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herrfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Sernsprech-Nnschlutz Nr. 8

Nr. 106.

Sonnabend, den 9. September

1911.

Die heutige Nummer umfaßt 8 Seiten.

Erstes Blatt.

Amtlicher teil.

HerSseld, den 7. September 1911.

Um die Unterlagen für die Kirchensteuer-Veranlagung zu gewinnen, hat der Kirchenvorstand der hiesigen katholischen Gemeinde ersucht, die OrtSvorstände zu veranlassen, ihm folgender mitzuteilen:

1. Die Namen sämtlicher innerhalb der einzelnen Ort­schaften deS Kreises zur Staat-einkommensteuer und fingierten Normalsteuer veranlagten Katholiken unter Angabe der ein­zelnen Steuerbeträge.

Hersfeld, den 17. August 1911.

Die diesjährige Pferdevormufterung im Kreise Hersfeld findet an folgenden Terminen statt:

Am

Anfang Uhr

Bezeichnung der Gemeinden.

Am

Anfang Uhr

Bezeichnung der Gemeinden.

Am

Anfang Uhr

Bezeichnung der Gemeinden.

20. Sep.

715

Gersdors mit

25. Sep.

10»5

Rohrbach

28. Sep.

745

Philippsthal

WWingshain

11

Tann mit Biedebach

845

Heimboldshausen

730

Frielingen

12

Friedlos

9

Harnrode

8

Heddersdorf

26. Sep.

8

Kalkobes

93°

Lengersmit Bengen-

8 30

KirchheiM-Mit Goß-

830

Allmershausen mit

darf und Wölfers-

mannsrode, Rotter-

Heenes

Haufen

terode u. Reckerode

845

Gittersdorf

1015

Heringen

915

Gershausen

915

Untergeis

11

Leimbach

93°

Reimboldshausen

945

Obergeis

1130

Widdershausen

10

Kemmerode

1015

Aua

29. Sep.

78O

Ransbach

ll30

Kleba

27. Sep.

8

Wilhelmshof mit

815

Wehrshaufen

21. Sep.

815

915

Hattenbach Niederjoffa

Gut Oberrode und Petersberg

915

10

Humes m. Motzseld Schenklengsfeld mit

22. Sep.

7 80

Niederaula

830

Sorga mit Kathus

Oberlengsfeld, Lam-

815

Mengshausen mit Engelbach u. Solms

845

Hermannshof (an der Straße .

pertsfeld u. Schenk- solz

915

Kerspenhausen mit

bei Friedewald)

1115

Conrode

Hilperhausen und Roßbach

915

Malkomes und

Dünkelrode (an der

ll80

Wüstfeld mit Wippershain

10

Beiershausen

Straße Hersfeld-

1215

Landershausen

1080

Asbach mit Kohl-

Friedewald)

1

Unterweisenborn

Hausen

10l5

Friedewald m.Herfa

6. Okt.

2 N.

Stärklos m.Kruspis

11

Eichhof

11

Lautenhausen

und Holzheim

6 Abd.

Hof Bingartes

1180

Hillartshausen mit

7. Okt.

1015

Eitra

23. Sep.

730

Stadt Hersfeld mit

Unterneurode

102O

Dieglos

Gut Meisebach

1215

Ausbach mit

1Q30

1 045

Oberhaun

25. Sep.

910

Mecklarm.Meckbach

Gethsemane

1015

Reilos

1

Röhngshof

Rotensee

Da wo mehrere Orte zusammen gemustert werden, ist der Ort, wo die Musterung stattfindet, unterstrichen. Wenn nichts anderes bestimmt ist, sind die früheren Musterungsplätze beizubehalten.

Ich weise die Ortspolizeibehörden an, die bestimmten Termine alsbald auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und insbesondere zur Kenntnis der Pferdebesitzer zu bringen.

Die Verzeichnisse der vorhandenen Pferde (Vor- führungslisten), zu welchen Formulare übersandt werden, sind alsbald in zwei Exemplaren anzufertigen.

Hierbei ist folgendes genau zu beachten:

1. Die bei der letzten Musterung als dauernd knegs- unbrauchbar bezeichneten Pferde werden weder in die Listen ausgenommen, noch vorgeführt; ebenso auch nicht die durch Verkauf pp. in Abgang gekommenen Pferde.

2. In die Listen einzutragen und vorzusuhren fmo vielmehr: ~~

a. die als kriegsbrauchbar bezeichneten Pferde.

b. die vorübergehend (zeitig) kriegsunbrauchbaren und c. die durch Erreichung des vorgeschriebenen Alters (vierjährig) oder durch Kauf hinzugekommenen, sowie selbstverständlich auch die bei der letzten Musterung aus irgend einem Grunde (hochtragend, lahm) nicht vorgeführten.

3. Die in Zugang gekommenen Pferde find den be- treffenden Besitzern zuzuschreiben und nicht erst am Ende der ganzen Liste nachzutragen "

4. Auf die Ausfüllung der Spalte 6 der neuen Vor­führungsliste :Bestimmung der letzten Vormusterung (durch den Gemeindevorsteher vor der Musterung aus- zusüllen)" mache ich besonders aufmerksam. Die Aus­füllung ist folgendermaßen abgekürzt vorzunehmen.

R. I. für Reitpferde I.

R. II. II.

I. S. Zugpferde I. Stangen

2. Die Namen des katholischen Teiles gemischter Ehen soweit die Ehemänner zur StaatSeinkommensteuer oder fingierten Normalsteuer veranlagt sind, ebenfalls unter Angabe der ein­zelnen Steuerbeträge.

Ich weise die Herrn Bürgermeister und Gut-vorsteher deS Kreise-, soweit in ihren Ortschaften Katholiken wohnen (mit Ausnahme der Stadt HerSfeld) an, die geforderten Nach- weisungen sogleich auszustellen und bis spätesten - zum 16. d. Mt S. an den katholischen Kirchenvorstand, Herrn Pfarrer Malkmus, hier einzusenden.

Da im Vorjahr Klage geführt worden ist, daß die ein­gesandten Nachweisungen mehrsach unvollständig und ungenau ausgestellt waren, ersuche ich, mit b e s o n d e r e r Gewissen­haftigkeit und Genauigkeit zu verfahren.

Ueber daS Veranlaßte ist mir bi- zum 16. d. MtS. zu berichten, auch ist Fehlanzeige zu erstatten.

Der Termin ist genau innezuhalten.

Nr. 2636. Der Landrat

von Grunelius.

I. V. für Zugpferde I. Vorder

H. 8. II. Stangen

II. V. II. Vorder

b. s. besonders schwere Zugpferde I. oder ll.

5. Sämtliche Pferde sind durch die ganze Liste durch- zunummerieren. Die Nummern müssen deutlich und groß an der linken Kopfseite der Pferde befestigt werden.

6. Bei Pferden, welche bei der letzten Musterung als kriegsbrauchbar bezeichnet worden sind, sind außerdem an der linken Seite die nach § 5 der Pferdeaushebungs­vorschrift vorgeschriebenen Bestimmungstäfelchen anzu- bringen. Etwa noch fehlende Täfelchen können von hier bezogen werden.

Hinsichtlich der Vormusterung selbst gelten folgende Bestimmungen:

Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß die nicht gestellten Pferde zwangsweise auf Kosten des Pserdebesitzers herbeige- schaftt werden.

Die Herren Ortsvorstände, und im Behinderungs­falle ihre Stellvertreter, haben sich zu dem Musterungs­termin einzufinden, und die angefertigten Vorführungs­listen dem Commissar vorzulegen. Die Vorführungslisten vom Jahre 1910 sind gleichfalls mit zur Stelle zu bringen. (^iehe Anmerkung 3 des Titelblatts der Vorführungs- liste). Dem Musterungs-Commissar ist sofort Anzeige zu machen, falls Pserdebesitzer nicht sämtliche Pferde vorführen. Die Ortsvorstände sind ferner verpflichtet, für die Gestellung der zum Ordnen und Vorführen der Pferde erforderlichen Leute sowie insbesondere dafür zu sorgen, daß das Vorführen genau in der Reihenfolge der Vorführungsliste stattfindet. Hierzu ist erforderlich, daß die Pferde pünktlich zur angesetzten Zeit überein­stimmend mit der Liste nebeneinander ohne große

Zwischenräume aufgestellt sind. Zur Vermeidung von unliebsamen Verzögerungen ist ferner streng darauf zu achten, daß die an' den Pferden befindlichen Nummern und Bestimmungstäfelchen nicht nach Belieben gewechselt werden, sondern daß sie stets aufs genauste überein­stimmend mit der Vorführungsliste belassen werden.

Das in der Gemeinderepositur befindliche Verzeichnis der vorhandenen kriegsbrauchbaren Fahrzeuge ist zu der Vormusterung ebenfalls mitzubringen.

Schließlich ist noch besonders daraus hinzuweisen, daß nur bei pünktlichster Einhaltung der angesetzten Termine und vollständiger Ausfüllung der Listen eine glatte Abwickelung des Musterungsgeschäfts ermöglicht werden kann. Es liegt deshalb die genaueste Beachtung der getroffenen Bestimmungen im eigenen Interesse der Pferdebesitzer.

I. I. 10256. Der Landrat von Grunelius.

HerSseld, den 1. September 1911.

Die Handwerkskammer in Caffel beabsichtigt, im Dezember 1911 oder im Januar 1912 bei genügender Beteiligung in Bebra einen 6tägigen LehrkursuS für Blitzableiter­setzer abhalten zu lassen. In dem KursuS wird sowohl die Theorie, alS auch die praktische Ausführung von Blitz­ableiteranlagen aus Grund der neuesten Erfahrungen besprochen, sowie auch die Prüsung bestehender Anlagen erläutert und praktisch durchgesührt. Durch den KursuS soll erreicht werden, daß die Teilnehmer imstande find, Blitzableiter aus Gebäuden jeder Art in zweckentsprechender Weise anzubringen und durch richtige Arbeitsmethoden eine preiswerte Herstellung der An­lagen zu ermöglichen. Hierdurch werden die Blitzableitersetzer nicht nur in die Lage gebracht, durch zweckmäßige Arbeit einen lohnenden Verdienst zu erzielen, sondern sie können auch durch günstige Anordnung erreichen, daß die Anlagen an und für sich billig werden und infolgedessen sich auch aus dem Lande immer mehr einbürgern. Da auf das Land etwa 9095 % deS gesamten Blitzschadens entsallen, so ist gerade für diese- eine stärkere Einführung der Blitzableiter ganz besonder- notwendig und bei billigen Preisen auch zu erreichen. ES liegt daher auch im Interesse der ländlichen Handwerker, wenn sie über den Blitzableiterbau genau unter­richtet find.

Der KursuS wird so abgehalten werden/ daß Handwerkern, die in der Nähe von Bebra wohnen, sich daran beteiligen können, ohne daß fie in Bebra wohnen müssen. Die Gebühr für die Teilnahme am KursuS, einschließlich Beteiligung an den praktischen Uebungen beträgt nur 10 Mk. Der Unter­richt wird durch den kgl. Baugewerkschul-Oberlehrer Schmidt in Cassel erteilt. Am Schluß deS KursuS findet eine Prüfung statt, der sich die Teilnehmer unterziehen können. Auf Grund der bestandenen Prüsung erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis über den erfolgreichen Besuch de- KursuS, daS ihnen als AuSweiS gegenüber Behörden und anderen Auftraggebern dienen kann.

Anmeldungen von Meistern und älteren Gesellen bei Dachdecker-, Elektrotechniker-, Installateur, Klempner-, Kupfer­schmiede- und SchlofserhandwerkS find bis zum 1. November 1911 an die Handwerkskammer in Caffel, Jordanstraße 12, zu richten.

L 11030. Der Landrat

von Grunelius.

HerSseld, den 4. September 1911.

Am 31. August d. Jr. ist ein Bulle deS Landwirt- JohanneS Rohrbach in Niederaula, 18 Monate alt, Simmen- taler, gelb, über dem Blatt und unter dem Bauch weißer Fleck, weißer Kops, und ein Bulle der Wilhelm Pape in Hattenbach, 18 Monate alt, Simmentaler, Rorschack, gefleckt mit weißem Kops, von der KörungSkommission nachträglich gekört und für zuchtsähig befunden worden.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

A. 5624. von Grunelius.

HerSfeld, den 5. September 1911.

In Niederjoffa ist der Schweinerotlauf (Backsteinblattern) amtlich festgestellt worden.

I. 11135. Der Landrat.

I. A.:

W e f f e l, Kreissekretär.

HerSfeld, den 6. September 1911.

Der Schlachthofverwalter Tierarzt Friedrich hier wird in der Zeit vom 2. Oktober bis 4. November d. Js. am hiesigen Schlachthause einen KursuS in der Fleisch- und Trichinen­schau abhalten.

Interessenten mache ich hierauf aufmerksam.

I. I. Nr. 11154. Der Landrat.

I. A.:

W e s s e l, Krei-sekretär.