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herrMer Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 43. Donnerstag, den 1t. April 1912.

Amtlicher teil.

Bekanntmachung über die Einlösung der ZinSscheine und den Bezug neuer ZinSscheinbogen der preußischen Staatsschuld, der ReichSschuld und der deutschen Schutzgebietsschuld.

I. 1. Die ZinSscheine der preußischen Staatsschuld, der Reichsschuld und der deutschen Schutzgebietsschuld werden bis auf weiteres vom 21. deS dem Fälligkeitstage vorangehenden Monats eingelöst durch die StaatSschulden-TilgungSkasie in Berlin W. 8 Taubenstraße 29,

durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank) in Berlin W. 56, Markgrasenstraße 46 a,

durch die Preußische ZentralgenossenschaftSkasse in Berlin C. 2, am Zeughause 2,

durch die ReichSbankhauptkasse in Berlin W. 56, Jägerstraße 34, alle ReichSbankhaupt- und Reichsbankstellen und alle mit Kasseneinrichtung versehenen ReichSbanknebenstellen, durch alle preußischen Regierungshauptkassen, KreiSkassen und hauptamtlich verwalteten Forstkassen. durch die preußischen Oberzollkassen, durch alle preußischen Zollkassen, sofern die vorhandenen Barmittel die Einlösung gestatten, sowie durch diejenigen Oberpostkassen, an deren Sitz sich keine ReichS- bankanstalt befindet.

2. Dieselben ZinSscheine können von dem gleichen Zeit­punkte ab in Preußen allgemein statt baren Geldes in Zah­lung gegeben werden bei ollen hauptamtlich verwalteten staatlichen Kassen, mit Ausnahme der Kosten der Etaatseisen- bahnverwaltung, sowie bei der Entrichtung der durch die Gemeinden zur Hebung gelangenden direkten EtaatSsteuern. Ermächtigt, aber nicht verpflichtet zur Annahme an ZahlungS- statt sind die Reichspostanstalten.

3. Die ZinSscheine find den Kassen nach Wertabschnitten geordnet mit. einem Verzeichnisse vorzulegen, in welchem Stück- zahl und Betrag für jeden Wertabschnitt, Gesamtsumme so­wie Namen und Wohnung der EinliesererS angegeben sind. Von der Vorlegung eines Verzeichnisses wird abgesehen, wenn eS sich um eine geringe Anzahl von ZinSscheinen handelt, deren Wert leicht zu übersehen und sestzuftcllen ist. Formulare zu den Verzeichnissen werden bei den beteiligten Kassen vor­rätig gehalten und nach Bedarf unentgeltlich verabsolgt. Weniger geschäftskundigen Personen wird aus Wunsch von den Kassenbeamten bei Aufstellung der Verzeichnisse bereit­willigst Hilfe geleistet werden.

4. Eine Quittung über die gegen ZinSscheine erfolgte Zahlung wird nicht erfordert.

5. Ist die EinlieserungSstelle an den ReichSbankgiroverkehr angeschlosten, so kann auf Wunsch deS Empfangsberechtigten statt der Barzahlung die Ueberweisung deS EinlöjungSbetrageS auf ein Reichsbankgirokonto erfolgen. Von der Ueberweisung deS Einlösung-betrages wird dem Inhaber deS betreffenden Kontos, sofern nicht die Ueberweisung aus daS eigene Konto

Quer erkauft!

Roman von HanS B l e y m ü l l e r.

I.

(Fortsetzung.)

Die Frauen waren stumm geworden vor Neugierde. Je näher sie kamen, desto langsamer wurden wieder ihre Schritte. Ihre Augen staunten unverwandt nach rechts hin, wo daS Ding glänzte, während ihre Füße unbewußt eine scheue Kurve nach links hinüber tappten. Ohne umzusehen, lief die Untermüllerin mit ein paar großen Schritten auf die Jungen zu und fragte halblaut:Wer ist eS denn?"

Der eine Junge war gerade mit Mühe unter den Wagen­kasten gekrochen um zu erforschen, wieso daS Ding sich cigcnt- lich auf zwei Rädern halten könne. Der andere sagte unwirsch, offenbar über seine eigene Ungewißheit:Ach wir wissen'» selber nicht, ich glaube, Oberförsters!"

Die Untermüllerin zuckte zusammen, Frau Hagedorn aber rief:Herrjeh, da habt ihr ja Besuch bekommen! Da mach nur, daß du nach Hause kommst, die werden dich schon längst erwartet haben!" Damit reichte sie zum Abschied die Hand hin, die aber übersetzen wurde, denn jene lief mit rotem Kopf um die Ecke deS Wirtshauses und nach rechts den Wiesen- pfad nach der Mühle hinab, während Mutter Hagedorn den Pfad auswärts trippelte, ihrem bescheidenen Hüttchen oben am Waldrande zu.

*

Etwa dreihundert Meter unterhalb deS Wirtshauses Zur Krone", durch Erlcngebüsch den Blicken entzogen, log die stattliche Untermühle. Mit ihren vielen Nebengebäuden für den Getreide- und Holzhandel, mit den großen Scheunen und kleinen Schuppen glich sie einem kleinen Dorse für sich.

DaS wohl auS alter Zeit stammende Wohnhaus mit feinem spitzen Giebel und den im oberen Stockwerk lächerlich

deS Empfangsberechtigten erfolgt, unter Namhaftmachung deS letzteren Kenntnis gegeben. Kosten hiersür werden dem Empfangsberechtigten nicht in Rechnung gestellt.

6. Bei Uebersendung deS EinlöjungSbetrageS durch die Post trägt der Empfänger daS Porto.

II. 1. Die AuSreichung neuer ZinSscheinbogen zu den Schuldverschreibungen der preußischen Staatsanleihen und der Reichsanleihen erfolgt gegen Einlieferung der zur Abhebung berechtigenden ErneuerungSscheine (ZinSjcheinlisten, Anweisungen, Talons) durch sämtliche unter I. 1. ausgcsührte ZinSjchein- einlösungsstellen mit Ausnahme der StaatSschulden-Tilgungs- kasie und der ReichSbankhauptkasse.

2. Die ErneuerungSscheine sind von den Besitzern mit einem Verzeichnis einzureichen, zu welchem Vordrucke von den AuSreichungSstellen unentgeltlich verabfolgt werden. Die AuSreichungSstelle erteilt dem Einlieserer eine EmpsangSbe- jcheinigung, welche die Stückzahl der eingelieferten Erneuerung-, scheine und den Gesamtwertbetrag der zugehörigen Schuld­verschreibungen ohne deren Nummern angibt. Bei der Empsangnahme der neuen ZinSscheinbogen ist diese Empsangs- bescheinigung, nachdem der Empfangsberechtigte den darunter befindlichen Quittungsentwurs vollzogen hat, zurückzugcben.

3. Wünscht der Einlieserer der ErneuerungSscheine eine die Nummern der Schuldverschreibungen enthaltende EmpsangS- bescheinigung, so hat er daS Verzeichnis doppelt einzureichen; die eine Ausfertigung wird dann, mit der Empfangsbeschei­nigung der AuSreichungSstelle versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei der Abhebung der neuen ZinSscheinbogen, nachdem der Empfangsberechtigte daraus Quittung geleistet, wieder ab- zuliefern.

4. Weniger geschäftskundigen Personen wird bei der Aus­stellung der Verzeichnisse von den Kassenbeamten bereitwilligst Hilfe geleistet werden.

5. Werden die neuen ZinSscheinbogen nicht unmittelbar bei der AuSreichungSstelle in Empfang genommen, so geschieht ihre Zusendung unter voller Wertangabe, sofern nicht hierüber von dem Empfangsberechtigten anderweite Bestimmung ge­troffen wird, als portopflichtige Dienstsache auf Gefahr und Kosten deS Empfängers durch die Post.

III. Die Kassenbeamten sind gehalten, dem Publikum über die für die Papiere der Staatsschuld, der ReichSschuld und der SchutzgebietSschuld maßgebenden Bestimmungen be­reitwilligst Auskunft zu erteilen, insbesondere, insoweit eS sich um die Einlösung und die Erneuerung von ZinSscheinen, die Erteilung von Ersatzstücken für beschädigte Schuldverschreibungen und ZinSscheinbogen, abhanden gekommene oder vernichtete Schuldverschreibungen und Echatzanwcisungen sowie um daS preußische EtaatSschuldbuch und daS ReichSfchuldbuch handelt. Ueber die zu ihrer Kenntnis gelangenden Vermögensangelegen» heiten der StaatSgläubiger haben die Beamten unver- brüchliches Stillschweigen zu wahren.

Berlin, den 12. März 1912.

Königlich Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden und Reichsschuldenverwaltung. gez. von BischossShaujen.

kleinen Echiebesenstern war gewiß erst seit kurzemneu renoviert" worden, denn der Kalkbewurf war noch blendend weiß und mit sauberen Figuren, auch dem verschlungenen NamenS- zug A. H. über der Haustür, geschmückt; die Fensterkreuze der unteren Stuben leuchteten in einem wohl etwas zu hell ge­ratenen Rot. Im Verein mit dem preußisch-blauen Anstrich der Fensterläden legte das alles beredtes Zeugnis ab für den farbenfreudigen Sinn der Bewohner, ließ auch wohl darauf schließen, daß diese mit der Zeit vorwärts zu gehen sich be­mühten, obschon sie vorläufig nachhumpelten.

Im Vorgarten, den man durchschreiten mußte, um zur Haustüre zu gelangen, wucherten in üppigster Fülle und schimmernder Pracht Sommerblumen in duftendem Resedagrün.

Nach dem Bache zu schloß ein Gebüsch von Edelhölzern, dieWildniS" genannt, den Garten ab. Dort befand sich auch ein lauschiges Spitzplätzchen, dicht am Wasser.

Der Bach hielt SonntagS-MittagSschläfchen. Dunkel­grünes Laub der Erlen hütete fein Bett vor brennendem Sonnenstrahl, leise murmelte der Schläfer im Traume, manch­mal auch murrte er über daS dreiste Volk der Mücken.

AlS die Untermüllerin, Frau Marie Hartmann, sich der Gartenpforte näherte, blieb sie Plötzlich, die Klinke in der Hand, stehen und hielt lauschend den Atem an. Es war ihr gewesen, als hätte sie auS den von Weinlaub überzogenen offenen Fenstern links deS Eingangs her Stimmen ver- nommen.

Der Klang einer ihr unbekannten männlichen Stimme drang jetzt heraus, Worte verstand sie zu ihrem Verdruß trotz angestrengten AufhorchcnS nicht. ES mußte da drin einer waS erzählen. Wer mochte daS nur fein? Der alte Ober­förster mit feinet schnarrenden Stimme war daS nicht. Da wurde plötzlich daS übermütige, schallende Gelächter eines KindeS laut, eines Mädchens natürlich, denn nur Mädchen können so lustig lachen. Gleich darauf fuhr ein lockiger Blondkopf durch daS Weinlaub, um sofort wieder zu ver­schwinden. Jetzt ward die HauStür ausgerissen, daß die auS ihren Träumen ausgeschreckte Klingel ein wahre» Sturmläuten

Hersseld, den 27. Mär, 1912.

Wird veröffentlicht.

I. 3789. Der Landrat.

3. «.:

Wessel, KreiSsekretär.

Landespolizeiliche Anordnung, betr. die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche im Kreise HerSfeld.

Meine landespolizeiliche Anordnung vom 21. Februar 1912 A. III, Nr. 1179 betreffend die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche im Kreise HerSsrld, Amtsblatt Nr. 8, E. 87, wird hierdurch ausgehoben. Demnach scheiden aus dem Be- obachtungSgebiet im § 11 auS die Gemeinden: Widdershausen, Leimbach und Heringen. (A. in. 2130.)

Cassel, den 2. April 1912.

Der RegierungS-Präfident. gez.: von Bernstorjs.

HerSseld, den 4. April 1912.

Die Maul- und Klauenseuche in GerSdorf und Frielingen ist erloschen.

AuS dem Sperr- und BeobachtungSgebiet scheiden auS die Gemeinden:

GerSdorf, Frielingen, WillingShain, HedderSdorf mit Schmidsberg, Kirchheim, Rottertcrode mit BeierSgraben und GoßmannSrode.

I. 4266. Der Landrat.

3. S.:

Wessel, KreiSsekretär.

HerSfeld, den 6. April 1912.

An die sämtlichen Echulvorstände des KreiseS.

Nach § 17 des B lksschulunterhaltungSgejetzeS vom 28. Juli 1906 erstattet der Staat den Schulverbänden mit nicht mehr als sieben Schulstellen ein Drittel desjenigen Teilbetrages der durch notwendige Bauten für BolkS- jchulzwecke, ausschließlich deS Grunderwerbs entstandenen Kosten, welcher im Rechnungsjahre 5 00 Mark für die Gchulstelle überstiegen hat.

Die Schulverbände deS Kreises werden ausgefordert, etwaige Ansprüche aus Gewährung deS staatlichen BaubeitrageS für daS Rechnungsjahr 1911, soweit noch nicht geschehen, unver­züglich bei mir geltend zu machen.

Ich betone nochmals, daß die Baukosten den Betrag von 500 Mark übersteigen müssen; bei geringeren Baukosten wird ein staatlicher Baubeitrag nicht gewährt.

I. 4057. Der Lanbrat.

3. «.:

Wessel, KreiSsekretär.

Bekanntmachung.

Wegen der in einigen Ortichasten deS KreiseS HerSseld herrschenden Maul- und Klauenseuche ändert sich in der Ab­haltung der diesjährigen Frühjahrskontrollversamml««g folgendes:

anhub, und im Türrahmen erschiendaS Kind" und rief hastig:Mutter, komm schnell, der Heini ist da!"

So rief freilich kein kleines Kind. Da stand ein Mädchen, daS der stattlichen Mutter an Größe wenig nachgab. Der schlanke Wuchs, die zappelige Aufgeregtheit, das schon wieder beginnende zügellose Lachen verrieten deutlich den Backfisch.

Dem verblüfften Gesicht der Mutter laS man'» ab, daß sie nicht erfaßte, waS für ein Heini eigentlich da fei, ober der Blondkopf war schon durch den geräumigen, kühlen Flur zurückgehüpft, hatte die Türklinke zur guten Stube gefaßt und lud mit übermütiger Gebärde die Mutter zum Ein­tritt ein.

In der Stube wurde ein Stuhl zurückgeschoben und mitten inS Zimmer trat ein stattlicher junger Mann in Jagd- uniform. Während er mit feiner Bewegung den wohlge­pflegten schwarzen Schnurrbart in die Höhe zwirbelte, blitzte er mit seinen dunklen Augen nach der Eingetretenen hin, be­lustigt über deren verwirrten Gesichtsausdruck.

Jetzt glaube ich gar, die Tante erkennt mich nicht mehr!" rief er mit kräftiger, tiefer Stimme, da daS Erkennen nicht von selber kommen wollte, und streckte die Hand auS. Frau Hartmann hatte ihn erst scharf inS Auge fassen wollen, ober der herausfordernde, lustige Blick machte sie wirr, sie schaute die Umstehenden fragend an, bis sie auf eine ältere Dame, die hinter dem jungen Manne hervortrat, zueilte, ihr beide Hände schüttelte und wie erlöst von einer Angst rief:Ja, ist denn daS dein Heinrich, Schwägerin?"

Doch wohl! "versetzte diese mit freundlichem, wenn auch etwas zurückhaltendem Lächeln.

Nun erwachte mit ein Male wieder der LebenSgeist in der Untermüllerin. Zwar getraute sie sich noch nicht recht, dem jungen Mann offen inS Gesicht zu sehen, als sie ihm zum Willkommen die Hand reichte. Aber sie wurde außerordentlrch beweglich, riß den Hut vom Kopfe, daß eine Haarnadel zu Boden klimperte, wußte nicht gleich, ob sie den Hut auf die Kommode oder aufs Sofa legen sollte, gab dem Backfisch einen Stoß, daß er quicksend gegen den jungen Mann flog