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herrWer Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Nnschlutz Nr. 8

Nr. 149.

Dienstag, den 19. Dezember

1911.

Erstes Blatt.

Amtlich« teil

HerSseld, den 16. Dezember 1911.

Unter dem Rindviehbestande des Landwirts Johannes Grenzebach in Niederaula ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

I. 16479. Der Landrat

von GruneliuS.

HerSseld, den 13. Dezember 1911.

In dem Verlage der Deutschen Landbuchhandlung G. m. 6. H. in Berlin 8. W. 11 ist ein Jahrbuch betitelt Die Landjugend", herausgegeben von Heinrich Sohnrey, erschienen. Der Preis beträgt für ein Exemplar 1,60 Mk., bei dem Bezug von mindestens 20 Exemplaren ist er auf 1,30 Mk. für das Stück herabgesetzt. Wegen deS echt nationalen und volkstümlichen Inhalts kann ich den Schul- und Volksbüchereien die Anschaffung des BucheS nur empfehlen. I. 16213. Der Landrat

von GruneliuS.

Hersfeld, den 16. Dezember 1911.

Nachdem in Niederaula die Maul- und Klauen­seuche amtlich festgestellt worden ist, wird auf Grund des § 1929 des Reichs-Viehseuchen-Gesetzes in der Fassung vom 1. Mai 1894, R. G. Bl. ©. 409 und des § 57 ff. der Bundesrats-Jnstruktion vom 27. Juni 1895 R. G. Bl. ©. 357 folgendes angeordnet.

1 . Der Gemeindebezirk Ni ederaulabildet einen Sperrbezirk.

Das Beobachtungsgebiet bilden die Gemeindebezrrke Mengshausen, Solms, Niederjossa, Hattenbach, Kleba, Beiershausen, Kerspenhausen und Gutsbezirk Engelbach.

2 . Für den Sperrbezirk gelten folgende Vorschriften:

§ 1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.

§ 2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Gehöfts­eingängen der verseuchten Gehöfte, sowie die ge­pflasterten Wege an den Ställen und aus dem Hofe sind mehrmals täglich durch ausgiebiges Uebergießen mit Kalkwasser zu desinfizieren.

§ 3. Das Geflügel ist so einzusperren, daß es den Hof nicht verlassen kann. Die Hunde sind sestzulegen.

§ 4. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Besitzern, den mit der Wartung und Pflege der Tiere beauftragten Personen und Tierärzten gestattet.

Händlern, Schlächtern und Viehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte zu unter-

9 8 5. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirück­ständen aus verseuchten Gehöften ist verboten. Dies Verbot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.

8 6. Die Einfuhr von Klauenvieh ohne polrzerlrche Er­laubnis ist verboten, die Ausfuhr von Klauenvieh und der Durchtrieb von Klauenvieh ist verboten.

3 . Für das Beobachtungsgebiet gelten Die nach­stehenden Bestimmungen:

8 1. Der Durchtrieb von Klauenvieh durch das Be­

obachtungsgebiet ist verboten. ,

§ 2 Das Treiben von Klauenvieh auf öffentlichen Straßen in den Orten des Beobachtungsgebietes ist verboten, ausgenommen, aus Anlaß der Zusuhrung von Kühen und Rindern zum Zuchtbullen.

8 3. Die Benutzung von Klauenvieh in ben Orten des Beobachtungsgebiets zur Feldarbeit ist gestattet soweit die öffentlichen Straßen des Sperrbezuks dabei nicht berührt werden. imt«-

§ 4. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unter­liegen der Gemarkungssperre. (SrMnibt-

8 5 Hur Ausfuhr von Klauenvieh zu c-cgiaajt- und Nutzungszwecken ist in j e d e m Falle meine be­sondere Genehmigung erforderlich.

Die Genebiniaung wird nur erteilt, wenn durch Um­lage einer kreistierärztlichen BescheiMgung dre n

24 StundenGültigkert hat daß der Bestand, aus dem ^leee ausg 1 )

^' ^ Äj» ÄÄ ä fuhr von Klauenvieh die D^pMelbe) henach- stimmungsorts telegraphisch oder t Ilf UL^ und richtigen unter Angabe des Namens des Befitzers^uno der Zahl und Art der auszusuhrem t befördert die auszuführenden Tiere werden sollen, ist von der Erteilung o< außerdem auch die Eisenbahnstation, auf i e naj); ladung erfolgen soll, m Kemitms zu setz q^n« trägliche Anweisung des Versenders, die auf eine AM

die auszuführenden Tiere mit der Ei' werden sollen, ist von der Erteilung

derung der Bestimmungsstation abzielt, wird von der Eisenbahnversandstation an die Polizeibehörde des Ab- sendungsortes unverzüglich zurückgemeldet werden. In diesem Falle ist die Polizeibehörde des neuen Bestimm­ungsortes sofort zu benachrichtigen.

§ 7. Die Ortspolizeibehörde des Bestimmungsortes hat die Ankunft der Tiere, deren Eintreffen ihr von der Ortspolizeibehörde des Ausfuhrortes oder von dem be­amteten Tierarzt angemeldet ist, zu kontrollieren. Ist nach Ablauf einer angemessenen, nach der mutmaßlichen Dauer des Transportes zu bemessenden Frist das Vieh an dem Bestimmungsorte nicht eingetroffen, so sind über den Verbleib weitere Ermittelungen anzustellen.

Uebertretungen dieser Vorschriften werden, sofern nicht nach § 328 St. G. B. eine höhere Strafe verwirkt ist, auf Grund des § 66 Ziffer 4 des R.-Vieh-Seuchen-Ges. vom 1. Mai 1894 und des § 148 Abs. 1 Ziffer 7 b. R. G. O. mit Geldstrafen bis zu 30 Mk. bestraft.

Meine Anordnungen vom 13. 10. 11 I. 12824 Kreisblatt Nr. 122 werden auf den Sperrbezirk Niederaula und die Orte des Beobachtungsgebiets näm­lich Mengshausen, Solms, Engelbach, Niederjossa, Hattenbach, Kleba, Beiershausen und Kerspenhausen ausgedehnt.

I. 16479. Der Landrat von G r u n e l i u s.

HerSfeld, den 12. Dezember 1911.

Unter den Schweinen der ElauS Heinrich Führer in Herfa ist die Rotlausseuche erloschen.

I. 16091. Der Landrat.

3 8*

Sessel, KreiSsekretär.

HerSseld, den 11. Dezember 1911.

Im Deutschen Reiche sind z. Zt. folgende RegierungS- Bezirke und BundeSstaaten, die nicht in Regierungsbezirke ge­teilt sind, mit Maul- und Klauenseuche verseucht:

KönigSberg, Gumbinnen, Allenstein, Danzig, Marienwerder, Berlin, PotSdam, Frankfurt, Stettin, KöSlin, Straljund, Posen, Bromberg, BreSlau, Liegnitz, Oppeln, Magdeburg, Merjeburg, Erfurt, Schleswig, Hannover, HildeSheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück, Aurich, Münster, Minden, ArnSberg, Caffel, Wies­baden, Koblenz, Düsseldorf, Cöln, Trier, Aachen, Sigmaringen, Oberbayern, Niederbayern, Pfalz, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelsranken, Untersranken, Schwaben, Bautzen, DreSden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Neckarkreis, SchwarzwaldkreiS, JagstkreiS, DonaukreiS, Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mann­heim, Starckenburg, Oberheffen, Rheinhessen, Mecklenburg- Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Lübeck, Birkenfeld, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen- Altenburg, Coburg, Gotha, Anhalt, Schwarzburg-LonderShausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen, Hamburg, Unter-Elsaß, Ober-Elsaß, Lothringen.

I. 15595. Der Landrat.

J. A.:

Wessel, KreiSsekretär.

nichtamtlicher teil.

Leg<nd«nbild«ngen.

DieNorddeutsche Allgemeine Zeitung" hat kürzlich in ihrem Rückblick auf den Reichstag von 1907 bis 1911 unter anderem auch daran erinnert, wie oft das von Herrn von Bethmann Hollweg richtig und paffend zitierte Wort deS Fürsten B i S m a r ck von deng o t t g e g e b e n e n" Ab­hängigkeiten unter Entstellung eines Wortlautes und Sinnes als Stütze einer Fiktion mißbraucht worden ist. Fürst Bis- marck hatte in einer Wahlrecht-betrachtung auf die natür­lichen Realitäten deS Lebens verwiesen, die es verhindern, daß eS viele, geistig, wirtschaftlich und sozial wirklich unab­hängige Wähler gebe, und er hatte diese natürlichen Ab­hängigkeiten gottgegebene genannt. AuS dem Zitat hat man dann den Mann der gottgewollten Abhängigkeiten gemacht, um damit Herrn v. Bethmann Hollweg als den ergebenen Diener einer Parteikombination, des schwarzblauen Blockes, hinzustellen und in Mißkredit zu bringen. Noch heute wird daS Wort BiSmarckS in dieser unsinnigen Verdrehung oft in Parteireden zur Erzielung höhnischen Beifalls und zur Um- schmeichelung befangener und unfreier Wähler wiederholt.

Eine ähnliche Legenbenbildung setzt sich jetzt an eine Stelle auS der dritten Marokkorede deS Reichskanzler- an. Herr von Bethmann Hollweg soll zur Widerlegung deS VorwurfS, warum auf die öffentliche Kundgebung Lloyd George- vom 21. Juli nicht sofort öffentlich geantwortet worden sei, gesagt haben:Wir mußten auf die öffentliche Meinung in Frank­reich Rücksicht nehmen." DaS klingt sehr schwächlich. In Wirklichkeit hat der Kanzler jedoch gesagt:Die harte Ge­duldsprobe, die der öffentlichen Meinung in Deutschland auserlegt worden fei, erkläre sich darau-, daß dem obersten

Zweck unserer Marokkoaktion, nämlich mit Frankreich und mit Frankreich allein, zu einer Verständigung zu kommen, jede andere Rücksicht untergeordnet werben mußte. Hätte die deutsche Regierung ihre scharfe Verwahrung gegen Lloyd Georges Rede beim Londoner Kabinett sofort öffentlich kund­getan, so wäre wahrscheinlich die französische Regierung nicht mehr imstande gewesen, den Widerstand ihrer ohnehin schon recht schwierigen öffentlichen Meinung gegen daS von uns gewünschte Abkommen zu überwinden.

Also nicht Gefälligkeit für die französische öffentliche Meinung, sondern Rücksicht auf die Schwäche der von ihrer Presse in hohem Grade abhängigen französischen Re­gierung war der Grund, warum die Veröffentlichung der scharfen diplomotischen Abwehr englischer EinmischungSversuche auf die Zeit nach Abschluß der deutfch-sranzöfischen Verhand- lungen verschoben wurde. Im englischen Parlament ist kürzlich mit Recht gesagt worden, daß zum Glück für den Weltfrieden Deutschland in der kritischen Sommerzeit einen starken Kaiser und einen starken Kanzler gehabt habe, die unbeirrt .durch erregte Stimmungen im eigenen Lande ihr Ziel verfolgten. Von der französischen Regierung konnte eine gleiche Unabhängigkeit nicht erwartet werden.

Der Krieg m LchM.

Tripolis. 16. Dez. In Tripolis, Tadjura und Ain- zara ist nichts Neues vorgekommen. Am Morgen marschierte ein Bataillon Grenadiere mit einer Abteilung Gebirgsartillerie zur Erkundung bis 12 Kilometer südlich von Ainzara, ohne auf den Feind zu stoßen. Auf dem langen Wege lagen einige Leichen türkischer Soldaten und verschiedene Geschosse. Die Arbeiten zur Befestigung AinzaraS gehen flott vonstatten.

Gestern ist Marconie in Tripolis angekommen. In Ge­genwart der Generale Caneva und Frugoni unternahm er sogleich erfolgreiche Versuche mit einem neuen Feldtelegraphie- Apparat. In der Oase sowohl alS in der Stadt werden noch Waffen und Munition in bedeutender Menge gesunden. In Homs unternahmen gestern iVa Bataillone Alpini einen ErkundigungSzug nach Westen, dem einige Gruppen bewaff­neter Araber heftigen Widerstand entgegensetzten. Erst nach einem lebhaften Feuergefecht zog sich der Feind mit ernsten Verlusten zurück. Aus italienilcher Seite wurden 4 Mann getötet und 11 verwundet. In Benghasi ist ebenfalls nichts Neues zu verzeichnen. Beträchtliche feindliche Abteilungen hal­ten sich in 1520 Kilometer Entfernung von der italienischen Linie.

Tripolis, 17. Dez. Gestern abend wurden durch einen hestigen Windstoß zwei im Bau befindliche Schuppen für Lenkluftschiffe umgestoßen. Die Ankertrossen deS Segel­schiffs, aus dem der Drachenballon befestigt ist, wurden zer- rissen und der Drachenballon abgetrieben. Die Beschädigungen find schwer, doch find die empfindlichen Teile und die Hüllen der beiden Luftschiffe sowie die Motore zweier ebenfalls be­schädigten Flugzeuge unversehrt. Verletzt ist niemand.

Rom, 17. Dez. Die Agenzia Stefani meldet: Die Zeitungen Jkdam und Tanin schreiben, der ottomanische Kriegsminister habe von Enver Bei eine Depesche erhalten, daß die türkischen Truppen den Italienern bei Benghafi eine schwere Niederlage beigebracht hätten. Die arabischen Truppen seien fast bis zur Stadt vorgedrungen und hätten italienische Geschütze und Munition erbeutet.

Die Nachricht von diesem angeblichen türkischen Siege, dessen Zeitpunkt auch nicht angegeben wird, ist ganz und gor unrichtig. Seit dem 10. Dezember, an welchem unsere Trup­pen einen sehr hestigen Angriff der Türken und Araber zurück­geschlagen haben, ist in Benghasie keine bemerkenswerte Aktion vorgekommen.

Aus > und Ausland.

Der Kaiser nahm gestern vormittag im Neuen Palais bei PotSdam die Vorträge des Staatssekretärs deS ReichS- marineamtS, Großadmirals von Tirpitz, deS ChefS deS Ad­miralstabes der Marine, Vizeadmirals von Heeringen, und des ChefS der MarinekabinettS, Admirals von Müller, entgegen.

Der kürzliche gemeinschastliche Besuch deS KönigS von Dänemark und deS Herzogregenten Johann Albrecht von Braunschweig am kaiserlichen Hofe zu PotSdam hatte in Berliner Blättern die Vermutung auskommen lassen, daß ein Wechsel in d er Regentschaft des Herzog» t u m S B r a u n s ch w e i g zu erwarten stünde. Diese Kom­bination war indessen von braunschweiger Zeitungen auf Grund authentischer Informationen sofort alS ganz unzutreffend bezeichnet worden, da von einer Aenderung in den braun» schweigischen RegentschastSverhSltnissen vorerst keine Rede sein könne. Nunmehr ergreift auch die osfiziöseNordd. Allg. Ztg." das Wort in dieser Angelegenheit und bringt infolge Ermäch­tigung von unterrichteter Seite die Erklärung, daß da- ge­nannte Gerücht reine Erfindung sei.

Der Entwurf einer Seeunsal l gesetzeS wird zu den