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herrfelder Kreisblatt
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Fernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 80. Dienstag, den S. Juli ” ISIS.
Amtlicher Lei!
HerSseld, den 1. Juli 1912.
Die Militärpflichtigen deS Kreises, welche beabsichtigen, die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nachzusuchen, mache ich zur Vermeidung etwaiger Versäumnisse aus die nachstehenden Bestimmungen der Wehrordnung ausmerksam.
Die Herren OrtSvorstände des Kreises haben diese Bestimmungen alsbald in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. I. M. Nr. 1457. Der Landrat.
I. A.:
Wessel, KreiSsekretär.
1. Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst dars im Allgemeinen nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Die frühere Nachsuchung darf, sofern eS sich nur um einen kurzen Zeitraum handelt, ausnahmsweise durch die Ersatzbehörde dritter Instanz zugelassen werden, doch hat in solchem Falle die Aushändigung der Berechtigungsscheins nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr zu erfolgen.
Der Nachweis der Berechtigung bezw. Beibringung der für die Erteilung deS Berechtigung-scheinS erforderlichen Unterlagen hat bei Verlust deS Anrechts spätestens bis zum 1. April deS ersten MilitärpflichtjahreS (§ 22,2 der W.-O.) bei der Prüfungskommission zu erfolgen. Bei Nichtinnehaltung dieses Zeitpunkte? darf der Berechtigungsschein ausnahmsweise mit Genehmigung der Ersatzbehörde dritter Instanz erteilt werden. 2. Die Berechtigung wird bei derjenigen Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige nachgesucht, in deren Bezirk der Betreffende gestellungspflichtig sein würde (§ 25 und 26 der W.-O.)
3. Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich spätesten? bis zum 1. Februar deS ersten MilitärpflichtjahreS bei der unter Ziffer 2 bezeichneten Prüfungskommission schriftlich zu melden.
Zwischen dem 1. Februar und dem 1. April deS ersten MilitärpflichtjahreS eingehende Meldungen dürfen ausnahmsweise von der Prüfungskommission berücksichtigt werden (Ziffer 1).
4. Der Meldung (Ziffer 3) ist beizufügen:
a. ein GeburtSzeugniS,
b. die Einwilligung des VaterS oder Vormundes und ferner die Erklärung dieser Personen, daß auS dem Vermögen deS Bewerber? die Kosten für die Bekleidung und Ausrüstung, Wohnung und Unterhalt während deS einjährigen Dienstes bestritten werden sollen, oder die Erklärung eine- dritten (deS Vater?, deS Vormundes oder einer anderen Person), daß die bezeichneten Kosten von ihm als Eelbstschuldner übernommen werden.*)
Quer erkauft!
Roman von Hans Bleymüller.
(Fortsetzung.)
Ernst Hagedorn setzte sich langsam in Bewegung. „Ich habe von dem Dinge noch nichts gehört", meinte er, „aber warte mal, wir können ja da vorn in der Restauration mal fragen. Die wiffen ja immer alles."
Und sie schritten beide dicht nebeneinander hin. An der Tür der nicht sehr nobel sich präsentierenden Echankwirtschast machte Marthchen Halt.
„Komm nur mit hinein, ich kann doch nicht bloß fragen und wieder fortrennen."
DaS große Zimmer, das die beiden Hornbacher jetzt betraten, war erfüllt von Stimmengewirr und Tabak-qualm. Marthchen folgte wie betäubt, und Ernst hatte vermöge feiner Größe bald noch ein leere« Tischchen erspäht, an den sich beide setzten.
„Willst du wa» trinken?" fragte Ernst.
Marthchen verneinte, aber sie bemerkte mit Freuden, daß der Bursche eine erfreuliche Gewandtheit in den Bewegungen und auch im Sprechen sich angeeignet hatte. Seine Stimme war klar, seine Sprechweise nicht mehr so gedehnt und schleppend.
Um sich blickend bemerkte sie, wie vieler Blicke aus sie gerichtet waren, und sie schlug errötend die Augen nieber. , . , „ „
Dann begann sie mit hastiger Verlegenheit tn Ernst hinein,»sprechen, alS könne sie durch Vertraulichkeit mit ihrem Begleiter die zudringlichen Blicke von sich ab- wenden.
„Wie ist eS dir denn eigentlich die lange Zeit her gegangen? Bist du immer gesund gewesen?" fragte sie leise.
„Na, die erste Zeit, wenn man aus solch einem Bocke herumgeschüttelt wird . . . Aber jetzt gefällt mir« auSgezeich-
Die Unterschrift der Einwilligung und der Erklärung sowie die Fähigkeit deS Bewerber« oder deS Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Ist der Dritte zur Gewährung beS Unterhaltes an den Bewerber gesetzlich nicht verpflichtet, so bedars die Erklärung der gerichtlichen oder notariellen Form.
c. ein UnbescholtenheitSzeugniS, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Rcal- progymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizciobrigkeit oder ihre Vorgesetzte Dienstbehörde au-zustellen ist.
Sämtliche Papiere sind im Originale einzureichen. Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst. Da? Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die FrühjahrSprüsung spätesten? bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätesten? bis zum 1. August angebracht werden.
Nach diesen Zeitpunkten eingehende ZulassungSgesuche dürfen durch die Prüfungskommission nur ausnahmsweise und nur dann berücksichtigt werden, wenn die Prüfung noch nicht stattgehabt und der im § 89,1 der W.-O. für den Nachweis der Berechtigung festgesetzte späteste Zeitpunkt nicht überschritten ist.
*) Bei Freiwilligen der seemännischen Bevölkerung genügt die Einwilligung des Vaters oder Vormundes (§ 15,4 der W.-O.).
HerSseld, den 3. Juli 1912.
Diejenigen Herren Bürgermeister, welche meine Verfügung vom 17. Oktober 1900 I. A. Nr. 2546 — Kreisblatt Nr. 125 — und vom 3. Mai 1905 I. I. Nr. 3056 — KreiS- blatt Nr. 53 — betreffend Einreichung der Nachweisung über den Bestand an Kühen und decksähigen Rindern sowie sprung- fähigen Bullen noch nicht erledigt haben, werden hieran erinnert.
Ich sehe der Vorlage der Nachweisung bestimmt bis zum 10. d. MtS. entgegen.
Bei Nichterledigung dieser Frist werde ich eine Strafe von 3 Mk. sestjetzen.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
A. 4376. von GruncliuS.
HerSseld, den 2. Juli 1912.
Im Hinblick aus den Umstand, daß die Gefahr eines Brandunglücks umso größer ist, je mehr Nahrung dem auS- gebrochenen Feuer sich bietet, veranlasse ich die Herren OrtSvorstände deS Kreises tunlichst daraus hinzuwirken, daß jetzt, wo nach begonnener Ernte, die Scheuern mit brennbaren Stoffen angesüllt sind, soweit möglich, ein Jeder seine Vorräte
net bei der Reiterei. Warte erst mal, dort ist der Wirt. Ich will ihn gleich mal fragen."
Er tat's. Der Wirt lachte ihn frech an. „Wohl Ehren- Vorsitzender bei den Jungfrauen geworden?" Dann aber sagte er schnell, Ernst? beginnenden Unmut bemerkend: „Ach jo, Schätzchen hinbringen. Na, da gehen Sie mal ruhig die König?straße hier recht? heraus und dann die erste Straße recht? ab, da? vierte HauS. Können gar nicht fehl gehen. Steht mit goldenen Buchstaben: „Christliche? Hospiz" dran."
„Danke!"
„Bitte!"
Al? Ernst seinem Platze zuschritt, den schweren Säbel vor sich tragend, schaute er gerade hinein in die erwartungsvoll auf ihn gerichteten Augen Marthchen?, und eine heiße Röte überflog feine vollen Wangen.
„Hast du . . .?"
„Ja!"
Er stellte den Säbel zwischen die Knie, legte beide Hände über den Korb und schaute plötzlich Marthchen voll inS Gesicht.
„Ich muß mich auch noch bedanken!" flüsterte er.
„Ach wofür denn?" Sie suhr sich mit dem Taschentuch über da? heiße Gesicht.
„Wa? machst du denn aber hier?" fragte jener weiter. „Ich bin bei der Frau Baronin Lukajin in Stellung." „Lukajin, da? ist ja mein Leutnant!"
„Ernst, komm, trink auS. Ich komme sonst zu spät."
Er setzte an, aber sogleich wieder ab, wars einen schnellen Blick nach dem jungen Mädchen und trank dann erst auS.
Die Ursache der Unterbrechung war ein Mißverständnis, oder ein Verständnis, da? unter dem Tische stattgefunden hatte.
Marthchen hatte dem Reiter ihr Geldtäschchen zustecken wollen. Der Bursche mochte aber nicht begriffen haben, da? Täschchen fiel zur Erde, aber seine breite derbe Hand hatte die kleine, behandschuhte Linke Marthchen« erfaßt und hielt sie mit eisernem Drucke fest.
gegen FeuerSgefahr versichert, damit im Falle eine? Unglücks eine tunlichst erreichbare Ausgleichung deS erlittenen Schaden- stattfinden möge.
Ich mache hierbei ausdrücklich daraus aufmerksam, daß nach dem Erlaß deS Herrn Ober-Präsidenten vom 28. Februar 1878 (cfr. KreiSblatt Nr. 20) die Abhaltung von HauSkollekten auS Anlaß von Beschädigungen durch Brand, ebensowenig wie bei Hagelschlag genehmigt werden wird.
Gleichzeitig richte ich an die KreiSbewohner die dringende Mahnung, ein besonderes Augenmerk auf die sichere Aufbewahrung der Streichhölzer zu richten, damit namentlich un- verständige Kinder nicht in deren Besitz gelangen und durch Spielen damit, wie schon oft geschehen, Feuerschaden verursachen. Die Herren OrtSvorstände wollen für tunlichste Bekanntwerdung des Gesagten Sorge tragen und auch die Herren Lehrer hieraus Anlaß nehmen, in entsprechender Weise auf die Schulkinder einzuwirken.
I. 7676. Der Landrat.
I. A.:
Wessel, KreiSsekretär.
HerSfeld, den 1. Juli 1912.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher erinnere ich an Einsendung, der KreiShundesteuerzugangSlisten. Fehlanzeige für die Monate April, Mai und Juni 1912 find bis spätestenS zum 12. d. MtS. zu erstatten.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
I. A. Nr. 4652. von GruneliuS.
nichtamtlicher teil.
Das Ergebnis Der Kaiser- zusammenkunft.
Die Kaisertage in Baltischport, die gestern ihr Ende erreichten, haben einen in jeder Beziehung erfreulichen und harmonischen Verlauf genommen. Wie der Verkehr zwischen Kaiser Wilhelm und dem Zaren daS Gepräge herzlicher Freundschaft trug, so wurde auch in den mannigfachen Unterredungen zwischen den leitenden Staatsmännern Rußlands und Deutschlands eine Uebereinstimmung in den Hauptlinien der äußeren Politik festgestellt. Eine amtliche Note faßt daS Ergebnis der Monarchenbegegnung folgendermaßen zusammen :
Baltischport, 6. Juli. Die Begegnung 6r. Majestät deS Kaisers und KönigS mit Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland trug einen besonders herzlichen Charakter und bildete einen neuen Beweis für die Freundschaft-beziehungen, welche die beiden Herrscher seit langen Jahren verbinden. Der Gedankenaustausch, welcher auS diesem Anlaß zwischen den in
Wohl eine volle Minute saßen die beiden jungen Leute so, unbekümmert um alle? um sie her; jede- starrte vor sich auf den Tisch, in den Echläsen hämmerte daS Blut.
Da hatten sie sich gefunden!
„Noch eins?" fragte der Kellner im Vorbeischwenken. Er fuhr blitzschnell zu Boden: „Hier, bitte, Fräulein!" Er legte daS Geldtäschchen auf den Tisch.
Mit einem schnellen Druck und einem schnellen Blicke lösten sich die Hände unter dem Tische.
„Zahlen!"
Noch dichter nebeneinander, alS sie gekommen waren schritten Ernst und Marthchen die Straße zurück nach dem Hospiz. Schweigend.
Vor dem erleuchteten Eingänge deS Versammlungslokal? reichte Marthchen dem Ulanen die Hand und flüsterte hastig: „Heute in vierzehn Tagen im Park an der großen Brücke sehen wir unS wieder. Um drei Uhr, gelt Ernst?" Am Schluß war'-, als wolle sie sich zärtlich an seine breite Brust schmiegen. Er versprach mit leiser Stimme.
Einige junge Mädchen eilten die Stufen hinan. Martha folgte ihnen.
Kaum war Marthchen, noch einmal zurückschauend, den Blicken deS Ulanen entschwunden, so schritt dieser mit langen Schritten die Straße zurück. Mit einem Male verlangsamte sich aber sein Gang, er kehrte um, schritt am Eingänge deS Hospize? vorüber, nach etwa hundert Schritten machte er wieder kehrt und pendelte so, wie eine Wache, aus und ab.
„Wie soll sie heimfinden, wenn sie den Weg nicht weiß?" Er hatte bi- um zwölf Uhr Urlaub. Länger als bis um zehn Uhr würde der Rummel da oben doch nicht dauern. Zwei Stunden? WaS denn weiter! Hier immer noch eher angebracht, als vor so einem alten Turme. Wozu übt man Wachestchen?
So trottele Ernst Hagedorn, den Säbel bequem im Arme tragend und eine Zigarre schmauchend, aus und ab, auf und ab.
Vorbeieilende pusteten vor Kälte. Er spürte nicht-, er sah den Frost nur an seinem Hauche. Eher heiß war ihm.
DaS war eine Ueberraschung l