.J —
Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Msntag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe.
Der Bezugspreis beträgt für Hersfeld vierteljährlich
1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark, va
Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer ein» gespaltenen Zeile lO pfg., im amtlichen Teile 20 pfg. Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt.vvvs^v»
herzfelder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage'
Fernsprech-klnschlutz Nr. 8
Nr. 2. Donnerstag, den 4. Januar 1912
Amtlicher teil.
Mit Bezug aus die Allerhöchste Verordnung vom 11. Dezember d. 38., durch welche die beiden Häuser deS Landtages der Monarchie aus den 15. Januar 1912 in die Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammenberusen worden sind, mache ich hierdurch bekannt, daß die besondere Benachrichtigung über den Ort und die Zeit der Eröffnungssitzung in dem Bureau deS Herrenhauses bier, Leipzigerstraße No. 3, und in dem Bureau deS HauseS der Abgeordneten, hier, Prinz-Albrecht- straße No. 5/6, am 14. Januar 1912 in den Stunden von 9 Uhr früh bis 1 Uhr nachmittags und am 15. Januar 1912 in den Morgenstunden von 9 Uhr früh ab offen liegen wird.
In diesen Bureaus werden auch die LegitimationSkarten zu der Eröffnung-sitzung auSgegeben und alle sonst ersorderlichen Mitteilungen in bezug auf diese gemacht werden. (I. a. 2909 H. Ang.)
Berlin, am 16. Dezember 1911.
Der Minister des Innern: gez.: von Dallwitz.
* * *
Her-feld, den 2. Januar 1912. Wird veröffentlicht.
I. 16831. Der Landrat.
J. A.
W e s s e l, KreiSsekretär.
HerSseld, den 2. Januar 1912.
Gemäß der §§ 25 und 45 der Wehrordnung vom 22, November 1888 haben alle diejenigen Personen männlichen Geschlecht-, welche
1. in dem Zeitraume vom 1. Januar 1892 bis einschließlich 31, Dezember 1892 geboren sind,
2. dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatzbehörde zur Musterung bezw. Aushebung gestellt,
3. sich zwar gestellt, aber über ihr Militärverhältnis noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben,
sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js. zur Rekrutierungs-Stammrolle zu melden ur?b dabei die über ihr Alter entsprechenden sowie der etwaigen sonstigen Bescheinigungen, welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Militärverhältnis enthalten, mit zur Stelle zu bringen.
Die Herren OrtSvorstände der Stadt- und Landgemeinden einschließlich der Herren Gutsvorsteher des Kreises haben demgemäß im laufenden Monat folgende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise wiederholt zu erlassen:
„Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatzbehörden noch nicht erteilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis
1. Februar d. JS. bei dem OrtSvorstände seiner Wohnortes
M fänden Acker.
Novelle von Karl Western.
(Nachdruck verboten.)
(Fortsetzung.)
Waldemar bemerkte es kaum, so rief er den Hund an sich und gab ihm drei Peitschenhiebe.
Leopold, ein großer Tierfreund und speziell Liebhaber von schönen Hunden, sagte unwillig:
„Wie kann man dafür ein so edles Tier so jämmerlich züchtigen?"
„Meine Sache!" gab Waldemar mürrisch zurück.
„Ich täts nicht!"
„Jeder tue, was er will."
„Mir auch recht."
„Der Hund ist mein; ich kann ihn behandeln wie ich will. Du freilich scheinst zu glauben, Hunde sind wie junge Damen, die Rosen verschenken."
„Die Rose war Eigentum von Fräulein Ottilie von Wildau; sie konnte damit machen was sie wollte," erwiderte Baron Leopold scharf.
Das fühlte Waldemar als Hohn, deshalb wurde er ungemein heftig und sagte:
«Ich finde es nicht brüderlich, daß Du mir Ottiliens Gunst raubst."
„Raubst? Habe ich irgend welche Tätigkeit der Art ausgeübt? Soll ich nicht das Recht haben, um die Gunst einer Dante zu werben, weil es meinem jüngeren Bruder nicht paßt?"
«Ja, Du bist ja auch der Majoratsherr, Du hast ja das Vorrecht."
„Habe ich das gesagt?"
„Du weißt es aber."
„Das mußt Du raten. Ich weiß aber ganz gewiß, daß ich das Recht habe, um eine Dame zu werben, die nicht gebunden ist. Tue Du desgleichen, wenn Du willst, ich wehre es Dir nicht."
zur Rekrutierungs-Stammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachteile.
Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Ausent- haltSort zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebensallS bei Vermeidung der im Gesetze an- gedrohten Nachteile.'
Die sodann genau nach der Instruktion deS Herrn Ober- Präsidenten vom 16. Mai 1876 (Amtsblatt pro 1876, Seite 109 und 110) auszustellenden Rekrutierungs-Stammrollen für 1892 sind mir nebst den bei den Anmeldungen zur Stammrolle aus den betreffenden Jahrgängen vorgelegten Attesten u. s. w. und den beiden RekrutierungS-Stammrollen der Jahre 1890 und 1891 bis spätestens zum 5. februar d. Js. unter der Bezeichnung „Heeressache' einzureichen.
Bei Anfertigung der neuen Listen ist insbesondere noch solgendeS zu beachten:
Die Einträge sind, wie im § 46,2 der Wehrordnung vorgeschrieben, genau in alphabetischer Reihenfolge zu machen. Sollten militärpflichtige inzwischen verstorben sein, so bedars eS der Ausnahme in die RekrutierungSstammrolle nicht, wenn hierüber eine Sterbeurkunde des zuständigen Standesbeamten beigefügt wird. Sollten Militärpflichtige mehrere Vornamen haben, so ist der Rufname zu unterstreichen. Huf die Ausfüllung der Spalte 10 der Rekrutierungs-Stammrolle — zur Stammrolle gemeldet — ist besonders zu achten. Es ist in dieser Spalte in allen Jahrgängen bei jedem Militärpflichtigen, welcher in die Rekrutierungs-Stammrolle ausgenommen worden ist, «m allen fällen durch Cintragung von „Ja" oder „piein" ersichtlich zu machen, ob die Hnmeldung zur Stammrolle erfolgt ist oder nicht.
Zugleich spreche ich die bestimmte Erwartung aus, daß die Stammrollen sauber ausgestellt und die in Betracht kommenden Rubriken derselben vollständig auSgesüllt werden, insbesondere ist anzuzeigen, ob die Eltern deS Militärpflichtigen noch leben oder nicht. Auch muß der Stand deS Letzteren, sowie derjenige seiner Vaters bezeichnet werden. (Die mit diesseitiger Versügung vom 29. Januar 1902 I. II. Nr. 247, im KreiSblatt Nr. 13 veröffentlichte Anweisung ist genau zu beachten.) Bei Militärpflichtigen, welche nicht im Kreise geboren sind, ist außer dem Geburtsort auch der Kreis, zu welchem dieser gehört, anzugeben. Etwaige Bestrafungen sind unter Bemerkungen einzutragen. Zweisel- haste Eintragungen dürfen nicht gemacht werden. Die betreffende Spalte ist vielmehr alsdann überhaupt nicht auS- zufüllen.
Ferner haben die Herren OrtSvorstände pp. deS Kreises die in ihren Gemeinden sich aushaltenden, zum einjährig- sreiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen, welche in daS militärpflichtige Alter eintreten, bezw. eingetreten sind, und
„Du wirfst den Majoratserben in die Wagschale."
„Um den Rang scheinst Du mich sehr zu neiden, weil Du die Sache stets hervorhebst!"
„Reize mich nicht — sonst!"
„Nun? — Willst Du etwa die Flinte gegen mich erheben, den Nero auf mich hetzen? Aehnlich sehe es Dir, der Du mir schon keinen freundlichen Blick mehr gönnst, obwohl wir eines Blutes sind."
„Sind wir das? Mir neu!"
„Aha, da bin ich Dir also ein Fremder? Gut, daß ich es weiß."
„Es ist mir alles gleich."
„Mir auch. Ich weiß nur, daß ich nie die Pflichten gegen meinen Stiefbruder verletzt, ihm nie Anlaß zu Streit gegeben habe. Ich werde mich auch künftighin gerade so verhalten. Verantworte Du es, wenn Du durch Dein Verhalten andere Zustände heranrufst."
Waldemar stampfte seine Flinte auf die Erde.
Jetzt mischte sich der Oberförster ein, nachdem er längst Zeichen von Unbehagen von sich gegeben:
„Meine Herren Barone," sagte er, „Sie sind Brüder! Sie sollen an das Wort der Schrift denken:
Siehe, wie fein und lieblich es ist, wenn Brüder einträchtig bei einander wohnen!"
Waldemar hob drohend die Faust:
„Halten Sie Ihr bibelfestes Maul gefälligst und bekümmern sie sich um Ihre Hasen und Rehe."
Dann pfiff er Nero und wandte sich.
• Hinrichs sagte kein Wort, aber er war leichenblaß, dann meinte er:
„Der ist Ihnen sein Lebtag nicht gut."
„Meinen Sie?"
„Ja, gut, daß ich bei Ihnen war."
„Weshalb?"
„Na, na, ich will lieber nicht sagen, was ich denke," antwortete der alte Oberförster.
Damit gingen sie wieder nach Hause.
* *
♦
ihrer aktiven Dienstpflicht noch nicht genügt haben resp, von der Aushebung noch nicht zurückgestellt worden sind, daraus ausmerksam zu machen, daß sie in Gemäßheit deS § 93 pos. 2 der Wehrordnung sich bei der Ersatzkommission ihre» Gc- stellungSorteS schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen haben.
Der Jivilvorfitzende der Erfatzkommisston.
I. A.:
W e s s e l, KreiSsekretär.
HerSseld, den 2. Januar 1912.
In Hilperhausen ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Hilperhausen tritt auS dem Sperrgebiet, und die Ortschaften Roßbach, Kohlhausen und Holzheim find auS dem BeobachtungSgebiet ausgeschieden worden.
J. Nr. I. 21. Der Landrat.
I. «.:
WesseI, KreiSsekretär.
HerSseld, den 29. Dezember 1911.
In Gcisa (Bezirk Dermbach) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
I. 16966. Der Landrat.
I. A.:
Wessel, KreiSsekretär.
nichtamtlicher teil.
Zum 12. Zanuar.
Man kann wohl sagen, daß die Bewegung für die Reich?« tagSwahlen von 1912 schon im Juli 1909 d. h. mit dem Zerfall deS alten Blockes und der'von Zentrum und Konser- vativen zustande gebrachten Finanzresorm begonnen hat. Seit- dem sind ungezählte Male bei ernsten Arbeiten deS Reichstags Reden zum Fenster hinaus gehalten und die Vorzüge und Nachteile der Finanzresorm nebst der Gruppierung der Parteien bei diesem Werke in die Debatte gezogen worden. Wie bei bet Hunnenschlacht kämpsten die Geister noch nach beendigter Schlacht in den Lüsten weiter.
Die eigentlichen Wahlvorbereitungen, die Werbung von Mitgliedern, die Sammlung von Geldern, die Besprechungen von Wahlbündnissen, die Auswahl der Kandidaten, nahmen schon vor Jahr und Tag ihren Ansang. In der Presse.bildete daS Verhältnis der Parteien und Parteigruppen zueinander den Mittelpunkt aller Betrachtungen. Trotz des leidenschaft- lichcn Eifers, mit dem namentlich die Presse der Linken dieses Thema immer wieder behandelte, mußte allmählich eine Ermüdung eintreten. AuS dem ewigen Hader um Vergangenes sprang kein leitender Gedanke praktischer Politik für die Zukunft heraus.
Der Inspektor Albrecht auf dem Greiffensteinschen Gute hatte sich Arsenik zu Vernichtung der ungeheuren Anzahl von diesjährigen Feldmäusen verschrieben. Friedrich Grön hatte es geschickt verstanden, sich einige Gramm davon anzueignen. Der perfide Mensch sagte sich:
„Wer weiß, wo Du es nochmals gebrauchen kannst."
Einige Zeit nach jenem Streite der Brüder im Walde machte die Familie von Wildau wieder einen Besuch auf Schloß Greiffenstein. Sie wurde wie jedesmal mit Auszeichnung ausgenommen.
Es war in der Erdbeerenzeit. Man aß damals die ersten Früchte dieser Art, deren Anzahl noch so gering war, daß für jeden Gast nur ein winziges Glastellerchen von Erdbeeren gereicht wurde.
Man speiste im Park unter der Veranda. Friedrich Grün mußte, da die Zofe erkrankt war, beim Servieren mit einspringen.
Fräulein Ottilie von Wildau ließ sich die Speisen sehr gut schmecken, aber Grün hatte Gelegenheit gefunden, auf den Teller, den er Fräulein Ottilie von Wildau reichte, mit Blitzesschnelle ein Pulver zu streuen, welches wie Zucker aussah, der schon darüber gestreut lag. Es konnte garnicht auffallen. Es war aber nicht Zucker, sondern Arsenik.
Weshalb tat der perfide Mensch solches?
Was hatte ihm Ottilie von Wildau getan ?
Friedrich Grün haßte Baron Leopold auf den Tod. Er wußte auch, daß Fräulein Ottilie Baron Leopold gern hatte. Um nun dem Baron einen herben Schmerz 31t bereiten, sollte Fräulein Ottilie sterben. Der freche Kerl, der in seiner Niederträchtigkeit ein armes unschuldiges Mädchen hinopfern wollte, um sich an einem anderen zu rächen, hatte seine Manipulationen so geschickt gemacht, daß sein Verdacht auf ihn fallen konnte, da er die Vergiftung der Früchte erst auf dem Wege von der Küche nach dem Park zuwege brächte.
Es entstand im Schlosse eine furdjtbave Ver-