Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. Der Bezugspreis beträgt für Hersfeld vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark, vs
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herrfelder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Fernsprech-Nnfchlutz Nr. 8
Nr. 1.
Dienstag, den 2. Januar
ISIS.
Zu dem am 1. Januar 1912 neu begonnenen Viertel- jahr ladet das
Bersfelder Kreisblatt
zu recht zahlreichen Bestellungen ein.
Von dem reichhaltigen Inhalte des Hersfelder Kreisblattes sei folgendes hervorgehoben'
Der amtliche Teil
enthält die Bekanntmachungen des Königlichen Landratsamtes sowie zahlreicher anderer Zivil- und Militärbehörden. Für alle Handels- und Gewerbetreibende sind die amtlichen Bekanntmachungen von besonderer Wichtigkeit.
Der politische Teil
enthält allgemein verständlich geschriebene Leitartikel sowie das interessanteste auf dem Gebiete der Politik des In- und Auslandes.
Die Nachrichten aus Provinz
und Nachbargebiet enthalten alle wichtigen Ereignisse aus der Stadt und dem Kreis Hers- feib, sowie diejenigen aus den benachbarten Bezirken.
Der Vermischte Teil
bringt Nachrichten aus allen (Segenben der Welt.
Die Letzten Nachrichten
bringen die neusten Ereignisse politischen und nichtpolitischen Inhalts.
Die Romane
Novellen, Humoresken etc. erscheinen in jeder Nummer fortsetzungsweise.
Die Gratisbeilagen
bestehen in einem Stägigen Illultr. Sonntaqs- blatt und einer 14tägigen Jllustr. Eandwirt- schaftlichen Beilage, außerdem am 1. Mai und 1. Oktober in einem Auszug aus dem eilen: bahnfahrplan der in Betracht kommenden Strecken, sowie am 1. Januar in einem Wandkalender und einem JAärkteverzeichnis.
Der Abonnementspreis beträgt vierteljährlich 1,40 Mark.
> seinWell Wer.
Novelle von Karl Western.
(Nachdruck verboten.)
Majoratsherr auf Schloß Greiffenstein, zu welchem auch das Dorf Hünenstein gehörte, war zur Zeit unserer Erzählung Baron Thomas von Greiffenstein.
Dieser war in seiner Jugend als ein sehr flotter Herr bekannt gewesen. Er besaß nur ein Söhnchen, Leopold, alS ihm seine Gattin starb. Drei Jahre lebte Baron ThomaS im Auslande, zuletzt in Schottland. Hier lernte er ein adeliges Fräulein, Ellen Fitzgerald, kennen und heiratete sie, obwohl er 20 Jahre älter war als diese.
Baronin Ellen gebar ihm auch einen Sohn, der Waldemar getauft ward.
Die Erziehung Leopolds, der 5 Jahre älter war als fein Stiefbruder, war ziemlich vernachlässigt worden, als ein Hauslehrer für Waldemar inS HauS kam, denn Baronin Ellen hatte eigentlich nur Sinn für ihren eigenen Sohn und bedauerte beständig, daß dieser nicht MajoratSerbe war. Sie erweckte auch in ihrem Gatten eine Art von Aversion gegen feinen Sohn erster Ehe, obwohl dieser der schönere Knabe von beiden war. Leopold hatte tiefe, dunkle Sammetaugen, war groß und schlank gewachsen, Waldemar dagegen war klein und zierlich, blond und blauäugig. Leopold war sehr talentvoll Waldemar dagegen von minderer Begabung: jener offen und frei, dieser zurückhaltend und listig.
AlS beide Knaben aus die Schule zur nächsten Stadt kamen, zeigten sich die Unterschiede noch vielmehr. Sie sym- patifierten garnicht mit einander, hatten auch jeder einen anderen Freundeskreis. Der ritterliche Leopold wollte Offizier werden, Waldemar aber Landwirt. Mit dem Alter ward der Unterschied zwischen beiden Brüdern noch größer, die Abneigung gegen einander verstärkt. Baron Thomas hatte sich an den Gedanken gewöhnt, daß Leopold als ältester Sohn natürlich MajoratSherr bleiben müsse, der die Einkünfte von Schloß Greiffenstein und dem Besitze einziehen werde, Waldemar aber
Amtlicher teil.
Casscl, den 12. Dezember 1911. Aeichrtasrwa-len.
Durch Kaiserliche Verordnung vom 8. d. MtS. (ReichS- Ges. Bl. S. 965) ist bestimmt worden, daß die Neuwahlen für den Reichstag
am 12. Januar 1912 stattzufinden haben.
Aus Grund deS § 24 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 — 28. April 1903 — habe ich für die Hauptwahlen am 12. Januar 1912 und die etwa notwendigen engeren und Nachwahlen (§§ 28 ff und §§ 33 Absatz 2 und 34 Abs. 1 der Reglements) die solgenden Wahlkommissare und Stellvertreter ernannt:
1. PP.
6. Für den 6. WahlkrerS (Kreise HerSfeld, Hünfeld, Rotenburg) den Königlichen Landrat von GruneliuS in HerSfeld und zu dessen Stellvertreter den Königlichen Landrat Tuercke in Rotenburg a. F. (A. I. 5094.)
Der RegierungS-Präsident. gez.: Bernstorfs.
HerSfeld, den 28. Dezember 1911.
Wird zwecks weiterer ortsüblicher Bekanntmachung veröffentlicht.
Die Herren Wahlvorsteher deS Kreises haben daher das Wahlprotokoll mit sämtlichen zugehörigen Schriftstücken, insbesondere die Gegenliste und die zweite AuS- sertigung der Wählerliste mit den etwa beanstandeten Wahl- zetteln pp. ordnungln-äßig t-1 Wihltwrst-'nd unt-> schrieben, alsbald nach Schluß der Wahlhandlung mir alS portopflichtige Dienstsache frei einzusenden.
Die Herren Bürgermeister der Wahlorte ersuche ich, diese Bekanntmachung, soweit sie nicht selbst Wahlvorsteher find, sofort zur Kenntnis der Herren Wahlvorsteher zu bringen.
I. 16511. Der Landrat
von GruneliuS.
HerSfeld, den 28. Dezember 1911.
Mchrtagrwahl betreffend.
Gemäß § 11 deS Reglements vom 28. Mai 1870 zur Ausführung deS Wahlgesetzes für den Reichstag deS Norddeutschen BundeS vom 31. Mai 1869 unter Berücksichtigung der auf der Bekanntmachung vom 28. April 1903 (R. G. ®. 202) beruhenden Aenderungen ist durch Bereitstellung eines oder mehrerer J^ebenräume, die nur durch das Wahllokal betretbar und unmittelbar mit ihm verbunden find oder durch Vorrichtungen an einem oder mehreren von dem Vorstandstische getrennten JSebentischen Vorsorge dafür zu treffen, dass der Wähler feinen
sollte Schloß und Acker bewirtschaften und sein Teil der Ein- künfte dort genießen, waS sehr gut ging, da er mütterliches Vermögen überreichlich erben mußte.
Die Söhne waren schon 24 und 29 Jahre alt. Leopold von Greiffenstein war schon Rittmeister, und man glaubte, er werde im aktiven OffizierSdienste bleiben, als ein Zwischenfall eintrat, der alle Berechnungen deS alten Herrn über den Hausen stieß. Der heißblütige Rittmeister Leopold von Greiffenstein hatte wegen eines Tadels seinem Obersten eine Forderung zum Duell gesandt und diese leidenschaftliche Handlungsweise hatte zur Folge, daß der hochbegabte Leopold von Greiffenstein seinen Abschied nehmen mußte. Seitdem lebte Leopold aus Schloß Greiffenstein und erlernte selbst die Bewirtschaftung der Ländereien.
Zwischen den Brüdern gab eS nun allerlei Reibereien, die daS bisherige gemütliche Leben auf Schloß Greiffen- stein total zerriffen. Leopold lebte sozusagen sür sich, während die drei anderen Familienglieder sich enger an einanderschlossen.
Wer aber darüber dem Baron Leopold einen tödlichen Haß zuwarf, daS war der Kammerdiener Friedrich Grön, denn Grön war der Vertraute deS BaronS Waldemar und erblickte mit diesem in dem Baron Leopold den Zerstörer deS Glückes auf dem Schlosse.
So suchte Grön auch den Gärtner Moritz gegen Baron Leopold auszubringen; der aber kannte Baron Leopold als einen sonst guten Menschen und sagte sich:
Baron Waldemar hat mehr schuld als Baron Leopold, denn dieser ist der künftige MajoratShr_r, der respektiert werden muß.
Bei dem Bauer Wolf Rix hatte Grön schon mehr Glück. Wolf Rix besaß den richtigen Bauerntrotz und war leicht zu erregen und auszubringen, er besaß auch noch eine starke Leidenschaft: er wilderte mit Vorliebe in den Greiffensteinschen Wäldern und war schon einmal beinahe dabei vom Baron Leopold abgesaßt worden.
Zwischen Waldemar und Leopold ward inzwischen daS Verhältnis nicht besser. Der Vater Baron ThomaS sagte deshalb zu seinem jüngsten Söhne eines TageS:
Stimmzettel unbeobachtet in den vorgeschriebenen abgestempelten Umschlag legen kann.
Die Wahlzettelumschläge sind bestimmungsgemäß (§ 15 d. Real.) in der Nähe deS ZugangeS zu dem Nebenraum oder Nebentisch durch eine Person, die der Wahlvorstand zu bestimmen hat, verabsolgen zu lassen.
Die Herren Bürgermeister der Wahlorte weise ich ausdrücklich an, rechtzeitig für die erforderlichen Vorrichtungen zu sorgen, damit den gedachten Vorschriften in jeder Hinsicht vollkommen genügt wird.
AlS Wahlurne ist — sofern die Gemeinde eine besondere Urne sür Wahlzwecke nicht besitzt — ein geräumiges, mit gut schliessendem Deckel versehenes Gefäss zu verwenden.
I. I. Nr. 17 118. Der Landrat
von GruneliuS.
HerSfeld, den 28. Dezember 1911. SleichrtaVwahl betreffend.
Im Anschluß an meine Bekanntmachungen vom heutigen Tage, abgedruckt im KreiSblatt, mache ich die Herren Bürgermeister und Wahlvorsteher deS KreiseS ausdrücklich noch auf die nachstehenden, am Wahltage, am 12. Januar 1912 und bei Führung pp. der Wahlverhandlungen genau zu beachtenden Bestimmungen aufmerksam:
1. Die Abgrenzung des Wahlbezirks, daS Wahllokal, Tag und Stunde der Wahl, der Name deS Wahlvorsteher- und dessen StellverrreterS sind wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt zu rieben.
2. Der Gc—eWx •> rfta. d darf nicht Überseen, die Wählerliste mit der Bescheinigung zu versehen, dass und wie lange bezw. in welchem Zeitraum die Auslegung der Elften stattgefunden hat. — § 2 Absatz 3 des Reglements.
3. Berichtigungen der Wählerliste sind nicht einfach durch Streichungen und Einschreibungen, sondern unter Angabe der Gründe der Aenderungen am Rande der Elfte zu bewirken.
Die Wählerliste ist vorschriftsmässig unterm 4. Januar 1912 abzuschliessen.
DaS zweite Exemplar der Wählerliste bedarf der amtlichen Bescheinigung der Uebereinstimmung mit dem ßauptexemplar. — § 4 Absatz 1 und 2 der Reglements.
4. Der Wahlvorsteher hat rechtzeitig — mindestens 2 Eage vor dem Wabltermlne — einen Protokollführer und drei bis sechs Beisitzer aus der Zahl der Wähler seines Wahlbezirkes zu ernennen und sie einzuladen, beim Beginne der Wahlhandlung zur Bildung des Wablvorstandes zu erscheinen.
„Wenn sich mal etwas Günstiges darbietet, kausst Du Dich in der Nähe an, denn wenn eS Leopold einsallen sollte zu heiraten, dann ist für Dich und Deine Mutter kein Platz mehr auf Greiffenstein.
Leopold von Greiffenstein heiratete aber nicht, wohl wurde er aber ein leidenschaftlicher Jäger. In Hünenstein lebte damals ein alter Oberförster HinrichS, ein jovialer Mann, un- verheiratet, der keine weiteren Liebhabereien kannte alS feine Gewehre, seine Pfeifen, seine Hunde und seinen Wald.
An diesen schloß sich Baron Leopold innig an, und die beiden fireisten zusammen ganze Tage lang auf der Jagd umher.
Einmal sagte Obersörster HinrichS zum Baron:
„Wissen Sie, daß wir wieder Wilddiebe im Walde haben?"
Diese Vermutung wurde zur Ueberzeugung, alS sie eines TageS frisches Rchgefcheide im Walde landen. Freilich Hallen es die Füchse schon benagt, aber man konnte doch sehen, daß an dieser Stelle ein Reh aufgebrochen war.
„Ich muß mich aus die Lauer legen," sagte Hinrich-, „Der Heilige HubertuS wird mir wohlwollen, daß ich die infamen Wilddiebe fasse."
„Sie werden schlau sein und sicher gehen," meinte Baron Leopold.
„Und ich muß sie doch fassen. Ich habe sogar schon eine Vermutung."
„Dars ich sie kennen?" fragte Baron Lepold.
„Gewiß! Ich habe so einen Vogel singen hören, daß der Wolf Rix Wildpret verlause."
„So!" brummte der Baron, denn der Name dieses leidenschaftlichen Bauern war ihm nicht lieb zu hören.
„Wollen Sie diese Nacht mit mir streifen," fragte HinrichS.
„Weshalb nicht?«
„Dann erwarte ich Sie um 10 Uhr in der Försterei.
Die Hunde lassen wir besser daheim."
In der Nacht traten die beiden den gefährlichen Gang an.
Schon von ferne hörten sie Schüsse.
„Da- ist am See," sagte der Förster.