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herM-er Armblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage

Fernsprech-Nnschlutz Nr. 8

Nr. 135.

Donnerstag, den 16. November

1911

Amtlicher teil.

HerSseld, den 4. Mai 1911.

Nach der Bestimmung im § 3 deS Gesetzes, betreffend die Unterstützung von Familien der zu Frieden-übungen ein* berufenen Mannschaften vom 10. Mai 1892 (R. G. Bl. S. 661) muß die Erstattung der gezahlten Familienunterstützungen vor Ablauf deS Etatsjahres erfolgen, in welchem die Zahlung stattgesunden hat. Um diesen Termin einhalten zu können, ist eS erforderlich, daß alle derartigen Unterstützung-ansprüche alSEilsachen" behandelt werden. Insbesondere ist dafür zu sorgen, daß die von den Ortspolizeibehörden auSzusüllenden Empfangsbescheinigungen^, sofort vorgelegt werden, sobald der Unterstützung-anspruch geltend gemacht worden ist.

Ich nehme hierbei Bezug aus die Ausführungen meiner Verfügung vom 27. Juli 1892 I. II. Nr. 1957 (im Kreis- blatt Nr. 92) und erwarte, daß die getroffenen Anordnungen in Zukunft genau beachtet werden.

Der Landrat von GruneliuS.

Hersfeld, den 3. November 1911.

Diejenigen Ortspolizeibehörden des Kreises, welche meine Verfügung vom 3. Oktober 1911, I. 12381, KreiSblatt Nr. 119 und 120, betreffend Erteilung der Wandergewerbescheine für daS Kalenderjahr 1912, noch nicht erledigt haben, werden mit Frist big zum 20. d. Mts. erinnert.

I. 12381. II. Der Landrat.

I. A.:

W e j j e l, KreiSjekretär.

..... """"" ........ ""' - 111"-......... > - HerSseld, den 7. November 1911.

In Lauterbach (Hessen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

I. 14087. Der Landrat.

I. A.:

W e f s e l, KreissekretSr.

nichtamtlicher teil.

Kill GMhmWKcht it§ Reichstags bei Veränderung »an 8atailiatlaai>.

Nach der Reichsverfassung hat der Reichstag nur bei Veränderung des Reichsgebiets seine Zustimmung zu erteilen. Dagegen unterliegen Veränderungen der Grenzen der Schutz­gebiete nicht der Genehmigung deS Reichstags, weil nach dem Gesetz über die Schutzgebiete die Verfügungsgewalt allein dem Kaiser zusteht. Demgemäß ist der sogenannte Zanzibarver-

Das gestohlene Bild.

Kriminalnovelle von Berth old Rosenthal.

(Nachdruck verboten.)

(Fortsetzung.)

Plötzlich hörte er leicht zusammenschreckend den senoren Ton der Glocke von dem nahegelegenen Dome herüberschallen. Aufmerksam zählte er die Schläge; eS war 12 Uhr.Die Geisterstunde beginnt," flüsterte er vor sich hin, indem er bei diesem Gedanken ein gewiffeS Unbehagen empsand. Wie die meisten Südländer, neigte auch er zum Aberglauben, und die Ungewöhnlichkeit deS Ortes trug noch mehr dazu bei, diese Empfindung zu verstärken. Falerno beschloß einen Rundgang durch die Säle zu machen, um sich zu zerstreuen und um seines Mißbehagens Herr zu werden. Aber er war einmal nervös geworden; selbst der leichte Schall seiner eigenen Tritte ließ ihn erschreckt zusammensahren und gab ihm die Vorstellung ein, daß jemand dicht hinter ihm herschleiche. Er schalt sich selbst einen Toren und suchte sich dadurch abzulenken, daß er die Gemälde betrachtete an denen er vorüberging. Aber wie wunderlich sie sich im Mondlicht auSnahmen, diese gemalten Herren und Damen. Ihre bleichen Gesichter schienen verzerrt, alS ob sie mühsam ein Gelächter unterdrückten, und ihre starren Augen gewannen ein rätselhaftes Leben. Falerno war eS, als ob sie sich gegenseitig zublinzelten und heimlich nach ihm hinschielten, als wollten sie sagen:Echt, daS ist der Dieb, der sich an uns heranwagt, weil er unS für tote Bilder hält. Wie wollen wir ihn strasen?"

Das böse Gewissen deS MalerS, daS nur eine Zeitlang geschlummert hatte, war jetzt wieder erwacht und ließ rhn M willenlosen Beute seiner erregten Einbildung werden. Ein Grauen packte ihn, wie gejagt rannte er von Saal zu Saal. Nur fort aus dieser toten Gesellschaft, fort auS diesem Hause des Schweigens! Er holte seine Beute auS dem roten Saale üb und lief damit eilig die Treppe herunter. Unten nahm * sich kaum Zeit, das Bild von dem Rahmen zu befreien, dessen Größe und Schwere ihm lästig war, dann stieg er in

trag 1890 dem Reichstag zur Genehmigung vorgelegt worden, das Kongoabkommen von 1911 mit Frankreich aber nicht; denn jener brächte mit dem Erwerb der Insel Helgoland dem Reiche selbst einen Gebietszuwachs, wogegen dieser nur die Grenzen deutschen KoloniallandeS in Asrika erweitert.

In den ReichStagSdebatten über die deutsch-französischen Abmachungen wurde von verschiedenen Seiten eine Erweiterung der Kompetenzen deS Reichstags bei internationalen Verträgen daS Wort geredet. Auch der Führer der konservativen Partei erkannte an, daß man verschiedener Meinung darüber sein könne, ob nicht bei Erwerb oder Abtretung von Kolonialland eine Mitwirkung des Reichstags zweckmäßig sei. DerReichS- leitung hätte es nur erwünscht sein können, wenn nach dem bestehenden Reichszustand die Vorlegung deS KongoabkommenS an den Reichstag, zur Genehmigung statt zur Kenntnis mög­lich gewesen wäre. Manche Reden gegen die große Erweiterung der Kamerunkolonie wären dann wahrscheinlich anders ausge­fallen, und jedensalls hätte die Abstimmung die Ansicht deS volksparteilichen Abg. HauSmann als richtig erwiesen, daß die große Mehrheit des Reichstag- daS Abkommen gutheißt. ES ist daher auch nicht zu erwarten, daß sich die Regierung dem Anträge wiedersetzen wird, für die Zukunft dem Bundesrat und dem Reichstag ein MitstimmungSrecht bei Veränderungen von Kolonialbesitz einzuräumen.

AlS der Zanzibarvertrag 1890 im englischen Unterhause, beraten wurde, erhob der Führer der liberalen Opposition, Gladstone, scharfe Vorwürse gegen die konservative Regierung, weil sie den Vertrag dem Parlament zur Genehmigung vorge- gelegt hatte: es sei von alterSher daS ausschließliche Recht der Krone, solche Verträge mit anderen Staaten abzuschließen, und die Regierung könne sich nicht von ihrer Verantwortung dadurch entlasten, daß sie g^gen die verfassungsrechtliche Uebung daS Parlament zur Mitentscheidung berufe. Daraus wurde vom Regierung-tische geantwortet, Gladstone habe zwar, waS daS verfassungsmäßige alte Recht der Krone betreffe, ganz recht, er übersehe jedoch, daß im Vertrag-text der Vor­behalt einer Genehmigung der beiderseitigen Parlamente gemacht sei. AuS demselben Grunde ist denn auch der englisch-sran- zösische Vertrag von 1904 über Marokko, Aegypten rc. dem Unterhaufe vorgelegt worden, auch er enthielt die erwähnte Klausel.

Die deutsche Regierung könnte sich de- gleichen Mittels, um eine ihr vielleicht im besonderen Falle erwünschte Mitver­antwortlichkeit deS Parlaments herbeizuführen, nicht bedienen. In England beruht die Verfassung ganz aus dem Herkommen, kann also auch durch Gewohnheit sortgebildct werden. Wir haben daS geschriebene Gesetz, daS unbedingt bindet und Ab­weichungen mit Hilfe vertraglicher Klauseln nicht zuläßt. Ein GenehmigungSrecht deS Reichstag- für internationale Verträge, die Veränderungen deS Kolonialbesitzes enthalten, kann daher nur durch Gesetz eingeführt werden.

den Keller hinab, um durch ein Kellerfenster aus dem Museum, Hinauszugelangen. Lange lauschte er in die Nacht hinaus ohne irgend ein verdächtiges Geräusch zu hören. Endlich faßte er Mut, zwängte sich durch daS enge Fenster und zog seine kostbare Beute vorsichtig nach. Die Dornen der um­stehenden Sträucher ritzten ihm die Haut und verfingen sich in feine Kleider und Haare, alS ob sie ihn festhalten wollten, doch Falerno achtete ihrer nicht, und nach ein paar energischen Schritten stand er Hochausatmend aus dem freien Wege. Die seuchte Kühle der Nacht ließ seine erhitzten Glieder erschauern, während er mit innigem Behagen die reine, frische Luft einsog, um seine Lungen Ivon dem beklemmenden Firnisgeruch der Museumssäle zu befreien.

DaS Bild hatte er schon vorher in ein mitgebrachter Tuch gewickelt. Jetzt ging er mit seinem Paket raschen Schritte- nach seiner Wohnung. Zu Hause angekommen, legte er sich fröstelnd aufS Bett, aber er konnte keinen Schlas finden, und mit qualvoller Ungeduld erwartete er den kommenden Morgen.

ES war am andern Tage noch sehr zeitig, als sich Falerno mit dem Bilde im Palaste deS Millionärs einfand.

Der Diener, durch welchen sich der Maler bei Mr. Hill melden ließ, blickte befremdet in daS übernächtigte Antlitz des frühen Besuchers. Nach kaum einer Minute kam der Diener zurück und bat den jungen Mann, in daS Arbeitszimmer seines Herrn zu kommen.

Mr. Hill lehnte regungSloS an seinem Schreibtisch und sah dem Eintretenden erwartungsvoll entgegen. Sobald Falerno herein war, schloß der Millionär sorgfältig die Tür und wandte sich dann eilig an seinen Besucher.

Ich wußte, daß Sie eS noch bringen würden," sagte der Amerikaner mit gedämpfter Stimme,geben Sie es her."

Mit diesen Worten riß er dem Italiener daS heißbegehrte Bild fast auS der Hand und entfernte mit zitternden Fingern die Verhüllung. Ausfiöhnend ließ er sich in einen Ledersessel zurücksinken und das Gemälde vor sich auf den Knieen hal­tend, schien er alle- übrige in dieser Betrachtung zu vergessen. Jeden Zug, jeden Pinselstrich der Monna Vanna schien er mit seinen gierigen Blicken geradezu verschlingen zu wollen,

Die Äongs-Denkschrist.

Dem Reichstag ist eine Denkschrist deS ReichskolonialamtS zugegangen über die Bewertung der Neuerwerbungen am Kongo im Verhältnis zu dem abgetretenen Gebiet. Wir er­halten 275 000 Quadratkilometer, d. h. Kamerun wird um die Hälfte seiner jetzigen Fläche (498 000 Quadratkilometer vergrößert und kommt mit einem Flächeninhalt von 761 000) Quadratkilometer beinahe dem südwestafrikanischen Schutzgebiete gleich. Die reine Vergrößerung beträgt daS Dreifache unseres Schutzgebiete- Togo.

WaS den wirtschaftlichen Wert des Zuwachses anlangt, so beweist eS nichts, daß diejenige französische Kolonie, zu der die abgetretenen Gebiete bisher gehörten, einen Zuschuß zu den Kosten der Bestreitung ihrer Verwaltungsausgaben nötig hatte. Auch Kamerun verlangt noch rund 2V2 Million ReichSzuschuß und wird trotzdem als eine der aussichtsreichsten, von manchen als die aussichtsreichste Kolonie angesehen. Ferner ist zu berücksichtigen, daß Französisch-Aequatorial-Asrika bisher von Frankreich als Stiefkind behandelt worden ist, in der Hauptsache, weil ein großer Teil deS Landes im Jahre 1899 auf die Dauer von 30 Jahren an KonzessionSgejell- schaften vergeben worden war. Daß dieses System Fiasko gemacht hat und immer wieder Fiasko machen muß, wird heutzutage kaum bezweifelt. Die französische Regierung hat seit einigen Jahren das System geändert. Mitte 1910 und Anfang 1911 ist eine Einigung mit einer Reihe von Kon- zesfionSgesellschaften zustandegekommen. Die Kopfsteuer, die 1909 2 050 000 Francs betragen hatte, hat 1910 nach den bisherigen Angaben rund 3 Millionen FrancS ergeben. Der Gesamthandel, der sich in den letzten Jahren um 27 Millionen FrancS bewegt hatte, ist 1910 aus 37,8 Millionen gestiegen. Geht nun ein Teil dieser Gebiete in deutschen Besitz über, so werden einerseits ihre Naturprodukte dem deutschen Markte, vor allem aber dem deutschen Kautschukmarkte zugute kommen, anderseits wird dem deutschen Ausfuhrhandel ein neue- Absatz­gebiet von beträchtlichem Umfang eröffnet. Die in Kamerun tätigen Firmen werden mit Freude die Gelegenheit ergreifen, dieses neue Gebiet dem deutschen Handel als Absatzgebiet zu erobern. Was die Mineralschätze anlangt, so ist bis jetzt zum Beispiel daS Vorkommen von Kupfer am oberen Sangha, der in das abzutretende Gebiet fällt, bekannt geworden.

Im einzelnen wird noch bemerkt: DaS Land zwischen Logone und Schari, daS wir abtreten, gehört in seinem kleineren nördlichen Teil zum Sultanat Logone. Für das fruchtbare rechte Ufer des mittleren Logone finden wir Ersatz flußabwärts in dem linken Ufer deS östlichen Logone und in den beiden Usern deS westlichen Logone, die, was sie an Güte dem abgetretenen Stück nachstehen mögen, durch größere Flächen ausgleichen. Der Tatsache, daß der Sultan von Logone einen Teil seines Landes (den kleineren, und dazu bleibt seine Residenz deutsch) verliert, steht gegenüber, daß der Sultan von Binder, dessen Hauptstadt infolge deS Grenz-

während sich in seinem Antlitz eine leidenschaftliche Erregung auSsprach.

So saß er lange Zeit, bis er sich mit einem energischen Ruck auS seiner Versunkenheit befreite.

Ruhig lehnte er daS Bild an seinen Schreibtisch und wandte sich dann wieder dem harrenden Maler zu.

Signor Falerno," sagte er,Sie haben mir einen großen Dienst geleistet, und sie sollen mich nicht undankbar finden."

Der Millionär setzte sich an seinen Schreibtisch und be­gann mit großen, eiligen Zügen ein Formular auSzusüllen. Dann hielt er eS dem Maler entgegen. Es war ein Scheck über dreimalhunderttausend Lire.

Aber Falerno blickte ruhig auf daS bedeutungsvolle Papier, ohne daß er eine Bewegung machte, um eS ent- gegenzunehmen.

So nehmen Sie doch," drängte ihn Mr. Hill ungedul- dig,die Summe genügt vollkommen, um Ihnen ein sorgen­freies Leben zu sichern."

Doch der Maler schüttelte ablehnend daS Haupt.

Glauben Sie wirklich Signor, daß ich um des Geldes willen zum Diebe an meinem Vaterlande geworden bin?" fragte er mit bitterem Lächeln.

Ich verstehe Sie nicht." erwiderte der Amerikaner kühl. ES entstand eine drückende Pause, während welcher der Maler in sichtbarer Verlegenheit nach Worten rang.

Sie hatten mir einen hohen Preis zugesichert, wenn ich Ihnen die Monna Vanna brächte," begann er endlich wieder.

Ich dächte, dreihunderttausend Lire wären eine hinreichende Entschädigung sür den Dienst, den Sie mir geleistet haben," entgegnete Hill,dennoch bin ich bereit zu einer Erhöhung der Summe."

Halt, Signor, ich bitte sie dringend, nicht mehr in diesem Tone zu mir zu reden, der für mich eine Beleidigung ist," unterbrach Falerno mit erregter Stimme den Sprecher, deffen sarkastisches Lächeln ihn noch mehr reizte als seine Worte.

Ja, was wollen Sie eigentlich?" fragte Mr. Hill mit scheinbarem Erstaunen,womit soll ich Ihnen meine Erkennt- lichkeit beweisen?»

Laffen Sie uns offen und männlich mit einander reden,