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herrfelder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Sernsprech-Nnschlutz Nr. 8
Nr. 106.
Sonnabend, den 9. September
1911.
Die heutige Nummer umfaßt 8 Seiten.
Erstes Blatt.
Amtlicher teil.
HerSseld, den 7. September 1911.
Um die Unterlagen für die Kirchensteuer-Veranlagung zu gewinnen, hat der Kirchenvorstand der hiesigen katholischen Gemeinde ersucht, die OrtSvorstände zu veranlassen, ihm folgender mitzuteilen:
1. Die Namen sämtlicher innerhalb der einzelnen Ortschaften deS Kreises zur Staat-einkommensteuer und fingierten Normalsteuer veranlagten Katholiken unter Angabe der einzelnen Steuerbeträge.
Hersfeld, den 17. August 1911.
Die diesjährige Pferdevormufterung im Kreise Hersfeld findet an folgenden Terminen statt:
Am
Anfang Uhr
Bezeichnung der Gemeinden.
Am
Anfang Uhr
Bezeichnung der Gemeinden.
Am
Anfang Uhr
Bezeichnung der Gemeinden.
20. Sep.
715
Gersdors mit
25. Sep.
10»5
Rohrbach
28. Sep.
745
Philippsthal
WWingshain
11
Tann mit Biedebach
845
Heimboldshausen
730
Frielingen
12
Friedlos
9
Harnrode
8
Heddersdorf
26. Sep.
8
Kalkobes
93°
Lengersmit Bengen-
8 30
KirchheiM-Mit Goß-
830
Allmershausen mit
darf und Wölfers-
mannsrode, Rotter-
Heenes
Haufen
terode u. Reckerode
845
Gittersdorf
1015
Heringen
915
Gershausen
915
Untergeis
11
Leimbach
93°
Reimboldshausen
945
Obergeis
1130
Widdershausen
10
Kemmerode
1015
Aua
29. Sep.
78O
Ransbach
ll30
Kleba
27. Sep.
8
Wilhelmshof mit
815
Wehrshaufen
21. Sep.
815
915
Hattenbach Niederjoffa
Gut Oberrode und Petersberg
915
10
Humes m. Motzseld Schenklengsfeld mit
22. Sep.
7 80
Niederaula
830
Sorga mit Kathus
Oberlengsfeld, Lam-
815
Mengshausen mit Engelbach u. Solms
845
Hermannshof (an der Straße .
pertsfeld u. Schenk- solz
915
Kerspenhausen mit
bei Friedewald)
1115
Conrode
Hilperhausen und Roßbach
915
Malkomes und
Dünkelrode (an der
ll80
Wüstfeld mit Wippershain
10
Beiershausen
Straße Hersfeld-
1215
Landershausen
1080
Asbach mit Kohl-
Friedewald)
1
Unterweisenborn
Hausen
10l5
Friedewald m.Herfa
6. Okt.
2 N.
Stärklos m.Kruspis
11
Eichhof
11
Lautenhausen
und Holzheim
6 Abd.
Hof Bingartes
1180
Hillartshausen mit
7. Okt.
1015
Eitra
23. Sep.
730
Stadt Hersfeld mit
Unterneurode
10‘2O
Dieglos
Gut Meisebach
1215
Ausbach mit
1Q30
1 045
Oberhaun
25. Sep.
910
Mecklarm.Meckbach
Gethsemane
1015
Reilos
1
Röhngshof
Rotensee
Da wo mehrere Orte zusammen gemustert werden, ist der Ort, wo die Musterung stattfindet, unterstrichen. Wenn nichts anderes bestimmt ist, sind die früheren Musterungsplätze beizubehalten.
Ich weise die Ortspolizeibehörden an, die bestimmten Termine alsbald auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und insbesondere zur Kenntnis der Pferdebesitzer zu bringen.
Die Verzeichnisse der vorhandenen Pferde (Vor- führungslisten), zu welchen Formulare übersandt werden, sind alsbald in zwei Exemplaren anzufertigen.
Hierbei ist folgendes genau zu beachten:
1. Die bei der letzten Musterung als dauernd knegs- unbrauchbar bezeichneten Pferde werden weder in die Listen ausgenommen, noch vorgeführt; ebenso auch nicht die durch Verkauf pp. in Abgang gekommenen Pferde.
2. In die Listen einzutragen und vorzusuhren fmo vielmehr: ~~
a. die als kriegsbrauchbar bezeichneten Pferde.
b. die vorübergehend (zeitig) kriegsunbrauchbaren und c. die durch Erreichung des vorgeschriebenen Alters (vierjährig) oder durch Kauf hinzugekommenen, sowie selbstverständlich auch die bei der letzten Musterung aus irgend einem Grunde (hochtragend, lahm) nicht vorgeführten.
3. Die in Zugang gekommenen Pferde find den be- treffenden Besitzern zuzuschreiben und nicht erst am Ende der ganzen Liste nachzutragen "
4. Auf die Ausfüllung der Spalte 6 der neuen Vorführungsliste : „Bestimmung der letzten Vormusterung (durch den Gemeindevorsteher vor der Musterung aus- zusüllen)" mache ich besonders aufmerksam. Die Ausfüllung ist folgendermaßen abgekürzt vorzunehmen.
R. I. für Reitpferde I.
R. II. „ „ II.
I. S. „ Zugpferde I. Stangen
2. Die Namen des katholischen Teiles gemischter Ehen soweit die Ehemänner zur StaatSeinkommensteuer oder fingierten Normalsteuer veranlagt sind, ebenfalls unter Angabe der einzelnen Steuerbeträge.
Ich weise die Herrn Bürgermeister und Gut-vorsteher deS Kreise-, soweit in ihren Ortschaften Katholiken wohnen (mit Ausnahme der Stadt HerSfeld) an, die geforderten Nach- weisungen sogleich auszustellen und bis spätesten - zum 16. d. Mt S. an den katholischen Kirchenvorstand, Herrn Pfarrer Malkmus, hier einzusenden.
Da im Vorjahr Klage geführt worden ist, daß die eingesandten Nachweisungen mehrsach unvollständig und ungenau ausgestellt waren, ersuche ich, mit b e s o n d e r e r Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit zu verfahren.
Ueber daS Veranlaßte ist mir bi- zum 16. d. MtS. zu berichten, auch ist Fehlanzeige zu erstatten.
Der Termin ist genau innezuhalten.
Nr. 2636. Der Landrat
von Grunelius.
I. V. für Zugpferde I. Vorder
H. 8. „ „ II. Stangen
II. V. „ „ II. Vorder
b. s. „ besonders schwere Zugpferde I. oder ll.
5. Sämtliche Pferde sind durch die ganze Liste durch- zunummerieren. Die Nummern müssen deutlich und groß an der linken Kopfseite der Pferde befestigt werden.
6. Bei Pferden, welche bei der letzten Musterung als kriegsbrauchbar bezeichnet worden sind, sind außerdem an der linken Seite die nach § 5 der Pferdeaushebungsvorschrift vorgeschriebenen Bestimmungstäfelchen anzu- bringen. Etwa noch fehlende Täfelchen können von hier bezogen werden.
Hinsichtlich der Vormusterung selbst gelten folgende Bestimmungen:
Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß die nicht gestellten Pferde zwangsweise auf Kosten des Pserdebesitzers herbeige- schaftt werden.
Die Herren Ortsvorstände, und im Behinderungsfalle ihre Stellvertreter, haben sich zu dem Musterungstermin einzufinden, und die angefertigten Vorführungslisten dem Commissar vorzulegen. Die Vorführungslisten vom Jahre 1910 sind gleichfalls mit zur Stelle zu bringen. (^iehe Anmerkung 3 des Titelblatts der Vorführungs- liste). Dem Musterungs-Commissar ist sofort Anzeige zu machen, falls Pserdebesitzer nicht sämtliche Pferde vorführen. Die Ortsvorstände sind ferner verpflichtet, für die Gestellung der zum Ordnen und Vorführen der Pferde erforderlichen Leute sowie insbesondere dafür zu sorgen, daß das Vorführen genau in der Reihenfolge der Vorführungsliste stattfindet. Hierzu ist erforderlich, daß die Pferde pünktlich zur angesetzten Zeit übereinstimmend mit der Liste nebeneinander ohne große
Zwischenräume aufgestellt sind. Zur Vermeidung von unliebsamen Verzögerungen ist ferner streng darauf zu achten, daß die an' den Pferden befindlichen Nummern und Bestimmungstäfelchen nicht nach Belieben gewechselt werden, sondern daß sie stets aufs genauste übereinstimmend mit der Vorführungsliste belassen werden.
Das in der Gemeinderepositur befindliche Verzeichnis der vorhandenen kriegsbrauchbaren Fahrzeuge ist zu der Vormusterung ebenfalls mitzubringen.
Schließlich ist noch besonders daraus hinzuweisen, daß nur bei pünktlichster Einhaltung der angesetzten Termine und vollständiger Ausfüllung der Listen eine glatte Abwickelung des Musterungsgeschäfts ermöglicht werden kann. Es liegt deshalb die genaueste Beachtung der getroffenen Bestimmungen im eigenen Interesse der Pferdebesitzer.
I. I. 10256. Der Landrat von Grunelius.
HerSseld, den 1. September 1911.
Die Handwerkskammer in Caffel beabsichtigt, im Dezember 1911 oder im Januar 1912 bei genügender Beteiligung in Bebra einen 6tägigen LehrkursuS für Blitzableitersetzer abhalten zu lassen. In dem KursuS wird sowohl die Theorie, alS auch die praktische Ausführung von Blitzableiteranlagen aus Grund der neuesten Erfahrungen besprochen, sowie auch die Prüsung bestehender Anlagen erläutert und praktisch durchgesührt. Durch den KursuS soll erreicht werden, daß die Teilnehmer imstande find, Blitzableiter aus Gebäuden jeder Art in zweckentsprechender Weise anzubringen und durch richtige Arbeitsmethoden eine preiswerte Herstellung der Anlagen zu ermöglichen. Hierdurch werden die Blitzableitersetzer nicht nur in die Lage gebracht, durch zweckmäßige Arbeit einen lohnenden Verdienst zu erzielen, sondern sie können auch durch günstige Anordnung erreichen, daß die Anlagen an und für sich billig werden und infolgedessen sich auch aus dem Lande immer mehr einbürgern. Da auf das Land etwa 90—95 % deS gesamten Blitzschadens entsallen, so ist gerade für diese- eine stärkere Einführung der Blitzableiter ganz besonder- notwendig und bei billigen Preisen auch zu erreichen. ES liegt daher auch im Interesse der ländlichen Handwerker, wenn sie über den Blitzableiterbau genau unterrichtet find.
Der KursuS wird so abgehalten werden/ daß Handwerkern, die in der Nähe von Bebra wohnen, sich daran beteiligen können, ohne daß fie in Bebra wohnen müssen. Die Gebühr für die Teilnahme am KursuS, einschließlich Beteiligung an den praktischen Uebungen beträgt nur 10 Mk. Der Unterricht wird durch den kgl. Baugewerkschul-Oberlehrer Schmidt in Cassel erteilt. Am Schluß deS KursuS findet eine Prüfung statt, der sich die Teilnehmer unterziehen können. Auf Grund der bestandenen Prüsung erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis über den erfolgreichen Besuch de- KursuS, daS ihnen als AuSweiS gegenüber Behörden und anderen Auftraggebern dienen kann.
Anmeldungen von Meistern und älteren Gesellen bei Dachdecker-, Elektrotechniker-, Installateur, Klempner-, Kupferschmiede- und SchlofserhandwerkS find bis zum 1. November 1911 an die Handwerkskammer in Caffel, Jordanstraße 12, zu richten.
L 11030. Der Landrat
von Grunelius.
HerSseld, den 4. September 1911.
Am 31. August d. Jr. ist ein Bulle deS Landwirt- JohanneS Rohrbach in Niederaula, 18 Monate alt, Simmen- taler, gelb, über dem Blatt und unter dem Bauch weißer Fleck, weißer Kops, und ein Bulle der Wilhelm Pape in Hattenbach, 18 Monate alt, Simmentaler, Rorschack, gefleckt mit weißem Kops, von der KörungSkommission nachträglich gekört und für zuchtsähig befunden worden.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
A. 5624. von Grunelius.
HerSfeld, den 5. September 1911.
In Niederjoffa ist der Schweinerotlauf (Backsteinblattern) amtlich festgestellt worden.
I. 11135. Der Landrat.
I. A.:
W e f f e l, Kreissekretär.
HerSfeld, den 6. September 1911.
Der Schlachthofverwalter Tierarzt Friedrich hier wird in der Zeit vom 2. Oktober bis 4. November d. Js. am hiesigen Schlachthause einen KursuS in der Fleisch- und Trichinenschau abhalten.
Interessenten mache ich hierauf aufmerksam.
I. I. Nr. 11154. Der Landrat.
I. A.:
W e s s e l, Krei-sekretär.