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herrselder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Snschlutz Nr. 8

Nr. 93.

Donnerstag, den 10. August

1911.

Amtlicher teil.

Herrseld, den 2. August 1911.

Um eine bessere Behandlung der Stalldüngers auf der Düngerstätte und die Anlage rationeller Düngerflätten anzu- regen, werden vom Staate, vom BezirkSverbande und vom Kreise Beihilfen als Prämien für musterhaft angelegte Düngerstätten gewährt, nach Maßgabe der von der Land- wirtschaftSkammer ausgestellten vom Herrn LandwirtschaftS- minister genehmigten hierunter abgedruckten Grundsätzen:

1. Beihülfen werden nur für noch auSzuführende oder im letzten Jahre hergestellte Anlagen bewilligt.

2. Die Vorbedingung für die Gewährung von Beihülfen auS StaatS- und anderen öffentlichen Mitteln (Bezirk-verband und LandwirtschaftSkammer) ist die Bewilligung eines Be­trages in mindestens gleicher Höhe wie die StaatSbeihülse durch den Kreis, in welchem der Antragsteller wohnt.

3. In der Regel sind nur solche kleinere Landwirte zu berücksichtigen, deren Rindviehbestand 10 Stück nicht übersteigt.

4. Die Höhe der Gesamtbeihülsen auS:

a) StaatS- und anderen öffentlichen Mitteln und

b) auS KreiSmitteln

dars 50% der für die Anlage aufgewendeten Kosten und eine Höchstsumme von 100 Mk. nicht übersteigen.

Die aufgewendeten Kosten sind durch Rechnungen nach- zuweisen. Dabei bleiben außer Ansatz die Anfuhrkosten etwaiger Baumaterialien, der Wert der auS der eigenen Wirtschaft entnommenen Materialien (Steine, Sand, Ton rc.) sowie alle sonstigen eigenen Leistungen bei Antragsteller- (Handarbeit rc.).

5. Die Bewilligung von Beihülfen erfolgt aus Vor­schlag deS KreiSauSschusseS durch den Vorstand der Land- wirtschaftskammer, soweit dabei über die StaatSzuschüffe verfügt wird.

Dem Vorstände der LandwirtschaftSkammer bleibt eine Prüfung der Düngerstätten durch besondere Sachverständige (Viehzuchtinspcktor, landwirtschaftliche Wanderlehrer) vorbehalten. Die Berücksichtigung der einzelnen Kreise bei der Verteilung deS Staatszujchusser erfolgt nach Verhältnis der Aufwendungen der einzelnen Kreise.

6. Die Auszahlung der Beihülfen erfolgt stets erst nach Fertigstellung der Anlagen bezw. nach der Beseitigung der etwa gerügten Mängel.

7. Besondere durch Reisen der Sachverständigen der LandwirtschaftSkammer entstehende Kosten sind von der Land­wirtschaftSkammer, für die Sachverständigen deS Kreises vom Kreise zu tragen, dürfen aber nicht auS dem BcihülsesondS genommen werden.

8. Ueber die mit Unterstützung auS öffentlichen Mitteln angelegten Düngerstätten ist ein Verzeichnis zu führen, welches den landwirtschaftlichen Wanderlehrern und dem Viehzucht-

Wetterwolken.

Roman von M. v. Buch.

(Fortsetzung.) (Nachdruck verboten.)

Sie hofften, durch die Oesterreich» entsetzt zu werden, die ein wohlgeordnete- Heer unter Führung deS General- Browne an die sächsisch-böhmische Grenze absandten.

Am 1. Oktober kam eS in Böhmen unweit bei Städtchens Lawositz zur Schlacht.

Auf beiden Seiten wurde unerschrocken und tapfer ge- kämpft.

Aber als endlich die Preußen, nachdem sie Pulver und Blei verschossen, mit gefällten Bajonetten sich den Feinden entgegenwerfen, mußten diese weichen. Der Sieg war er­rungen. Freudig bewegt schrieb Friedrich an seinen General Winterfeld, der von Schlesien nach Böhmen gegangen war: Nie haben meine Truppen solche Wunder der Tapferkeit getan, seitdem ich die Ehre hatte, sie zu kommandieren."

Durch die Schlacht war den Sachsen im Lager von Pirna jede Hoffnung aus Ersatz abgeschnitten.

Außerdem hatte sich bei ihnen ein entsetzlicher Feind ein­gestellt, ein Feind, der auch bereits andere Tapfere über- wältigt, und daS war der Hunger. Die Preußen ließen die für der König bestimmten Furagewagen ungehindert die Sperre passieren, für daS Lager war und blieb jede Zufuhr abgeschnitten. So herrschte dort bald wirklicher Mangel. Aber damit war bai Unheil nicht erschöpft. Zu der unge- fügenden Nahrung gesellte sich die Unbill der Witterung, die m dem schlecht befestigten Lager der Soldaten bald allzu fühl­bar wurde. Mit der Kälte vereinte sich der Hunger.

Die Truppen machten schließlich den Versuch, sich durch- ruschlagen, allein die- wurde durch die Wachsamkeit der Preußen vereitelt. Noch war ihr Mut nicht gebrochen. In Agen, Sturm und Kälte harrten sie drei Tage und drei Wächte aus. Sie wußten nicht recht, worauf sie hoffen und harren sollten. Mit stoischem Gleichmut« hielten sie sich auf- tt4t. Vergeblich alle-! Sie hatten viel ertragen, aber für alle

inspektor zugänglich zu machen ist, damit diese die Instand­haltung der Düngerstätten und eine rationelle Düngerbehand­lung aus demselben kontrollieren können.

9. Gesuche um Gewährung von Beihülsen sind seitens der Kreise spätesten- bis zum 1. Januar eines jeden JahreS an die LandwirtschaftSkammer einzureichen.

10. Dungstätten, zu deren Anlage Beihülfen nach­gesucht werden, müssen den nachstehenden Forderungen ent­sprechen.

a) Lage der DungstStte.

Die Dungstätte wird am besten in der Nähe derjenigen Stallungen angelegt, welche den meisten Mist liefern, zweck­mäßig mit der einen Längsseite parallel der Stallwand.

Zum Schutz gegen die Sonne ist möglichst die Nordseite deS Stalles zu benutzen, sonst ist au- demselben Grunde auf das Vorhandensein von Bäumen oder Gebäuden Rücksicht zu nehmen. Für die Anlage ist nicht die tiefste und nicht die höchste Stelle zu wählen, sondern eine Stelle in ebener Lage. Quelliger Untergrund ist zu vermeiden oder durch Drainage trocken zu legen.

b) Beschaffenheit der Dungstätte.

Die Sohle und die Seitenwände der Dungstätte müssen völlig undurchlässig sein. Die Undurchlässigkeit wird am besten durch Einstampfen einer 3050 cm starken Tonschicht erreicht oder auch durch Au-pflastern und Ausstreichen der Fugen mit Zement; im letzteren Falle sieht man zweckmäßig eine untergelagerte Tonschicht vor. Die Sohle soll nach der Jauchegrube zu sanft abfallen; sie darf nicht muldenförmig, sondern muß eben fein.

Auch die Seitenwände sind, soweit sie in der Erde liegen, am besten mit einer Tonschicht und darauf liegendem Mauer­werk undurchlässig herzustellen. DaS über der Erde befind­liche Mauerwerk ist mit Zement auSzustreichen. Die Seiten- Wände sind etwas abgeschrägt anzulegen.

Zur Abhaltung deS HoswafferS ist die Dungstätte mit einer 0,150,20 m tiefen Rinne zu umziehen. Dachwasser ist durch Anlage von Dachrinnen fernzuhalten.

Die Tiefe der Dungstätte soll 0,601,00 m nicht über­steigen. Ein- und Ausfahrt sollen nicht steil abfaden bezw. aufsteigen. Bei der Ein- und Ausfahrt muß durch Böschungen daS Ausfließen der Jauche und daS Einfließen von Hoswasser verhindert werden.

c) Größe bet Dungstätte.

Die Größe der Dungstätte ist je nach der Aufbewahrungs- zeit und nach der Größe deS Viehbestandes verschieden. Bei 75tägiger Lagerung und obiger Tiefe der Dungstätte bezw. Höhe der Aufschichtung sind für je 1 Stück Rindvieh 24 qm, für 1 Kalb 2 qm, für 1 Pferd 25 qm und für 1 Schwein 0,5 qm zu rechnen.

d) Schutz der Dung stätte gegen Sonne und Regen.

Zum Schutz gegen die direkte Einwirkung der Sonnen­strahlen und der atmosphärischen Niederschläge sind Vorkeh-

Leiden gibt ei doch eine Grenze. Die Kraft der Aermsten war total erschöpft . . .

Am 14. Oktober 1756 erfolgte die Waffenstreckung der in wenigen Wochen von 17 000 bis aus 14 000 reduzierten Soldaten.

Hülfllot sah der Kurfürst von Sachsen von der Festung Königstein au- dem ergreifenden Schauspiele zu.

Sofort teilte der Sieger unter die verhungerten Leute Brot auS, die sächsischen Offiziere wurden zur königlichen Tafel gc- zogen. DaS sächsische Heer wurde förmlich aufgelöst, Regiment über Regiment einfach in preußische Uniformen gesteckt; eine Maßregel, die sich indessen bitter rächte.

Ganz Sachsen befand sich in der Hand bei Preußen- königS.

Am 18. Oktober reiste der unglückliche Landesherr der König der Polen, mit Pässen versehen von Königstein nach Warschau ab. Erst sieben Jahre später sollte er die Heimat wieder sehen. Seinem Herrn und Gebieter folgte Gras Brühl. Noch immer war ei die Gesellschaft diese- Mannes, nach der den König verlangte.

Friedrich von Preußen ging den Winter über nach DreSden. Sein Hauptquartier legte er in ein Palais außerhalb der Stadt, das einst die Freundin Augusts bei Starken, die Gräfin MocyinSka, bewohnt hatte. Seine Truppen bezogen in der Nähe ein Lager.

Im Palais Mocyinski hielt König Friedrich Hof. In feinen Mußestunden besuchte er fleißig die Galerien, sand sich auch zuweilen in der Oper ein und gab Konzerte, in denen er die Flöte spielte.

Die Königin Maria Josepha, die im Schlosse zu DreSden zurückgeblieben war, wurde vom Sieger mit großer Rücksicht behandelt. Friedrich stattete ihr Besuche ab und ließ sich nach ihrem Befinden erkundigen. Die Königin suchte sich zu revanchieren. Sie bat den König um Erlaubn!-, ihm zwei Kammerherren zur Verfügung zu stellen.

Friedrich dankte verbindlichst. Als jedoch sein Koch plötzlich erkrankte, nahm er die Au-Hülse, die man ihm auS der königlichen Küche anbot, mit Dank an. Der fremde Küchen­chef, der den eigenen ersetzen sollte, hieß Glasau.

Hingen zu treffen und wird empfohlen, wenn tunlich bei der Anlage der Düngerstätte Gebäudewände zu benutzen, die Düngergrube mit Bäumen zu umpflanzen rc.

a) Einsriedigung der Dungstätte sofern die Größen- verhältnisse es erlauben mit einer Barriere um den Dung durch Jungvieh festtreten zu lassen.

e) Anlage der Jauchegrube.

Mit der Dungstätte soll eine Jauchegrube in Verbindung stehen und zwar soll diese in unmittelbarer Nähe der Stallungen und der Dungstätte, an der tiessten Stelle der letzteren, aber möglichst weit entfernt von dem Brunnen liegen. Sie soll in der Sohle und in den Seitenwänden dicht und undurch­lässig sein, welches durch dieselben Maßnahmen, welche bei der Dungstätte angegeben sind, zu erreichen ist. Schutz gegen Regen und Hoswasser wie bei Stallmist. Die Jauchegrube darf nicht zu flach sein.

Aus 1 Stück Großvieh ist eine Grube von 0,3 bis 0,5 ebm Inhalt anzulegen.

Die Jauchegrube muß sorgfältig bedeckt sein.

Der Kreis hat für diesen Zweck jährlich 150 Mk. zur Verfügung gestellt.

Begründete Anträge find alljährlich bis zum 1. Oktober bei mir anzubringen. Nähere Auskunft wird in meinem Ge­schäftszimmer erteilt.

Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich, diese Bekanntmachung zur allgemeinen Kenntnis der OrtSeinwohner zu bringen.

I. 8259. II. Der Landrat.

I. A.:

Nessel, KreiSfekretär.

HerSfeld, den 4. August 1911.

Auf Grund ministerieller Anordnung wird Ziffer 2 meiner Anordnung vom 10. April 1911 1. 4354 KreiSblatt Nr. 43 aufgehoben. Wegen der Ausfuhr von Klauenvieh auS BeobachtungSgebieten werden in Gemäßheit der Vorschriften deS § 1929 deS Reichsviehseuchen-GefetzeS vom 1. Mai 1894 R. G. Bl. S. 409 und deS § 57 ff. der BundeSratS-Jnstruktion vom 27. Juni 1895 R. G. Bl. S. 357 im Anschluß an die Bestimmungen der landeSpolizei- lichen Anordnung vom 8. April 1911 KreiSblatt Nr. 43 folgende Bestimmungen getroffen:

1. Zur AuSfuhr von Klauenvieh zu Schlacht- und NutzungSzwecken ist in jedem Falle meine besondere Ge­nehmigung erforderlich.

Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn durch Vorlage einer kreiStierärztlichen Bescheinigung, dienur 24 Stunden Gültigkeit hat, nachgewiesen wird, daß der Bestand auS dem Tiere auSgeführt werden sollen, feuchenfrei ist.

2. Die Ort-polizeibehörden haben von der AuSfuhr von Klauenvieh die Ort-polizeibehörde deS Bestimmungsorts tele­graphisch oder telefonisch zu benachrichtigen unter Angabe bei Namen- deS Besitzers und der Zahl und Art der au-zu-

7. Kapitel.

In der sächsischen Residenz ging trotz der Anwesenheit der Feinde äußerlich alle- seinen gewohnten Gang.

Sachsen sollte glimpflich behandelt werden und wurde e- auch, allein Friedrich hatte die Kassen mit Beschlag belegt, ebenso die Börse, und er war ei, der statt bei Grafen Brühl mit den sächsischen Ministern konferierte.

Trotzdem wurde der Karneval mit Bällen und Konzerten gefeiert; auch im Opernhause wurde noch gespielt. Nur die Gagen der Künstler hatte man erheblich herabgesetzt.

Da- Palais bei Grasen Brühl, daS Kunstschätze und Kost­barkeiten ohnegleichen barg, war preußischer Aussicht unterstellt worden.

Nur einige Zimmer hatte man au- besonderer Courtoifie der Gräfin und ihrer Tochter reserviert.

Beide Damen saßen in dem behaglich eingerichteten Boudoir der Gräfin. Es war kalt, trotzdem der April ins Land gezogen war, und so loderte im Ofen, der einer antiken Säule nachgebildet war, ein Helles Feuer. Die Damen sahen ein wenig leidend aus, Komtesse Beate sehr ernst,

Sie dachte an das Gefühl, das sie einst an jenem Mai­morgen empfunden, und das sie dem Baron Maltzahn, als sie dieser wenige Stunden später ant Klavezin belaufcht, gestanden hatte. Damals hatte sie eine Ahnung von den künftigen schlimmen Ereignissen überkommen, ei war ihr gewesen, ali wanke der Boden unter ihren Füßen, als habe sie keine Zu­kunft Mehr zu erwarten. Allzu rasch waren die schlimmen Ahnungen Wirklichkeit geworden. Ihr Vater war geflüchtet, sie selbst und ihre Mutter waren halb und halb Gefangene in dem Hause, in dem die Preußen da- Regiment führten.

Maltzahn hatte sie im Laufe bei Winters nur wenig ge­sehen. Die Damen hielten sich, wie begreiflich, der Gesell­schaft, in der die Preußen vorherrschend waren, fern. Und hatte man sich je hin und wieder getroffen, so blieb Maltzahn in kühler Reserve.

Die Gräfin hielt ein ausgeschlageneS Buch auf dem Schoß. Es war die Bibel, in der sie, obwohl sie vorgab, Freigeist zu fein, in der letzten Zeit zuweilen laS. Sie meinte, ei ließe sich in der heiligen Schrift doch Trost finden.