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Herrfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage

Zernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 124

Sonnabend, den 21. Oktober

1911

Die heutige Nummer umfaßt 8 Seiten.

Erstes Blatt.

Hmtlkb« teil.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Herbftkontrollversammlungen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:

Zu Hersseld I

(Platz beim Bezirks-Kommando) Mittwoch den i. JSsovember 1911, Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld mit Hof Wehneberg.

Zu Hersfeld II

(Platz beim Bezirks-Kommando) Mittwoch den 1. November 1911, Vormittags 11 Uhr-

für die Mannschaften aus den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg mit Kühnbach, Guts­bezirk Wilhelmshof, Sorga mit Sölzerhöfe, Gutsbezirk Bingartes mit Johannesberg, Meisebach, Kalkobes, Guts­bezirk Eichhof, Eichmühle, Heenes, Hermannshof.

Zu Friedlos

(bei Gastwirt Lehn)

Donnerstag den 2. November 1911, Vormittags 10 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Friedlos, Reilos, Mecklar, Meckbach mit Kneipmühle, Gerterode, Rohrbach und Tann.

Zu Obergeis (bei Gastwirt Ernst)

Donnerstag den 2. JSsovember 1911, Nachmittags 3 Uhr- für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Obergeis und Untergeis.

Zu Heimboldshausen

(bei Gastwirt Echtermeyer) Mittwoch den 8. November 1911, Vormittags 9V2 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Heimbolds­hausen, Ausbach, Harnrode, Gethsemane, Philippsthal, Röhrigshof mit Nippe und Unterneurode.

3« Heringen

(auf dem Platze beim HotelGlückauf" Mittwoch den 8. November 1911,

Nachmittags 2Va Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Bengendorf, Heringen mit Hof Füllerode, Leimbach, Lengers, Widders- hausen und Wölfershausen.

Die Mannschaften aus Kleinenfee erscheinen in höbne- bad) am Dienstag den 7. Jtovember 1911, Mittags 12 Uhr, in der Nähe vom Bahnhof, Dorfstraße.

Zu Friedewald

(auf dem Schloßplatz)

Donnerstag den 9. JSsovember 1911,

Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Friedewald mit Hof Weißenborn, Herfa, Lautenhausen mit Hof Oberneurode und Hillartshausen.

Zu Schenklengsseld (bei Gastwirt Geheb)

Donnerstag den 9. piovember 1911,

Nachmittags 2 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkelrode, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Rans- bach, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Schenk- lengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.

zu Oberhaun

(bei G astwirt Schacht)

Dienstag den 14. J^ovember 1911

Vormittags 10 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper- Hausen, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.

Zu Kirchheim

(b e i G a st w i r t N u h n)

Mittwoch den 15. JSsovember 1911,

Vormittags 8 Uhr >

für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode mit Hof Siebenmorgen, Heddersdorf, Kemmerode, Kirchhenn

mit Weich und Eichmühle, Kleba, Reckerode, Reim­boldshausen, Rotterterode mit Hof Beiersgraben und Willingshain mit Hof Löscher.

Zu Niederaula (K irch p latz)

Mittwoch den 15. November 1911, Vormittags 10 Uhr

für die Mannschaften aus den Gemeinden Asbach, Beiers- hausen, Hattenbach, Kerspenhausen, Solms, Stärklos, Gutsbezirk Engelbach mit Hof Sternberg, Kruspis, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa und Holzheim.

Zur strengen Beachtung für die beteiligten Mann­schaften fügt das Bezirks-Kommando folgende Bemerk­ungen hinzu:

1. Zu den Herbst-Kontrollversammlungen haben zu erscheinen:

a) Alle Mannschaften, die in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1899 eingetreten und deshalb zur Landwehr oder Seewehr II. Auf­gebots übergeführt werden,

b) sämtliche Reservisten und Dispositionsurlauber, c) die zur Verfügung der Ersatzbehörden ent­lassenen Mannschaften,

d) sämtliche Invaliden und Rentenempfänger der Reserve mit Ausnahme der dauernd abgefundenen Ganzinvaliden und der als untauglich ausge­musterten Rentenempfänger.

2. Die Einberufung zu den Kontrollversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämtlichen Ortschaften statt. Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kon­trollversammlungen Hut Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften aus einzelnen, hier nicht ge­nannten Höfen und Mühlen pp. gehören zu den Ortschaften, zu deren Gemeinden sie zählen.

4. Die Mannschaften haben den Militärpaß und das Führungsattest mit zur Stelle zu bringen.

5. Gesuche um Befreiung von der Kontrollversamm­lung sind rechtzeitig bei dem Bezirksfeldwebel in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirkskommando genehmigt werden.

Wer vor der Kontrollversammlung keinen Be­scheid erhält, hat sich dennoch zu stellen.

6. Etwaige plötzliche Krankheit oder sonstige Ver­hinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizei­behörde, welche spätestens auf dem Kontrollplatze abzugeben sind, bescheinigt werden.

In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kon­trollversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht ange­nommen.

7. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Kon­trollversammlungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch auf Verabfolgung einer Militär­fahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstation haben.

8. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zur Kontrollversammlung einberufen sind, zum aktiven Heere und sind dem­nach dem Militär-Strafgesetzbuch unterworfen.

9. Das Mitbringen von Stöcken pp. sowie von Hunden ist verboten.

Hersfeld, den 17. Oktober 1911.

Königliches Bezirks-Kommando.

Hersfeld, den 18. Oktober 1911.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises ersuche ich, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald und wiederholt zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. Die betreffenden Mannschaften sind besonders darauf aufmerksam zu machen.

Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrollort ge­hört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrollversammlungen zugegen zu sein.

I M Nr. 2100. Der Landrat.

J. A.:

Wessel, Kreissekretär.

HerSfeld, den 13. Oktober 1911.

Vom 1. Januar 1912 ab wird die bisherige Bestimmung der § 48 Absatz 2 deS JnvalidenverficherungSgesetzeS vom 13. Juli 1899 in Fortfall kommen. Sämtliche In­validen- und Altersrenten, welche Beamten, Lehrern, Erziehern und sonstigen Angestellten, zwar der Form nach zugesprochen worden sind, aber hinsichtlich der Auszahlung ganz oder teil­weise bisher ruhen, weil sie unter Hinzurechnung der den Rentenberechtigten gleichzeitig zustehenden Pensionen, Warte-

gelber oder ähnlichen Bezüge den 71/afadjen Grundbetrag der Invalidenrente übersteigen, werden daher vom genannten Tage ab voll zur Auszahlung gelangen. Die Zahlungsanweisungen an die Post wird die LandeSversicherungS-Anstalt in Caffel von Amt-wegen, ohne daß eS besonderer Antragstellung be­darf, erlassen. Auch wird sie die Zahlungsempfänger hiervon rechtzeitig in Kenntnis setzen.

Anders ist eS in den Fällen, in welchen die in Frage kommenden erwerbsunfähig oder 70 Jahre alt gewordenen Personen mit Rücksicht darauf, daß bei ihnen wegen der Höhe ihrer PensionSbezüge völlige- Ruhen der Rente eingetreten wäre, der Einfachheit halber auf die ziffernmäßige Fest­stellung ihrer doch nicht zur Auszahlung kommenden Rente bis lang verzichtet haben. Diese Rentenberechtigten find der LandeSversicherungS-Anstalt nicht bekannt, und wenn sie Anspruch aus Rente erheben wollen, müssen sie eS bei den zuständigen AmtSstellen (Bürgermeisteramt Magistrat) be­antragen.

Die Ort-polizeibehörden des Kreise- ersuche ich, diese- in der Gemeinde auf ortsübliche Weise wiederholt bekannt machen zu lassen, um den Beteiligten Gelegenheit zu geben, ihre Rechte bald geltend zu machen.

I. 12809. Der Landrat

von GruneliuS.

HerSfeld, den 17. Oktober 1911.

Die Herren Bürgermeister und Gut-vorsteher deS Kreise- erinnere ich nochmals an Einsendung der KreiShundesteuer- zugangSlisten für die Monate Juli, August und September oder Erstattung von Fehlanzeigen mit Frist bis zum 24. d. Mt-. Der Vorsitzende des Kreisausjchuffes

3. A. 6157. von Gruneliu-.

HerSfeld, den 18. Oktober 1911.

ES ist in letzter Zeit die Wahrnehmung gemacht worden, daß bei Bestellung der Ländereien vielfach mit dem Pflug über die Bankett- und Landstraßen pp. sowie über Gräben gewendet wird und dadurch diese Anlagen erheblich beschädigt werden.

Die Ort-polizeibehörden sowie die Gendarmen de- Kreise- haben aus diesen Mißstand ein besonderes Augenmerk zu richten und Zuwiderhandlungen aus Grund der Verordnung vom 2. März 1819 zur Bestrafung zu bringen.

Der Vorsitzende des kreisausschusses

I. A. 6469. von Grunelius.

HerSfeld, den 13. Oktober 1911.

In Etadtlcngsseld, BezirkS-Direktion Dermbach, Sachsen- Weimar, ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

I. 12900. Der Landrat

3. A.:

Wessel, KreiSsekretär.

HerSseld, den 13. Oktober 1911.

Unter dem Rindviehbestande des Bäckermeisters Otto Dietz in B e b r a ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. I. 12901. Der Landrat.

3. A.:

Wessel, KreiSsekretär.

Hersseld, den 13. Oktober 1911.

Unter den Schweinen des Fabrikarbeiters Heinrich Kümmel in Unterhaun ist die Rotlaufseuche erloschen. I. 12951. Der Landrat.

I. ».:

Wessel, KreiSsekretär.

nichtamtlicher teil.

Politischer Wochenbericht.

Der Reichstag hat seine Pforten wieder geöffnet. Nur eine kurze Arbeitszeit ist ihm mit Rücksicht auf die bevor­stehenden Neuwahlen noch vergönnt. ES ist daher unmöglich, in dieser knapp bemessenen Frist noch alle bisher unerledigt gebliebenen GesetzcSvorlagen. die sich in den verschiedensten Stadien der Beratung befinden, unter Dach und Fach zu bringen. So dürfte beispielsweise die weitschichtige und schwierige Materie der Strasprozeßreform, über deren einzelne Punkte die Meinungen weit auseinander gehen, kaum mehr aus Verabschiedung zu rechnen haben. Dagegen steht zu hoffen, daß abgesehen von einigen kleineren Vorlagen, wenigstens das SchiffahrtSabgabengesetz, die Novelle zum Strafgesetzbuch und die Privatbeamtenversicherung noch ihre Erledigung finden werden.

In der Marokkoangelegenheit steht, nachdem die auf Marokko selbst bezüglichen Verhandlungen zu einem Abschlüsse gelangt sind, nunmehr die Entschädigungfrage zur Beratung. Leider machtffich gegen dieselbe in Frankreich eine leidenschaftliche Agitation bemerkbar, zu deren heftigsten