Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. Der Bezugspreis beträgt für Hersfeld vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. na

Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer ein- gespaltenen Zeile 10pfg.,im amtlichen Teile 20 pfg. Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt.*»^««

Herrfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen: .Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage

Fernsprech-klnschlutz Nr. 8

Nr. 73.

Sonnabend, den 22. Juni

191».

Die heutige Nummer umfaßt 8 Seiten.

@rftt§ Statt

Zu dem am 1. Juli 1912 neu beginnenden Viertel­jahr ladet das

Ijersfelder Kreisblatt

zu recht zahlreichen Bestellungen ein.

Von dem reichhaltigen Inhalte des Hersfelder Kreis­blattes sei folgendes hervorgehoben-

Der amtliche Teil

enthält die Bekanntmachungen des Königlichen Landratsamtes sowie zahlreicher anderer Zivil- und Militärbehörden. Für alle Handels- und Gewerbetreibende sind die amtlichen Bekannt­machungen von besonderer Wichtigkeit.

Der politische Teil

enthält allgemein verständlich geschriebene Leit­artikel sowie das interessanteste aus dem Gebiete der Politik des In- und Auslandes.

Die Nachrichten aus Provinz

und Nachbargebiet enthalten alle wichtigen Er­eignisse aus der Stadt und dem Kreis Hers­feld, sowie diejenigen aus den benachbarten Bezirken.

Der Vermischte Teil

bringt Nachrichten aus allen Gegenden der Welt.

Die Letzten Nachrichten

bringen die neusten Ereignisse politischen und nichtpolitischen Inhalts.

Die Romane,

Novellen, Humoresken etc. erscheinen in jeder Nummer fortsetzungsweise.

Die Gratisbeilagen

bestehen in einem 8tägigen Illustr. Sonntags­blatt und einer 14tägigen Illultr. Landwirt­schaftlichen Beilage, außerdem am 1. Mai und 1. Oktober in einem Auszug aus dem Eisens bahnfahrplan der in Betracht kommenden Strecken, sowie am 1. Januar in einem Öland- kalender und einem JVIärkteverzeicbnts.

Der Hbonnementspreis beträgt vierteljährlich 1,40 Mark.

Amtlicher teil

HerSfeld, den 14. Juni 1912.

Der Obstbaumsachverständige, Gartenbaumeister O. Sonnen« berg aus Witzenhausen, wird auch in diesem Jahre eine Be« sichtigung der Gemeindeobstpflanzungen im Kreise vornehmen. Auch sollen hiermit wiederum eintägige Obstbaukurse in der Stadt HerSseld sowie in den Gemeinden Niederaula, Schenk- lengSseld und Heringen verbunden werden.

Für die Besichtigungen ist der nachstehende Reiseplan auf. gestellt:

Juli den 1. Mecklar 2 Uhr nachmittag», Mrckbach 4 Uhr nachmittag», Friedlos 6 Uhr nachmittag».

Juli den 2. H e r S f e l d von 10 Uhr vormittags ab SommerschmU-KursuS.

Juli den 3. Biedebach 8 Uhr vormittags, Tann 10 Uhr vormittags, Rohrbach 12 Uhr vormittags, ReiloS 2 Uhr nachmittags, KalkobeS 5 Uhr nachmittags.

Juli den 4. HeeneS 7 Uhr vormittags, Allmershausen 9 Uhr vormittags, GitterSdors 11 Uhr vormittags, UntergeiS 1 Uhr nachmittags, ObergeiS 3 Uhr nachmittags, Aua 5 Uhr nachmittags.

Juli den 5. Rotterterode 7 Uhr vormittags, Reckerode 9 Uhr vormittags, Goßmannsrode 11 Uhr vormittags, GerSdors 1 Uhr nachmittags, WillingShain 2 Uhr nachmittags, Frielingen 4 Uhr nachmittags, HedderSdorf 6 Uhr nachmittags.

Juli den 6. Kirchheim 7 Uhr vormittags, GerShausen 9 Uhr vormittags, Reimboldshausen 10 Uhr vormittags, Allendorf 11 Uhr vormittags, Kemmerode 12 Uhr vormittag», Riebe 3 Uhr nachmittag», Hattenbach 6 Uhr nachmittag«.

Juli den 8. N i e d e r a u la von 10 Uhr vormittags ab Eommerschnitt-KursuS.

Juli den S. Mengshausen 7 Uhr vormittags, Nieder- josia 9 Uhr vormittags, SolmS 11 Uhr vormittags, StärkloS 1 Uhr nachmittags, KruSpis 3 Uhr nachmittag», Holzheim 5 Uhr nachmittags.

Juli den 10. Hilpcrhausen 7 Uhr vormittags, KerSpen- Hausen 9 Uhr vormittags, Roßbach 11 Uhr vormittags, BeyerShausen 1 Uhr nachmittags, Asbach 3 Uhr nachmittags, Kohlhausen 5 Uhr nachmittags.

Juli de« 11. Rotensee 7 Uhr vormittags, Unterhaun 9 Uhr vormittags, Oberhaun 11 Uhr vormittags, SiegloS 1 Uhr nachmittags, Eitra 3 Uhr nachmittags, WipperShain 5 Uhr nachmittags.

Juli den 12. Wüstfeld 7 Uhr vormittags, Schenk- lengSseld von 10 Uhr ab Eommerschnitt-KursuS.

Juli den 13. Conrode 7 Uhr vormittags, Landers- Hausen 9 Uhr vormittags, Unterweisenborn 11 Uhr vormittags, WchrShouscn 1 Uhr nachmittag».

Juli de» 17. Kleinensee 12 Uhr vormittags, WidderS- Haufen 2 Uhr nachmittags, Leimbach 4 Uhr nachmittag?, Bengendors 6 Uhr nachmittags.

Juli den 18. LengerS 7 Uhr vormittags, Heringen von 10 Uhr vormittags ab Eommerschnitt-KursuS.

Juli den 19. Wölsershausen 7 Uhr vormittags, Hersa 9 Uhr vormittags, Friedewald 11 Uhr vormittags, Unterneurode 1 Uhr nachmittags, Gethsemane 3 Uhr nachmittags, Heim- boldShausen 4 Uhr nachmittags, Harnrode 6 Uhr nachmittags.

Juli den 20. PhilippSthal 7 Uhr vormittags, Röh- rigShos 9 Uhr vormittags, RanSbach 10 Uhr vormittags, AuSbach 12 Uhr vormittags, HillartShausen 2 Uhr nachmittags, Lautenhausen 4 Uhr nachmit ags.

Juli den 24. Petersberg 2 Uhr nachmittag», Sorga 4 Uhr nachmittag», KathuS 6 Uhr nachmittag».

Juli den 25. MalkomeS 7 Uhr vormittag», Dünkelrobe 9 Uhr vormittag», Schenksolz 11 Uhr vormittag», Hilmes 1 Uhr nachmittags, Motzseld 3 Uhr nachmittags, OberlengSseld 5 Uhr nachmittags.

Die Herren Bürgermeister der genannten Gemeinden ersuche ich, sich zu den angegebenen Zeiten bereit zu halten, und den Gartenbaumeister bei seiner Besichtigung zu begleiten, oder bei Verhinderung ihren Vertreter mit der Begleitung zu beaus- tragen.

Die Flurkarten sind dem Gartenbaumeister zur Einsicht vorzulegen.

Aus die in der Stadt HerSfeld sowie in den Gemeinden Niederaula, SchenklengSseld und Heringen stattfindenden Kurse ist in ortsüblicher Weise öffentlich aufmerksam zu machen; etwaige Interessenten sind hieraus besonders hinzuweisen.

ES ist in jeder Weise aus einen zahlreichen Besuch der Veranstaltungen hinzuwirken. BejonderS ist darauf aufmerksam zu machen, daß Jedermann freien Zutritt hat, fodaß dadurch den Teilnehmern keinerlei Kosten entstehen.

Den einzelnen Kursen wird folgendes Programm zu Grunde gelegt:

I. Sommerschnitt an den Formobstbäumen und Wein- stöcken, II. die Veredelung der Obstbäume durch Einsetzen von Augen (Okulation), III. Die Bekämpfung einiger, wichtiger Schädlinge der Obstbäume.

Die Lokale, in welchen die Kurse stattfinden, werden noch bekannt gegeben.

I. 6791. Der Landrat

von GruneliuS.

HerSfeld, den 13. Juni 1912.

Der Bürgermeister Dippel zu WillingShain ist auf einen weiteren achtjährigen Zeitraum als Bürgermeister dieser Ge­meinde gewählt worden.

Ich habe diese Wahl bestätigt.

A. 3926. Der Landrat

von G r u n c l i u ».

HerSfeld, den 14. Juni 1912.

Der Bürgermeister Rüger zu Unterweisenborn ist aus einen weiteren achtjährigen Zeitraum alS Bürgermeister dieser Ge­meinde gewählt worden.

Ich habe diese Wahl bestätigt.

A. 3978. Der Landrat

von GruneliuS.

Statut

für den «ullenhaltungsnerband Ausdach-Eethfemane.

Auf Grund freier Vereinbarung zwischen der Gemeinde­vertretung der Gemeinde AuSbach und der Gemeindeversamm­lung der Gemeinde Gethsemane wird für den BullenhaltungS- verband AuSbachGethsemane in Gemäßheit der Bestimmungen deS § 3 de» GesetzeS, betreffend die Verpflichtung der Gemeinden in den Provinzen Hessen-Nassau und Schlesien zur Bullenhaltung vom 19. August 1897 G. S. E. 393 und der ZweckverbandSgesetzeS vom 19. Juli 1911 G. S. E. 115 das nachstehende Statut erlassen.

§ 1.

Die Landgemeinden AuSbach und Gethsemane vereinigen sich auf Grund der Beschlüsse der Gemeindevertretung von AuSbach vom 8. November 1911 und der Gemeindever­sammlung von Gethsemane vom 11. Dezember 1911 sowie auf Grund der Beschlusses deS KreiSautfchuffe» vom 16. Dezember 1911 zur gemeinsamen Wahrnehmung der Ver­pflichtungen, welche den Gemeinden nach den Bestimmungen des GesetzeS vom 19. August 1897, betreffend die Ver­pflichtung der Gemeinden in den Provinzen Hefsen-Nassau und Schlesien zur Bullenhaltung, obliegen zu einem Ver­bände.

§ 2.

Der Verband führt die BenennungBullenhaltung»- Verband AuSbachGethsemane". Eitz der Verwaltung ist Ausbach.

§ 3.

Die Verwaltung der VerbandSangelegenheiten wird durch den Verband-vorsteher und den VerbandSauSschuß geführt.

§ 4.

Verbandsvorsteher ist der Bürgermeister in AuSbach, sein Stellvertreter der Bürgermeister in Gethsemane.

Der VerbandSvorsteher führt die laufende Verwaltung de» Verbandes. Ihm liegt insbesondere die Einberufung der VerbandSauSschusseS und die Ausführung feiner Beschlüsse ob. Er führt den Vorsitz im Verbandsau-schuß und vertritt den Verband nach außen.

Urkunden über Rechtsgeschäfte, die den Verband gegen Dritte verbinden sollen, desgleichen Vollmachten müssen von dem VerbandSvorsteher und von einem von dem Verband?» auSschuß in jedem ei izeln'n Falle zu bestimmenden Mitglied unterschrieben sein.

8 5.

Der VerbandSauSschuß besteht auS:

1. dem Bürgermeister

a. der Gemeinde AuSbach

b. der Gemeinde Gethsemane und

2. Vertretern der zum BullenhaltungSverband gehörenden Gemeinden.

Die Zahl dieser Vertreter beträgt mindestens 3. Sie werden von den verfassungsmäßigen Gemeindeorganen (®e- meindevertrctung Gemeindeversammlung) mit Stimmen­mehrheit gewählt. Für jeden Vertreter ist ein Ersatzmann zu wählen.

Vertreter im VerbandSauSschufie können nur die zur Uebernahme deS Amte» als Gemeindeverordneter in der Ge­meinde befähigten Personen sein. Die dem BullenhaltungS- Verband angehörenden Gemeinden sind berechtigt, auf die Zahl von je 30 Kühen und decksähigen Rindern einen Ver­treter zu wählen. Ist die vorhandene Zahl durch 30 nicht teilbar, so sind von der vorhandenen Zahl soviel Stück ab- zuzählen, bis eine durch 30 teilbare Zahl erreicht wird. Beträgt die Zahl der abgerechneten Stücke mehr als 15, so ist für diese ein weiterer Vertreter zu wählen. Neuwahlen der Vertreter zum VerbandSauSschuß finden alle sechs Jahre statt. Die bisherigen Vertreter können wiedergewählt werden. Maß­gebend für die Zahl der von jeder Gemeinde zu wählenden Vertreter ist der am letzten 1. Juli vorhanden gewesene Be­stand an Kühen und deckfähigen Rindern.

8 6.

Der VerbandSauSschuß hat über alle Angelegenheiten de» Verbandes zu beschließen. Er überwacht die Bullenhaltung. Er ist zusammenzurufen, wenn alle Vertreter einer Gemeinde eS verlangen oder die Geschäfte eS ersordern. Der Berband»- vorsteher ruft ihn zusammen durch schriftliche Benachrichtigung der Vertreter unter Angabe der Gegenstände der Beratung. Mit Ausnahme dringender Fälle müßen zwischen der Zusammenrufung und der Sitzung mindestens 2 Tage frei bleiben.

8 7.

Der VerbandSauSschuß ist beschlußfähig, wenn mehr oll die Hälfte der Mitglieder anwesend find. Aus der Einladung ist daraus hinzuweisen, daß die Nichtanwesenden sich den ge­faßten Beschlüssen unterwerfen müssen. Wird der BerbandS- auSschuß zum zweiten Mal über denselben Gegenstand zusammengerusen, so sind die erschienenen Mitglieder ohne Rücksicht auf ihre Anzahl beschlußfähig. Bei der zweiten Zusammenrufung muß aus diese Bestimmung ausdrücklich hingewiesen werden. Die Abstimmung erfolgt noch einfacher Mehrheit.

§ 8.

Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gesüßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme deS Vorsitzenden. Die VerbandSgenoßen können gegen einen Beschluß deS Ver­bandSauSschusseS, welcher gegen alle Stimmen ihrer bei der Abstimmung beteiligten Vertreter gefaßt oder bei dessen Fassung keiner ihrer Vertreter zugegen war, binnen 2 Wochen nach Zustellung an ihren Bürgermeister die Entscheidung deS KreiSauSschuffeS anrufen. Diese ist endgültig.

8 9.

Der Ankaus de» Zuchtbullen für den BullenhaltungSver- band erfolgt vorbehaltlich der Körung durch die KörungS- kommiffion auf Kosten deS Verbandes durch drei vom Ber-