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fierzWer Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Fernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 64.
Donnerstag, den 1. Juni
1911.
Amtlicher teil.
HerSfeld, den 29. Mai 1911.
Der Herr Regierungs-Präsident hat mich vom 1. Juni d. Js. ab für die Dauer einer 56 tägigen militärischen Dienstleistung b urlaubt und für diese Zeit den Regierung-referendar von C o s s e l mit meiner Vertretung beauftragt.
I. 6151 II. Der Landrat
von Grunelius.
Hersseld, den 27. Mai 1911.
Die diesjährige Abgeordneten-Versammlung des Feuerwehr- KreiS-VereinS findet am Sonntag den 11. Juni d. JS. in HerSfeld im Saale des Hotels zum Stern, Nachmittags 2 Uhr, statt.
Die Herren Bürgermeister des Kreises haben dafür zu sorgen, daß von jeder Feuerwehr mindestens ein Abgeordneter in Uniform an der Versammlung teilnimmt.
Die Reisekosten sind den Abgeordneten aus der Gemeinde- kasse zu erstatten.
I. 6505. Der Landrat
von GruncliuS.
HerSfeld, den 26. Mai 1911.
Unter dem Rindviehbestande des Heinrich Wiegand und Johannes Braun in Niederjossa ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fcftgeftedt worden.
I. Nr. 6571. Der Landrat.
I. A.:
Wc s s e l, «reisserrerar.
Hersfeld, den 30. Mai 1911.
Nachdem durch das Gutachten des Königlichen Kreistierarztes in Willingshain unter dem Rindviehbestande die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden ist, wird auf Grund des § 19—29 des Reichs-Viehseuchen-Ge- setzes vom 1. Mai 1894, R. G. Bl. S. 409 und des § 57 ff. der Bundesrats-Jnstruktion vom 27. Juni 1895 R. G. Bl. S. 357 zur Bekämpfung dieser Seuche bis auf Weiteres für Willingshain folgendes angeordnet.
1. Der G e m e i n d e b e z i r k Willingshain bildet einen S p e r r b e z i r k.
2. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.
3. Die Plätze vor den Stalltüren und den Gehöftseingängen der verseuchten Gehöfte, sowie die gepflasterten Wege an ben Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch ausgiebiges Uebergießen mit Kalkwasser zu desinfizieren.
4. Das Geflügel ist so einzusperren, daß es ben Hof nicht verlassen kann. Die Hunde sind festzulegen.
5. Das Betreten der v e r s e u ch t e n Ställe ist nur
Der neue Uerr.
Roman von Walter Ho garth.
(Fortsetzung.) (Nachdruck verboten.)
„Natürlich, von ganzem Herzen gern," rief die jung« Frau, „aber eS fiele mir wirklich schwer, unter den Vielen schönen deutschen Städte eine als Wohnsitz zu wählen» ich überlasse dir die Entscheidung, Kuno."
„DaS ist sehr lieb von Dir, Elisabeth, daß Du eS nur überläßt, die deutsche Stadt zu wählen, wo wir ständrg wohnen wollen, denn schließlich kenne ich mein schönes Vaterland doch besser als Du," antwortete Kuno mit einem schelmischen Blick aus seine hübsche Frau. „UebrigenS kann unsere Wahl doch noch sehr von den Nachrichten beeinflußt werden, die ich von dem Schloßherrn aus Bevern erhalte."
„Hast Du schon an ihn geschrieben? frug Elisabeth erregt.
„Nein das tat ich nicht und werde eS auch nicht tun", gab Kuno ernst zurück. „Ulrich hat meine beiden letzten Briefe nicht beantwortet und darin liegt eine Kränkung für mich, wenn diese Sache keine andere Ausklärung findet. Ich habe aus der Offizierrangliste die Adresse einiger mir ehemals befreundeten Offiziere mir schon vorige Woche herausgeschrieben und habe an den Major von der Brücken und den Rittmeister von Tettenheim Briefe gerichtet und sie diskret gebeten, mir über meinen Bruder Ulrich und die Verhältnisse aus Schloß Bevern einige Auskunst zu geben, ich denke, die Antworten werden heute oder morgen kommen."
„Er wäre ja auch möglich, daß dein Bruder Ulrich gestorben ist und deshalb keine Antwort aus Deine Briefe erfolgte," meinte Elisabeth. .
„Daran glaube ich nicht," erklärte Kuno mit großer Entschiedenheit, „denn wenn mein Bruder bei Ankunft meiner Briefe verstorben gewesen wäre, so wären die Briefe »inbestell- bar zurückgekommen. Diese Praxis üben in solchen Fällen die sPostämter in allen Ländern. Wären aber wegen de- vermuteten Todes meines Bruders die Briefe in die Hände
den Besitzern, den mit der Wartung unb Pflege der Tiere beauftragten Personen und Tierärzten gestattet.
Händlern, Schlächtern und Viehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte zu untersagen.
6. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus verseuchten Gehöften ist verboten. Dies Verbot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.
7. Die Einfuhr von Klauenvieh ohne polizeiliche Erlaubnis ist verboten, die Ausfuhr von Klauenvieh und der Durchtrieb von Klauenvieh ist verboten.
Uebertretungen dieser Vorschriften werden, sofern nicht nach § 328 St. G. B. eine höhere Strafe verwirkt ist, auf Grund des § 66 Ziffer 4 des R.-Vieh-Seuchen-Ges. vom 1. Mai 1894 und des § 148 Abs. 1 Ziffer 7 b. R. G. O. mit Geldstrafen bis zu 30 Mk. bestraft.
I. 6688. Der Landrat.
J. V.:
von Eos s e l, Regierungs-Referendar.
Hersseld, den 28. Mai 1911.
Die Herrn Bürgermeister der Gemeinden, die an der Eisenbahn liegen, ersuche ich in geeignet erscheinender Weise daraus hinzuwirken, daß die Lagerung von Heu und die Aufstellung von Getreidegarben in der Nähe des Bahnkörpers möglichst eingeschränkt und nicht länger ausgedehnt wird, als zum Trocknen unbedingt nötig ist, damit der Gefahr einer Entzündung durch Funken-AuSwurs der Lokomotiven oder durch Fahrlässigkeit von Reisenden vorgebeugt wird.
I £499. Der Landrat.
I. V.:
von C o s s e l, Regierungs-Reserendar.
Her-feld, den 30. Mai 1911.
Im Auftrage des Herrn Regierungs-Präsidenten wird die Abhaltung der Vichmälkte am 8. und 28. Juni d. JS. in HerSfeld aus veterinärpolizeilichen Gründen untersagt. I, 6734. Der Landrat.
I. V.:
von C o s s e l, Regierungs-Referendar.
Hersseld, den 29. Mai 1911.
In Meckbach ist der Schweinerotlaus amtlich festgestellt worden.
I, 6624. Der Landrat.
von Cossel, Regierungs-Referendar.
HerSfeld, den 31. Mai 1911.
In NcnterShausen und Weißenhasel, KreiS Rotenburg, ist die Maul- und Klauenseuche auSgebrochen.
I. 6766. Der Landrat.
I. V.:
von Cossel, RegierungS-Rejerendar.
meiner Hinterbliebenen Schwägerin gekommen, so hätte mir doch erst recht eine Antwort und Todesanzeige erstattet werden müssen. Nein, nein, an das Ableben meines Bruder- glaube ich nicht."
Diese Meinung Kuno- wurde am nächsten Tage auch al- richtig durch die Briefe bestätigt, die von seinen beiden Freunden, dem Major von der Brücken und dem Rittmeister von Tettenheim in dem Hotel in Düsseldorf eintrafen, wo das Ehepaar noch weilte.
Beide Freunde sprachen in ihren Briesen ihre Freude darüber auS, daß Kuno aus Ajrika alS reicher Mann zurück- gekehrt sei und bestätigten, daß Ulrich von Bevern noch lebe und auf Schloß Bevern wohne. Beide Freunde konnten aber keinen Grund dafür angeben, weshalb Ulrich KunoS Briefe nicht beantwortet habe und rieten ihm, sich noch einmal an den Bruder zu wenden und ihm seine Rückkehr in die Heimat anzuzeigen.
„DaS tue ich nicht," erklärte Kuno, alS er die Briese seiner Frau vorgelesen hatte, „denn dann könnte wieder der Fall eintreten, daß ich wieder keine Antwort von Ulrich erhalte und der Fall bliebe so rätselhaft wie vorher. Ich werde da- Rätsel selbst lösen und meinem Bruder aus Schloß Bevern einen Besuch machen, und du wirst mich natürlich begleiten, Elisabeth."
„Das willst du nun so plötzlich tun, nachdem dir früher der Gedanke nicht sympathisch war," rief Elisabeth.
„Es bleibt kein anderer Ausweg übrig, um mit dieser Sache endlich in- Reine zu kommen," erwiderte Kuno. „Ich trage den edeln Namen der Herren von Bevern mit demselben Rechte wie mein stolzer Bruder, und wer weiß, ob er und seine Familie es nicht nun doch al- ein freudige- Ereignis ausnehmen, wenn sie erfahren, daß ich al- reicher Mann auf Afrika zurückgekehrt bin und meinen Reichtum mit Ehren erworben habe. Vielleicht sind da auch Mißverständnisse auf. zuklären."
„Du kannst recht haben, Kuno," sagte seine Frau, und bereits am nächsten Tage ließen sie ihre Koffer packen und traten die Reise nach Schloß Bevern an.
Je näher die Eisenbahn die beiden Reisenden der Heimat
Hersseld, den 29, Mai 1911.
Unter dem Rindviehbestande des JohS. Schneider II zu Hattenbach ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
I. 6625. Der Landrat.
I. B.:
von Cossel, Regierungs-Referendar.
HerSfeld, den 30. Mai 1911.
Unter dem Rindviehbestande des Johannes Schmidt und George Rüger in Willingshain ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
I. 6688. Der Landrat.
I. V.:
von Cossel, Regierungs-Referendar.
HerSfeld, den 29. Mai 1911.
In dem Kreise Lauterbach, wo die Maul- und Klauenseuche herrscht, besteht daS Beobachtungsgebiet auS den Orten Rimbach, Queck, Oberwegfurth und Unter-Schwarz.
Unterwegfurth gilt noch als Sperrgebiet.
I. 6533. Der Landrat.
I. V.:
von Cossel, Regierungs-Referendar
teil.
Reichstag.
Der Reichstag erlchiate em^Montag in Fortsetzung der dritten Letung der ReichSversicherungkordnung zunächst du noch reflierenben Bestimmungen nee ersten Buches und tM dann in die Beratung des zweiten Buches „Krankenversicherung" ein. Zu § 177, welcher die der VersicherungS- Pflicht unterliegenden Personen aufzählt, lag ein Antrag Schultz (Reichspartei) und Gen, die Einkommen-grenze für den Versicherung-zwang von 2000 auf 2500 Mark hinauf- zufetzen, vor, sowie ferner ein sozialdemokratischer Antrag, der diese Grenze sogar bi- aus 3000 Mark ausgedehnt wissen will. Nach kurzer Debatte lehnte daS Haus letzteren Antrag ab und stimmte dafür dem Antrag Schultz zu. Eine sehr lange und lebhafte Diskussion riefen dann die von der Hilfe für Wöchnerinnen handelnden Paragraphen 210, 211, 212, und 213 hervor, hauptsächlich infolge eine- zu § 210 ein- gebrachten KompromißantrageS Schultz, der den Landkranken- kosten die Befugnis geben will, die sonst vorgeschriebene achtwöchige Dauer der Gewährung des Wochengelde- bis auf vier Wochen zu verkürzen. Schars sprachen sich gegen den Antrag die Abgeordneten Dr. David (soz.), Bebcl (soz.) Fegter (volkSp.) und Südekum (soz.) aus, während sich die Abgeordneten v. Gamp (Reichrp.), und Jrl (Zentr.) dafür erklärten; die Diskussion führte zu gereizten persönlichen Auseinandersetzungen zwischen den einzelnen Rednern. Schließlich
Kuno- brächte, um so erregter wurden sie. Kuno zeigte sich von den Gefühlen der Freude und Rührung fast überwältigt, alS er da- Schloß seiner Väter schon au- der Ferne aus einem kleinen Berge liegen sah, und in seinem männlichen Antlitze erglänzte eine Träne. Elisabeth schmiegte sich stumm an ihren Gatten beim sie fühlte wohl, waS jetzt in seinem Herzen vorging, und sie wollte diese weihevollen Minuten nicht durch allerlei Fragen stören, zumal sie ja sicher ihre- Gatten Heimat auch noch näher kennen lernen würde.
Jetzt hielt der Eisenbahnzug an der kleinen Station Bevern- dorf und daS Ehepaar stieg auS und ließ sein Gepäck in den besten Gasthof bringen, wo Kuno und Elisabeth auch Wohnung nahmen. AlS sie sich von den Anstrengungen der Reise durch Speise und Trank gestärkt hatten, machten sie in scheinbar ganz harmloser Weise einen Spaziergang vom Dorfe in der Umgebung des Schlosses Bevern, und Kuno konnte nicht genug sein Erstaunen darüber ausdrücken, daß er die Wege und Brücken, die Bäume und Anlagen fast noch alle so wieder fand, wie er sie vor dreizehn Jahren verlassen hatte. In daS Schloß selbst gingen sie an diesem Tage aber nicht, sie erfuhren aber von einem jungen Gärtnerburschen, daß der Schloßherr zur Zeit auf Schloß Bevern weilte. Kuno beschloß daher, am anderen Vormittage seinen Bruder mit einem Besuche zu überraschen.
Im Gasthose blieben sie aus den zwei gemieteten Zimmern, denn Kuno wünschte nicht, daß er von irgend einem Dorf- bewohner erkannt und die Kunde von seiner Rückkehr im Dorf« und von diesem nach dem Schlosse verbreitet würde. Der Wirt der Gasthose- hatte denselben auch erst seit vier Jahren im Besitz und kannte Kuno von Bevern gar nicht. Bei dem Wirte konnte daher Kuno auch unbesorgt einige Erkundigungen über die Verhältnisse auf dem Schlosse einziehen, und dies tat er erst am andern Morgen unter vier Augen.
„Herr Wirt," sagte Kuno leutselig zu ihm, „ich möchte dem Schloßherrn drüben in einer wichtigen Sache meine Aufwartung machen, können Sie mir nicht einigt Auskunft geben?" k .
„Jawohl, mein Herr," entgegnen der Wirt, und feine listigen Augen fielen scharf prüfend aus Kunos Antlitz.