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Herrfelder Kreisblatt
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Kernsprech-Nnschlutz Nr. 8
Nr. 86.
Dienstag, den 23. Juli
1912.
Amtlicher teil.
Berlin, den 14. Juni 1912.
AuS Anlaß von Einzelfällen weise ich daraus hin, daß die Reinigung der Klassenzimmer in den öffentlichen Volksschulen einen Teil der allgemeinen SchulunterhaltungSpflicht barftedt. Observanzen, die sich vor dem Inkrafttreten deS Echulunter- haltung-gesetzeS dahin gebildet hatten, daß die Reinigung der Echulklaffen durch Dienste der Hausväter besorgt und diese Dienste von den Kindern in Vertretung der Eltern verrichtet wurden, sind durch die Bestimmung in § 32 Absatz 1 Volks» schul-UnterhaltungS-GesetzeS ausgehoben. Nach dem Inkrafttreten deS SchulunterhaltungSgcsetzeS sind die Kosten der gedachten Reinigung ebenso wie die sonstigen SchulunterhaltungS- kosten von dem Echulverbande aufzubringen.
Die veränderten Rechtsverhältnisse ermöglichen eS, überall wo die Reinigung der Echulklaffen noch jetzt von den Schul- kindern besorgt wird, mit der Beseitigung dieses, mit mancherlei Unzuträglichkeiten verbundenen Zustandes vorzugehen und die in der Anweisung zur Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch die Schulen vom 9. Juli 1907 über die Reinhaltung gegebenen Vorschriften wirksamer durchzusühren. Die Königliche Regierung wird in den betreffenden Fällen die weitere Verwendung von Schulkindern zur Reinigung der Klaffenräume zu verbieten und dem Schulverbande anheim- zustellen haben, die Reinigung auf seine Kosten durch eine erwachsene Person vornehmen zu lassen. U. III. D. Nr. 1577.1. Der Minister der geistlichen und UnterrichtS-Angelegenheiten. gez.: Trott zu Eolz.
*
HerSfeld, den 15. Juli 1912, Wird veröffentlicht.
Die Schulvorstände deS Kreises mache ich aus den Erlaß besonders aufmerksam.
I. 8227. Der Landrat.
3. «.:
Wessel, Kreissekretär.
HerSfeld, den 17. Juli 1912.
Der KreiSauSschuß hält gemäß § 5 des Regulativs zur Ordnung deS Geschäftsganges und des VersahrenS bei den KreiSauSschüffen vom 28. Februar 1884 während der Zeit vom 2 1. Juli bis z u m 1. Eeptemb er d. JS. Ferien.
Während dieser Zeit dürsen Termine zur mündlichen Verhandlung der Regel nach nur in schleunigen Sachen abgehalten werden.
Aus den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien ohne Einfluß.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
3. A. 91.5098. von GruneliuS.
HerSfeld, den 18. Juli 1912.
Gemäß Artikel 44 der AuSsührungSanweisung vom
Ceuer erkauft!
Roman von HanS Bley Müller.
(Fortsetzung.)
Frau Baronin begab sich zu Fräulein von Parsch. Sie mußte sich über die immer unheimlicher werdende Angelegenheit mit einer sachverständigen Person aussprechen.
Fräulein Lulu von Parsch begriff anfangs nicht, darnach aber schlug sie empört die Hände zusammen: den von Frau Baronin berichteten Tatsachen ließen sich keine Zweifel mehr zu Gunsten deS jungen Mädchens halten. Schändlich! Ganz offenbar hatte man eS hier nicht mit einem hülfloS versinkenden Mädchen zu tun, sondern mit einem Exemplar der erfahrenen, geriebenen, abgefeimten Kategorie. Offenheit? Frechheit! Verblüffen sollende Frechheit, weiter nichts. Man hätte von Anfang an den Umstand nicht auf dem Auge verlieren sollen: Wirt-mädel. Na natürlich! Der Besuch deS Jung- frauenvereinS — alle- nur Komödie! AuSmerzen müsse man solch ein Glied, daS leicht die anderen noch anstecken könne.
Der alten Dame tat nun doch wieder gegenüber diesem kalten Schelten der „Schützling" leid. Sie wagte, ganz verlegen über den Ausbruch unbarmherziger Entrüstung, ein- zureden: „Ja, was will man aber nun mit einem solchen Mädchen machen?" „ , .
„AuS dem Hause jagen, weiter ist mit solcher Erfahrenen nicht- zu machen. Wir kennen sie ganz genau, die schlimmste Sorte, die Heuchlerinnen. Sie verdienen e8 nicht besser, man muß sie dem Zorne Gottes überlassen!" Fräulein LuluS Augen blitzten drohend und fanatisch.
Frau Baronin sank noch mehr in sich zusammen. Sie war so ratlos wie zuvor, und sie ging heim in der fieberhaften Erwartung, welche Ueberraschung der Bericht ihres Sohnes nun wohl wieder an den Tag bringen würde. — . .
Da» Zentralhotel war da» vornehmste Hotel in der
25. Juli 1906 zum Einkommensteuergesetz hat im laufenden Jahre die Neuwahl und Neuern«nnung der Mitglieder und Stellvertreter der Vorein- schätzungSkommissionen für die Steuerjahre 1913, 1914 und 1915 zu erfolgen.
Die Herren Bürgermeister werden hierdurch veranlaßt alSbald die Wahl der aus ihre Gemeindebezirke entfallenden Anzahl von Mitgliedern und Stellvertretern durch die Gemeindeversammlung oder Gemeindevertretung vornehmen zu lassen, und mir daS über den Wahlakt ausgenommene Protokoll bis zum 10. August d. JS. in Abschrift vorzulegen.
Die Herren GutSvorsteher haben bis zum gleichen Tage je eine Person ihres GutSbezirkS als Mitglied und eine weitere als Stellvertreter zu bezeichnen.
Wähler sind Einwohner deS Gemeinde- und GutSbezirkS, welche preußische Staatsangehörige sind, daS 25. Lebensjahr vollendet haben und sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden.
Von einer bestimmten Höhe deS Einkommens, insbesondere von dem Bezüge eines solchen von über 900 Mk., ist die Wählbarkeit nicht abhängig.
Bei der Wahl der KommissionSmitglieder ist darauf zu achten, daß die einzelnen Arten des Einkommens (Kapitalvermögen, Grundbesitz, Handel und Gewerbe und Arbeitseinkommen) unter den gewählten Mitgliedern nach Maßgabe der in jedem Bezirke obwaltenden Verhältnisse tunlichst vertreten sind.
Wegen der AblehnungSgründe verweise ich auf Nr. 6 des genannten Artikels.
Die bisherigen Mitglieder und Stellvertreter können wieder gewählt werden, müssen sich aber bereit erklärt haben, daS Amt für die nächsten 3 Jahre wieder zu übernehmen.
Die Herren Vorsitzenden der Voreinjchätzungs-Kommiffionen haben mir gleichzeitig Vorschläge über die für ihre Vorein- fchätzungSbezirke von der Königlichen Regierung zu ernennenden Mitglieder und Stellvertreter zu machen.
Ich nehme Bezug auf die Veröffentlichung vom 4. September 1909, I. Nr. 2198 (Kreisblatt Nr. 107) und auf daS Verzeichnis der Mitglieder und Stellvertreter im Kreisblatt 129/1909.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer- Veranlagungs-Kommission.
I. Nr. 2025. von GruneliuS.
HerSseld, den 17. Juli 1912.
In Verfolg meiner Rund-Verfügung vom 11. März d. JS. I. 2876 bestimme ich, daß die B«i t r ä g e z u r L a n d - wirtschastskammer für 1912 bis spätestens zum
1. August d. Js. bei der Königlichen KreiSkasse hier einzu- zahlen sind.
I. 8378. Der Landrat.
I. A.:
Wessel, KreiSsekretär.
Stadt, und fein großer eleganter Restaurantraum war darum selten besetzt. Nur an bestimmten Abenden der Woche fanden sich Mitglieder der oberen Stände in streng geschlossenen Zirkeln zusammen.
An diesem Palmsonntag abend- saß in dem weiten Raum ein elegante- Pärchen ganz allein. Ein Forstmann, mürrisch Zeitungen lesend, eine junge Dame in auffallender, duftiger FrühjahrStoilctte, verdrießlich im Raum umherblickend. Heinrich Hartmann und Hedwig Hartmann, daS „Hahahaha!" wie Vater Hartmann abgekürzt sagte.
Gerade sah Hedwig sich nach der Tür um, alS diese von außen aufgerissen wurde.
Ein Bediensteter dienerte einen Offizier herein, der Schlepper schlug laut gegen den Türpfosten. In diesem Augenblicke polterte in der Ecke neben der Tür ein Stuhl um, alle schauten nach dem Geräusch: regungslos wie eine Figur des PanoptikumS stand dort ein Ulan.
Die Handschuhe abstreisend, schritt der Leutnant sogleich auf den Ulan zu und fragte flüsternd: „WaS machen Sie hier?"
Ueber daS Gesicht des Ulanen ging ein Zucken der Verlegenheit. Endlich stammelte er: „Ich erwarte jemand."
Der Leutnant unterdrückte ein Lächeln. „Heben Sie Ihren Stuhl aus! Er ließ sich den Mantel abnehmen und schritt hochaufgerichtet mit festem Tritte nach der Mitte, wo er sich an einem kleinen Tischchen niederließ. Sofort flogen seine Augen nach dem Pärchen drüben. HochzeitSpärchen offenbar. Nette Kleine!
Die Kleine senkte vor seinen musternden Blicken errötend das Köpfchen. Botho von Lukajin konstatierte daS mit Genugtuung.
„Ein Leutnant!" flüsterte Hedwig dem Verlobten zu, der gar nicht hinter seiner Zeitung hervorgesehen hatte.
„Kann mir egal sein!" knurrte er abweisend.
Hedwig warf die Lippen aus. „Laß mal dein ZeitungS» lesen in meiner Gesellschaft, daS gehört sich gar nicht." Er hörte nicht.
Plötzlich ergriff sie seinen Arm: „Du, Heini, sieh dir mal
HerSfeld, den 17. Juli 1912.
Die Herren Bürgermeister und GutSvorsteher deS Kreises, welche meine Verfügung vom 29. Juni 1880, I. 7680 — Kreisblatt Nr. 52, betreffend Einreichung der Verzeichniffe über die von P r i v a t Hengsten abstammenden Füllen, noch nicht erledigt haben, werden hieran mit Frist bis zum 25. d. MtS. nochmals erinnert.
I. 7679. II. Der Landrat.
I. A.:
Wessel, KreiSsekretär.
Statut
gegen die Verunstaltung von Ortsteilen der Gemeinde Niederaula.
Aus Grund deS Gesetzes vom 15. Juli 1907 § 2 (G. S. 6. 260) gegen die Verunstaltung von Ortschaften und landschaftlich hervorragenden Gegenden und § 6 der Landgemeindeordnung für die Provinz Hefsen-Nafsau vom 4. August 1897, sowie auf Grund deS Beschlusses der m _ 20. April 1912 ....
Gemeinde Nrederaula vom Q wrrd ür die 15. Juni 1912
Gemeinde Niederaula nachstehendes Statut erlassen.
§ 1.
Die baupolizeiliche Genehmigung zur Ausführung von Bauten und baulichen Veränderungen an den Straßenzügen, die durch die Landstraßen von HerSfeld nach Ziegmhain, von HerSseld nach Breitenbach und von Niederaula nach MengShausen in der OrtSlage gebildet werden, sowie an dem Kirchplatz, wie er durch die Besitzgrenzen der Nachbargrund- stücke umschloffen ist, ist zu versagen, wenn dadurch die Eigenart des Straßen- und PlatzbildeS beeinträchtigt wird.
§ 2.
Die Anbringung von Schaukästen, Reklameschildern, Aufschriften und Abbildungen bedarf der Genehmigung durch die Ortspolizeibehörde, sie ist zu versagen, wenn dadurch daS OrtSbild oder Straßenbild verunstaltet wird.
§ 3.
Zum Verputzen oder Verblenden, Beschiefern oder Be- schindeln von Fachwerkbauten in den unter 1 angeführten OrtSteilen ist gleichfalls die Genehmigung der OrtSpolizei- behörde einzuholen. Sie ist unter den gleichen Voraussetzungen wie bei 1 und 2 zu versagen.
§ 4.
Bei der Beurteilung, ob daS OrtSbild durch die vorgenannten Ausführungen verunstaltet werden würde, steht dem Gemeindevorstand bei Anhörung durch die OrtSpolizeibehörde gemäß § 6 Abf. 1 deS GesetzeS vom 15. Juli 1907, Gesetzsammlung Seite 260, der Vorstand deS HochbauamteS in HerSfeld zur Seite, dessen Gutachten einzuholen ist. Dieses Gutachten gilt in der Beratung deS Gemeindevorstandes über
dort hinten den Ulanen genauer an. DaS ist doch der Hagedorn auS Hornbach?"
„Woher soll ich den nun wieder kennen?"
Hedwig sagte sich selber, daß jener Bursche nicht- hier zu suchen habe. Oder doch? Der Offizier sprach mit ihm, vielleicht war er der Bursche deS Leutnant- ? Zum wenigsten hatte dieser Soldat eine auffallende Aehnlichkeit mit dem Hornbacher.
In der Tür stand Martha Wedemann und stockte vor dem leeren, vornehmen Raume. Aber schon war Hedwig aufgesprungen und ihr entgegengelaufen.
„Marthchen I" rief sie laut, daß eS schallte und alle Anwesenden Zeugen der stürmischen Umarmung wurden.
Während der Begrüßung-szene am Tische schauten und lauschten der Offizier sowohl wie der Gemeine mit größter Aufmerksamkeit.
Ernst traute seinen Augen nicht, Botho von Lukajin nicht feinen Ohren. Die Sache war wirklich verwickelt, und sie begann den Leutnant zu interessieren. Wer waren nun die dezenten jungen Leute? Von wem stammte nur die Karte? Auffallend, daß sich ganz Hornbach eingefunben zu haben schien zur Begrüßung.
War dem Ernst vorher schon in dem seinen Raume nicht besonder- behaglich gewesen, hatte ihn der Kellner schon mit niederträchtlichem Tone gefragt, ob er jemand suche, so war er durch daS lange Ausbleiben Marthchen- und durch den Eintritt seines Leutnant- noch verwirrter geworden.
Sein Unbehagen wuchs, als Marthchen kam und, ohne ihn zu sehen, zu jenen vornehmen Leuten ging. Er hatte deren Gesichter bisher nicht sehen können, bei bet BegrüßungS- szene erkannte er UntermüllerS Hedwig. Nun fiel ihm alles, die Karte ein. Unterzeichnet war sie gewesen mit „Dein". Aber ein H. hatte ganz sicher nicht dort gestanden. Und mit dem Förster stand sie doch gewiß nicht aus du, daS war ja der Schatz von ihrer Freundin. WaS aber machte in aller Welt Leutnant von Lukajin hier?
Mit einem Male packte ihn ein schlimmer Gedanke. Sollte jener Buchstabe ein B. gewesen sein ? Botho? . . Aber wozu schreiben? Wenn schon, dann hätte er doch seine Be-