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Herrfelder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 120. Donnerstag, den 12. Oktober 1911.
Amtlicher teil.
Bekanntmachung.
Die ZinSschetne Reihe III Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der preußischen konsolidierten 3%igen Staatsanleihe von 1891 über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. Oktober 1911 bis 30. September 1921 nebst den Er- neuerungSscheinen für die folgende Reihe werden vom 1. September d. JS. ab auSgereicht und zwar
durch die Kontrolle der StaatSpapicre in Berlin 8. W. 68, Oranienstraße 92/94,
durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank) in Berlin W. 66, Markgrafenstraße 46 a,
durch die Preußische ZentralgenosfenschastSkasfe in Berlin C. 2, am Zeughause 2,
durch sämtliche preußische RegierungShauptkassen, KreiSkassen, Oberzollkassen, Zollkassen und hauptamtlich verwaltete Forstkassen,
durch sämtliche ReichSbankhaupt- und ReichSbankstellen und sämtliche mit Kasfeneinrichtung versehene Reichsbank« nebenstellen, sowie durch diejenigen Oberpostkasten, an deren Sitz sich keine Reichsbankanstalt befindet.
Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Abhebung der neuen ZinSscheinreihe berechtigenden ErneuerungS- scheine (Anweisungen, Talons) den Ausreichung-stellen ein- zuliesern find, werden von diesen unentgeltlich abgegeben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf eS zur Erlangung der neuen ZinSscheine nur dann, wenn die Er- neuerungSjcheine abhanden gekommen sind. (I. 1912.)
Berlin, den 5. August 1911.
Hauptverwaltung der Staatsschulden, gez. von Bischofs-Hausen.
* * *
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die erforderlichen Formulare von der hiesigen RegierungShauptkasse, den KniSkasten und hauptamtlich verwalteten Forstkassen des BezirkS verabreicht werden. (K. 1017.)
Casfel, den 14. August 1911.
Königliche Regierung, gez. Wußow.
HerSseld, den 3. Oktober 1911.
Die Ortspolizeibehörden des KreiseS werden beauftragt, von den in ihren Gemeinden befindlichen Personen, welche im Kalenderjahr 1912 ein Gewerbe im Umher- ziehen zu betreiben beabsichtigen, die Anträge aus Erteilung von Wandergewerbescheinen nach dem vorgeschriebenen Formular — Nachweisung über die für das Kalenderjahr 19 . . . nach- gesuchten Wandergewerbescheine — auszunehmen und mit den entsprechenden, durch die AussührungS-Anweisung zur Gewerbe- Ordnung vom 1. Mai 1904 (Sonderbeilage zum Amtsblatt
Klara.
Eine Geschichte auk der Biedermeierzeit von H. von Krause.
(Fortsetzung.)
Wie ein Traum schritt Klara hinter ihm her. Sie traten in die große Halle, die, eine Art Treppenhaus, durch alle Ltockwerke ging. Fast die ganze hintere Wand ward durch GlaSfenster, in schmale, weiße Stäbe gefaßt, eingenommen, es war ungemein sauber und hell hier. In einer Art Glaskasten befand sich seitwärts die Küche, an einer blauen Kachel- wand stand der Herd, darüber blinkte blitzblanker Kupfer. Große Kisten und Fässer standen und lagen in der Hülle, Die schöne breite Treppe mit dem geschnitzten, eichenen Geländer stiegen sie hinan, und oben, nach der Straße zu, m einem großen, hellen Gemach mit schweren Mahagonimöbeln saß Frau Henriette. Vor ihr stand ein Korb, in dem die Wasche sich befand, an der sie emsich nähte. WaS die stattliche, starke Frau mit dem großen Gesicht, den etwas starr blickenden dunklen Augen und der tadellos sauber gefältelten mächtigen Tüllhaube, die über den zwei dunklen Lockenbündeln zur Seite der Wangen thronte, zu ihr sprach, wußte Klara kaum. ES war ihr alles so fremd, so kalt, so unbegreiflich. Herr LüderS ging dann, und die Dame legte sorgfältig ihre Arbeit zusammen, laS mit spitzen Fingern ein paar Fäden von der schwarzen Schürze, die sie über ihr ftmcs dunkleS Wollkleid gebunden hatte, und bedeutete dem Mädchen, ihr zu folgen. Das große Schlüsselbund, daS am Gürtel hing, «irrte leise, als sie mit festen Schritten an der Treppe vorbei in den Flügel deS HanseS ging. Sie pochte mit dem großen, harten Finger an die erste Tür. „Herein! rief eine schwache, freundliche Stimme. , . . .
«Mutter, hier bringe ich Ihnen Fräulein £>etmDorf, sie ist eben angekommen," sagte Frau Henriette und winkte Klara, vliherzutreten. , „ „.
_ Aus einem Lehnstuhl am Fenster der H^, kleinen ö'mmrrs saß eine alte Dame. Ihr srenndliches, alteS Gesicht
Nr. 24/1904) aus Titel III. vorgeschriebenen Anlagen-Be- scheinigungen nach den Formularen A., B., C. und D. versehen, hierher alsbald einzusenden. Ich mache ausdrücklich daraus ausmerksam, daß für diejenigen Gewerbetreibenden, für die im Vorjahr bereits eine Bescheinigung nach dem Formular A. ausgestellt wurde, in diesem bezw. den nächstfolgenden Jahren eine solche nach Formular C. auSzufertigen ist, und daß für Begleiter, für welche im Vorjahre die Bescheinigung nach Formular B. auszustellen war, in diesem bezw. in späteren Jahren die Bescheinigung nach Formular D. auSzufertigen ist.
Für alle, neu inS Wandergewerbe eintretende Personen sind die ersorderlichen Bescheinigungen nach den Formularen A. und B. auSzufertigen.
Bei der Ausfüllung der Bescheinigungen A. und B. ist bisher bezüglich der HinderungSgründe der Frage 3 (Krankheit, Gebrechen) oft mit „anscheinend nicht", die Frage 6 (Strafen) mit „soweit hier bekannt, noch nicht bestraft" und die Frage 9 (Unterhalt und Unterricht der Kinder) mit „in genügender Weise" und mit ähnlichen wertlosen Ausdrücken beantwortet worden. Es ist genau anzugeben, aus welche Art und Weise für die zurückgelassenen Kinder gesorgt wird, und besonders auch welche erwachsene Persönlichkeit mit ihrer Obhut betraut ist. Ein Strich statt der Antwort genügt nicht, auch ist es unzulässig. die Frage einfach zu durchstreichen. Ueber die Bestrafungen ist in Zweiselfällen die Staatsanwaltschaft (Strasregisterbehörde) um Auskunft zu ersuchen. Nach 8 17 der Verordnung des BundeSratS vom 16. Juni 1882 ist diese amtliche Auskunft über den Inhalt der Strasregister den Bürgermeistern kostenfrei zu erteilen.
Zweckmäßig wenden sich die OrtSpolizeibehörden an die Staatsanwaltschaft deS Landgericht-, zu dessen Bezirk der Geburtsort des Bestraften gehört. Wenn sich Zweifel ergeben, ob der Gewerbetreibende mit einer ansteckenden Krankheit behaftet ist, so hat der Antragsteller durch eine Bescheinigung des Königlichen Kreisarztes nachzuweisen, daß ein solcher HinderungSgrund nicht vorliegt.
In der Nachweisung selbst müssen die HandelSgegenstände, die Hilfsmittel (Tragkorb, zweispännigcs Pferdefuhrwerk u. s. w., der Betriebsumfang, der Wert des Jahresumsatzes und der nach mutmaßlicher Schätzung verdiente jährliche Ertrag auS dem Hausierhandel möglichst eingehend bezeichnet werden. Der Jahresbetrag ist auS den letzten Steuerlisten zu entnehmen.
Die Gründe für einen geringen Steuersatz (körperliche Gebrechen, hohes Alter, Mittellosigkeit u. s. w.) sind besonders hervorzuheben. Ferner muß die Nachweisung über die Staatsangehörigkeit, den festen Wohnsitz die Nummer deS Gewerbescheins für 1911 und den (auf Reklamation) etwa herabgesetzten oder nachträglich erhöhten Steuersatz Auskunst geben.
Um zu ermöglichen, daß die beantragten Wandergewerbe- scheine vor Beginn deS neuen Kalenderjahres in den Besitz der Gewerbetreibenden gelangen können, ist es erforderlich,
hatte etwas rührendes. Man sah aus den ersten Blick, daß sie blind war. Ihre Augenlider waren fest geschlossen, ihr schneeweißes Haar unter der Haube, ihre klare Stirn, ihr feines blaffeS Gesicht und ein große- weißes Brusttuch mit breiter Spitze, wie sie es schon in ihrer Jugend getragen haben mochte, das alles gab ihrer Erscheinung etwas LichteS sehr Anziehendes. Ihre runzligen kleinen Hände hielten einen weißen Strickstrumpf.
„Wie schön, daß Sie da sind, liebe- Kind," sagte sie und streckte ihre Hand nach der Seite aus, wo sie Klara vermutete. Diese beugte sich herab und küßte sie. Die alte Frau tastete, indem sie daS Strickzeug fallen ließ, nach dem Kopse deS Mädchen-: „Ach, Sie haben noch den Hut aus; Jettchen, laß sie erst ablegen und sich stärken, sie hat eine weite Fahrt hinter sich und einen schweren Abschied, nachher soll sie wieder zu mir kommen, wenn sie nämlich mögen, Klärchen. Sie heißen doch Klärchen, nicht wahr?"
„Ja, sie heißt Klara," antwortete Frau LüderS, und daS war gut, denn Klärchen konnte kein Wort sagen. Die Güte der alten Dame brächte sie um die mühsam bewahrte Fassung. ES war auch gut, daß Frau Henriette dann nur noch die Tür des Nebenzimmers öffnete und sagte: „Hier bitte, Fräulein Heindorf, ist Ihr Zimmer. Wir essen in einer Viertelstunde, Ihre Sachen sind schon da, Sie machen sich wohl etwas zurecht, daS Mädchen ruft Sie dann." — Klara schlüpste in daS Stübchen; als sich die Tür hinter Frau LüderS schloß, setzte sie sich auf ihren kleinen eisenbeschlageucn, schwarzen Lederkoffer, er erschien ihr wie ein winzige- Stück- chen Heimat, und weinte bitterlich. — An demselben Abend, als die Gatten wieder hinter der weißen Gardine ihre- großen Bette- verschwunden waren, sagte Frau Henriette: „In die verliebt sich August sicher nicht, das ist ja auch so. ein Hühnchen."
„Ich will dir etwa- sagen," erwiderte ihr Eheherr, „mit der Juliane hast du eS gemacht, und es wurde nicht-, Dies ist nun meine Sache. Ich habe mich damals nicht ringe- mischt, vor allen Dingen sagst du mir kein Wort darüber, machst auch keine Andeutung vor August."
„Ich werde schon nicht," erwiderte sie, denn sie wußte,
daß die Nachweisungen mit den gestellten Anträgen nebst Anlagen bis zum 23. Oktober d. Jr. mir eingereicht werden.
Zu diesem Zweck ist sofort und wiederholt in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen, daß die Wander- (Hausier-) Gewerbetreibenden sich alsbald melden, und daß sie sich aus etwaiger späterer Antragstellung eventuell erwachsende Nachteile selbst zuzuschreiben haben.
Schließlich bemerke ich noch, daß denjenigen Wanderge- werbescheinanträgen, bei welchen sich der Schein aus den Handel mit Lumpen, Knochen, Fellen und Nasch- sowie Eßwaren bezieht, ein Protokoll beizusügen ist, in wachem der den Schein Nachsuchende mit seiner Unterschrist die" Erklärung abgibt, daß ihm der Inhalt der Polizeiverordnung vom 20. Oktober 1893 bekannt ist.
Alle zur AntragSstellung von Wandergewerbescheinen vorgeschriebenen Formulare find in der Druckerei von L. Funk hier (Verlag deS amtlichen KreiSblattS) vorrätig zu haben.
I. I. Nr. 12 381. Der Lavdrat.
Wessel, Kreissekretär.
Der Saatenstand Anfang Oktober 1911. Regierungsbezirk Casfel, Kreis Hersfeld. Begutachtungsziffern (Noten): 1 — sehr gut, 2 = gut, 3 = mittet, 4 = gering, 5 ----- sehr gering.
Vergleiche den Runderlaß der Herren Minister für Landwirt, schast rc. sowie des Innern vom 16. November 1901.
— I B c 9476 M. f. L. — I b 3646 M. d. I. —)
Fruchtarten usw.
Winterweizen .
Sommerweizen . Winterspelz (Dinkel) Winterroggen . Sommerroggen . Sommergerste .
Hafer . Erbsen Ackerbohnen Wicken Kartoffeln . Zuckerrüben Winterraps u. -Rübsen Flachs (Lein) . Klee.....
Luzerne
Wiesen mit künstlicher Be- (Ent-) Wässerung Andere Wiesen .
Kgl. Preuß. Statistisches Landesamt.
Evcrt, Präsident.
Zugelaufen: Ein brauner Jagdhund. Meldung deS Eigentümers bei dem Ortsvorstand in Unterneurode.
daß e- sich unbedingt fügen hieß, wenn Ferdinand Lüders diesen Ton anstimmte, auch fand sie im stillen, daß August' ihr August, der Erbe von F. A. Lüders, Weingroßhandlung, denn doch mehr verlangen könne, aber da- wagte sie nicht zu sagen. Nach einer Pause seufzte sie nur: „Wenn sie nur nicht so elend auSsähe!"
„Das wird sich bald geben, sorge nur für Arbeit und gute Ernährung."
„Ich denke, an guter Ernährung kann es in unserem Hause nicht fehlen," meinte sie etwas gekränkt, „aber sie ißt ja weniger alS ein Sperling."
„Laß ihr nur Zeit, daS war heute noch Verlegenheit, daS kommt alles, und nun mache dir keine Gedanken, Jette. Gute Nacht."
Und nach und nach kam wirklich manches. Frau LüderS, die tüchtige Hausfrau, überlegte, daß es für alle Fälle gut sei, das Mädchen nicht umsonst sein Brot essen zu lasten und sie so viel wie möglich zu dem zu machen, waS sie sein mußte, wenn August wider Erwarten aus diese kleine winzige Person verfallen sollte. Daher mußte Klara ihr fortwährend zur Hand sein. In jedem Winkel des HauseS, in Küche und Keller, in Bodenkammern und VorratSräumen gab es zu tun und auf peinlichste Ordnung zu halten. Die Speism bereitete die Frau Henriette selbst. Da war denn für daS junge Mädchen, das nur an die kleine Wirtschast der Mutter, der in dürftigen Verhältnissen lebenden LehrerSwitwe, gewöhnt war, unendlich viel zu lernen, und Klara überraschte Frau Henriette durch ihre Lernbegierde.
Unermüdlich lief sie treppauf, treppab hinter dem großen, klirrenden Schlüsselbund und der mächtigen Haube der Haus- gebieterin her, faßte schnell und verrichtete flink waS ihr auf- getragen wurde. Die beiden Mägde hatten gewaltigen Respekt vor der streng regierenden Frau, die oft mit lautem Scheltwort, die Säumigen zur Pflicht anhielt, und sie tuschelten leise, daß die arme, kleine Mamsell zuviel arbeiten müsse, aber Klärchen empsand das nicht. Es war ihr im Gegenteil eine Wohltat, so den ganzen Tag nicht recht zur Besinnung zu kommen; wie hätte sie e- sonst auch in dem großen Hause, unter den fremden Menschen auShalten sollen!