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Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. Der Bezugspreis betragt für hersfeld vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark, vs
Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer enr- gespaltenen Zeile 10 pfg., im amtlichen Teile 20 Pfg5 Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt.^snsr««
herssel-er Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 75.
Donnerstag, den 27. Juni
1912.
Zu dem am 1. Juli 1912 neu beginnenden Vierteljahr ladet das
Reisfelder Kreisblatt
zu recht zahlreichen Bestellungen ein.
Von dem reichhaltigen Inhalte des Hersfelder Kreisblattes sei folgendes hervorgehoben'
Der amtliche Teil
enthält die Bekanntmachungen des Königlichen Landratsamtes sowie zahlreicher anderer Zivil- und Militärbehörden. Für alle Handels- und Gewerbetreibende sind die amtlichen Bekanntmachungen von besonderer Wichtigkeit.
Der politische Teil
enthält allgemein verständlich geschriebene Leitartikel sowie das interessanteste aus dem Gebiete der Politik des In- und Auslandes.
Die Nachrichten aus Provinz
und Nachbargebiet enthalten alle wichtigen Ereignisse aus der Stadt und dem Kreis Hersfeld, sowie diejenigen aus den benachbarten Bezirken.
Der vermischte Teil
bringt Nachrichten aus allen Gegenden der Welt.
Die Letzten Nachrichten
bringen die neusten Ereignisse politischen und nichtpolitischen Inhalts.
Die Nomane,
Novellen, Humoresken etc. erscheinen in jeder Nummer fortsetzungsweise.
Die Gratisbeilagen
bestehen in einem 8tägigen Illustr. Sonntagsblatt und einer 14tägigen llluftr. Landwirtschaftlichen Beilage, außerdem am 1. Mai und 1. Oktober in einem Auszug aus dem 6ifens bahnfahrplan der in Betracht kommenden Strecken, sowie am 1. Januar in einem Wsncl- kalender und einem Märkteverzeichms.
Der Abonnementepreis beträgt vierteljährlich
1,40 Mark.
Quer erkauft!
Roman von HanS B l e y m ü l l e r.
(Fortsetzung.)
„WaS hier loS ist!" fragte der Wirt noch einmal.
„Martha hat sich mit dem Tagelöhner Hagedorn einge- lassen!" platzte Frau Wedemann heraus, selbst erschrocken über ihre Worte und mit schnellem Blick die Wirkung derselben auf Martha erwartend.
Marthchen war zufammengefahren, hatte die Hände vorS Gesicht geschlagen und sich in den Winkel zwischen Tür und Schränk gedrückt.
Vater Wedemann hatte zunächst seine Frau entsetzt ange- starrt, als habe er nicht recht verstanden. Er besann sich, dann wendete er langsam seinen Blick nach dem Mädchen in der Ecke.
„Marthchen rief er jetzt, halb drohend, halb flehend, „machst du deinen Eltern die Schande? Hältst du'S wirklich mit dem Hagedorn?"
Keine Antwort.
Die Gestalt deS jungen Mädchens zitterte, schwankte, plötzlich lag sie dem Vater zu Füßen.
„Laßt mich doch fort I" rief sie mit flehend erhobenen, gefalteten Händen. „Ich kann nicht anders!"
Gerade als wolle er sie zertreten, sprang voller Wut der Vater aus die Tochter zu, seiner selbst nicht Herr; mit überschnappender Stimme brüllte er sie an: „Hinaus, du Frauenzimmer!" Mit Mühe hielt die Mutter ihn von Gewalt zurück. Lieschen hing heulend am Rocke der Mutter.
Kreidebleich, doch ohne Tränen, verließ Marthchen flucht- artig da» Zimmer und eilte in ihre Kammer.
Fort! Ein Bleiben, ein Zurück gab eS nicht mehr. - Am Nachmittag desselben Tages wanderte Martha Wedemann mit einer kleinen, schwarzen Handtasche der Bahnstation zu. Eisig war der Frost. Energisch schritt daS Mädchen aus, die Augen nach der Ferne gerichtet, die Lippen zu- fammengepreßt. Dämmerung zog heraus.
Amtlicher teil.
Cassel, den 5. Dezember 1911. Bekanntmachung.
Nach den Bestimmungen der ReichSversicherungSordnung ist die Erneuerung erloschener VersicherungSverhältnisse durch freiwillige Weiterversicherung nur noch in beschränktem Umfange und zum Teil auch unter Erschwerung der Bedingungen für die Wiedererlangung der Wartezeit möglich. Beispielsweise kann ein über 40 Jahre alter Handwerker, der feine früher bestandene, aber inzwischen erloschene Invalidenversicherung wieder in Kraft setzen möchte, dieS nur unter der Voraussetzung, daß er früher schon mindesten? 500 Wochenbeiträge geleistet hat, und zur Wiedererlangung der Anwartschaft muß er außerdem nochmals 500 Marken verwenden. Nach dem jetzigen Rechte kann die Erneuerung einer erloschenen Versicherung ohne Rücksicht auf das Lebensalter — daS Vorhandensein von Erwerbsfähigkeit vorausgesetzt — erfolgen, und die Anwartschaft aus der früheren Versicherung lebt ausnahmslos schon nach Leistung von 200 Wochenbeiträgen wieder auf,
Der Gesetzgeber hat nun, den gegenwärtigen Zuständen Rechnung tragend, im Artikel 74 deS EinführungSgesetzeS zur ReichSversicherungSordnung die Übergangsbestimmung getroffen, dass noch bis zum 31. Dezember 1912 die bisherigen milden Vorschriften über die Versicberungs- erneuerung und das Wiederaufleben der Anwartschaft Anwendung zu finden haben. ES bietet sich also bis zum angegebenen Zeitpunkte noch Gelegenheit, erloschene Ver- ficherungen unter den günstigen Bestimmungen deS Invaliden- VersicherungSgesetzeS wieder inS Leben zu rufen. Hierauf seien insbesondere alle selbständigen Handwerker unb|Landwirte und deren Ghefrauen, die früher in versicherungSpklickligem ArbeitSverhältniS gestanden und mindestens 100 Wochenbeiträge entrichtet haben, aufmerksam gemacht. Durch freiwillige Verwendung von wenigstens 200 Marken der niedrigsten Lohn- klaffe wird nicht nur wie bisher, die Anwartfchaft auf invaliden- ober Krankenrente, sondern auch auf die neue Hinterbliebenenfürsorge (Witwen- und Waisenrente) erworben. Sind beide Eheleute versichert, so wird ferner Anwartschaft aus Witwengeld und WaisenauSsteuer erworben. Außerdem übernimmt die LandcS-VersicherungSanstolt die Kosten der Heilbehandlung ihrer regelmäßig Versicherten, wenn dadurch Wiederherstellung der Gesundheit zu erwarten steht. Wenn die Anwartschaft durch Leistung von 200 Wochenbei- trägen (mithin in knapp 4 Jahren) wieder ausgeklebt ist, genügt eS zur Aufrecht erhaltung der Versicherung sogar, daß alljährlich mindestens 10 Marken zur Verwendung kommen. Ratsam ist eS allerdings auch dann, regelmäßig für jede Woche eine Marke zu verwenden.
Wer eine erloschene Versicherung erneueren will, muß feine letzte Karte oder letzte AufrechnungSbescheinigung bei der
An ihrem Schreibtische, der mit einer Menge von bunten und blitzenden Gegenständen, Andenken und Nippsachen aller Art, bis auf einen kleinen Schreibraum bedeckt war, saß Frau Baronin Lukajin, eine kleine, korpulente alte Dame mit schneeweißem, gewelltem Scheitel und rosigem, rundem Antlitz, und musterte mit gütigen, wohlgefälligen Blicken die Gesichtszüge des jungen Mädchens, daS in beschei- dener Haltung wenige Schritte davon Platz genommen hatte.
„Ich kenne Sie bereits, Fräulein Wedemann. Herr Hauptpastor Fridcck sprach vor einiger Zeit von Ihnen in unserer Vorstandssitzung deS „Rosa Kreuzes." Sie kennen den Herrn?"
Martha Wedemann errötete verlegen. Der Name dieses Herrn erinnerte sie an einen ihrer unseligsten Tage; an den Tag, an dem sie nach achttägigem Umherirren und Suchen nach einer passenden Stellung verzweifelnd wieder auf dem Bahnhof angelangt war, um zurückzukehren aus Gnade und Ungnade.
Den Zug erwartend, hatte sie die Plakate im Bahnhofsgebäude durchgelesen, darunter auch den bekannten Anschlag des „rosa KreuzeS". Im selben Augenblick war ein vornehmer Herr mit glattrasiertem, rundem Kinn und freundlichen Augen auf sie zugetreten und hatte freundlich gesagt: „Wenn Sie Rat bedürfen, liebes Fräulein, wenden Sie sich dort drüben an die Dame I" Er hatte sie dabei so durchdringend angeschaut, daß ihr eS war, als vermöge er in ihrer ratlosen Seele zu lesen. Sie war seinem Rate gefolgt.
Diese kleine Szene tief ihr die Nennung deS Namens in Erinnerung. Sie erwiderte auf die Frage der Baronin: „Man hat mir gesagt, Herr Hauptpastor Friedeck fei jener liebe Herr gewesen, der mich auf daS rosa Kreuz hinwieS."
„Ein lieber Herr, sagen Sie. Nicht wahr, ein lieber Herr?" Die dunkeln Augen der alten Dame nahmen einen schwärmerischen Ausdruck an. Nach einer kurzen Pause suhr sie fort: „Eben dieser Herr hat mit von Ihnen erzählt. Sir I hatten durch unsere Vermittelung eine Stellung bekommen
Quittungskarten-AuSgabestelle (Polizei, Bürgermeisteramt) mi1 dem Anträge vorlegen, eine neue gelbe QuittungSkarte (Formular A) auSgefertigt zu erhalten. Die neue Karte bekommt die auf die bisherige Kartenzahl folgende Nummer.
Der Vorstand der LandeSversicherungSanstalt Heffen-Naffau. I. 2831. Unterschrift. Landeshauptmann.
*
HerSfeld, den 15. März 1912.
Wird veröffentlicht.
Die Ortspolizeibehörden deS Kreises ersuche ich, obiger in der Gemeinde aus ortsübliche Weise wiederholt bekannt machen zu lassen.
I. 16119/11. n. Der Landrat
von GruneliuS.
HerSfeld, den 20. Juni 1912.
Diejenigen Herren Bürgermeister, welche gemäß meiner Rundverfügung vom 10. März 1911, I. 3212, noch nicht über das Ergebnis der Flurbefichtigung in diesem Fiühjahr« berichtet haben, werden an die Berichterstattung nochmals erinnert mit Frist bis zum 30. d. MtS. In Betracht kommen nur die Gemeinden, in denen daS ZusammenlegungSverfahren schon beendet ist und für welche gemäß der eingangs erwähn- tcn Rundverfügung die Flurbesichtigungen ausdrücklich vorgeschrieben worden sind.
I. 5977 in. Der Landrat.
I. ».:
Wessel, KreiSsekretär.
An der Obstbauanstalt der LandwirtschaftSkammer für den Bezirk Cassel zu Ober.wehren finden in den nächsten Monaten nachfolgende Lrhrgänge für Obstverwertung statt.
1. ObstverwertungSkursuS für Damen, vom 15. bis einfchl. 20. Juli, zur Hebung der hauSwirtschaftlichen Verwertung von Obst und Gemüse aller Art.
2. ObstverwertungSkursuS für Herren, vom 3. bis einschl. 10. August, zur Anleitung in der geschäftsmäßigen Dauerwarenerzeugung von Obst und Gemüse aller Art.
Die Lehrentschädigung betrügt für den Lehrgang 1 6 Mk., Lehrgang 2 15 Mk.
Nähere Auskunft und Anmeldung bei der Obstbauanstalt der LandwirtschaftSkammer für den Bezirk Cassel in Oberzwehren.
polyebDerorbming betreffend die Entnahme von Waffer aus dem Wafferwerk in der Gemeinde Biedebach.
Aus Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom
als Verkäuferin in dem Konfektionsgeschäft von Hacksteine* u. Co. Wie kommt es, daß Sie diese Stellung im Hause der Wcltfirma schon aufgegeben haben? Befriedigte Sie die Tätigkeit nicht?"
Marcha Wedemann sah verwirrt aus ihre Hände.
Frau Baronin fuhr fort zu fragen: „Genügte der Lohn ihren Ansprüchen nicht? Warum find Sie nicht geblieben ? Verzeihen Sie, wenn ich auSsrage, Ich möchte aber aus doppeltem Interesse eine Antwort haben. Wir glaubten alle, Ihnen eine Stelle zugewiesen zu haben, die ihren Ansprüchen und ihrer Vorbildung entspräche. War daS nicht der Fall?" Zum Fenster hinaus auf die kahlen Bäume deS Gartens blickend, fügte sie hinzu: „Auch ist mir der Grund Ihres Wegganges dort nicht gleichgültig, in dem Augenblicke, da ich im Begriff bin, Sie in mein HauS aufzunehmen."
Marthchen zwang sich zu einer Antwort. „Frau Baronin mögen die schlichte Wahrheit erfahren. Eigentlich schäme ich mich, den Grund auSzusprechen. Die Verkäuferinnen bei Hacksteiner u. Co. schlafen in einem großen, gemeinschaftlichen Schlasraum im Hause. Ich mußte gehen, weil ich die wüsten, nächtlichen Szenen und die entsetzlich gemeinen Reden dieser Mädchen nicht länger ertragen konnte."
„Was Sie sagen! DaS ist ja aber empörend!" Die kleine Dame war nach vorn geschnellt. „DaS müssen wir aber der Firma, die bisher unser vollstes Vertrauen genoß, unverzüglich mitteilen zur Abstellung solcher Greuel. Warum beschwerten Sie sich nicht?"
„Ich wagte nicht", erwiderte aus die eifrige Frage daS junge Mädchen beschämt, „von solchen Dingen den Herren ChesS gegenüber zu sprechen. UeberdieS find mir die anderen Mädchen mit einer Beschwerde zuvorgekommen."
„Wieso?" forschte die alte Dame begierig.
„Sie haben sich mit Hilfe von Verleumdungen über mich beschwert, nachdem ich mir mehrmals daS schändliche Treiben verbeten hatte. Daraufhin ließen mir die Chefs sagen, ich könne jederzeit gehen. Ich spürte wenig Lust, die gemeinen Verleumderinnen zu entlarven, und da ich Ihre Anzeige laS, verließ ich heute morgen das Geschäft mit Zustimmung der Herrn ChesS."