburg, Merse- bürg, Erfurt, SchleSwig, Hannover, HildeSheim, Lüneburg,