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herchl-er Kreisblatt

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Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 50. Sonnabend, den 37. April 1912.

Amtlicher teil.

Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Einschleppung der Maul- und

Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die weite Verbreitung der Maul- und Klauenseuche in fast allen Teilen des Deutschen Reiches und die insolgedessen bestehende Gesahr ihrer Einschleppung und Weiterverbreitung ordne ich auf Grund der §§ 18 und 20 deS ReichSgesetzeS, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 mit Ge- nehmigung der Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten unter Aufhebung meinet landeSpolizeilichen An­ordnungen vom 7. November 1910 A. III. 1646 6. Februar 1911 A. III. 550 2. Juni 1911 A. III. 2725 und 7. Juni 1911 A. III. 2725a (Amtsblatt für 1910, Nr. 45 S. 324, für 1911 Nr. 6 G. 45, Nr. 22a E. 174, Nr. 23 S. 184) für den Umfang deS Regierungsbezirks Cassel bis auf weiteres solgendcS an:

§ 1. Alles Klauenvieh, welcher aus verseuchten Regierungs­bezirken oder diesen gleichstehenden Verwaltungsbezirken des Deutschen ReichS in den Regierungsbezirk Lasse? eingesührt wird, ist, wenn eS mit der Eisenbahn oder zu Schiffe ein« gesührt wird, bei der Entladung, wenn eS auf dem Landwege ringeführt wird, bei der Einsuhr an den von den Herren Land­räten bestimmten UntersuchungSstellen einer amtStiecärz'lichen Untersuchung zu unterziehen.

Der Besitzer oder Führer des ViehtranSporteS hat von dem Eintreffen deS unterfuchungSpflichtigen Viehs dem KreiStierarzt oder dessen amtlich bestelltem Vertreter rechtzeitig Anzeige zu erstatten und dars daS Vieh nichts,»r von der Entladestelle oder dem zur Untersuchung bestimmten Orte entfernen, bis die Untersuchung stattgesunden hat.

§ 2. Wird bei der Untersuchung auch nur bei einem Tiere Maul- und Klauenseuche festgestellt oder wird ein der Seuche verdächtiges Tier gefunden, so ist mit dem ganzen Transport gemäß § 66 der BundeSratSbekanntmachung vom 27. Juli 1895, betreffend die Instruktion zur AuSsührung der §§ 1929 deS ReichSviehseuchengesetzeS, zu versahren.

§ 3. Alles auS BeobachtungSgebieten ein« geführte Klauenvieh, ist, soweit eS nicht zur sofortigen Ab- schlachtung bestimmt ist, am Bestimmungsorte in abgesonderten Stallräumen unterzubringen und für die Dauer von 14 Tagen der polizeilichen Beobachtung zu unterwerfen. Ist eine Unter­bringung deS Viehs in gesonderten Stallräumen nicht möglich, so ist die polizeiliche Beobachtung aus daS gesamte in den Ställen untergebrachte Klauenvieh auSzudehnen.

§ 4. Ein Wechsel deS Standortes deS unter polizeilicher Beobachtung stehenden VichS ist verboten.

Die AuSsuhr deS Viehs zur Abschlachtung ist während der BeobachtungSfrist unter den für die AuSsuhr von Vieh auS BeobachtungSgebieten geltenden Bedingungen mit Polizei, licher Genehmigung gestattet.

§ 5. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist ist daS unter Beobachtung gestellte Vieh amtStierärztlich zu untersuchen. Wenn die Untersuchung die Unverdächtigkeit der Tiere ergibt, ist die Beobachtung auszuheben.

§ 6. Die Kosten der amtStierärztlichen Untersuchung fallen gemäß § 24 deS preußischen AuSsührungSgesetzeS zum ReichSviehseuchengesetz vom 12. März 1881 dem Einsührer deS Viehs zur Last, wenn die Einsührung durch Händler oder Metzger zum Verkauf oder zur Abschlachtung erfolgt, dagegen der Staatskasse gemäß § 23 a. a. O., wenn die Einsührung durch oder für Landwirte zu eigenem Bedars geschieht.

§ 7. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach § 328 deS R.-Tt.-G.-B. und nach den §§ 66 und 67 deS ReichSviehseuchengesetzeS vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 bestraft.

§ 8. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver- kündlgung in Straft. Ihre Aushebung wird erfolgen, sobald die Seuchengefahr beseitigt ist. (A. III. 1473.) Cassel, am 26. März 1912.

Der Regierungspräsident, gez. Gras v. B e r n st o r f f.

HerSseld, den 18. April 1912.

Wird veröffentlicht.

I 3951 Der Landrat.

I. A.:

W e s s e l, KreiSsekretär.

HerSseld, den 19. April 1912.

Der 37. Kommunallandtag deS Regierungsbezirks Castel hat am 1. März 1912 die Aufhebung deS § 12 der Ver- waltungSordnung für die LandcShcilanstolt zu Marburg (ab« gedruckt im Amtsblatt der Königlichen Regierun, zu Cassel von 1875 Seite 357359) vom 1. April 1912 beschlossen, mit der Maßgabe, daß die in diesem Paragraphen vorgesehene freie Verpflegung derjenigen Armen, deren Unzahlsähigkeit in der vorgeschriebenen Form von dem zuständigen OrtSvorstand oder OrtSverwalter bescheinigt ist, über den 31. März d. Js. hinaus nur noch denjenigen armen heilbaren Geisteskranken gewährt wird, die vor dem 1. April 1912 in die Landck- Heilanstalt Marburg ausgenommen wurden und zwar diesen

für die Dauer ihrer an diese Ausnahme sich anschließenden und ununterbrochen fortgesetzten Aufenthalt- in genannter Anstalt.

Der Herr Minister deS Innern hat diesem Beschluß am 1. April 1912 seine Genehmigung erteilt.

Indem ich dieses zur öffentlichen Kenntnis bringe, füge ich hinzu, daß für arme Geisteskranke, die nach dem 31. März d. JS. in die Lande-heilanstalt Marburg ausgenommen sind, oder noch ausgenommen werden, von dem ÖrtSarmenverband bei Unterstützung-wohnsitzes bezw. deS DienstorteS unter Beteiligung deS Kreises die in dem Reglement vom 5. Dezember 1892 (Amtsblatt von 1893 Seite 144) auf täglich 1 Mk. 30 Pfg. festgesetzten VerpflegungSkosten zu zahlen sind.

Der Vorsitzende des Kreisausschufses:

I. A. Nr. 2404. von GruneliuS.

Bekanntmachung.

Die Königliche Regierung zu Cassel hat mit Verfügung vom 31. August 1906 I. C. Nr. 6127 solgcndeS wörtlich bestimmt:

Auch ist mit Nachdruck dahin zu streben, daß mehr und mehr die zweiteiligen Schmeißerschen Grenzsteine bei d:n Sermartungen Verwendung finden, wodurch am besten bet § 11 der Anweisung II genannten Ansorderung ent­sprochen wird."

Bei Stellung von VermessungSanträgen empfiehlt eS sich vorher die ersorderliche Anzahl zweiteiliger Grenzsteine zu beschaffen.

HerSseld, den 19. April 1912.

Königliches Kotasteramt. gez. Schmeiß er. * *

H'^seld, den 23. April 1912. Wird veröffentlicht.

I. 4875. Der Landrot.

I. A.:

W e s s e l, KreiSsekretär.

Bekanntmachung.

ES wird wiederholt bekannt gemacht, daß die Sprech­stunden auf dem Königlichen Satafteremt nur am Mitt­woch einer jeden Woche statifinden.

HerSseld, den 19. April 1912.

Königliches Katasteramt. Schweißer.

HerSfeld, den 23. April 1912. Wird veröffentlicht.

I. 4877. Der Landrat.

I. A.:

W es sei, KreiSsekretär.

HerSfeld, den 15. April 1912.

Ich habe die Bestallung der Jakob Glebe in BeierShausen alS Fleisch- und Trichinenbeschauer widerrufen.

BiS zur Wiederbesetzung wird die Stelle von dem Fleisch- beschauer Jakob Ruhn in ASbach vertretungsweise milversehen.

I, Nr. 4203. Der Landrat

von GruneliuS.

HerSfeld, den 10. April 1912.

Ich mache daraus aufmerksam, daß Rechtsmittel gegen die StaatS-, Gewerbe- und Betriebssteuer-Veranlagungen auf dem Büro der Kgl. Einkommensteuer-VeranlagungS-Kommission hier kostenlos entgegengenommen werden, und daß an dieser Stelle Auskunft in allen einschlägigen steuerlichen Angelegen­heiten kostenlos erteilt wird.

DaS Büro Stift Nr. 9 ist werktäglich von 9 bis 12 Uhr Vormittags für da- Publikum geöffnet.

Der Vorsitzende der (Einkommensteuer:

Veranlagungs-Kommiffion:

I. Nr. 941. von GruneliuS.

HerSfeld, den 11. April 1912.

Die diesjährigen Impf und Nachschautermine für den Kreis HerSfeld sind, wie folgt, anberaumt:

1. Station HerSfeld.

a. Stadt HerSseld Impfung.

Impfung: Dienstag, den 7. Mai 1912, Vormittags 10 llhr. Nachschau: Montag, den 13. Mai 1912, Vormittag? 10 Uhr.

b. Stadt HerSfeldWiederimpfung und Land. Impfung: Donnerstag, den 9. Mai 1912, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Mittwoch, den 15. Mai 1912, Vormittag? 10 Uhr. Jmpflokal: bei a. und b. Saal des Gastwirts Constantin Otto.

2. Station Sorga.

Impfung und Wiederimpfung: Samstag, den 11. Mai 1912, Nachmittags 3 Uhr.

Nachschau: Samstag, den 18. Mai 1912, Nachmittags 3 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Daube.

3. Etat ion Frie d l o s.

Impfung und Wiederimpfung: Mittwoch, den 22. Mai 1912, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Mittwoch, den 29. Mai 1912, Nachmittags 4 Uhr. Jmpflokal: Saal deS Gastwirt? Grebe.

4. Station Rohrbach.

Impfung und Wiederimpfung: Mittwoch, den 22. Mai 1912, Nachmittag? 5* 2 llhr.

Nachschau: Mittwoch, den 29. Mai 1912, Nachmittag? 5Vz Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirt? Schilling.

5. Station Obergei5.

Impfung und Wiederimpfung: Freitag, den 24. Mai 1912, Nachmittag? 412 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 31. Mai 1912, Nachmittag? 44'2 Uhr.

Jmpflokal: Saal deS Gastwirts Ernst.

6. Station Friedewald.

Impfung und Wiederimpfung: Dienstag, den 4. Juni 1912, Nachmittag? 3 Uhr.

Nachschau: Dienstag, den 11. Juni 1912, Nachmittags 3 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Träger.

7. Station Asbach.

Impfung und Wiederimpfung: Donnerstag, den 6. Juni 1912, Nachmittags l12 Uhr.

Nachschau : Donnerstag, den 13. Juni 1912, Nachmittags i>,s Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Fink.

8. Station Niederaula.

Impfung und Wiederimpfung: Donnerstag, den 6. Juni 1912, Nachmittag? 3 Uhr.

Nachschau: Donnerstag, den 13. Juni 1912, Nachmittags 3 Uhr. Jmpflokal: Saal deS Gastwirts Stein.

9. Station Frtelingen.

Impfung und Wiederimpfung: Donnerstag, den 6. Juni 1912, Nachmittags 5 Uhr.

Nachschau: Donnerstag, den 13. Juni 1912, Nachmittags 5 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schmidt.

10. Station Kirch heim.

Impfung und Wiederimpfung: Donnerstag, den 6. Juni 1912, Nachmittags 6 Uhr.

Nachschau: Donnerstag, den 13. Juni 1912, Nachmittag? 6 Uhr. Jmpflokal: Saal de? Gastwirts Eydt.

11. Station Unterhau n.

Impfung und Wiederimpfung: Samstag, den 8. Juni 1912, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Samstag, den 15. Juni 1912, Nachmittags 4 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Großkurth.

12. Station Holzheim.

Impfung und Wiederimpfung: Samstag, den 8. Juni 1912, Nachmittag? P '2 Uhr.

Nachschau: Samstag, den 15. Juni 1912, Nachmittag? P 2 Uhr. Jmpflokal: Schule.

13. Station WidderS hausen.

Impfung und Wiederimpfung : Dienstag, den 18. Juni 1912, Nachmittag -

Nachschau: Dienstag, den 25. Juni 1912, Nachmittags 3 Uhr.

Jmpflokal: Saal de? Gastwirt» Schneider.

14. Station Heringen.

Impfung und Wiederimpfung: Dienstag, den 18. Juni 1912, Nachmittags 5 Uhr.

Nachschau: Dienstag, den 25. Juni 1912 Nachmittag? 5 Uhr. Jmpflokal: Gemeindehaus.

15. Station Sche nkle ngSf eld.

Impfung und Wiederimpfung: Freitag, den 21. Juni 1912, Nachmittag? 1 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 28. Juni 1912, Nachmittags 1 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Steinhauer.

16. Station RanSb a ch.

Impfung und Wiederimpfung: Freitag, den 21. Juni 1912, Nachmittag? 3 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 28. Juni 1912, Nachmittags 3 Uhr. Jmpflokal: Schule.

17. Gt a t io n H eim b oldsh a uf en.

Impfung und Wiederimpfung: Freitag, den 21. Juni 1912, Nachmittag? 41 2 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 28. Juni 1912, Nachmittags 4*72 Uhr.

Jmflokal: Saal bei Gastwirts Bock.

18. Station Ph i lippSth al.

Impfung und Wiederimpfung: Freitag, den 21. Juni 1912, Nachmittags 6 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 28. Juni 1912, Nachmittags 6 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirt» Zinn.

Dabei gehören zur:

Station HerSfeldLand folgende Gemeinden: BingarteS, Meisebach, KalkobeS, Heenet, AllmerShausen mit HählganS.

Zur Station Sorga: PeterSberg, Kathus, Oberrode, WilhelmS- Hof, Hermannshof.

Zur Station Friedlos: Mecklar, Meckbach.

Zur Station Rohrbach; Biedebach, ReiloS, Tann.

Zur Station ObergeiS: Neuenstein, Aua, UntergeiS, Gittersdorf.

Zur Station Friedewald: Motzfeld, Lautenhausen, Herfa, HillartShausen.

Zur Station ASbach : BeierShausen, KerSpenhausen, Roßbach, Kohlhausen, C. F. Niederaula, F. H. Falkenbach, Hilperhausen. Zur Station Niederaula: MengShausen, SolmS, Niederjossa, Engelbach, Hattenbach. t .

Zur Station Frielingen: WillingShain, Gersdorf, Heddersdors, Allendorf.

Zur Station Kirchheim : Kleba, GerShausen, Reimboldshausen, Kemmerode, GoßmannSrode, Reckerode, Rotterterode.

Zur Station Unterbaun : Rotensee, Oberhaun, SiegloS, Eitra, WipperShain. _

Zur Station Holzheim: KruSpiS, Stürklo?.

Zur Station Widdershausen: Leimbach, Kleinensee.

Zur Station Heringen: Beugeudorf, WölferShausen, LeugerS, Zur Station SchenklengSfeld: Oberlengsfeld. Unterweisenborn. Landershausen, Conrode, Wüstfeld, LanipertSfeld, Schenksolz, Dünkelrode, HilmeS, Malkomes. ,

Zur Station RanSbach: WehrShausen, AuSbach, F. H. Stockig. Zur Station Heimboldshausen: Unterneurobe, Gethsemane, Harnrode, RöhrigShöfe.

Die Impfung ist unentgeltlich.

Außer denjenigen, welche sich au? freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Jmpsung im Jahre 1912 :

1. jede» im Jahre 1911 geborene Kind, sofern eS nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden hat.

2. die Kinder, die im Jahr» 1911 ohne Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeug­nis die natürlichen Blattern überstanden haben,

3. jeder Schüler einer öffentlichen ober Privatschule, welcher a. in diesem Jahre daS 12. Lebensjahr zurückgelegt, oder

b. den Nachweis der geschehenen Impfung, oder wenn er über 12 Jahre alt ist, auch denjenigen der Wiederimpfung nicht erbracht hat.

Die Herren OrtSvorstünde haben Vorstehende», namentlich die Termine auf ortsübliche Weise zu wiederholtennialen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, baß alle zu impfende Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind. Sie haben ferner darauf zu achten, daß die Impflinge sauber gewaschen, unb mit reiner Wäsche und Kleidern erscheinen.

Bei der Bekanntmachung der Termme ist gletchzemg aus­drücklich darauf aufmerrfam zu machen, daß nach § 14 der