Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. Der Bezugspreis beträgt für hersfeld vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark, ^

Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer ein« gespaltenen Zeile lOPfg., im amtlichen Teile 20 pfg. Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewShrt.VLnsnsn»

Hersfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Kernsprech-Nnschlutz Nr. 8

Nr. 26. Donnerstag, den 29, Februar 1912.

Amtlicher teil.

HerSfeld, den 28. Februar 1912.

Unter dem Viehbestände deS Peter Steinweg in Hersseld, JohanneStor Nr. 3, ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Nr. I. 2553. Der Landrat

von Grunelius.

... II .n . . ....... II Hin , ,.. ,

Hersfeld, den 28. Februar 1912.

Nachdem in Hersseld die Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt worden ist, wird auf Grund des § 1929 des Reichs-Viehseuchen-Gefetzes in der Fassung vom 1. Mai 1894, R. G. Bl. S. 409 und des § 57 ff. der Bundesrats-Jnstruktion vom 27. Juni 1895 R. G. Bl. S. 357 folgendes angeordnet.

1. Der Bezirk vor dem Johannestor bis zur Dampfziegelei von H. Bätza bildet einen Sperr- bezirk.

Das Beobachtungsgebiet bilden der übrige Stadtteil von Hersfeld mit Wehneberg, Kalkobes, Gutsbezirk Meisebach, Eichhof, Bingartes, Asbach, Unterhaun, Petersberg mit Kühnbach, Wilhelmshos, Oberrode und Friedlos.

2. Für den Sperrbezirk gelten folgende Vorschriften:

§ 1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.

§ 2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Gehöfts- eingängen der verseuchten Gehöfte, sowie die ge­pflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hose sind mehrmals täglich durch ausgiebiges Uebergießen mit Kalkwasser zu desinfizieren.

§ 3. Das Geflügel ist in den verseuchten Gehöften und ihren Nachbargehöften so abzusperren, daß es den Hof nicht verlassen kann.

Für Tauben gilt dies insoweit, als die örtlichen Verhältnisse die Verwahrung ermöglichen.

Die Hunde sind sestzulegen. ' Dem Festlegen ist das Führen an der Leine gleichzuachten.

§ 4. Das Betreten der v erseuch ten Ställe ist nur den Besitzern, den mit der Wartung und Pflege der Tiere beauftragten Personen und Tierärzten gestattet.

Händlern, Schlächtern und Viehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte zu unter­sagen.

§ 5. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirück­ständen aus verseuchten Gehöften ist verboten. Dies Verbot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.

§ 6. Die Einfuhr von Klauenvieh ohne polizeiliche Er­laubnis ist verboten, die Ausfuhr von Klauenvieh und der Durchtrieb von Klauenvieh ist verboten.

Um ein Millionenmääel.

Amerikanische Novelle von W a l t h e r Kabel.

Ueber San FranziSko, der berühmten Handelsmetropole der amerikanischen Westküste, spannte sich ein wolkenloser, ties- blauer Himmel auS. Trotzdem waren an diesem wunderbar schönen Sommernachmittag die zahlreichen Tennisplätze bei Marinekasinos, von denen man einen so herrlichen Ausblick auf Golden Gade, die breite natürliche Hafeneinfahrt hat, nur wenig besucht.

Aus einem dieser Plätze, wo eine junge Dame und ein Herr mit kirschbraun gebranntem Gesicht, ohne sich um die sengenden Strahlen der Sonne zu kümmern, bisher eifrig die Bälle hin- und hergetrieben hatten, kam ei jetzt plötzlich zu einer Unterbrechung bei Spiels. Das Paar war mit­einander über die Gültigkeit bei letzten BalleS in Streit geraten.

Ich aber sage Ihnen, der Ball war innen, Harry!" rief Alice Weather zornsprühend und schlug erregt mit ihrem Tennis­schläger aus daS straffgespannte Netz, hinter dem der schlanke Marineleutnant mit seinem überlegenen Lächeln in dem glatten Gesicht stand und seine Partnerin halb belustigt halb vorwurfs­voll anschaute.

Gut, brechen wir daS Spiel also ab, da ja doch keine Einigung zu erzielen ist", meinte Harry Sanders daraus mit leichter Verbeugung, drehte sich um und schritt dem kleinen Pavillon zu, der unter den breitästigen Linden zwischen den Tennisplätzen lag und die Garderobenräume für die Spieler enthielt.

Vor dem weißgestrichenen, zierlichen Häuschen saß in einem bequemen Korbstuhl eine ältere, hagere Dame, die zuerst dem Wortwechsel der beiden jungen Leute mit sorgenvollem Gesicht gelauscht hatte, sich jetzt aber, lächelnd Unbesangenheit heuchelnd, an den Marineoffizier mit der Frage wendete:Selbst an diesem herrlichen Sommernachmittag Zank und Streit, lieber Sanders? Und einer solchen Kleinigkeit wegen I Leicht aus- seufzend und in komischer Verzweiflung die Hände sollend,

3. F ür das Beobachtungsgebiet gelten die nach­stehenden Bestimmungen:

§ 1. Der Durchtrieb von Klauenvieh durch das Be­obachtungsgebiet ist verboten.

§ 2. Das Treiben von Klauenvieh aus öffentlichen Straßen in den Orten des Beobachtungsgebietes ist verboten, ausgenommen, aus Anlaß der Zuführung von Kühen und Rindern zum Zuchtbullen.

§ 3. Die Benutzung von Klauenvieh in den Orten des Beobachtungsgebiets zur Feldarbeit ist gestattet, soweit die öffentlichen Straßen des Sperrbezirks dabei nicht berührt werden.

§ 4. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unter­liegen der Gemarkungssperre.

§ 5. Zur Ausfuhr von Klauenvieh zu Schlacht- und Nutzungszwecken ist in jedem Falle meine be­sondere Genehmigung erforderlich.

Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn durch Vor­lage einer kreistierärztlichen Bescheinigung, die nur 24 Stund en Gültigkeit hat, nachgewiesen wird, daß der Bestand, aus dem Tiere ausgeführt werden sollen, s e u ch e n f r e i i st.

§ 6. Die Ortspolizeibehörden haben von der Aus­fuhr von Klauenvieh die Ortspolizeibehörde des Be­stimmungsorts telegraphisch oder telefonisch zu benach­richtigen unter Angabe des Namens des Besitzers und der Zahl und Art der auszusührenden Tiere. Wenn die auszusührenden Tiere mit der Eisenbahn befördert werden sollen, ist von der Erteilung der Genehmigung außerdem auch die Eisenbahnstation, auf der die Ver­ladung erfolgen soll, in Kenntnis zu setzen. Jede nach­trägliche Anweisung des Versenders, die auf eine Aen­derung der Bestimmungsstation abzielt, wird von der Eisenbahnversandstation an die Polizeibehörde des Ab- sendungsortes unverzüglich zurückgemeldet werden. In diesem Falle ist die Polizeibehörde des neuen Bestimm­ungsortes sofort zu benachrichtigen.

§ 7. Die Ortspolizeibehörde des Bestimmungsortes hat die Ankunft der Tiere, deren Eintreffen ihr von der Ortspolizeibehörde des Ausfuhrortes oder von dem be­amteten Tierarzt angemeldet ist, zu kontrollieren. Ist nach Ablauf einer angemessenen, nach der mutmaßlichen Dauer des Transportes zu bemessenden Frist das Vieh an dem Bestimmungsorte nicht eingetroffen, so sind über den Verbleib weitere Ermittelungen anzustellen.

Uebertretungen dieser Vorschriften werden, sofern nicht nach § 328 St. G. B. eine höhere Strafe verwirkt ist, auf Grund des § 66 Ziffer 4 des R.-Vieh-Seuchen-Ges. vom 1. Mai 1894 und des § 148 Abs. 1 Ziffer 7 b. R. G. O. mit Geldstrafen bis zu 30 Mk. bestraft.

Meine Anordnung vom 13. 10. 11 I. 12824 Kreisblatt Nr. 122 wird auf den Sperrbezirk Hersseld vor dem Johannestor und die Orte des

setzte sie leise hinzu:Wie soll bai nur enden, wenn jeder Tag eine neue Meinungsverschiedenheit bringt!"

In demselben Augenblick ging Alice Weather vorüber, und ohne die beiden auch nur eines Blickes zu würdigen, sagte sie mit gemachter Gleichgültigkeit:ES endet so, teuerste Hop- kinS, daß ich morgen früh mit derAriadne" FriSko verlasse und nach Kalkutta zum Besuch meines Onkels Richard ab- dampfe nnd dadurch Harry endlich den Anblick meiner Per- son entziehe."

Dann verschwand sie mit ärgerlich zurückgeworsenem Kops in der Tür bei Pavillons.

Wieder seuszte die spindeldürre Miß HopkinS aus. Dieser Mal schien ihre gedrückte Stimmung jedoch völlig echt zu sein.Wenn Sie nur wüßten. was ich für ein Kreuz mit dem Mädchen habe!" klagte sie weinerlich.Wirklich, am liebsten würde ich diese Stellung aufgeben und mich zur Ruhe setzen. Meine Mittel erlauben miti ja. So behaglich ich mich auch im Hause ihrer Vaters füllte, \feit seinem Tode lebe ich in beständiger Ausregung und Angst und habe nur bafüt zu sorgen, daß Alice sich nicht durch ihre Streiche in der Newyorker Gesellschaft ganz unmöglich macht. Für eine Frau in meinen Jahren ist bai eine fürchterliche Aufgabe. Nerven kostct'S, glauben Sie'S mir! Ich bin noch ganz krank von dieser endlosen Seereise."

Mit bittendem Blick schaute sie jetzt Sanders an, bet sich neben sie in einen zweiten Korbstuhl gesetzt hatte und nach­denklich die Finger seiner Rechten über die Darmsaiten bei Tennisschläger- wie über eine Mandoline gleiten ließ.

Helfen Sie mir doch !" fuhr sie eindringlich fort und legte ihre Hand wie beschwörend aus seinen Arm.Mich täuschen Sie ja nicht. Ich weiß, Sie lieben Alice ebenso heiß, wie Sie von ihr wiedergeliebt werden. Erfüllen Sie doch den letzten Wunsch der beiden Väter und" Nach einer kurzen Pause stieß sie hastig und halb verlegen hervor:verloben Sie sich endlich mit ihr!"

HarryS, von Seelust und Sonne tiesgebräunteS Gesicht hatte plötzlich einen fast abweisenden Ausdruck angenommen. Nachlässig klopfte er erst den Staub von seinen hochausgekrem- pelten weißen Beinkleidern, bevor er antwortete:Ich be-

Beobachtungsgebiets nämlich der übrige Stadtteil von Hersfeld mit Wehneberg, Kalkobes, Gutsbezirk Meise­bach, Eichhof, Bingartes, Asbach, Unterhaun, Petersberg mit Kühnbach, Wilhelmshof, Oberrode und Friedlos aus­gedehnt.

I. 2553. Der Landrat

von Grunelius.

Hersseld, den 22. Februar 1912.

Zur Abhaltung bei diesjährigen Ersatz-GcschästeS für den Kreis HerSfeld find folgende Termine bestimmt worden: Mittwoch den 20. März d. 3.

von Morgens V28 u h r a n und zwar im Saale des Gastwirts Geheb in Schenllengsseld

Musterung der Militärpflichtigen aui den Landgemeinden pp. bei AmtSgerichtsbezirkS Schenklengsseld.

Donnerstag den 21. März d. 3.

von Morgens 8 Uhr an und zwar im Saale des Gastwirts Träger in Friedewald Musterung der Militärpflichtigen aui den Landgemeinden PP. bei AmtSgerichtsbezirkS Friedewald.

Freitag den 22. März d. 3.

von Morgens 7 Uhr an und zwar in der neuen Tnruhalle in Hersseld (Avgust-Gottlieb-Strahe)

Musterung der Militärpflichtigen aui der Stadt HerSfeld. Sonnabend den 23. März d. 3.

v on Morgens 7 Uhr an in denselben Lokale

Musterung der Militärpflichtigen aui den Landgemeinden PP. deS AmtSgerichtsbezirkS HerSfeld mit Ausnahme derjenigen von Untergeis, Unterhaun, Wilhelmshof und Wippershain.

I Montag den 25. März d. 3. von Morgens 7 u hl an in demselben Lokale

Musterung der Militärpflichtigen aui den Landgemeinden Untergeis, Unterhaun, Wilhelmshof und Wippers­hain, sowie aus sämtlichen Gemeinden pp. bei AmtSgr- richtSbezirkS Niederaula.

Dienstag den 26. März d. 3. von Morgens 8 Uhr an in demselben Lokale

Losung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mann- schasten der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der auSgebildeten Landsturmpflichtigen bei zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher.oder Familienvcrhältnifsc eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888.)

baute unendlich, Ihnen diese Bitte abschlagen zu müssen, Miß HopkinS, trotzdem ich sehr wohl weiß, wie gütig und selbst­los ei von Ihnen ist, daß Sie so den Freiwerber für Ihren Schützling bei mit spielen. Denn eine vielsache Millionärin in dem verheißungsvollen Alter von 20 Jahren und ein simpler Marineleutnant welch ein Unterschied! Da könnte Alice Weather doch ganz andere Partien machen, besonders da ich nur über einen schlicht bürgerlichen Namen, also nicht einmal über bai kleinste ausländische Grafenkrönlein versüge und die Ehre der Bekanntschaft mit ihrer ebenso launenhaften wie exzentrischen Herrin nur dem Umstände verdanke, daß der alte Weather und mein Vater Freunde waren. Wenn ich nun dem sabelhaften Glücke dieser glänzenden Heirat trotzdem aus dem Wege gehe, so hat bai seine bestimmten, sehr schwerwiegenden Gründe. Ich habe von der Ehe vielleicht noch etwas veraltete Anschauungen, jedenfalls ganz andere, als sie jetzt in den Kreisen bet oberen Zehntausend von New- Jork und leider auch bei ihrem Schützling zu finden find. Von der jungen Dame, die ich einmal heimführe, verlange ich zuerst zarteS, wirklich frauenhaftes Empfinden, daS sich von dem Manne umwerben läßt, nicht umgekehrt; und zweiten-, Miß HopkinS, könnte ich mich nie an den Gedanken gewöhnen, zu den Kosten eines Haushaltes im Stile Alices nur eine LeutnantSgage von monatlich 50 Dollars beizusteuern, bai heißt also von dem Gelde meiner Frau zu leben."

Danach hätten Sie also bai Gefühl, daß daß Alice sich Ihnen ausdrängt?" meinte Miß HopkinS etwas spitzen ToneS, da sie ihre Sache jetzt verloren gab und ihren Rückzug möglichst geschickt decken wollte.Ich denke, aui dem Be­nehmen deS Mädchen- Ihnen gegenüber spricht daS gerade Gegenteil," fuhr sie plötzlich sehr von oben herab fort. Denn einen Mann, den man für sich gewinnen will, be- handelt man doch wohl kaum so, wie Alice eS mit Ihnen tut."

Ansichtssache, Miß HopkinS, reinste Ansichtssache!" lächelte Sanders ironisch.Zum Glück stehe ich aber mit meiner Meinung nicht so ganz vereinzelt, sonst könnte ich mich wahrhaftig für eingebildet halten. ES gibt zum Beispiel eine ganze Menge von meinen Kameraden von derNiagara", die steif und fest behaupten, daß Alicen« VergnügungSjacht