Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. Der Bezugspreis beträgt für Hersfeld vierteljährlich

1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark, w

Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer ein­gespaltenen Zeile 10 pfg., im amtlichen Teile 20 pfg. Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt.««*»^

herrfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Knschlutz Nr.S

Nr. 53.

Sonnabend, den 4. Mai

1913.

Amtlicher teil.

Berlin W. 9, den 23. März 1912. Leipzigerstraße 2.

Aus Grund von Ziffer II. 5. Abs. 2 der Bekanntmachung über die Einrichtung der QuittungSkarten für die Jvaliden- und Hinterbliebenenversicherung sowie daS Entwerten und Ver­nichten derBeitragSmarken und der Zusatzmarken vom 10. Novem­ber 1911 (R.'G.-Bl. S. 937) bestimme ich, buß im Einzugsverfahren (§§ 1447 ff. R.-V.-O.) soweit nicht die Beiträge durch die Arbeitgeber nach § 1454 R.-B.-O. entrichtet werden bei Beitragsmarken als Tag der Entwertung auch der Tag deS EinklebenS der Marken in die Quittung-karten angegeben werden kann. I. Nr. III. 2142. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. V. gez. Schreiber.

*

Wird veröffentlicht. HerSseld, den 30. April 1912.

V. 657. Der Landrat.

3. A.:

Wessel, Kreissekretär.

HerSseld, den 1. Mai 1912.

Im Monat April d. Js. sind von hier auS den nach­bezeichneten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden: A. Jahresjagdscheine:

am

» n

-

n

»r w

am

1. entgeltliche:

11/4. dem Maurer und Landwirt Georg Hildebrand in HerSfeld;

11/4. Reserendar Georg Eschstruth in Frielingen;

25/4. Verwalter Willy Marhenke in LanderShausen; 25/4. Fabrikanten Ludwig Braun in HerSseld; 29/4. Landwirt Adam Hildebrand in Rohrbach; 29/4. Lehrer Hördemann in Nicderjossa;

30/4. Butterhändler Friedrich Ried in Frielingen, mit Gültigkeit vom 6. Mai d. JS. ab.

2. unentgeltliche: Keine!

B. Tagesjagdscheine:

20/4. dem Fabrikbesitzer Hrch. Trutschler auS Cöln a. Rh.

Der Königliche Landrat

von GruneliuS.

HerSseld, den 2. Mai 1912.

Die Herren Bürgermeister des KreiseS erinnere ich an die Erledigung meiner Rund-Verfügung vom 19. März 1912, I. 2878, wonach mir die vom Königlichen Katasteramt aus- gefüllten Hebelisten über die Beiträge zur LandwirtschastS- kammer bis zum 1. Mai d. Js. einzureichen waren.

Ich sehe der baldigen Vorlage der Hebelisten b e - stimmt entgegen.

I. 4615. II. Der Landrat.

3. A.:

Wessel, Kreissekretär.

In der Kaiserlichen Biologischen Anstalt werden von dem Vorsteher deS bakteriologischen Laboratoriums RegierungSrat Dr. Maaßen in diesem Jahre wiederum zur Ausbildung von Sachverständigen für Bienenkrankheiten zweiwöchige, gebühren­freie bakteriologische Lehrkurse über die Infektionskrankheiten der Bienen abgehalten, an denen Naturwissenschaftler, Medi­ziner, Tierärzte, NahrungSmittelchemiker, Lehrer usw. teilnehmen können, die in der Bienenwirtschast erfahren sind.

Der I. KursuS findet vom 29. April bis zum 11. Mai statt.

Nach Bedarf werden weitere Lehrkurse eingerichtet; vor­gesehen sind zunächst Kurse in der Zeit vom 13. bis 25. Mai; vom 3. bis 15. Juni; vom 24. Juni bis 6. Juli; vom 5. bis 17. August; vom 26. August bis 7. September und vom 16. bis 28. September.

Jeder Teilnehmer hat sich fein Mikroskop selbst zu stellen. Die Firmen E. Zeitz und Carl Zeiß in Berlin haben sich bereit erklärt, für die Kurse geeignete Mikroskope gegen eine Leihgebühr von 5 Mark abzugeben. Alle anderen Apparate, Instrumente, GlaSgesäße, Nährböden und Chemikalien werden von der Biologischen Anstalt unentgeltlich geliefert. Wegen der beschränkten Zahl der Arbeitsplätze können zu jedem Kur­suS nicht mehr als 10 Teilnehmer einberufen werden.

Die Anmeldungen sind möglichst frühzeitig an den Direktor der Kaiserlichen Biologischen Anstalt für Land- und Forst- wirtschost in Dahlem bei Berlin, Königin Louisestraße 19 zu richten.

Dahlem, im März 1912.

Der Direktor der Kaiserlichen Biologischen Anstalt für Land- und Forstwirtschaft, gez. BehrenS.

* *

Wird veröffentlicht. Hersfeld, den 30. April 1912.

No. 5158. Der Landrat.

I. A.:

Nessel, Kreissekretär.

HerSfeld, den 1. Mai 1912.

Der Viehmarkt in Fulda am 9. Mai d. JS. ist auS veterinärpolizeilichen Gründen untersagt worden.

5313. Der Landrat.

3. ».:

Wrssrl, Kreissekretär.

Hersfeld, den 11. April 1912.

Die diesjährigen Impf- und Nachschautermine für den Kreis

Hersfeld sind, wie folgt, anberaumt:

1. Station Hersfeld.

a. Stadt Hersfeld Impfung.

Impfung: Dienstag, den 7. Mai 1912, Vormittags 10 Uhr.

Nachschau: Montag, den 13. Mai 1912, Vormittags 10 Uhr.

b. Stadt HersfeldWiederimpfung und Land.

Impfung: Donnerstag, den 9. Mai 1912, Vormittags 10 Uhr.

Nachschau: Mittwoch, den 15. Mai 1912, Vormittags 10 Uhr.

Jmpflokal: bei a. und b. Saal des Gastwirts Constantin Otto.

2. Station Sorga.

Impfung und Wiederimpfung: Samstag, den 11. Mai 1912, Nachmittags 3 Uhr.

Nachschau: Samstag, den 18. Mai 1912, Nachmittags 3 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Daube.

3. Stat ion Frie blos.

Impfung und Wiederimpfung: Mittwoch, den 22. Mai 1912, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Mittwoch, den 29. Mai 1912, Nachmittags 4 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Grrbe.

4. Station Rohrbach.

Impfung und Wiederimpfung: Mittwoch, den 22. Mai 1912, Nachmittags öVa Uhr.

Nachschau: Mittwoch, den 29. Mai 1912, Nachmittags 5Vs Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schilling.

5. Station Obergeis.

Impfung und Wiederimpfung: Freitag, den 24. Mai 1912, Nachmittags 4V2 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 31. Mai 1912, Nachmittag? 4'/2 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Ernst.

6. S tation Friedewald.

Impfung und Wiederimpfung: Dienstag, den 4. Juni 1912, Nachmittags 3 Uhr.

Nachschau: Dienstag, den 11. Juni 1912, Nachmittags 3 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Träger.

7. Station ASbach.

Impfung und Wiederimpfung: Donnerstag, den 6. Juni 1912, Nachmittags 1V2 Uhr.

Nachschau : Donnerstag, den 13. Juni 1912, Nachmittag? IV2 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts 3' u-

8. Station Nied er aula.

Impfung und Wiederimpfung: Donnerstag, den 6. Juni 1912, Nachmittags 3 Uhr.

Nachschau: Donnerstag, den 13. Juni 1912, Nachmittags 3 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Stein.

9. Station Frielingen.

Impfung und Wiederimpfung: Donnerstag, den 6. Juni 1912, Nachmittags 5 Uhr.

Nachschau: Donnerstags den 13. Juni 1912, Nachmittags 5 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schmidt.

10. Stativ n Kirch heim.

Impfung und Wiederimpfung: Donnerstag, den 6. Juni 1912, Nachmittags 6 Uhr.

Nachschau: Donnerstag, den 13. Juni 1912, Nachmittags 6 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Epdt.

11. Station Unterhaun.

Impfung und Wiederimpfung: Samstag, den 8. Juni 1912, Nachmittag? 4 Uhr.

Nachschau: Samstag, den 15. Juni 1912, Nachmittag? 4 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Großkurth.

12. Station Holzheim.

Jmpsung und Wiederimpfung: Samstag, den 8. Juni 1912, Nachmittags U - Uhr.

Nachschau: Samstag, den 15. Juni 1912, Nachmittag? IV2 Uhr. Jmpflokal: Schule.

13. Station Widdershausen.

Impfung und Wiederimpfung: Dienstag, den 18. Juni 1912, Nachmittags 3 Uhr.

Nachschau: Dienstag, den 25. Juni 1912, Nachmittags 3 lihr.

Jmpflokal: Saal deS Gastwirts Schneider.

14. Station Heringen.

Impfung und Wiederimpfung: Dienstag, den 18. Juni 1912, Nachmittag? 5 Uhr.

Nachschau: Dienstag, den 25. Juni 1912 Nachmittag? 5 Uhr. Jmpflokal: Gemeindehaus.

15. Station S ch e nklengSf eld.

Impfung und Wiederimpfung: Freitag, den 21. Juni 1912, Nachmittag? 1 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 28. Juni 1912, Nachmittags 1 Uhr.

Jmpflokal: Saal des Gastwirt? Steinhauer.

16. Station Ran?bach.

Impfung und Wiederimpfung: Freitag, den 21. Juni 1912, Nachmittags 3 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 28. Juni 1912, Nachmittag? 3 Uhr. Jmpflokal: Schule.

17. Stativ n H eim b oldshausen.

Impfung und Wiederimpfung: Freitag, den 21. Juni 1912, Nachmittags 41'2 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 28. Juni 1912, Nachmittag? 4Vä Uhr.

Jmflokal: Saal des Gastwirt? Bock.

18. Station Philippsthal.

Impfung und Wiederimpfung: Freitag, den 21. Juni 1912, Nachmittags 6 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 28. Juni 1912, Nachmittags 6 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Zinn.

Dabei gehören zur:

Station HersfeldLand folgende Gemeinden: BingarteS, Meisebach, KalkobeS, HeeneS, Allmershaufen mit HahlganS.

Zur Station Sorga: PeterSberg. Kathus, Oberrode, WilhelmS- Hof, HermannShof.

Zur Station Friedlos: Mecklar, Meckbach.

Zur Station Rohrbach; Biedebach, ReiloS, Tann.

Zur Station Obergei? : Neuenstein, Aua, UntergeiS, Gittersdorf.

Zur Station Friedewald: Motzfeld, Lautenhausen, Herfa, HillartShausen.

Zur Station ASbach: BeierShausen, KerSpenhausen, Roßbach, Kohlhausen, O. F. Niederaula, F. H. Falkenbach, Hilperhausen.

Zur Station Niederaula: MengShausen, SolmS, Niederjossa' Engelbach, Hattenbach.

Zur Station Frielingen: WillingShain, GerSdorf, HedderSdorf, Allendorf.

Zur Station Kirchheim : Kleba, GerShause», Reimboldshausen, Kemmerode, GoßmannSrode, Reckerode, Rotterterode.

Zur Station Unterhaun : Rotenjee, Oberhann, SiegloS, Eitra, WipperShain.

Zur Station HvIzheim: KrulpiS, StürkloS.

Zur Station Widdershausen: Lrimbnch, Kleinensee.

Zur Station Heringen: Bengendorf, WölferShausen, LengerS.

Zur Station Schenklengsfeld: Oberlengsfeld, Unterweisenborn, Landershausen, Conrode, Wüstfeld, LampertSfeld, Schenksolz, Dünkelrode, HilmeS, MalkomeS.

Zur Station RanSbach: Wehrshausen, Ausbach, F. H. Stockig. Zur Station HeimboldShausen: Unterneurode, Gethsemane, Harnrode, RöhrigShöfe.

Die Impfung ist unentgeltlich.

Außer denjenigen, welche sich au? freie- Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfling im Jahre 1912:

1. jede? im Jahre 1911 geborene Kind, sofern eS nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden hat, 2. die Kinder, die im Jahre 1911 ohne Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeug­nis die natürlichen Blattern überstanden haben,

3. jeder Schüler einer öffentlichen oder Privatschule, welcher a. in diesem Jahre da? 12. Lebensjahr zurückgelegt, oder

b. den Nachweis der geschehenen Impfung, oder wenn er über 12 Jahre alt ist, auch denjenigen der Wiederimpfung nicht erbracht hat.

Die Herren Ortsvorstände haben Vorstehende?, namentlich die Termine auf ortsübliche Weise zu wiederholtenmalen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfende Kinder und Schüler an Ortend Stelle sind. Sie haben ferner darauf zu achten, daß die Impflinge sauber gewaschen, und mit reiner Wäsche und Kleidern erscheinen.

Bei der Bekanntmachung der Termine ist gleichzeitig aus­drücklich darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 Eltern, Pflegeeltern und Vor­münder, welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mk. und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund trotz amt­licher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, einer Geldstrafe bis zu 50 Mk. oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden. Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Ein- forderung der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Jmvfung jI'.i st bezw. dafür zu sorgen, daß die "während der Besuches der Anstalt impfpflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschäfts er= gangenen Vorschriften ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Impf- geschäftStermine zur Unterstützung des Jmpfarztes und Aufrecht­erhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.

Für Bereithaltung deS Jmpflokal? und Stellung der er­forderlichen Schreibhülfe beim Jmpfgefchäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfstationsorte Sorge zu tragen. Da? Jmpflokal muß gehörig feucht, gereinigt und gelüstet sein. Auch muß es mit zweckmäßigen Sitzgelegenheiten für den Jmpf- arzt und die Mütter der Impflinge mit einem Tisch zum Auf­stellen der Jmpsgeräte und mit der nötigen Waschgelegenheit auSgestattet sein. Wo diese Einrichtungsgegenstände fehlen, müssen sie beschafft und rechtzeitig bereit gestellt werden.

I. 4297. ' Der Landrat

von GruneliuS.

nichtamtlicher teil.

Politischer Wochenbericht.

Wie sehr leider unter den gegenwärtigen politischen Zeit- verhältnissen die Neigung vorherrschend ist, jede auftauchende Frage sofort unter parteipolitischem Gesicht-punkte zu be­handeln und auSzunutzen, hat jüngst wieder der von einem Teile der öffentlichen Meinung gemachte Versuch einer kultur- kämpserischen Verwertung bei bayrischen Jesuiten- erlasse- erwiesen. Die Fortsetzung diese- Versuchs hat hoffentlich die im Reichstage erfolgte Darlegung be$ tatsächlichen GachverhaltS durch den R e i ch S k a n z l e r den Boden entzogen. ES ergibt sich daraus, daß eine authentische Interpretation deS Inhalte- deS JesuitengefetzeS seitens deS BundeSrateS bisher nicht vorliegt. Die bayerische Regierung durfte sich daher auch für berechtigt halten ihren veränderten Anschauungen über die Bestimmungen jenes Gesetzes, die sich auf den Begriff der OrdenStängkcit beziehen, in praxi Geltung zu verschaffen, und sie Hot loyalerweise auch den übrigen Bundesregierungen hiervon Mitteilung gemacht. Anderseits aber ist auch klar, daß reichSgesetzdche Be­stimmungen in den verschiedenen Teilen Deutschland- nicht ver­schieden gehandhabt werden dürfen. Folgerichtig find denn auch, wie eS auS der Erklärung deS Reich-kanzler- ersreulicher» weise gleichfalls hervorgeht, sofort die erforderlichen Schritte eingeleitet worden, um durch Herbeiführung einer bindenden BundeSratSbeschlusieS in Zukunft für ganz Deutschland eine gleichmäßige Anwendung und AuSlegung deS JesuitengefetzeS zu sichern. Irgend ein Grund zur Beunruhigung ist daher nicht vorhanden, und eS liegt demgemäß auch absolut kein Anlaß vor, die leidige Jesuitensroge, die schon so viel kon­fessionellen Hader erzeugt hat, zurzeit wieder aktuell werden zu lassen.

AuS dem AuSlande hat die Wochenchronik von ministeriellen Kundgebungen zu berichten. So hat sich bei der Beratung deS Etat- deS Ministerium- deS Aeußern in der russischen Reichrduma der Minister 8 s a s 0 n 0 w in längerer staatSmännischer Rede über viele Fragen der internationalen Politik verbreitet. Herr Ssasonow ließ die Beziehungen zwischen Rußland und den anderen europäischen Großmächten Revue postieren und beschäftigte sich sodann mit der Lage im Orient im Zusammen­hänge mit dem italienisch-türkischen Kriege. Er hob hervor