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Herssel-er Kreisblatt

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Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 12. lErstes Blatt]

Sonnabend, den 27. Januar

1912.

Kaisers

Geburtstag.

Kanonendonner und Glockenklang, Drommetengeschmetter und festlicher Sang Und flatternde Fahnen im Winde!

Was künden sie jauchzend dem deutschen Land Im Osten und Westen, am Meeressttand? Wem gelten die Blumengewinde?

Wem klingt der Jubel von jung und alt, Der brausend und stürmend gen Himmel schallt, Wem ward so herzliches Grüßen? Wem duften die Blumen zur Winterszeit, Wem gelten Gebete und Wünsche heut, Die deutschen Herzen entsprießen?

Sie klingen dem Kaiser dem herrlichen Mann, Dem Siegfried allein ich vergleichen kann, Dem Kraft und Schöne beschieden. Mit trefflichem Schwert, gehürnt und gefeit, So hat er von Feinden uns stets noch befreit, Bewahret den köstlichen Frieden.

In Winterskälte und Eises Macht Taun aus die Herzen, entschwindet die Nacht An Kaisers festlichem Morgen.

Ihm jauchzen die Herzen in Liebe zu, Der Wohlfahrt dem Volke, Gedeihen und Ruh Erkämpfte in Mühen und Sorgen.

Und ob auch Feinde ringsum dräun

Und sich des Zwistes im Lande freun, Sie sollen uns nicht übermannen! Wir schwören heut in deine Hand, Dir treu zu bleiben im deuffchen Land, Die alten Gespenster zu bannen!

Auf viele Jahre! Du stolzer Aar, Nun spreite die Schwingen in Lüsten klar Ob Deutschlands geheiligten Gauen.

Durchs Kreuz zur Krone, durch Nacht zum Licht, Dem wollen «an glauben und anderem nicht. Dem Kaiser, dem Kaiser vertrauen!

Die Wogen des Volkslebens gehen auf und nieder, Gruppierungen im Volksganzen binden und lösen sich, Minister kommen und gehen und dürfen des Amtes Last von der Schulter legen, nur einer darf nicht vom Platze weichen, nur einer darf des unruhigen Schiffes Steuer nicht aus der Hand lassen. Ja, wenn die Wogen am stärksten brausen, wenn der Irrungen und Ver­wirrungen im Lande am meisten sind, darf er am wenigsten sich verwirren und erbittern lassen. Ruhig, unverwirrt von Zorn und Vorurteil muß sein Blick über das Gewoge hingleiten. Und wenn des Amtes und der Würde Last am meisten drücken, darf er am wenigsten daran denken, es von sich zu legen. Das ist unseres Kaisers Amt. Bei allem Glanz, der ihm notwendig zusteht, ein schweres, dornenvolles Amt. Von Gott an diese Stelle

gestellt, die ihm innerlich und äußerlich keine Rast läßt, ihn belastet mit schwerer Verantwortung, hat unser Kaiser diese Verantwortung mit vollem, klarem Pflichtbewußtsein vor den Augen seines Gottes und im Angesicht seines Volkes mit aller Treue getragen von Anfang an und trügt sie noch. Dankbar sollte sein Volk ihm das nicht ver­gessen ; denn was des Kaisers Sorge schafft, das gilt doch dem Wohle des Volkes. So soll er es denn an seinem Geburtstag besonders fühlen, daß er aus seiner hohen Warte nicht allein steht. Nicht Roß, nicht Reisige sichern die steile Höh, wo Fürsten stehen". Diese Wahrheit wird uns heute deutlicher, wo heimliche Mächte und öffent­liche Verhetzung verbunden mit einer geradezu teuflischen Verlogenheit unser Volk verwirrt und die Liebe zum Kaiserhaus ihm aus dem Herzen

zu reißen versucht haben. Gott gebe, daß die Anhänglichkeit an unsern Kaiser, die alte deutsche Treue in unserm Volke fester wurzelt, als es scheint! Mögen alle Getreuen, denen wirklich des Vaterlandes Wohl am Herzen liegt, sich fester zusammenschließen um unseres Kaisers Thron, ihn an seinem Geburtstag grüßen mit dem alten Vertrauen, mit Dank und Liebe und mit ihren Fürbitten eine Schutzwehr bilden für sein Leben und Wirken. Esdarf keinTagunbenutzt gelassen werden, der Kaiser undVolk enger zusammenbindet! Solch ein Tag ist des Kaisers Geburtstag, an dem mit seinen eigenen Gebeten und Wünschen sich vereint die Bitte aller seiner Getteuen im Lande:

Gott schütze den Kaiser!"

sch.

Amtlicher teil.

HerSfeld, den 19. Januar 1912.

Nach den Bestimmungen der ReichS-VersicherungS-Ordnung sind die QuittungSkarten wie auch bisher, binnen 2 Jahren nach der Ausstellung zum Umtausche einzureichen. Die Nichtbefolgung dieser Vorschrift hat aber nicht mehr zur Folge, daß die verspätet umgetauschte Karte die Gültigkeit verliert. ES sind daher in allen Fällen die zum Umtausche ge­brachten Karten aufzurechnen. Die bislang im Gebrauch be- findlichen kleinen roten GültigkeitSanträge (Form G. 58.) sind dadurch hinsällig geworden.

Ferner ist auch die Verordnung, daß auf Antrag die Gültigkeitsdauer einer QuittungSkarte verlängert werden konnte, vom 1. Januar 1912 ab aufgehoben. Vermerke über Gültig- keitSverlängerung dürfen daher in den QuittungSkarten nicht mehr angebracht werden.

Wohl aber ist eS doch, ebenso wie früher, sehr wichtig, daß die Ausgabestellen der QuittungSkarten beim Aufrechnen umgetauschter Karten darauf achten, ob die Anwartschaft erhalten ist, d. h. ob bei Pflichtversicherten (in gelben Karten Form. A.) binnen 2 Jahren nach dem Ausstellungstage mindestens 20 und bei Selbst-Versicherten (in grauen Form. B ) binnen gleicher Frist mindestens 40 Beitragsmarken ver- wendet worden sind. Ist die erforderliche Anzahl von Marken nicht in der Karte enthalten, so ist zu prüfen, ob eS den Berfichnten etwa durch Beibringung rückständiger Pflichtbei­träge oder durch Leistung sreiwilliger Beiträge letzteres ist nur für höchstens 1 Jahr- vom Tage der Verwendung an rückwärts gerechnet, zulässig möglich ist, die zur Er­haltung der Anwartschaft notwendige Mindestzahl von Beiträgen

zu erlangen. Bejahendenfalls ist dem Versicherten der Rat zu erteilen, daS Fehlende noch vor dem Kartenumtausche nach- zuholen.

Im übrigen empfiehlt eS sich jedoch trotz deS Wegfalls der formalen Ungültigkeitserklärung verspätet umgetauschter Karten die Versicherten von Zeit zu Zeit dringend daraus hinzuweisen, daß ihre Karten nicht länger als 2 Jahre lausen sollen und daß sie im Falle eines längeren KartenumlaufS den gesetzlichen Nachteil haben, gemäß § 1420 ReichS-VersicherungS-Ordnung im Streitfälle bei späteren Rentenansprüchen die Erhallung der Anwartschaft beweisen zu müssen, wodurch unter Umständen ihr ganzer Rentenanspruch aus dem Spiele stehen kann.

Die OrtS-Polizeibehörden deS KreffeS ersuche ich, Vor- stehendes wiederholt in der Gemeinde auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.

V. 54. Der Landrat

von GruneliuS.

HerSseld, den 20. Januar 1912.

DaS auS den Orten Unter-Echwarz, Unter-Wegsurth, Queck, Rimbach, Hutzdors, Schlitz und UellerShausen gebildete ScuchcnbcobachtungSgcbiet ist ausgehoben worden.

DaS Seuchen-Sperrgebiet im Kreis Lauterbach besteht z. Zt. auS den Orten Pfordt und Ober-Wcgfurth.

I. 843. Der Landrat.

I. A.:

W e s s e l, KreiSsekretär.

HerSseld, den 23. Januar 1912.

Die Gewerkschaft Heringen in Heringen a/W. beabsichtigt aus ihrem Zcchenplatze in dem ihr in der Ge

markung Heringen, Kartenblatt 9 Parzelle 3, 4, 5. 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 14 und der Gemarkung Lengers, Kartenblatt 1, Parzelle 58 verliehenen Gruben- felde eine

Lhlorkalinmfabeik

für die Verarbeitung von täglich 10 000 D. C. Rohsalze zu errichten.

Ich bringe daS geplante Unternehmen zur öffentlichen Kenntnis, mit dem Anfügen, daß Einwendungen hiergegen in den nächsten 14 Tagen bei mir schriftlich in zwei Aus­fertigungen oder zu Protokoll angebracht werden können.

Nach Ablaus der Frist können Einwendungen in diesem Versahren nicht mehr angebracht werden.

Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden im mündlichen Verhandlungstermin am Sonnabend, den 17. Februar

vormittags 11 Uhr

in meinem GeschäftSlokale auch im Falle deS Ausbleibens deS Unternehmers oder der Widersprechenden, erörtert werden. Die Abwäffer werden in die Werra abgeleitet.

Die Zeichnungen und Beschreibungen zu der Anlage liegen während der AuSlagefrist in meinem Büro während der Dienststunden zu Jedermann- Einsicht auS. I. 948. Der Landrat

von GruneliuS.

HerSseld, den 23. Januar 1912.

Die Gewerkschaften Herfa und Nenrode in