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herrfelder Armblatt
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Fernsprech-Nnfchlutz Nr. 8
Nr. 5.
Donnerstag, den 11. Januar
1912.
Amtlicher teil.
HerSfeld, den 28. Dezember 1911. «etrellend: Mitteilung der Ergebnisses der Reichrtagswahl am 12. Januar 1912.
Die sämtlichen Herren Wahlvorsteher der Landgemeinden bei Kreises haben mir bestimmt noch am Abend deS 1 2. Januar, dem Wahltage, sosort nach Schluß der Wahl- Handlung daS sorgfältig sestgestellte Ergebnis der ReichStagS- wahl im Wahlbezirk durch ein gebührenpflichtiges telefonisches Gespräch mitzuteilen.
Anzurusen ist daS Königliche LandratSamt in HerSseld unter Fernruf Nr. 133.
Sollte die telefonische Leitung gestört sein, sodaß eine klare Verständigung unmöglich ist, werden alle Herren Wahlvorsteher bei KreiseS angewiesen, mir daS Wahlergebnis sofort mittelst gebührenpflichtigen Telegramms mitzuteilen.
Mit der Beförderung dieses Telegramms an die nächste Postanstalt ist eine durchaus zuverlässige Persönlichkeit zu beauftragen.
Im Interesse einer schnellen Abwickelung bitte ich da» telefonische Gespräch nur auf den Namen der Wahlbezirks, die Summe der überhaupt abgegebenen gültigen Stimmen, die Zahl der sür j e d e n Kandidaten im Wahlbezirke abgegebenen Stimmen sowie die Zahl der etwa „ungültig" erklärten Stimmzettel zu beschränken.
Die Herren Wahlvorsteher sind mir für pünktliche Erledigung verantwortlich.
I. I. Nr. 17122. Der Landrat
von GruneliuS.
HerSfeld, den 8. Januar 1912.
Neichstagswahl betreuend.
Gemäß dem § 26 deS Wahl-ReglemenrS vom 28. Mai 1870 — 28. April 1903 bringe ich zur öffentlichen Kenntnis, daß die Ermittelung deS Ergebnisses der am Freitag, den 12. Januar 1912 stattfindenden Reichstags-Wahl am Dienstag, den 16. Januar 1912, vormittags 11 Uhr, im SitzungSsaale deS Königlichen LandratSamtes zu H e rSfeld erfolgt. Der Zutritt zu dem Lokale steht jedem Wähler offen.
Der Wahlkommifsar für den 6. Wahlkreis deS Regierungsbezirks Caffel. von GruneliuS, Nr. 277. Landrat.
HerSseld, den 10. Januar 1912.
Neichstagswahl!
Gegenüber aufgetauchten Zweifeln über die Auslegung des die Oeffentlichkeit der Wahlhandlungen betreffenden § 9 Absatz 1 deS Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 weise ich daraus hin, daß nach einem Erlaß deS Herrn Ministers deS Innern die bezeichnete GefetzeSvorschrift die Anwesenheit bei der Wahlhandlung allen wahlberechtigten Deutschen gestattet, ohne Rücksicht auf den Wahlbezirk dem sie ange- hören. Nichtwahlberechtigtehabendemnachkeinen Zutritt.
I. 427. Der Landrat.
3. A.:
Wessel, KreiSsekretär.
HerSfeld, den 4. Januar 1912.
Im Monat Dezember 1911 sind von hier aus den nachbezeichneten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden. A. Jahresjagdscheme:
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1. entgeltliche:
1/12. dem Landwirt Adolf Westermann in Hersa,
1/12. „ Hauptmann Berch, Lehrer an der Kriegsschule in HerSseld,
1/12. „ Königl. AmtSgerichtSrat Dr. Schemann in HerSfeld,
1/12. „ Königl. Landrat von GruneliuS in HerSseld, 2/12. „ Fabrikanten Alex Rehn in HerSseld, 2/12. „ Kausmann Aljred Textor in HerSseld, 2/12. „ Bergmann Christian Scheer in RanSbach, 4/12. , Küfer JohS. Opfer in Holzheim,
4/12, „ „ Hrch. Opfer daselbst,
4/12. „ Königl. Amtsrichter Heußner in Sliebetaula, 4/12. „ Gastwirt Peter Mosebach in AuSbach, 4/12. „ Bildhauer Adam Karpenstein in SiegloS, 6/12. „ Landwirt Georg Heuler in Lautenhausen, 6/12. „ Zimmermann Karl Becker in MengShausen, 6/12. „ Dienstknecht Emil Helms in Gethsemane, 9/12. „ GutSbefitzerAdolfReinhardinUnterweifenborn, 9/12. , Bürgermeister Arnold Rüger in Unterweijenborn, 9/12. „ Kohlenhändler August Braun in HerSfeld, 11/12. „ Königl. AmtSgerichtSrat Roßbach in HerSfeld, 13/12. „ Domänenpächter Karl Baumann zu Eichhof, 14/12. „ Landwirt Adam RooS in KerSpenhaufen, 16/12. „ Gemeindegärtner und Feldhüter Otto Ander» in Heringen,
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Karl Heßler in Philippsthal, Rentier Georg Gliemeroth sen. in HerSseld, Bergafsessor Adols Woeste in Röhrigshos, Gutsbesitzer August Hoßbach zu Hof Weisenborn, Landwirt JohS. Both in KerSpenhaufen, Fahnenjunker Rolf Overbeck in Hersfeld, Diplom-Ingenieur Hans Rosenstock von Rhöneck in PhilipPSthal, BetricbS-Jngenieur Ernst Koch in Philippsthal Oberleutnant Zimmermann in HerSfeld, Kaufmann Ludols Schuchard in Niederaula 2. unentgeltliche: von Baumbach'schen Forstverwalter Lichtenberg in Frielingen, Königl. Forstaufseher Bauer in WipperShain. B. Tagesjagdscheine:
Otto Stenger in Satzungen, Leutnant a. D. F. Nebe in Busengraben bei Vacha, Basaltwerkbefitzer H. M. Voelker in Vacha, Rittergutsbesitzer Johann Balduin in Heiligenrode bei Vacha, Landwirt Heinrich Balduin daselbst, Gastwirt Heinrich Haßenpflug in Niederaula, Landwirt Wilhelm Gößlinghoff zu Bingartes, „ Erich Freise in Göttingen, Maurermeister Hugo Groß in Vacha, Landwirt J. Balduin in Heiligenrode bei Vacha, Oberleutnant Friedrich Rosenstock von Rhöneck in PhilippSthal.
Der Landrat von GruneliuS. .2
HerSfeld, den 29. Dezember 1911.
Ich ersuche die Herren Bürgermeister und GutSvorsteher des Kreises mir bestimmt bis zum 15. Januar zu berichten, aus wie hoch sich daS Steuersoll derjenigen Steuerpflichtigen beläuft, die nach der Gemeindesteuerliste pro 1911 mit dem Steuersätze von 1,20 Mk. und weniger veranlagt worden sind.
Die genaue Einhaltung der gestellten Frist mache ich zur besonderen Pflicht.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: von GruneliuS.
I. A. Nr. 8100. Landrat.
HerSseld, den 9. Januar 1912.
Die Schulvorstände deS Kreises ersuche ich, die in Betracht kommenden Lehrer zu veranlassen, die letzteren kompetenzmäßig zustehenden Jahreszinsen für daS Kalenderjahr 1911 vom Guthaben der Schulstelle bei der städtischen Sparkasse hier baldigst unter Vorlage ihrer Bestallung ab- zuheben.
Bei denjenigen Schulstellen, an welchen im Laufe bei JahreS 1911 ein Personenwechsel eingetreten ist, haben die jetzigen Stelleninhaber Den ganzen Zinsenbetrag abzuheben und sich mit ihrem Amtsvorgänger (oder wenn derselbe verstorben, mit dessen Witwe) wegen des demselben (bczw. dessen Witwe) zukommenden ZinsenanteilS auSeinanderzufetzen.
Die Eparkaffen-Einlagebücher find der Sparkasse hier von mir zugegangen.
I. 418. Der Landrat.
I. A.:
W e s s e l. KreiSsekretär.
HerSseld, den 5. Januar 1912.
Gemäß § 6,1 des Jnvaliden-Bersichcrungs-Gesetzes vom 13. Juli 1899 sind von den unteren Verwaltungsbehörden (Landrot) auf Antrag von der BersicherungSpflicht zu befreien. Die Personen, welche vom Reiche, von einem BundeSstaate oder einem Kommunalverbande usw., oder welchen auf Grund früherer Beschästigung alS Lehrer oder Erzieher an öffentlichen Schulen oder Anstalten Pensionen, Wartegelder oder ähnliche Bezüge im Mindestbetrage der Invalidenrente nach den Sätzen der ersten Lohnklasse bewilligt sind, oder welchen aus Grund der reichSgesetzlichen Bestimmungen über Unfall-Versicherung der Bezug einer jährlichen Rente von mindesten» demselben Betrage zusteht.
Nach Artikel 73, Absatz 2 bei EinsührungSgcsctzcs zur ReichS-Bersicherung-ordnung werden nach dem 1. Januar 1912 alle nach der oben genannten Gesetzesbestimmung von der BersicherungSpflicht Befreiten wirderversicherungS- pflichtig, solange sie nicht nach der ReichS-BersicherungS- ordnung neu von der BersicherungSpflicht befreit sind. Eine solche Befreiung kann auf Grund bei § 1237 R. V. O. erfolgen, wenn den betreffenden Beschäftigten neben der Bewilligung einer eigenen RuhegeldeS, WartegeldeS oder ähnlichen BezugS im Mindestbetrage der Invalidenrente nach den Sätzen der ersten Lohnklasse zugleich Anwartschaft aus Hinterbliebenen- fürsorge nach den gleichen Mindestsätzen gewährleistet ist. Die in Betracht kommenden Mindestsätze sind jolgende: Jährlich 116 Mk. Invalidenrente, 69,80 Mk. Witwen-, 34,90 Mk. Waisenrente für eine und 26,65 Mk. für jede weitere Waise.
Die Ortspolizeibehörden deS KreiseS ersuche ich, dieses in bet Gemeinde aus ortsübliche Weise wiederholt bekannt machen zu laffen und den Beteiligten anheimzugeben, sofern die Voraussetzungen für ihre Befreiung von der Berficherung»- Pflicht auch nach den Vorschriften der ReichS-VersicherungS- Ordnung gegeben find, alsbald von neuem einen Antrag auf Befreiung von der BersicherungSpflicht bei m i r zu stellen. Dabei will ich besonders darauf Hinweisen, daß ei für die Beteiligten von Vorteil sein kann, sich zu versichern, sofern nämlich nach Maßgabe ihres Lebensalters und ihres Gesundheitszustandes angenommen werden kann, daß sie noch hinreichend Gelegenheit haben werden, die Wartezeit auf Invalidenrente und Hinterbliebenenfürforge zurückzulegen. Denn nach der ReichS-Verficherungsordnung hat der Bezug einer Pension, eines WartegeldeS oder ähnlichen BezugS (aber nicht einer Unfallrente) keinen Einfluß mehr, wie bisher, auf die Auszahlung einer Invaliden- oder Witwen- und Waisenrente, sondern neben der Pension kann auch zugleich die volle Rente zur Auszahlung kommen.
I. 16500. Der Landrat
von GruneliuS.
HerSseld, am 5. Januar 1912.
Diejenigen Herren Bürgermeister und GutSvorsteher bei KreiseS, welche meine Verfügung vom 5. Dezember 1911, I. A. Nr. 7615, betreffend Mitteilung bei der Kreissteuerveranlagung für daS Jahr 1912 zu Grunde zu legenden SteuerfollS noch nicht erledigt haben, werden hieran mit Frist biS zum 12. b. MtS. erinnert.
Die genaue Einhaltung dieser Termin» erwarte ich aus daS Bestimmteste.
Der Vorfitzende des Kreis aus schuffes: I. A. Nr. 7615. vo n GruneliuS.
HerSfeld, den 8. Januar 1912.
Am 1. April 1912 scheidet ein Drittel der Gemeindever- ordneten in denjenigen Landgemeinden aus, in denen eine gewählte Gemeindevertretung besteht.
Die Ergänzung der Gemeindevertretung durch neue Wahlen hat zu ersolgen.
Die hierzu erforderlichen Vorbereitungen haben durch die Herren Bürgermeister der in Betracht kommenden Gemeinden alsbald zu erfolgen.
Ich nehme auf den Inhalt der diesseitigen Verfügung vom 3. Januar 1899 A. 24 im KreiSblatt Nr. 3; vom 9. Januar 1900 A. No. 55 im KreiSblatt No. 4; vom 9. Januar 1902 A. No. 96, im Kreisblatt No. 5; vom 14. Januar 1904 A. No. 179 im KreiSblatt No. 7; vom 3. Januar 1906 A. No. 179 im KreiSblatt No. 7 und vom 3. Januar 1906 A. No. 17 im KreiSblatt No, 2 Bezug.
Nach diesen Bestimmungen und denjenigen der Landge» meinbeorbnung vom 4. August 1897 hat zunächst die Berichtigung der Liste der Gemeindeglieder und sonstigen Stimmberechtigten und die Anfertigung der Wählerliste (AbteilungS- liste) wie auch die Offenlegung der Letztere» in der Zeit vom 15. bis 30. Januar 1912 in einem vorher zur öffentlichen Kenntnis zu bringenden Raume zu jedermanns Einsicht zu erfolgen.
Nach Ablauf der OffenlegungSsrist ist die Wählerliste ab« zuschließen und mit der Bescheinigung zu versehen, daß Einwendungen nicht erhoben, oder daß solche in ordnungsmäßiger Weise erledigt sind
Die Ergäuzungswahlen, zu denen die Wahlberechtigten gemäß § 30 der Landgemeindeordnung min bestens eine Woche vor dem Wahltage (letzterennicht mit* eingefchloffen) in ortsüblicher Weise einzuladen find, und deren Ergebnis sofort nach Beendigung auf ortsübliche Weise bekannt zu machen ist, find in der Zeit vom 1. bis 8. März 1912 vorzunehmen, Damit durch den Ablauf der zweiwöchigen Frist, innerhalb welcher gegen die Gültigkeit der Wahlen Einsprüche erhoben werden können, und durch die nach Ablauf dieser Frist alSbald zu erfolgende Beschlußsassung der Gemeindevertretung über Die Gültigkeit dieser Wahlen (§ 37 Absatz 1 Ziffer 2 der Land gemeindeordnung), zu welcher Sitzung die Mitglieder der Gemeindevertretung nach Maßgabe der Vorschrift im § 68 Absatz 3 der Landgemeindeordnung besonders einzuladen find, nicht verhindert wird, daß die neugewählten Mitglieder ihr Amt am 1. April 1912 antreten können.
Die neugewählten Mitglieder sind von dem Bürgermeister in der nach dem 1. April 1910 stattfindenden ersten Sitzung der Gemeindevertretung in die letztere einzusühren und durch Handschlag zu verpflichten.
Die «sonderlichen Formulare zu den Wählerlisten, Wahl- protokollen usw. sind in der L. gunfj^tn Buchdruckerei in HerSseld zu haben.
B iS spätesten» zum 30. März 1912 ist mit von den Herren Bürgermeistern der in Betracht kommenden Gemeinden über daS Ergebnis der siaUgehabtcn ErgänzungS- wahlen entsprechender Bericht zu erstatten. AuS diesem Bericht muß zu ersehen sein, welche Gemeindeverordnetr auige*