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herrfelder Krtisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-6lnschlutz Nr. 8

Nr. 78. Donnerstag, den 4^Juli 1912.

Amtlicher teil.

Denkmalpflege.

Die für die Denkmalpflege gültigen Gesetze und Verwal- tungSvorschristen werden, wie die Erfahrung ergibt, vielfach nicht beachtet. Diese Nichtbeachtung, die in vielen Fällen lediglich aus Unkenntnis zurückzusühren ist, hat bereits zahl­reiche Denkmale geschädigt und die Vernichtung erheblicher Vermögenswerte veranlaßt.

Alle Eigentümer und Verweser der in öffentlichem Besitz stehenden Denkmalwerte (Bauwerke, Kunstgegenstände vergangener Kulturepochen, insbesondere auch Kirchengeräte und kirchliche Ausstattungsstücke sowie geschichtliche Merkwürdigkeiten) werden daher erneut aus die Pflicht genauer Beachtung der die Denkmalpflege betreffenden Gesetze und VerwaltungSvorschristen Hingewiesen.

Dabei bleibt insbesondere zu beachten, daß in jedem einzelnen Falle die gesetzlich vorgeschriebene vorherige Ge­nehmigung der berufenen AussichtSbehörde erwirkt werden muß. Namentlich ist die Frage einer Einholung der Genehmigung zu prüfen in den Fällen der Veräußerung, Vernichtung und Veränderung, gleichviel ob Gebäude oder mit Gebäuden fest verbundene oder bewegliche Gegenstände in Betracht kommen, und gleichviel, ob die Gebäude oder Gegenstände im Inventar der Baudenkmäler aufgeführt sind oder nicht.

ES wird empfohlen, bei allen einschlägigen BerwaltungS- maßnahmen möglichst frühzeitig, in der Regel durch Ver­mittelung der zuständigen AussichtSbehörde, sich einer gutacht­lichen Beratung durch den Bezirkskonservator zu bedienen. Der sachverständige Rat deS BezirkSkonservatorS steht auch privaten Besitzern von Denkmalwerten, denen besonders anS Herz gelegt wird, sich vor einer Verschleuderung wertvollen FamilienbefitzeS (Truhen, Zimmergegenstände, alte Bilder, altes Porzellan u. a. m.) sorgsam zu hüten, in gleichem Maße wie den Behörden und öffentlichen Körperschaften un­entgeltlich zur Verfügung.

Cassel, am 31. Mai 1912.

Der Oberpräsident. I, V.: D y e S. *

HerSseld, den 28. Juni 1912.

Wird veröffentlicht.

I. 7166. Der Landrat

von GruneliuS.

HerSseld, den 1. Juli 1912.

Am 1. Mai d. JS. ist zusammen mit dem ReichS-Vieh» feuchengesetze da» Gesetz, betreffend die Beseitigung von Tier­kadavern vom 17. Juni 1911, ReichS-Gesetzblatt Seite 248, nebst den AuSsührungSbestimmungen deS BundeSratS vom 29. März 1912, ReichS-Gesetzblatt Seite 230, sowie dm ministeriellen AuSsührungS-Vorschriften vom 1. Mai 1912 in Kraft getreten.

Quer erkauft!

Roman von HanS Bleymüller.

(Fortsetzung.)

Frau Baronin hatte in liebenswürdigster Weise nicht nur gestattet, sonder angeordnet, daß Marthchen die Truhe sogleich auSpacke.

Die Lade war unverschlossen, nur mit starken Stricken kesselflickermäßig bestrickt.

Mit fieberhaften Händen durchsuchte Martha den Inhalt nach einem Lebenszeichen von ihren Eltern: vergebens. Obenauf nur hatte ein abgerissenes Stückchen Papier gelegen mit den charakterisch eigensinnigen Zügen deS RuschelköpschenS: Laß dir» gut gehen, wie un»! Hede!"

Enttäuscht machte sich Marthchen an daS Einräumen. ES mochte fein, daß sie selbst bei dem heftigen Suchen nach einem Briese die Sachen etwas durcheinander gewühlt hatte. Aber beim Aufräumen nun fand sie, daß alles kunderbunt durcheinander lag. Der Rock zum Roten Kostüm lag zu unterst bei der braunen HauStaille, Altes und Neues durcheinander; ein blauer Sammrtgürtel, halb von zersetztem Seidenpapier noch umhüllt, schlang sich zwischen einem Paar Stiefeletten hindurch. Und gar die Wäsche!

Die unkundigste Person würde diese Gegenstände nicht so planlos eingepackt haben.

Tingepackt? Hineingeworfen! Sie kannte ihre Mutter. Sie sah sie vor sich, wie sie voller Wut die Kleider aus dem Schranke riß, die Wäsche aus der Kommode und alle», wie e» ihr vor die Hände kam und in den raffenden Händen hängen blieb, in die Truhe hineinschleuderte. Nur fort, fort mit dem Zeuge I Nicht» mehr sehen!

Ach wie weh ihr da» tat! Noch immer unversöhnt!

Den Strick hatte gewiß der alte Max vom Untermüller geduldig und sorgsam darumgeknüpft. WaS mußte man von ihren Eltern, war von ihr selber denken!

Und doch, o» dann alles sorgsam feinen bestimmten Platz erhalten hatte, war» ihr, all fei da» kleine Stüb-

Bon besonderer Wichtigkeit ist die den Tierbesitzern auserlegte Anzeigepflicht.

§ 4 der ministeriellen AuSführungS-Vorschriften bestimmt hierüber wörtlich:

Bon jeder nicht zu Schlachtzwecken bewirkten Tötung und von jedem Fallen von Pferden, Eseln Maultieren, Mauleseln, Tieren deS Rindergeschlechts, Schweinen, Schafen und Ziegen

ausgenommen Eaugserkel, Schas- und Ziegenlämmer unter

6 Wochen sowie Einhuscrfohlen und Kälber unter drei Wochen

hat der Besitzer spätestens am Tage nach dem Tode de» TiereS dem Gemeinde- (Gut--) Vorsteher Anzeige zu erstatten.

Die gleiche Pflicht hat, wer in Vertretung deS BesitzerS der Wirtschaft vorsteht, wer mit der Aufsicht über Vieh an Stelle des BesitzerS beaustragt ist, wer all Hirt, Schäfer (Senne) entweder Vieh von mehreren Besitzern oder solches Vieh eines Besitzers, das sich seit mehr als 24 Stunden außerhalb der Feldmark bei WirtschastSbetriebeS deS BesitzerS befindet, in Obhut hat, ferner für die auf dem Transporte befindlichen Tiere, deren Bekleider und für die in fremden Gewahrsam be­findlichen Tiere der Besitzer der betreffenden Gehöste, Stal- lungen. Koppeln oder Weideflächen. Die Anzeigepflicht erlischt, wenn die Anzeige rechtzeitig von einem anderen Verpflichteten erstattet worden ist. Einer Anzeige bedarf eS nicht, wenn Vieh auf polizeiliche Anordnung getötet worden ist. Im weiteren besteht nach den neuen Bestimmungen für den Vieh­besitzer die Verpflichtung, die Kadaver nach dem Wasenplatze schaffen und vergraben zu lassen.

Die Ortspolizeibehördcn haben die vorschriftsmäßige Be­seitigung der Kadaver zu überwachen.

Ich erwarte, daß sich die OrtSpolizeibehörden alsbald mit den neuen Vorschriften vertraut machen. Insbesondere ersuche ich die Vorschriften hinsichtlich der Anzeigepflicht aus ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen. Die Zuwiderhandlungen wegen Verletzung der Anzeigepflicht und überhaupt alle Ueber- tretungen der neuen GesetzeS-Bestimmungen find mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. bedroht.

I. 6636. Der Landrat

von GruneliuS.

HerSseld, am 1. Juli 1912.

Im Monat Juni d. Js. sind den nachbenannten Per­sönlichkeiten diesseits Jagdscheine erteilt worden:

A. Jahresjagdscheine:

1. entgeltliche:

am 1/6. dem BergwerkS-Direktor R. Effertz in Heringen a/W.;

3/6. Chemiker Dr. Hans Stauch daselbst;

3/6. Buchhalter Gustav Adolf Ritter in HerSseld;

7/6. Uhrmacher Johannes Brinkmann in Geeste- münde;

10/6. Gutsbesitzer Wilhelm Seybert in Lautenhaufen;

11/6. Wirt Hermann Semler in Hagen i/W;

11/6. Postfekretär Philipp Hahn in HerSseld;

12/6. Kaufmann Georg Schreiber in HerSseld;

chen nun erst so recht ihr Heim geworden. Aus der Kom­mode lag die von ihr selbst gehäkelte Decke, wie daheim. Ueber dem Bette hatte sie, zunächst mit Stecknadeln flüchtig an der Tapete, die beiden Engelköpfchen flüchtig befestigt.

Ein Häufchen Kleinkram, wie ihn junge Mädchen in täten Zimmern lieben, und der diesen ein ebenso eigenen, zierlichen, duftigen Reiz verleiht, lag auf dem Tische. Die Truhe hatte sie unter daS Fenster geschoben.

Noch einmal öffnete sie bie Kommode Fach für Fach und beschaute freundlich ihren Reichtum; noch einmal schloß sie den Kleiderschrank aus und glättete hie und da eine Falte, dann eilte sie wieder an ihre Arbeit.

Nach Beendigung derselben, nach dem Abendbrot wagte sie die erste Bitte an ihre Herrin. Sie bat um die Erlaubnis, in ihrem Zimmerchen einige Nägel einschlagen zu dürfen.

Frau Baronin hatte diese Bitte zunächst verwundert ent­gegengenommen. Dann aber rief sie:Ach so, Sie haben ja Ihre Sendung heute bekommen. Kann mir schon denken! Junge Mädchen lieben el, die Wände zu dekorieren. Aber Sie werden doch nicht an den Wänden herumklettern wollen? DaS kann doch unser Mäuschen besorgen. DaS sitzt sonst doch nur den ganzen Abend in der Küche!"

Marthchen fragte mit staunenden Augen. Mäuschen? Emma? So zärtlich benannt?

Frau Baronin hatte die elektrische Birne ersaßt.

Emma erschien in der Tür:Frau Baronin wünschen?" Ist Bogumil draußen?"

Ja, Frau Baronin!"

Er soll mit Hammer, Zange und Nägeln antreten! Sogleich!"

Jetzt war dem Marthchen da» Mäuschen noch rätselhafter geworden. Der alten Dame fiel endlich ihre Verwunderung aus. Sie sagte:Ja so! Wissen Sie, Mäuschen ist unser Bursche. Der Mann heißt eigentlich Rattowski, das haben sie in der Kaserne verdeutscht in Ratte. Bei den Offizieren aber heißt er wegen seiner zierlichen Behendigkeit nur daS Mäuschen"."

am 13/6. dem von Baumbach'schen Forstgehülfen Wilhelm Paul in Willingrhain;

15/6. AmtSgerichtSsekretär Otto Rottenbach in Friede­wald ;

21/6. Bäckermeister Ulrich Hermann Huth in HerSseld;

2. unentgeltliche:

21/6. Königlichen Forstassessor GarthauS in Vacha; B. Tagesjagdscheine:

Keine!

Der Landrat

von GruneliuS.

HerSseld, den 29. Juni 1912.

In der nächsten Zeit wird die LandeS-VersicherungS-Anstalt in Cassel einen Bürobeamten in den hiesigen Kreis entsenden, um bei den einzelnen Arbeitgebern kontrollieren zu lassen, ob diese für die bei ihnen beschäftigten versicherten Personen die fälligen Beitragsmarken in zutreffender Höhe und Anzahl ver­wendet haben.

Die Interessenten werden hieraus besonders aufmerksam ge­macht.

V. 990. Der Landrat.

J. A.:

Wessel, KreiSsekretär.

nichtamtlicher teil.

Die Kailerentrevue.

Der Kaiser hat genau nach dem festgestellten Programm am Montag abend die Reise angetreten, die ihn über Danzig nach dem finnischen Meerbusen zur Begegnung mit dem Zaren Nikolaus führen wird. Der Reichskanzler ist am DienStag- morgen von Berlin abgereist und wird sich dem Kaiser in Danzig anschließen. Ein mit den russischen Verhältnissen besonder? vertrautes Mitglied deS Auswärtigen AmteS begleitet ihn. Da sich auch der Kaiser von Rußland von seinem Ministerpräsidenten und dem Minister bei Auswärtigen begleiten läßt, so werden wohl auch die französischen Zeitungen keinen Zweisel mehr an der politischen Bedeutung dieses Ereignisses haben. In den letzten Tagen haben sie noch verzweifelte Anstrengungen gemacht, den Fall Kostewitsch zu einer Störung der Entrevue auSzunutzen. Vergebliche Mühe! Dergleichen Vorfälle find im Verhältnis zu den großen EtaatSintcressen und in Anbetracht bei engen persönlichen Verhältnisses der beiden Herrscher doch nur Lappalien. Zudem sieht man die Absicht der guten Freunde etwas zu deutlich, und gegen Be- vormundungSversuche auch vonseiten bei Bundesgenossen ist eine selbstbewußte Regierung wie die russische mit Recht empfindlich.

Bei den letzten Worten hatte man bereits daSMäuschen" draußen antreten hören.

Er folgte im militärischen Schritte nach MorthchenS Zimmerchen. Ein wenig Neugierde plagte die alte Dame, sie ging mit und stellte sich in der Tür auf.

Bogumil Rattowski alias Ratte alias Mäuschen hieß im Hause auch wohlunsere Stehleiter", weil er infolge seiner Länge eine solche unentbehrlich machte. Vergeblich be­fahl Frau Baronin, nicht so klobige Nägel zu nehmen. Er ließ sich nicht beirren, er mußte am besten wissen, daß ein Nagel, der Angeschlagen werden soll, zum mindesten mit dem Kopse zwischen Daumen und Zeigefinger herau»- schauen muß.

Dicker Schweiß stand dem Burschen auf der Stirn ob der ihn beobachtenden Blicke.

Nur noch drei Nägel über dem Bette zu einem Spruch und den Engelköpfchen.

Mäuschen" kratzte sich hinter den kleinen Ohren. Da hinüber langte seine Länge doch nicht ganz, wenigsten» nicht bis da hinaus, wohin daS Fräulein den letzten Nagel ge­schlagen haben wollte.

Aber er stand nicht umsonst im Ruf eines Möglichmacher». Im Nu hatte er einen Stiefel auS. Nun stieg er mit der militärischen Untersußbekleidung aus die Felge am Fußende der Bettes und krabbelte sich mit den Händen an der Wand nach der Mitte.

Gut!" rief Marthchen, alS Mäuschen eben in klassischer Stellung bei beflügelten Merkur schwebte. Bogumil nahm den Nagel auS den Zähnen und klemmte ihn zwischen die wulstigen Finger. Ein Schlag, da verlor der gewaltige Körper daS Gleichgewicht, daS bestiefelte Bein beschrieb einen ungeheuren Bogen und stampfte mitten in daS Bett.

Frau Baronin und Marthchen schrien gleichzeitig auf. Dem Mäuschen lief der Angstschweiß an den Backen herab, aber erst schlug er noch den Nagel sest, unerschütterlich, wie ein Soldat im dichtesten Kugelregen seine Pflicht tut.

Dann aber sprang er mit einem gewaltigen Plumpk zu Boden und wachte sich sofort daran, da» Bett bei Fräu­leins militärisch kunstgerecht aufzubreiten. Marthchen hatte