Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. Der Bezugspreis beträgt für Hersfeld vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark, ro
Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer ein- gespaltenen Zeile 10 pfg., im amtlichen Teile 20 pfg. Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt.v»v»«»vv
herzselder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage" Zernsprech-Nnschlutz Nr. 8
Nr. 145, Sonnabend, den 9. Dezember 1911.
Die heutige Nummer umfaßt 14 Seiten.
Erstes Blatt.
Amtlicher teil.
Die Reichstagsmahl betreffend.
Bekanntmachung.
Berlin, den 30. November 1911.
Auf Grund des § 8 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 und der § 2 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 — 28. April 1903 setze ich den Tag, an dem die A u S l e g u n g der Wählerlisten für die bevorstehenden Reichstagsneuwahlen zu beginnen hat,
auf Donnerstag den 14. Dezember d. Js.
hierdurch fest. (I. c. 2720.)
Der Minister des Innern. gez. von Dali Witz.
* *
HerSfeld, den 6. Dezember 1911.
Nach vorstehender Bekanntmachung hat die Auslegung der ReichStagS-Wählerlisten unfehlbar am Donnerstag, den 14. Dezember 1911 zu beginnen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises haben vor der AuSlegung der Wählerlisten, spätestens am 13. b. Mts., die Auslegung mit Angabe des Lokals in jedem Orte aus ortsübliche Weise durch nachstehende Bekanntmachung zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.
„Die Wählerliste für die bevorstehende Reichstagswahl liegt vom 14. d. MtS. ab acht Tage lang im GeschäftSlokal deS Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht offen. Wer die Liste für unrichtig oder unvollständig hält, kann dies inner« halb acht Tagen nach dem Beginn der Auslegung, also bis zum 21. d. MtS. einschließlich, bei dem Gemeindevorstand (GutSvorsteher) schristlich anzeigen oder zu Protokoll geben. Die Beweismittel für die Behauptung sind, sallS ihr Inhalt nicht offensichtlich oder bekannt ist, gleichzeitig bei» zubringen."
Etwaige Einsprachen gegen die Wählerliste sind seitens der Landgemeinden und GutSbezirke, sofern sie nicht sofort für begründet erachtet werden, mir mit der Wählerliste und den zugehörigen Beweißstücken zur Entscheidung am 22. d. MtS. vorzulegen. Im Uebrigen ist genau nach Vorschrift der §§ 4 und 5 deS oben erwähnten Reglements zu verfahren.
Beide auf Grund der Entscheidungen gleichmäßig berichtigte Wählerlisten sind am 4. Januar 1912 abzuschließen und unter Benutzung des Vordruckes aus der letzten Seite der Listen entsprechend zu bescheinigen.
DaS Hauptexemplar der Wählerlisten mit den Belagsstücken haben die Herren Bürgermeister und Gut-vorsteher forgsältig aufzubewahren, das zweite Exemplar der Wählerliste dagegen bei der Wahl zu benutzen. Die letztere ist auch, gegebenen Falls, dem Wahlvorsteher (vergl. meine Bekanntmachung im Kreisblatt Nr. 134/1911) sofort zu diesem Zwecke zuzustellen.
I. Nr. 15894. Der Landrat
von GruneliuS.
Bezirkspolizeiverordnung gegen die Verunstaltung landschaftlich hervorragender Gegenden außerhalb geschlossener Ortschaften durch
Ausschreitungen der Reklame.
Auf Grund des GesetzeS gegen die Verunstaltung landschaftlich hervorragender Gegenden vom 2. Juni 1902 (Gesetzsammlung Seite 159) der §§ 6,12 und 13 der Verordnung vom 20. September 1867 (Gesetzsammlung Seite 1529) und der §§ 137 und 139 deS GesetzeS über die allgemerne Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsammlung Seite 195) wird nach erfolgtet Zustimmung des Bezirksausschusses folgende Polizeiverordnung erlasien:
§ 1. Reklameschilder und Taseln, sowie Ausschuften oder Abbildungen, welche durch Form, Farbe, durch die Art der Darstellung oder die Art der Anbringung das LandschastSbrld verunzieren, dürsen in den im § 4 genannten landschaftlich hervorragenden Bezirken außerhalb der geschlossenen Ortschaften nicht angebracht werden. . „ „
§ 2. Bereits bestehende Anlagen der im § 1 gEnannten Art sind binnen einer von dem Landrat zu bestimmenden Frist zu beseitigen. Ausnahmen kann der Landrat mit Zustimmung deS Regierungspräsidenten aus besonderen Gründen zulassen.
8 3. Üebertretungen dieser Polizeiverordnung werden Mit einer Geldstrafe bis zu 60 Mk. geahndet. An ihre Stelle tritt bei Zahlungsunfähigkeit eine entsprechende Haftstrase.
§ 4. Aus folgende Bezirke sind die Bestimmungen der 88 1—3 anzuwenden: pp. pp.
Im Kreise HerSseld. ,
a. Fuldatal. Die Gemarkungen: Mecklar, Meckvach, Reilos, Friedlos, Hersseld, ASbach, BeierShausen, Kohlhaufen,
Roßbach, KerSpenhausen, Mengshausen, Niederaula, SolmS, Niederjossa, Eichhof.
b. Aulatal. Die Gemarkungen: Klebo, GerShausen, Kirchheim, HedderSdorf, Frielingen, GerSdorf.
c. Hauntal. Die Gemarkungen: BingarteS, Unterhaun, Oberhaun, SiegloS, Eitra.
d. Werratal. Die Gemarkungen: PhilippSthal, Röhrigs- Hof, HeimboldShausen, Gethsemane, Harnrode, LengerS, Wölsershausen, Heringen, Bengendorf, Leimbach, WidderS- hausen. (A. HI. 4829.)
Cassel, den 14. Oktober 1911.
Der Regierungspräsident. Gras von Bernstorsf. ♦ *
HerSfeld, den 1. Dezember 1911, Wird veröffentlicht.
13889. II. Der Landrat.
I. A.:
Wessel, KreiSsekretär.
Hersfeld, den 5. Dezember 1911.
Der Gastwirt Jakob Nuhn in Niederaula beabsichtigt in seinem Hause, Kartenblatt 8 Parzelle 74 in Niederaula, eine
Schlachthausanlage
einzurichten.
Ich bringe das geplante Unternehmen zur öffentlichen Kenntnis. Einwendungen können binnen 14 Tagen bei mir schriftlich in zweifacher Ausfertigung oder zu Protokoll angebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen in diesem Verfahren nicht mehr angebracht werden.
Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden im mündlichen Verhandlungstermin am
Dsnuerstag den 28. d. Alts.
vormittags 10 Uhr
in meinen: Geschäftszimmer auch im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden erörtert werden.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen in meinem Geschäftszimmer während der Dienststunden zu Jedermanns Einsicht aus.
I. 15581. Der Landrat
von Grunelius.
HerSfeld, den 5. Dezember 1911.
In Pfordt, KreiS Lauterbach (Heffen), ist die Maul- und Klauenseuche auSgebrochen.
I. 15559. Der Landrat.
I. A.:
Wessel, KreiSsekretär.
HerSfeld, den 29. November 1911.
In Geisa (Sachsen Weimar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
I. 15416. ' Der Landrat.
I. A.:
Wessel, KreiSsekretär.
nichtamtlicher teil.
Des Reichskanzlers MaroNorede.
In der letzten Sitzung deS nunmehr geschlossenen Reichstags hat der Reichskanzler von Bethmann Hollweg nochmals zur Marokkofrage daS Wort ergriffen und ist dabei in längeren Ausführungen auf die ParlamentSrede der englischen Premierminister- Grey eingegangen. Zunächst stellte der Reichskanzler fest, daß die verbündeten Regierungen bereit seien, dem Anträge der Budgetkommission aus Abänderung deS Schutzgebietgesetzes zuzustimmen, da die verbündeten Regierungen eS nicht nur für zweckmäßig, sondern auch für wünschenswert erachteten, daß Aenderungen an dem Bestände unseres Schutzgebietes nur durch Reich-gesetze erfolgen.
Sodann wandte sich der Reichskanzler der Marokkosrage zu und kam alsbald zu dem Brennpunkt der ganzen Frage: zu unserem Verhältnis zu England. Vorweg äußerte er sich zu dem Borwurse, die Regierung habe nicht genügend für die Information der öffentlichen Meinung getan. Der wahre Grund sei nicht bureaukratische Geheimnistuerei gewesen, die in diesem Falle ganz besonders am Platze gewesen wäre. Der wahre Grund der geringen Aktivität der Regierung gegenüber diesem Mißbehagen lag anderwo und beruhte auf sorgfältiger Ueberlegung. Die schwere Natur unserer Verhandlungen, die Geheimhaltung, die wir von Frankreich forderten, die leidenschaftliche Erregung, die durch die Haltung Englands hervorgerusen worden war, habe der Regierung größere Zurückhaltung aufgelegt. Dadurch sei dem Volke allerdings eine schwere und harte Geduldsprobe auferlegt worden. Aber
in dem kritischen Moment habe es vor allem daraus ankommen müssen, mit Frankreich, und mit Frankreich allein, zu der von unS gewünschten Verständigung zu gelangen.. Diesem obersten Zweck mußte alles andere untergeordnet werden, auch daS ungeduldige und wohlbegreifliche Verlangen nach dieser Richtung über die diplomatischen Vorgänge. Und hätte die deutsche Regierung die Verwahrung, die sie beim Londoner Kabinett eingelegt hatte, aller Welt kundgetan, dann hätte sie den Weg zu ihrem Ziel nicht freier und nicht leichter gemacht, im Gegenteil, sie hätte ihn verbarrikadiert. Hätte der Reichskanzler freilich vorhersehen können, waS in der nächsten Folge in England über angebliche Kriegs Vorbereitungen in die Oeffent- lichkeit dringen würde, dann hätte er mit der jetzt erfolgten Publikation schon damals nicht zurückgehalten.
Mit klarer, fester Energie äußerte sich dann der Reichskanzler über Englands Mißtrauen uns gegenüber, über sein Hineinmischen in unsere Verhandlungen und über die unzeitgemäße Rede deS englischen Premierministers Lloyd George und führte weiter aus, daß wir auf der Welt daS gleiche Recht wie England für unS in Anspruch nehmen, mit dem wir bereit sind, in gutem Einvernehmen zu stehen, daß aber die Schiesertasel unseres gegenseitigen Kontos dann nicht mehr von England durch den Griffel deS Mißtrauens mit Schrammen bedeckt werden dürft.
„Soffen Sie mich zum Schluß," suhr der Reichskanzler fort, „an ein Wort erinnern, das ich neulich ausgesprochen habe. Ich sagte: Der Grundton der leidenschaftlichen Stimmung, die in weiten Kreisen herrscht, ist der Wille Deutschlands, sich mit feinen Krästen in allem, was es vermag, in derWelt durchzusetzen. Und ich fuhr fort: DaS war die gute und die große Erscheinung, die wir erlebt haben und die mich gestützt hat, auch wenn sie sich in Worten gegen mich wandte. Jetzt gilt es, diese Stimmung freizumachen und ihren Grundakkord festzuhalten. Wir sind durch eine schwere und ernste, durch eine bedrohliche Zeit hindurchgegangen. Das hat daS Volk richtig gefühlt. Möge es jetzt auch klar sehen, waS eS sich selbst schuldig ist. DaS ist weder niedergeschlagener noch herausfordernder Hochmut, sondern freier Blick, kaltes Blut, ruhige Kraft, feste Einigkeiten in großen nationalen Fragen."
Lebhafter Beifall folgte den bei aller Festigkeit ruhigen, wohldurchdachten und wirksamen Ausführungen deS Reichskanzlers.
Politischer Wochenbericht.
Der R e i ch S t a g ist geschloffen worden. Die Verhandlungen fanden einen ebenso würdigen wie erfreulichen Abschluß. Nochmals stand die M a r o k k o f r a g e zur Erörterung und gab unserm Reichskanzler zu einer nach Inhalt und Form gleich meisterhaften Rede Gelegenheit. ES waren Töne patriotischen Vollgehaltes, die in dieser Rede erklangen. Kein Säbelgeraffel, keine chauvinistische Ueberhebung, fern scharfe- Wort, sondern Ausführungen männlichen, ruhigen, stolzen Ernster, die auch an der Themse wohl verstanden sein dürften und jedenfalls im gesamten deutschen Volke einen begeisterten Widerhall gesunden haben. Der Reichskanzler stellte fest, daß Deutschland sofort bei Einleitung seiner Aktion seine Absichten in vollster Ausführlichkeit dargelegt und auch im weiteren Verlause der Dinge aus jede Frage bereitwilligst Antwort erteilt hat. DaS angebliche Schweigen Deutschlands, daS zu den Mißverständnissen jenseits deS Kanals Anlaß gegeben haben soll, existiert also nur in der Phantasie Sir Edward GreyS. Als ein außerordentlich erfreuliches Moment zur Klärung und Aufhellung unserer inneren Lage darf auS der Rede des Reichskanzlers noch hervorgehoben werden, daß die Spannung, die nach der ersten Marokkodebatte zwischen ihm und den Konservativen eingetreten war, offenbar wieder behoben ist.
Die letzten ReichStagSverhandlungen brachten auch noch eine glänzende Rechtfertigung der Reichsfinanzreform und der Parteien, die im Bunde mit der Regierung dieses große Werk zustande gebracht haben. Nachdem schon in der Budgetkommission Ministerialdirektor Herz vom ReichSschatzamte die günstigen Wirkungen der Reichsfinanz, resorm an dem erfreulichen Stande der Reichsfinanzen dargelegt hatte, geschah dies in noch wesentlich erweiterter und nachdrücklicherer Weise im Plenum des Reichstags durch den Staatssekretär des R ei ch s s ch atz a mteS Wer- muth selber. Der Staatssekretär stellte an die Spitze seiner Ausführungen die bestimmte Erklärung, daß wir Aussicht haben, die Gesundung der Reichssinanzen mehrere Jahre früher zu erreichen, als man allerseits im Jahre 1909 vorausgesetzt hatte, und er wies diese Erklärung im einzelnen als richtig nach. Infolge der Reichsfinanzreform sind nicht nur Fehlbeträge vermieden worden, sondern es konnte sogar an eine effektive Schuldentilgung herangetreten werden, und die bewilligten Anleihen find auf dem Papier stehen geblieben, weil sich ihre Entbehrlichkeit herausgestellt hat. Ein glänzenderes Zeugnis konnte der Reichsfinanzreform und ihren Urhebern in der Tat nicht zuteil werden. Der Sozialdemokratie und dem Liberalismus ist damit das Konzept der Wahlagitation gründlichst verdorben worden. Sie suchten ihren kläglichen Rückzug dadurch zu decken, daß sie die Wermuthschen Ausführungen