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Herrsel-er Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage" ,

Zernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 133.

Sonnabend, den II. November

1911.

Die heutige Nummer umfaßt 8 Seiten.

Erstes Blatt.

Amtlicher teil.

Herrfeld, den 8. November 1911.

Rtwchln m Reichstag.

Der Herr Minister deS Innern hat die sofortige Aus­stellung der Wählerlisten für die bevorstehende ReichStagSwahl angeordnet.

Ich ersuche daher die Herren Bürgermeister und Gutsvor­steher deS Kreises, sich alsbald mit den Bestimmungen des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 (B. G. Blt. 1869, Seite 145) und des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 (B. G. Blt. 1870, Seite 275) und vom 28. April 1903 (R. G. Blt. 1903 Seite 202) genau bekannt zu machen und unverzüglich mit der Ausstellung der ReichStagSwählerlisten in Anlehnung an daS aus Seite 283/84 deS BundeS-Gesetz- blattS Nr. 17/1870 abgedruckte, auSgesüllte, Muster zu be­ginnen.

Ich verweise aus die §§ 1, 2, 3 und 7 deS Wahlgesetzes und betone, daß die sämtlichen, wahlberechtigten Deut­schen, welche in der Gemeinde bezw. dem GutSbezirk ihren Wohnsitz haben, in alphabetischer Ordnung in die Liste einzutragen sind, daß weiter alle diejenigen aufzunehmen sind, die bei Vorhandensein der sonstigen Ersordernisse (§ 1 biS 3 deS Wahlgesetzes) am 12. Januar 1912 das 25. Lebens­jahr zurückgelegt haben werden, sowie schließlich, daß die Wählerliste in einem Haupt-Exemplar und einem zweiten Exemplar auszustellen ist.

Der Besitz der Staatsangehörigkeit eines Deutschen BundeSstaateS ist ganz besonders zu prüfen, gegebenensallS ist die Vorlage eines EtaatsangehörigkeitSauSweiseS zu sordern.

Die Festsetzung des Tages der allgemeinen Wahlen sowie deS B e g i n n s d e r L i st e n a u t l e g u n g hat der Herr Minister deS Innern sich noch vorbehalten. Jedoch ist die Ausstellung der Listen so zu beschleunigen, daß die Aus­legung spätestens vier Wochen vor dem 12. Januar 1912 erfolgen kann. Bis zum 2. Dezember ist mir anzuzeigen, daß die Ausstellung der Listen beendet ist.

Den Herren Bürgermeistern und GutSvorstehern deS Kreises werden in den nächsten Tagen die Formulare zu den Wählerlisten durch die L. Funk'sche Buchdruckerei hier, welche mit deren Herstellung beauftragt worden ist, zugehen. Die Kosten sind von der Gemeinde bezw. dem GutSbezirk zu tragen. (§ 16 des Wahlgesetzes.)

L 14092. Der Landrat

von GruneliuS.

HerSseld, den 8. November 1911.

Am 1. Dezember d. JS. findet wiederum im preußischen Staate eine außerordentliche Viehzählung statt.

An Formularen kommen zur Anwendung:

1. die Zählkarte, A,

2. die Anweisung für die Zähler, B,

3. die Controlliste für die Zähler, C,

4. die Anweisung für die Behörden, D und

5. die OrtSliste, E.

Die Zähleinheit ist, wie bei den letzten Zählungen die viebhaltende Bausbaltung; eS ist also für jede vieh- baltende Bausbaltung eines Gehöfts eine Zählkarte A erforderlich.

Haushaltungen, in denen kein Vieh gehalten wird, er­halten daher keine Zählkarte.

Zur Vermeidung von Verwechselungen zwischen den Formularen B und C sowie D und E mache ich daraus aus- merksam, daß daS Formular B auf der Rückseite als Beispiel auch die BezeichnungC und daS Formular D die Be­zeichnungE" als Beispiel trägt.

Der voraussichtlich erforderliche Bedarf an Formularen wird den Herren OrtS- bezw. Gutsvorständen in den nächsten Tagen von hier aus zugehen.

Sollten die Formulare bis zum 15. November äs. Is. nicht eingetroffen sein, oder nicht für ausreichend besunden werden, so ist mir unverzüglich zu berichten.

Nach § 3 der Anweisung D ist die Ausführung der Vieh­zählung Sache der Ortsbehörden. Die Herren OrtS- bezw. GutSvorstände haben hiernach ungesäumt gemäß den §§ 4, 5 und 6 der Hnweitung D bezüglich der Einteilung der Gemeinden in Zählbezirke sowie der Bestellung der Zähler usw. daS Weitere zu veranlassen.

Die Zähler erhalten je eine Anweisung B, zwei For­mulare zur Ausstellung der Controlliste C sowie die für den Zählbezirk ersorderliche Anzahl von Zählkarten A.

DaS eine Formular der Controlliste C ist zur Urschrift, daS andere zur Reinschrift zu verwenden.

Die Ausgabe der Zählkarten durch den Zähler an die ^haltenden Haushaltungen hat am 29. und 30. November

zu erfolgen, die Austeilung muß spätestens am 30. piovember abends 6 Uhr beendet Jan.

Die Uliedereinsammlung und Prüfung der Zähl­karten bat am 2. Dezember durch den Zähler zu erfolgen.

Hieraus sind alsbald die beiden Exemplare der Controll- liste auSzusüllen.

Bis zum 4. Dezember d. Js. müssen die beiden Exemplare der Controlliste C, mit Unterschrift auf Seite 2 versehen, die nach der Nummersolge geordneten sowie die un­benutzt gebliebenen Zählkarten von dem Zähler an die Ortsbebörde zurückgegeben werden.

Die OrtSbehörde hat daS abgelieferte Zäblmaterial alsbald nach dem Stande vom 1. Dezember 1911 ein­gehend zu prüfen, etwa Vorgefundene Mängel sofort zu beseitigen und die OrtSliste E aus Grund der Controll- liste C auszustellen.

Zuvor ist daS aus den Controllisten und dem zweiten Stücke der OrtSliste hervorgehende ZählungSergebnis des ViehstandeS mit dem Ergebnisse der Viehzählung vom 1. Dezember 1910 genau zu vergleichen; auffällige Abweichungen sind näher sestzustellen und bei Ueberreichung der Zählpapiere kurz zu begründen.

Die beiden Reinschriften der Ortsliste E und die Reinschrift der Controlliste C sowie die Zählkarten A sind bis spätestens zum $. Dezember d. Is. mir einzureichen.

DaS dritte Exemplar der OrtSliste E und die Urschriften der Zähler-Controllisten C sind in der Gemein derepositur auf- zubewahren.

Bei den letzten Zählungen find mir öfters Zählpapiere zugegangen, die nicht ordnungsmäßig auSgefüllt und nicht mit den nötigen Unterschriften ver^h^ waren. Hieraus ist also ganz besonders zu achten.

Den Herren Orts- bezw. GutSvorständen deS Kreises mache ich die vorschriftsmäßige und gewissenhafte Ausführung der Zählung sowie die pünktliche Einhaltung der bestimmten Termine ganz besonder- zur Pflicht.

I. 13413. Der Landrat.

I. A.:

W e s s e l, KreiSsekretär.

HerSfeld, den 2. November 1911.

Unter dem Rindviehbestande der Landwirt- Friedrich Thenert in Heringen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt worden.

I. 13942. Der Landrat.

I. «.:

Wesjel, KreiSsekretär.

HerSfeld, den 3. November 1911.

Im deutschen Reiche find z. Zt. folgende RegierungS- Bezirke und BundeSstaaten, welche nicht in RegierungS-Bezirke eingeteilt find, mit Maul- und Klauenseuche verseucht:

KönigSberg, Gumbinnen, Allenstein, Danzig, Marien- werder, Berlin, PotSdam, Frankfurt, Stettin, KöSlin, Strol- fund, Posen, Bromberg, BreSlau, Liegnitz, Oppeln, Magde­burg, Merseburg, Erfurt, Schleswig, Hannover, HildeSheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück, Aurich, Münster, Minden, Arns- berg, Caffel, Wiesbaden, Koblenz, Düsseldorf, Cöln, Trier, Aachen, Sigmaringen, Oberbayern, Niederbayern, Psalz, Ober- psalz, Obersranken, Mittelsranken, Untersranken, Schwaben, Bautzen, Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, NeckarkreiS, Schwarzwaldkreis, Jagstkreis, DonaukreiS, Konstanz. Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Starkenburg, Oberhesien, Rheinheffen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Lübeck, Birkenseld, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Coburg, Gotha, Anhalt, Schwarzburg- SonderShausen, Echwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen, Hamburg, Unter-Elsaß, Ober-Elsaß, Loth­ringen.

I. 13951. Der Landrat.

I. A.:

W e s s e l, KreiSsekretär.

nichtamtlicher teil.

Politischer Wochenbericht.

DaS deutsch-französische Mar 0 kk 0 - Ab - kommen ist nunmehr zum Abschlüsse gelangt und der Oeffentlichkeit bekanntgegeben worden. ES enthält zwei Teile, deren einer sich aus die Regelung der Verhältnisse in Marokko bezieht, während der andere von den unS in Französisch-Kongo gewährten Kompensationen handelt. Bei ruhiger und objektiver Beurteilung, die sich von chauvinistischen GesühlSwallungen sreihält, wird man anerkennen müssen, daß wir erreicht haben, was sich unter den obwaltenden Verhältnissen überhaupt erreichen ließ. DaS Abkommen ist zweiselSohne geeignet, die bisherigen Reibungen zwischen Deutschland und Frankreich auf marokkanischem Boden auSzuschalten. Frankreich hat von Deutschland daS Zugeständnis voller BewegungSsreiheit aus

politischem Gebiete erlangt, andernfalls aber sind durch zahl­reiche Einzelbestimmungen wertvolle Kautelen für die Freiheit von Handel und Wandel und für die Gleichberechtigung aller Nationen aus dem Gebiete der Wareneinsuhr und Warenaus­fuhr, der Liescrungen der Industrie sür die öffentlichen Arbeiten, deS Bergbaus, des Grunderwerbs und der persönlichen Sicher­heit geschlossen worden. Alle bisherigen Unklarheiten und Unsicherheiten in wirtschaftlicher Hinsicht dürften damit ihr Ende gefunden haben, und für die politischen Vorteile, die wir Frankreich eingeräumt haben, sind von unS sicherlich ebenso' bedeutsame wirtschaftliche Vorteile von der Gegenseite erwor­ben worden. Wäre dem nicht so, so würde daS Marokko- Abkommen wohl einen enthusiastischeren und sreudigeren Wieder- hall in der sranzösischen Presse hervorgerusen haben, alS daS tatsächlich der Fall ist. Die vielfach pessimistische Stimmung, die daselbst anläßlich deS erzielten Ergebnisses zutage tritt, ist wohl die wirksamste Widerlegung der übellaunigen Kritik, mit der unsere einseitigen Kolonialressortsanatiker das Abkommen vom deutschen Standpunkte ausnehmen zu müssen geglaubt haben. So schreibt beispielsweise dasJournal des DäbatS": WaS Marokko betrifft, so haben wir wirklich keinen Grund, unS zu beglückwünschen. Wir tauschen gegen die Vormund­schaft der Akte von AlgesiraS eine ökonomische Vormundschast ein. Wir werden Marokko besetzen und verwalten, eS wird aber unter unserer hohen Aufsicht von unseren Konkurrenten auSgebeutet werden, die aus gleichen Fuß mit unS gestellt worden sind. Die Bank von Marokko hat man international gemacht, die Submission der öffentlichen Arbeiten wird auf­recht erhalten; die ökonomische Gleichstellung, welche absolute Bedingung für den politischen Verzicht Deutschlands war, ist aus daS peinlichste gesichert worden." DaS klingt nicht gerade wie enthusiastischer Jubel. WaS endlich die Landabtretung im sranzösischen Kongo betrifft, so wird sich ihre taktische Be­deutung dadurch Lcmcs.I:,' :.'as iw$ daraus zu machen wissen. Wir haben ein tropische- Gebiet von der Größe Preußens gewonnen, es gilt nun, die dort ruhenden Schätze in zäher, geduldiger Arbeit zu heben. Der Schwierigkeiten hierbei sind viele, aber von den großen kolonisatorischen Fähigkeiten unseres Volkes läßt sich zuversichtlich auch ihre Ueberwindung hoffen.

In Tripolis hat die KriegSlage allem Anscheine nach keine wesentliche Veränderung erfahren. Gerüchtsweise ver­lautet, daß zwischen Türken und Arabern Uneinigkeit aus­gebrochen sei und daß im Innern von Tripolis die Cholera Verheerungen anrichte. Die Ausschiffung italienischer Truppen schreitet fort. Soeben hat Italien die Annexion von Tripo- lis und Cyrenaika deklariert. Das ist natürlich zunächst ein rein formeller Akt, zu dessen materieller Verwirklichung noch so gut wie alles fehlt. In ihrer an die Großmächte gerichteten Protestnote erklärt denn auch die Türkei, sie betrachte die An­nexion als null und nichtig und ohne jede Bedeutung so­wohl vom Standpunkte daS Rechte- als auch von dem der tatsächlichen Verhältnisse. Die Türkei und Italien besänden sich noch in vollem KriegSzustande. Die Psorte beabsichtige ihre unverjährbaren und unveräußerlichen Souveränitätsrechte über die beiden Provinzen mit den Waffen ausrechtzuerhalten. So geht der blutige Waffengang weiter, ohne daß bisher irgendwelche begründete Aussicht auf Verständigung vorhan­den wäre. Im übrigen möchten wir unsern heutigen Exkurs über die Lage in Tripolis nicht schließen, ohne der Hoffnung Ausdruck zu geben, daß eS der italienischen Regierung recht bald gelingen möge, die umlausenden Gerüchte, durch die der Leitung iher Truppen scheußliche Metzeleien bei Tripolis zur Last gelegt werden, als ungeheuerliche Uebertreibungen zu erweisen.

In China geht der Kamps zwischen MandjchuS und Chinesen jetzt aus Leben und Tod, und der Sturz der Dynastie scheint unvermeidlich zu sein. Die Ermordung deS Generals Wu durch MandjchuS hat den Rassenhaß aufs äusterste ge­steigert. In Peking herrscht ein Gesühl völliger Unsicherheit und die Furcht vor einer allgemeinen Erhebung. Der H»s scheint bereits aus der Flucht nach dem Norden begriffen zu sein. Die Gesandtschasten haben sich in VerteidigungSzustand gesetzt und die Ausländer, die außerhalb deS GesandschastS- Viertels wohnen, aufgefordert, sich sofort in dieses Viertel zu begeben. Zu irgendwelchen seindseligen Kundgebungen gegen die Europäer ist eS indessen noch nicht gekommen. DaS ÄuS- land hat demgemäß auch noch keinen Grund zur Einmischung in die inneren Wirren ChinaS gehabt und dürfte eine solche auch so lange unterlassen, alS daS chinesische Volk die Aus­länder in China nicht behelligt, die Zinsen seiner auswärtigen Anleihen bezahlt und seine Tür für den Handel wie für die Industrie deS AuSlandeS offenhält.

In Oesterreich hat der neue Ministerpräsi­dent Gras Stürgkh seine Programmrede vor dem Parlament gehalten. Die Rede gipfelte in der Mahnung zu sachlicher Arbeit und Abschwächung der nationalen Gegensätze sowie in besonderer Betonung der" Notwendigkeit des deutsch- tschechischen AuSgleiches. Ihr Inhalt sand in allen Lagern Billigung, und wie sich die Dinge anlassen, dürfte eS auch ohne die förmliche Konststuierung einer arbeitswilligen Mehr- heitSpartei, wenn nicht unerwartete Störungen eintreten, gelingen, die für die gegenwärtige Session aus der Tagesordnung stehenden Vorlagen rechtzeitig zu erledigen.